Während des Berichtsjahres wurden mutmaßliche Gegner und Kritiker
der Regierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgenommen, darunter auch
gewaltlose politische Gefangene. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde
in einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folterungen, darunter
Vergewaltigungen von Frauen, und Mißhandlungen von Häftlingen waren
weit verbreitet. Mehrere Personen starben Berichten zufolge an den Folgen
erlittener Folterungen im Gewahrsam der Behörden. Eine Person starb allem
Anschein nach an den Folgen der schlechten Haftbedingungen. Vier im Sudan
festgenommene Mitglieder einer bewaffneten Oppositionsgruppe
»verschwanden« nach ihrer zwangsweisen Rückführung in
den Tschad. Zahlreiche Menschen wurden extralegal hingerichtet. Berichten
zufolge waren bewaffnete Oppositionsgruppen für schwere Übergriffe,
darunter Geiselnahmen, verantwortlich.
Bewaffnete Oppositionsgruppen setzten ihre Aktivitäten insbesondere im Süden, Westen und Osten des Landes fort und führten sporadische Angriffe auf die Streitkräfte des Tschad durch. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm die Intensität des Konflikts ab. Die Sicherheitskräfte waren auch weiterhin für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die sie im Zusammenhang mit Einsätzen zur Bekämpfung der Aufständischen verübten. Im Januar scheiterte der von Omar Bongo, dem Präsidenten von Gabun, unternommene Versuch der Aussöhnung zwischen den bewaffneten Oppositionsgruppen und Präsident Idriss Déby.
Im März wurde eine neue Verfassung per Volksabstimmung verabschiedet, und im Juli trat Präsident Déby seine zweite fünfjährige Amtszeit an, nachdem er in den ersten im Tschad abgehaltenen Präsidentschaftswahlen den Gegenkandidaten General Abdel Kader Kamougué geschlagen hatte. Der Gewerkschaftsverband des Tschad (Union des syndicats du Tchad - UST) wurde für einen Monat mit einem Verbot belegt, weil er aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim ersten Wahlgang zu einem Boykott des zweiten Wahlgangs aufgerufen hatte. Mehrere Menschenrechtsorganisationen wurden vom Innenminister ebenfalls mit Verbot bedroht, weil auch sie die Richtigkeit der Ergebnisse des ersten Wahlgangs angezweifelt hatten. Die für November geplanten Parlamentswahlen, mit denen die nach der 1993 durchgeführten Unabhängigen Nationalen Konferenz (Conférence nationale souveraine) eingeleitete Übergangszeit beendet werden sollte, wurden auf 1997 verschoben.
Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde in einem unfairen Prozeß verurteilt. Im März wurde der frühere Ministerpräsident der Übergangsregierung und Vorsitzende der Oppositionspartei Nationale Bewegung für Demokratie und Fortschritt (Rassemblement national pour la démocratie et le progrès - RNDP), Delwa Kassiré Koumakoye, verhaftet und in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes zu drei Monaten Haft verurteilt. Es hatte den Anschein, als zielten seine Festnahme und Verurteilung nur darauf ab, ihn von einer Kandidatur für das Amt des Präsidenten abzuhalten. Sein zusammen mit ihm festgenommener Leibwächter kam ohne Anklage oder Gerichtsverfahren nach 18 Tagen wieder frei. Er erhob den Vorwurf, in der Haft gefoltert worden zu sein (siehe unten). Der Justizbeamte Mâitre Issa Hassan Goffa wurde festgenommen und einen Tag lang in Gewahrsam gehalten, weil er einen Strafregisterauszug ausgestellt hatte, den Delwa Kassiré Koumakoye für die Anmeldung seiner Kandidatur benötigte.
Viele politische Gefangene, darunter möglicherweise auch mehrere gewaltlose politische Gefangene, befanden sich während des Berichtsjahres ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam. Auch kam es weiterhin zu Festnahmen möglicher gewaltloser politischer Gefangener, darunter Menschenrechtsaktivisten und Führer politischer Parteien.
