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ai besorgt über "Sicherheits-Fachmesse security 96" in Essen

Ausstellerliste umfaßt Firmen, die Elektroschockgeräte und Fesselwerkzeuge anbieten / amnesty fordert Menschenrechtsklausel im deutschen Rüstungsexportgesetz

Bonn, 8. Oktober 1996-Anläßlich der noch bis bis zum 11. Oktober in Essen stattfindenden “12. Internationalen Sicherheits-Fachmesse - security 96” hat die Menschenrechtsorganisation amnesty international erneut den Stopp aller internationalen Transfers von Waffen, Sicherheitsausrüstung und Knowhow gefordert, die im Empfängerland zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können.

ai äußerte große Besorgnis darüber, daß in der Ausstellerliste zur "security 96" Firmen erscheinen, die Elektroschockgeräte, Fesselwerkzeuge und andere sogenannte “Nahverteidigungsmittel” im Angebot führen. Solche häufig unmittelbar zu Folter und Mißhandlungen verwendete Ausrüstung könne auch heute noch ohne gesetzliche Kontrolle aus Deutschland exportiert werden, so ai.

Angesichts der Gefahren für die Menschenrechte fordert die Organisation die Verschärfung der bundesdeutschen Rüstungsexportgesetze durch eine Menschenrechtsklausel, die auch auf die sogenannten “nicht-tödlichen Waffen”, “Nahverteidigungsmittel” und diverse Zwangsmittel wie Elektroschlagstöcke und Fesselwerkzeuge ausgedehnt werden müsse. Gerade solche Ausrüstung sei für Menschenrechtsverletzungen besonders geeignet.

Ebenso seien eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung geplanter Rüstungstransfers und eine parlamentarische Kontrolle solcher Lieferungen unerläßlich. amnesty international hat die Veranstalter der "security 96" dazu aufgefordert, sicherzustellen, daß keine Ausrüstungsgegenstände ausgestellt oder angeboten werden, die allein zur Vollstreckung der Todesstrafe, für Folterungen oder für andere Menschenrechtsverletzungen nutzbar sind. Ferner sollen die im Rahmen solcher Veranstaltungen angebahnten Geschäfte öffentlich gemacht und Transfers, die im Empfängerland zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können, unterbunden werden. Schließlich sollen die Veranstalter sicherstellen, daß keine Vertreter von Militär oder Polizeieinheiten die Veranstaltung besuchen, die sich systematischer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.

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