Im November kamen im Zuge einer Amnestie bis zu 139 politische Gefangene, unter ihnen möglicherweise gewaltlose politische Gefangene, aus der Haft frei. Sie alle hatten 1994 nach unfairen Gerichtsverfahren gegen sie verhängte langjährige Freiheitsstrafen verbüßt. Während des Berichtsjahres eingegangene Informationen ließen befürchten, daß einige von ihnen nach ihrer Festnahme gefoltert oder mißhandelt worden sind.
Im April verkündete Sultan Qaboos Bin Sa'id ein Dekret über die Aufenthaltsberechtigung von Ausländern in Oman, das unter anderem Bestimmungen über das Recht auf politisches Asyl enthielt. Die Institution des politischen Asyls scheint damit erstmals Eingang in die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Omans gefunden zu haben.
Im Zuge einer offiziellen Amnestie anläßlich des 25. Nationalfeiertages von Oman kamen im November bis zu 139 politische Gefangene, unter ihnen möglicherweise gewaltlose politische Gefangene, aus der Haft frei. Sie alle hatten im Al-Ramis-Gefängnis von Muskat langjährige Freiheitsstrafen verbüßt und zählten zu einer Gruppe von rund 160
Gefangenen, die im November 1994 nach unfairen Prozessen für schuldig befunden worden waren, Verbindungen zu einer illegalen islamistischen Organisation unterhalten zu haben (siehe Jahresbericht 1995). Zu den Verurteilten zählten der Religionsgelehrte Salim al-Ghazali sowie 'Abd al-Qadir 'Ali 'Umar
Ba'Umar, Leiter eines Bildungsprojekts in Dhofar, gegen die je 20jährige Freiheitsstrafen verhängt worden waren. Beide waren nach einem Prozeß, der international anerkannten Grundsätzen für ein faires Gerichtsverfahren nicht genügt hatte, Berichten zufolge der »Aufwiegelung«, der »Bedrohung der Einheit der Gesellschaft« und der »Ausnutzung des Islam für destruktive Zwecke« für schuldig befunden worden. Das Gericht hatte sich offenbar größtenteils aus Regierungsmitgliedern zusammengesetzt, und das Verfahren, bei dem die Angeklagten keinerlei rechtlichen Beistand hatten, war unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt worden. In Berichten hieß es, die gegen die Angeklagten präsentierten Beweismittel hätten in der Hauptsache aus unter Zwang zustande gekommenen Geständnissen bestanden. Offenbar hatte keiner der Verurteilten die Möglichkeit, vor einem höheren Gericht Berufung gegen Urteil oder Strafmaß einzulegen.
Im Berichtszeitraum wurden neue Informationen bekannt, denen zufolge viele der Freigelassenen sowohl nach ihrer Festnahme im Mai und Juni 1994 als auch bei den Verhören, während deren sie sich ohne Kontakt zur Außenwelt in der Untersuchungshaft befanden, Folterungen und Mißhandlungen ausgesetzt gewesen waren. Einige der Häftlinge sollen gezwungen worden sein, über längere Zeiträume hinweg in der Sonnenhitze auszuharren. Andere hat man nach vorliegenden Meldungen bei den Vernehmungen nackt ausgezogen.
amnesty international hat auf ihre Anfrage bezüglich der Festnahme und Verurteilung von politischen Gefangenen im Jahre 1994 (siehe Jahresbericht 1995) keine Antwort von der Regierung erhalten. Nach der Freilassung politischer Gefangener im November begrüßte die Organisation dies als positiven Schritt und ersuchte um detaillierte Informationen über die Bedingungen der Amnestie.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 11. September 1997 |