Im November wurde Tohnel Doumro, ein Mitarbeiter der Katholischen Entwicklungshilfeorganisation Secours catholique pour le développement, verhaftet und in der Gendarmeriewache der Stadt Bousso wegen »Kollaboration mit dem Feind« festgehalten. Im Dezember wurde der Vorsitzende der Vereinigung des Tschad für die Verteidigung der Menschenrechte (Association tchadienne pour la défense des droits de l'homme), Mahamat Abdelhaq, festgenommen und in Abéché unter dem Verdacht inhaftiert, Verbindungen zu der bewaffneten Oppositionsgruppe Nationale Front von Tschad (Front national du Tchad) zu unterhalten. Bei Jahresende wurden die beiden Männer in die Gendarmerie in N'Djaména verlegt; formale Anklagen hatten die Behörden nicht erhoben.
Mehr als 20 in den Vorjahren inhaftierte politische Gefangene saßen noch immer in der Haft. Dazu gehörten Benoït Djebongoum, Samuel Dingambaye und Célestin Ndoubaye. Die drei Männer waren zwischen Juli und Oktober 1995 in den beiden Logone-Präfekturen unter dem Verdacht der Zusammenarbeit mit den Bewaffneten Kräften für eine Föderale Republik (Forces armées pour la République Fédérale - FARF) und der Bewegung für Demokratie und Entwicklung (Mouvement pour la démocratie et le développement - MDD) festgenommen worden. Die FARF und die MDD hatten in diesen Regionen viele Anhänger. Im Fall dieser Männer hatte es allerdings den Anschein, als seien sie nur zufällig festgenommen worden, weil sie in diesen Präfekturen lebten. Seit ihrer Verlegung nach N'Djaména im Oktober 1995 und anschließend nach Faya Largeau gab es keine weiteren offiziellen Angaben über ihren Aufenthaltsort. Sie sollen in Vierergruppen aneinandergekettet und in der Haft geschlagen worden sein. Berichten war auch zu entnehmen, daß die 1995 im Logone-Gebiet inhaftierten Mahamat Dare und Mahamat Sokou später im Jahr an den Folgen erlittener Mißhandlung und unzureichender Verpflegung in der Haft gestorben waren.
Eine Reihe von gewaltlosen politischen Gefangenen und politischen Gefangenen wurden ohne Anklageerhebung auf freien Fuß gesetzt. Viele der während des Berichtszeitraums inhaftierten Personen wurden über mehrere Tage hinweg festgehalten.
Im März wurde während der Volksabstimmung über die Annahme der Verfassung der Vorsitzende der Menschenrechtsliga von Tschad (Ligue tchadienne des droits de l'homme - LTDH), Mayo Kebi, in Bongor festgenommen und mehrere Tage lang in Gewahrsam gehalten. Er hatte einen Dorfältesten aufgefordert, den Anweisungen der Nationalen Unabhängigen Wahlkommission (Commission électorale nationale indépendante - CENI) Folge zu leisten. Mayo Kebi wurde anschließend ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.
Im Juli wurde der Führer der Oppositionspartei Aktionsfront für die Republik (Front d'action pour la République - FAR), Ngarlégy Yorangar Le Moïban, in der Ortschaft Bebédjia in der Präfektur Ost-Logone festgenommen und zwei Wochen lang in Haft gehalten. Er hatte im zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen für den Führer der Union für Erneuerung und Demokratie (Union pour le renouveau et la démocratie - URD), General Kamougué, Wahlpropaganda gemacht. Nach der Festnahme brachte man Ngarlégy Yorangar Le Moïban in die Ermittlungszentrale der Gendarmerie (Section nationale de la recherche judiciare de la gendarmerie) nach N'Djaména. Zwei Wochen später kam er wieder frei, ohne daß Anklage gegen ihn erhoben wurde. Berichten war zu entnehmen, daß er nach seiner Freilassung eine Reihe von Drohungen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte erhielt.
Im August wurden mindestens 13 Studenten der Universität von N'Djaména nach einer Demonstration im Zusammenhang mit der Zahlung von Stipendien verhaftet. Sie wurden bis zu acht Tage lang festgehalten, bevor sie ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.
