Information zu den einzelnen Denkmalschutzbehörden des Landes Schleswig-Holstein (Anschriften)

Die Denkmalschutzbehörden sind kompetente Partner bei der Instandsetzung und Sanierung. Sie geben Hilfe bei der Suche nach denkmalpflegeerfahrenen Handwerkern und Architekten. Sie beraten bei technischen und gestalterischen Sonderfragen. Sie gewähren fallweise Zuschüsse und erteilen Bescheinigungen für die steuerliche Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.

Es werden Informationen zu den einzelnen Behörden angeboten, ihre Aufgaben erläutert und ihre Anschriften aufgelistet.

Aufgaben und Anschriften Aufgaben und Anschriften der Denkmalschutzbehörden


Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein - Informationen zu Aufgabenverteilung und Struktur

Das Landesamt für Denkmalpflege ist für den Schutz, die Erhaltung und die Pflege der Bau- und Kunstdenkmäler in Schleswig-Holstein mit Ausnahme Lübecks zuständig. Bei der Fachbehörde (gleichzeitig Fachaufsichtsbehörde Obere Denkmalschutzbehörde) arbeiten kompetente und hochmotivierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Darstellung der Behördenstruktur gibt einen Einblick, wer in dieser Behörde welche Aufgaben zu erledigen hat, und wer für was zuständig ist.

Aufgabenverteilung und Struktur Aufgabenverteilung und Struktur des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein


 

Allgemeines | Finanzen | Recht | Anschriften
Stadt & Land | Schlösser, Herrenhäuser & Gärten | Kirchen | Restaurierungen | Technik | Grundsätzliches & Forschung

Anbieter:  Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Wall 74
D-24 103 Kiel
Tel: 0 431 - 90 67 120
Fax: 0 431 - 90 67 246
Seitengestaltung:  
 copyright 1997 
webdesign - Joachim Liedtke