Politik fuer Schleswig-Holstein
Frauen und Europa
Europa ist keine reine Männersache. Politik für die Gleichstellung der Frauen hat in der Gemeinschaft Tradition. Schon in den Römischen Verträgen, mit denen die Gemeinschaft gegründet worden ist, oder in den Richtlinien zur Lohngleichheit, zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt und im Bereich der sozialen Sicherheit gab es immer wieder neuen Anschub für eine gerechtere Verteilung von Rechten zwischen Mann und Frau.

Der seit 1982 bestehende beratende Ausschuß für Chancengleichheit der EU-Kommission, in den jeder Mitgliedstaat zwei VertreterInnen schickt, unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Frauenpolitik. Aus der Bundesrepublik Deutschland nehmen eine Ländervertreterin aus dem Niedersächsischen Frauenministerium und ein Vertreter auf Bundesebene aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teil.

Auf Initiative der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments hat die EU seit 1982 vier Aktionsprogramme zur Chancengleichheit aufgelegt. Sie dienen dazu, "die Chancengleichheit der Männer und Frauen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben Wirklichkeit werden zu lassen".
  Dabei geht es vor allem um positive Fördermaßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes, um den Zugang der Frauen zu neuen Technologien, um die Verbesserung des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit, um Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit und um systematische Informationskampagnen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung. Das 4. Aktionsprogramm (1996 - 2000) soll die Chancengleichheit in allen Bereichen und auf allen Ebenen fördern.

Im Rahmen der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der EU zur Reform des Vertrages über die Europäische Union hat sich Schleswig-Holstein erfolgreich dafür eingesetzt, das Recht auf Gleichstellung von Männern und Frauen stärker als bisher im Gemeinschaftsrecht durch Aufnahme entsprechender Bestimmungen auch zur Zulässigkeit positiver Fördermaßnahmen einschließlich Quotenregelungen in dem EU-Vertrag zu verankern. Denn die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist nunmehr genau wie im Grundgesetz für den Staat auch im EU-Vertrag als Aufgabe der Gemeinschaft für alle Tätigkeitsbereiche verankert. Zugleich stellt der Vertrag klar, daß spezielle Vergünstigungen für ein unterrepräsentiertes Geschlecht zulässig sind, wenn sie dem Ziel dienen, die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv zu gewährleisten.

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