Politik fuer Schleswig-Holstein
Mehr Buergernaehe, Demokratie und Mitsprache der Regionen
 
Unübersichtlich, anonym und bürokratisch: so lauten noch immer die Vorwürfe an die Europäische Union. Wahr ist aber z. B.: Für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die anderen europäischen Organen arbeiten ca. 24.000 Personen - weniger Mitarbeiter als die Stadtverwaltung einer deutschen Großstadt wie z.B. Köln hat. Der Vertrag über die Europäische Union von Maastricht (1992) hat wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Europäischen Gemeinschaften leistungsfähiger, demokratischer und bürgernäher werden können. Das hat auch positive Konsequenzen für Schleswig-Holstein: Wo das Land bisher nur begrenzt Einfluß auf die Gesetzgebung der Gemeinschaft nehmen konnte, gibt es jetzt verbesserte Mitwirkungsmöglichkeiten, u. a. über den Ausschuß der Regionen (AdR) und das Länderbeteiligungsverfahren an Ministerratsentscheidungen, die Länderinteressen berühren.
  Subsidiarität - ein neues Prinzip setzt sich durch
Eine sinnvolle Sache: mit dem "Subsidiaritätsprinzip" wurde in Maastricht festgelegt, daß die Gemeinschaft keine zentrale Bürokratie sein soll, sondern nur für das zuständig bleibt, was auf nationaler Ebene nicht sinnvoll geregelt werden kann:

"In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können." (Artikel 3b des EG-Vertrags)
Praktisch heißt das: Eine ausschließliche Zuständigkeit hat die EU im wesentlichen nur in den Bereichen Handelspolitik und einigen Sektoren der Landwirtschaft. In anderen Bereichen wie bei der Wirtschafts-, Fiskal- und Raumordnungspolitik bleibt es bei der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bzw. muß die EU mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten - etwa in der Wettbewerbspolitik, der Verkehrspolitik, bei der Binnenmarktgesetzgebung oder bei sozialen Mindestvorschriften; hier muß die EU in Zukunft ausdrücklich begründen, warum eine europäische Initiative notwendig ist.
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