Die oberen Denkmalschutzbehörden - also die beiden Landesämter für Denkmalpflege und für archäologische Denkmalpflege und die beiden Denkmalschutzämter in Lübeck - sind zuständig für den Schutz und die Pflege von Kulturdenkmalen.
Folgende Aufgaben bilden ihre Arbeitsschwerpunkte:
1. Die oberen Behörden prüfen anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien den Wert eines Kulturdenkmals und legen die Maßstäbe und die Methodik für die Erfassung und Pflege der Kulturdenkmale fest. Daraus folgt
2. die Eintragung von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch als Vverwaltungsakt.
3. Die Mitwirkung an denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Veränderungen von Kulturdenkmalen durch Beratung im Vorfeld der Genehmigungen, die Abwägung öffentlicher und privater Interessen und die Erteilung von Auflagen. Denkmalpflegerische Maßnahmen, deren Kosten nicht durch einen verbesserten Nutzwert zu rechtfertigen sind, können auch mit Zuschüssen des Landes gefördert werden.
4. Als Fachbehörden und Fachaufsichtsbehörden über die Unteren Denkmalschutzbehörden sind sie mit Fachleute in den Bereichen Inventarisation, Bauforschung, Bautechnik, Restaurierung, Dokumentation, Gartendenkmalpflege, profaner und kirchlicher Denkmalpflege, städtebauliche Denkmalfplege oder aus den verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen der Archäologie ausgestattet.
5. Sie sind zuständig für alle steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Denkmalpflege.
6. Als "Träger öffentlicher Belange" sind die oberen Behörden bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen rechtzeitig zu beteiligen und ihre Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen.
7. Sie haben die Pflicht, die Öffentlichkeit über die Aufgaben und Ziele der Denkmalpflege und die Ergebnisse von Sanierungen und Grabungen zu informieren sowie Restaurierungen, Sanierungen und Grabungen zu dokumentieren.