Im Oktober wurde die Witwe des im Januar 1992 von Angehörigen der Streitkräfte des Tschad extralegal hingerichteten Mamadou Bisso, Frau Hadge Awatif, mehrere Stunden lang im Hauptquartier des Nationalen Sicherheitsdienstes (Agence nationale de sécurité - ANS) festgehalten, weil sie der Familie von Bichara Digui (siehe unten) ihr Beileid ausgedrückt hatte.
Im Februar wurden zwei inhaftierte Kaufleute und Stammesführer ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf freien Fuß gesetzt. Die beiden waren im September 1995 vom ANS verhaftet worden, obgleich dieser keine Befugnisse zur Festnahme oder Inhaftierung von Personen hat. Anschließend wurden die Männer in das Gebäude des Allgemeinen Geheimdienstes (Renseignements Généraux) in die Hauptstadt N'Djaména gebracht. Sie wurden beschuldigt, die bewaffnete Oppositionsgruppe Dissidentenarmee des Tschad (Armée nationale tchadienne en dissidence - ANTD) finanziell unterstützt zu haben.
Im März wurden sieben Personen aus den im Süden des Tschad gelegenen Präfekturen West- und Ost-Logone ohne Anklage oder Gerichtsverfahren aus der Haft entlassen. Dazu gehörten auch die Schüler Guillaume Ngarmadji, Joseph Morgoutoum und Alain Natimbaye. Sie waren im Juli 1994 unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Oppositionsgruppe, dem Komitee der Wiederbelebung von Frieden und Demokratie (Comité de sursaut pour la paix et la démocratie - CSPD), festgenommen worden. Trotz des als Bangui-II-Vereinbarung bekannten und im August 1994 zwischen dem CSPD und den Behörden des Tschad abgeschlossenen Friedensabkommens sowie zwei Amnestien, auf deren Grundlage ihre Freilassung hätte verfügt werden müssen, wurden diese sieben Menschen mehr als 18 Monate lang in Gewahrsam gehalten. Offizielle Angaben über ihren Aufenthaltsort hatte es nicht gegeben.
Nach wie vor trafen Berichte über Folterungen und Mißhandlungen durch Mitglieder der Streitkräfte ein. Häufig wurde Folter als Mittel eingesetzt, um Häftlinge zu Geständnissen zu zwingen. Zu den neuen Foltermethoden gehörte das Untertauchen von in Säcken eingeschlossenen Häftlingen in den Logone-Fluß. Die Entdeckung mehrerer verstümmelter und unkenntlicher Leichen im Logone-Fluß im Juni ließ darauf schließen, daß diese Foltermethode manchmal zum Tod der Opfer führte. Untersuchungen im Anschluß an die Entdeckung der Leichen wurden allem Anschein nach nicht durchgeführt. Ehemalige gewaltlose politische Gefangene berichteten, daß sie in der Haft in der als arbatchar bekannten Position an ein Fahrzeug gebunden und kilometerweit am Ufer des Logone-Flusses entlanggeschleift wurden. Bei der arbatchar-Methode werden dem Opfer die Arme straff hinter dem Rücken zusammengebunden, was große Schmerzen bereitet (siehe Jahresbericht 1993). In anderen Meldungen berichteten Frauen und Mädchen, daß sie von Angehörigen der Streitkräfte vergewaltigt wurden. Zwischen September und Dezember vergewaltigten Mitglieder der Streitkräfte in der Ortschaft Ngalaba in Ost-Logone drei junge Mädchen.
Bachaïn Massingar, der im März festgenommene Fahrer von Delwa Kassiré Koumakoye, war in der Haft Folterungen und Mißhandlungen ausgesetzt. Außerdem wurde er mit dem Tode bedroht und Scheinhinrichtungen ausgesetzt. Damit wollten seine Peiniger ihn zwingen, seinen Arbeitgeber zu belasten.
