Damit unsere Vergangenheit eine Zukunft hat!

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erhaltung und Weiterentwicklung des Kulturerbes. Die Eintragung eines Kulturdenkmals in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein bietet eine rechtliche Grundlage für denkmalpflegerisches Handeln wie die Erforschung der Denkmäler, die Beratung von Denkmaleigentümern, die Genehmigung denkmalpflegerischer Maßnahmen und den Schutz der Denkmale vor Beeinträchtigungen durch nachteilige Veränderungen ihrer Umgebung. Im Interesse der Öffentlichkeit arbeiten die Denkmalbehörden auf der Grundlage des vom Landtag 1996 novellierten Denkmalschutzgesetzes.

In der Denkmalpflege arbeiten Denkmalpfleger und Eigentümer auf gesetzlicher Grundlage zusammen. Land, Kreise und Gemeinden fördern diese Aufgaben u.a. durch finanzielle Zuwendungen nach Maßgabe ihrer Haushalte.

Die Denkmalschutzbehörden sind kompetente Partner bei der Instandsetzung und Sanierung. Sie geben Hilfe bei der Suche nach Handwerkern und Firmen. Sie beraten bei technischen und gestalterischen Sonderfragen. Sie gewähren fallweise Zuschüsse und erteilen Bescheinigungen für die steuerliche Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.


Denkmalschutzbehörden

Bei den Denkmalschutzbehörden gibt es drei Ebenen: die oberste Behörde (Ministerium), die oberen Behörden (Landesämter) und die unteren Behörden (Kreisämter). Da es in Schleswig-Holstein keine Regierungsbezirke als mittlere Regierungsebene gibt, sind die oberen Behörden gleichzeitig Ober- und Fachbehörden.

Eine Besonderheit besteht aus geschichtlichen Gründen bei der Hansestadt Lübeck. Dort nimmt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gleichzeitig die Funktion der Oberbehörde, der Fachbehörde und der Unteren Behörde wahr, eine Unterscheidung, die im Alltag allerdings kaum spürbar wird, weil es nur jeweils ein Denkmalschutzamt für archäologische Denkmalpflege und für Bau- und Kunstdenkmalpflege gibt.


 

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