Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Sie geben Informationen über Zeit und Umstände ihrer Entstehung und die seither durchlaufenen Perioden, die sich sichtbar in ihrem Erscheinungsbild niedergeschlagen haben. Hierzu gehören in erster Linie Baudenkmale und Teile von diesen, deren noch bewahrte ursprüngliche Innenausstattung, historische Park- und Gartenanlagen, aber auch bewegliche Gegenstände, wie Skulpturen, Gemälde, Grabsteine oder Denkmäler im eigentlichen Sinne. Auch zunächst wenig eindrucksvoll erscheinende bauliche Anlagen können Kulturdenkmale sein, bei denen erst entsprechende Nachforschungen und Untersuchungen die Denkmaleigenschaft zutage treten lassen. Hierbei werden häufig wichtige Aufschlüsse über frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse gewonnen, Handwerkstechniken und Konstruktionen deutlich gemacht. Gerade die vielen, auf den ersten Blick unscheinbaren Gebäude, die im Schatten der bekannten großen Denkmale stehen, prägen die Eigenart Schleswig-Holsteins und spiegeln zugleich die besondere geschichtliche Situation des Landes wider.
Die Denkmalschutzbehörden erfassen deshalb nicht nur auffallende und herausragende Einzelmonumente, sondern auch einfache Gebäude. Es sind vor allem die aus vergangener Zeit überkommenen Bauten, die bei ihrer Entstehung im Rahmen des üblichen blieben, kennzeichnende Denkmale ihrer Epoche. So ist die Zahl der Objekte, deren Denkmaleigenschaft erkannt wurde und deren Pflege zur weiteren Erhaltung notwendig erscheint, erheblich angewachsen.
Der geschichtliche Wert von Kulturdenkmalen kann in deren Bedeutung für die Besiedlungs- und Religionsgeschichte liegen, in dem Umstand, daß sie Zeugnis für eine bestimmte Zeit ablegen, Stätten politischer Ereignisse oder Wirkungsort bekannter Persönlichkeiten der Geschichte waren, gesellschaftliche Entwicklungen deutlich machen oder volkskundliche und heimatgeschichtliche Traditionen offenbaren.
Von wissenschaftlichem Wert sind Kulturdenkmale, die die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, den Ausbau von Verkehrsverbindungen oder Produktionsstätten und deren Fabrikationsweisen sowie den industriellen Fortgang erlebbar machen, zugleich aber auch über frühere soziale Verhältnisse Auskunft geben können. Zeugnisse dieser Gattung sind beispielsweise Wind- und Wassermühlen, Fabrikgebäude, Werft- und Hafenanlagen, Kanalbauten, Brücken, Wassertürme, Speicher, Bahnhöfe und Eisenbahnbauten, aber auch alte Wegeführungen, Straßenpflasterungen und Meilensteine.
Künstlerischer Wert kommt dem Kunst- oder Baudenkmal besonderer Qualität, aber auch dem bescheideneren Kunstwerk im Rahmen seines jeweiligen Zusammenhangs zu. Den aufwendig gestalteten Bauwerken wie Kirchen, Schlössern, Herrenhäusern, Parks, Rathäusern, Stadtbefestigungsanlagen und städtischen Gebäuden stehen als gleichwertig anzusehende, sorgsam gestaltete Bauernhäuser und Katen, städtische Mietwohnungshäuser und Villen gegenüber. Auch einfachere Innenausstattung wie Treppen, Stuckdecken, bemalte Balkendecken und Wände, Vertäfelungen, Türen, Mobiliar oder Öfen sind bedeutsam künstlerische Zeugnisse früherer Wohnkultur.
Der städtebauliche Wert eines Kulturdenkmals liegt im allgemeinen in dem für das Orts- und Landschaftsbild wichtigen Zusammenhang. Hier kann das Einzelbauwerk eine besondere Stellung einnehmen oder die Gruppe zusammenstehender Gebäude das Straßen- oder Platzbild und sogar einen ganzen Stadtteil prägen. Einen ähnlichen Zusammenhang offenbaren auch einheitlich geplante und ausgeführte Siedlungen sowie Stadtbezirke. Zu städtebaulich wichtigen Zeugnissen gehören ferner Reste untergegangener Wehranlagen, die nur noch im Stadtgrundriß ablesbar blieben, Straßen- und Wegeverläufe, die für die Entwicklung bestimmter Bereiche und die Neubildung von Stadtteilen kennzeichnend wurden, aber auch die Parzellenstruktur von Siedlungskernen, die das Siedlungsgefüge aus der Gründungszeit bis in die Gegenwart überliefert.
Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals kann orts- oder sachgebunden, also auch auf ein spezielles Wissensgebiet zugeschnitten oder auf eine bestimmte Region beschränkt sein. Den kleinsten räumlichen Bezug stellen Siedlung, Dorf und Stadt dar. Der Denkmalwert liegt in der Vermittlung der historischen Botschaft seines Trägers.