Schleswig-Holstein Forum
Energieeinspeisungsgesetz
Energieeinspeisungsgesetz
besteht seit 1991Mit diesem Gesetz werden die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen.
Je Kilowattstunde wird dabei eine Einspeisevergütung von 17,2 Pfennige festgeschrieben.
Pressestimme
"sh:z online" (16-Sept.97) zum Protest der Schleswag AG gegen das Energieeinspeisungsgesetz"Schnell regte sich auf Seiten der Versorger Widerstand. Insbesondere das schleswig-holsteinische Energieversorgungsunternehmen Schleswag AG lief gegen das Gesetz Sturm. Der Schleswag sind nach eigenen Angaben 1996 Mehrkosten in Höhe von 78,5 Millionen Mark entstanden. Infolge der finanziellen Belastungen durch das Stromeinspeisegesetz würde nicht nur das Geschäftsergebnis der Schleswag stark belastet, auch Preissenkungen zugunsten der Kunden könnten nicht vorgenommen werden."
Strompreiserhöhung der Schleswag erst einmal abgelehnt Für den April 1997 hatte die Schleswag eine Strompreis-Erhöhung angekündigt. Dies lehnte jedoch das Land Schleswig-Holstein ab.
Im Bundesrat initiierte die Landesregierung einen Änderungsantrag zum Stromeinspeisegesetz.
Ob und wenn ja wie das Gesetz überarbeitet wird, ist derzeit noch unklar. Wir werden Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen informieren.