Im März schossen Angehörige der Sicherheitskräfte, die angeblich FARF-Mitglieder verfolgten, auf Zivilisten, die sich auf dem Marktplatz von Goré, einem Ort in West-Logone, aufhielten. Mindestens elf Menschen, darunter zwei Kinder, wurden schwer verletzt. Dem 13jährigen Rimoumbubue Diallo mußten infolge der Verletzungen ein Arm und ein Bein amputiert werden. Der Oberschenkelknochen von Benjamin Bjekoungaye wurde durch eine Kugel zersplittert, und mehrere andere Personen, darunter Jacqueline Djenon, erlitten Schußwunden, die einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machten.
Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes blieben weiterhin hart und kamen manchmal einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleich. Völlige Überbelegung der Gefängnisse schien an der Tagesordnung zu sein. Im März wurde der ehemalige Soldat Mbaïlassem Gédéon in der Untersuchungszentrale von Moundou (Brigade de recherche de Moundou) tot aufgefunden. Beamte der ländlichen Gendarmeriepräfektur Moundou hatten ihn ohne Kenntnis der Staatsanwaltschaft unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Oppositionsgruppe festgenommen. Der Staatsanwalt informierte seine Vorgesetzten dahingehend, daß Mbaïlassem Gédéon allem Anschein nach infolge der großen Hitze in einer überfüllten Zelle erstickt sei. Die Gerichtsbehörden hatten bis Jahresende keine Untersuchung dieses Todesfalles in der Haft eingeleitet oder Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die zu dem Zeitpunkt diensthabenden Gendarmerieangehörigen unternommen.
Im April gab es neue Informationen über das »Verschwindenlassen« von Alyo Bouka, einem im Juli 1994 in West-Logone verhafteten Mitglied der CSPD. Den Berichten war zu entnehmen, daß er 24 Tage lang in Militärkasernen außerhalb der Brauerei von Moundou festgehalten und anschließend mit einem Flugzeug vom Typ Hercules C130 nach N'Djaména gebracht worden war. Zuletzt war er im November 1994 im Gefängnis Camp des martyrs in N'Djaména gesehen worden, nachdem er gestanden hatte, ein CSPD-Mitglied zu sein.
Im August »verschwanden« vier Mitglieder der bewaffneten Oppositionsgruppen Nationaler Rat für die Erneuerung (Conseil national de redressement - CNR) und Nationale Dissidentenarmee des Tschad (Armée nationale tchadienne en dissidence - ANTD), nachdem die Männer zwangsweise nach Tschad zurückgebracht worden waren. Sie gehörten zu mehreren Mitgliedern bewaffneter Gruppen des Tschad, die im Sudan in der Stadt El Généina von Angehörigen der sudanesischen Sicherheitskräfte festgenommen und Berichten zufolge vom ANS nach N'Djaména überführt worden waren. Keiner der Betroffenen ist seither gesehen worden.
Im August wurde Bichara Digui, Mitglied der oppositionellen Vereinigung für Demokratie und Fortschritt (Rassemblement pour la démocratie et le progrès - RDP), von drei unbekannten Männern - wahrscheinlich Mitglieder der Sicherheitskräfte - auf dem Weg zu seinem Haus in N'Djaména erschossen. Sein Fahrer Moussa Brahim wurde dabei schwer verletzt. In der Nähe befindliche Angehörige der Sicherheitskräfte griffen nicht ein. Einige Monate vor seinem Tod hatte Bichara Digui berichtet, daß er seit seiner im Dezember 1994 erfolgten Freilassung aus der über ein Jahr dauernden Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren mehrmals zu Verhören bei den tschadischen Behörden, darunter beim Präsidenten und Mitarbeitern des Präsidentenbüros, vorgeladen worden war. Bei diesen Gelegenheiten sei er wegen seiner früheren Kontakte zu dem 1993 extralegal hingerichteten Abass Koty Yacoub (siehe Jahresbericht 1994) mit dem Tode bedroht worden. Eine offizielle Untersuchung der Umstände des Todes von Bichara Digui war bis Jahresende nicht durchgeführt worden.
Im November unterzeichnete der Generaldirektor der Nationalen Gendarmerie eine Anweisung an die Angehörigen der Gendarmerie, daß Personen, die bei der Begehung einer Straftat auf frischer Tat ertappt werden, sofort hinzurichten seien. In den darauffolgenden Wochen wurden zahlreiche Menschen extralegal hingerichtet, darunter fünf Personen in der Stadt Gaoui und neun unter dem Verdacht des Diebstahls in Mayo-Kebbi. Im November wurde Ngarmadjim Raphaël von Angehörigen der Nationalen Nomadengarde von Tschad (Garde nationale et nomade du Tchad) extralegal hingerichtet, nachdem bei Massenverhaftungen ein Angehöriger der Garde im Kampf getötet worden war.
Berichten zufolge wurden die im August 1994 gegen Daoud Ahmat Chérif, Awat Abdou und Yacoub Issaka verhängten Todesurteile im Februar in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt. Daoud Ahmat Chérif und Awat Abdou waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Yacoub Issaka hatte das Gericht eines Überfalls auf den Marktplatz von Gninguilim für schuldig befunden, bei dem 64 Zivilisten ums Leben kamen.
Im August wandelte Präsident Déby alle 1994 und 1995 verhängten Todesurteile anläßlich des Antritts seiner erneuten Amtszeit in lebenslange Freiheitsstrafen um. Berichte über erneut verhängte Todesurteile gab es im Berichtsjahr nicht.
Bewaffnete Oppositionsgruppen waren ebenfalls für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, darunter auch Geiselnahmen. Im Juni wurden während der Präsidentschaftswahlen vier Männer in Ngara in der Präfektur Lake von MDD-Kämpfern entführt. Angeblich hatten die vier Männer, darunter ein Angehöriger der Wahlkommission CENI, Wahlurnen eingesammelt. Offensichtlich brachte man sie über die Grenze nach Nigeria. Erst im November wurden sie dort den Behörden übergeben, und im Dezember konnten sie schließlich nach Tschad zurückkehren. Angehörige der FARF waren Berichten zufolge verantwortlich für die im Dezember begangene Hinrichtung von Mondji Laokoura, dem Häuptling des Dorfes Tilo.
Zahlreiche Berichte sprachen von Menschenrechtsverstößen, darunter Vergewaltigungen von Frauen, die von bewaffneten Oppositionsgruppen in den Vorjahren verübt worden waren. Im Juni 1995 wurden vier Mädchen auf dem Weg in ihr Dorf in West-Logone von FARF-Angehörigen vergewaltigt.
Im April besuchte eine Delegation von amnesty international den Tschad, um Berichte über Menschenrechtsverletzungen insbesondere im Süden des Landes zu überprüfen. Bei dieser Gelegenheit trafen sie mit Menschenrechtsorganisationen und hohen Vertretern von Regierung und Militär zusammen. Die Delegierten der Organisation forderten die Behörden auf, alle gewaltlosen politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen, die Folter zu verurteilen, die Fälle von Folterungen und extralegalen Hinrichtungen von unparteiischer und unabhängiger Seite untersuchen zu lassen und so die vom Tschad 1995 ratifizierten internationalen Menschenrechtsdokumente zu erfüllen.
Obwohl die Regierungs- und Militärbehörden die in den Berichten von amnesty international dokumentierten Übergriffe im allgemeinen als richtig anerkannten, schienen sie nicht gewillt zu sein, unparteiische Untersuchungen der von den Sicherheitskräften verübten Menschenrechtsverletzungen einzuleiten.
Ebenfalls im April übermittelte amnesty international den Vereinten Nationen Informationen über ihre Anliegen in bezug auf Tschad gemäß dem vertraulichen 1503-Verfahren.
Im Oktober veröffentlichte amnesty international den Bericht Chad: A country under the arbitrary rule of the security forces with the tacit consent of other countries, in dem die von den Sicherheitskräften verübten Menschenrechtsverletzungen sowie die von bewaffneten Oppositionsgruppen seit 1995 begangenen Übergriffe dokumentiert wurden. amnesty international äußerte auch gegenüber anderen Regierungen, insbesondere Frankreich und China, ihre Besorgnis darüber, daß der Transfer von Ausbildung und Ausrüstung an Militär, Sicherheitskräfte und Polizei zu den Menschenrechtsverletzungen im Tschad beigetragen hatte.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28. August 1997 |