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amnesty international - Aktion Flüchtlingskinder Don't play with my future

Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire)

Flüchtlinge zwischen den Fronten

Unzählige Berichte belegen, daß bei dem gewaltsamen Vorgehen gegen Hutu-Flüchtlinge aus Ruanda keine Rücksicht auf das Alter der Opfer genommen wird. So waren am 26. April 1997 52 Flüchtlingskinder, die im Krankenhaus von Lwiro gegen Krankheiten und Unterernährung behandelt wurden, von Angehörigen der bewaffneten Oppositionsgruppe "Alliance des forces démocratiques pour la libération de Congo-Zaire - AFDL" (Allianz der demokratischen Kräfte zur Befreiung von Kongo-Zaire), die heute den Streitkräften der DR Kongo angehören, verschleppt worden. Die AFDL-Angehörigen hielten die Kinder in einem geschlossenen Container fest, schlugen sie und gaben ihnen drei Tage lang weder Nahrung noch Wasser. Die Kinder wurden erst nach weltweiten Protesten wieder zurückgebracht. Nach Angaben von UNICEF waren die Kinder bei ihrer Rückkehr in "ziemlich schlechter Verfassung".

In vielen Teilen des Landes sind Massengräber gefunden worden - unter anderem in Mpwe, Katchungu, Langue-Langue und Shabunda. Am 13. Mai 1997 sollen bis zu 200 ruandische Flüchtlinge in oder in der Umgebung von Mbandaka (Region Equateur) von Angehörigen der AFDL ermordet worden sein. Zeugenangaben zufolge töteten die AFDL-Truppen weitere 140 Flüchtlinge im nahegelegenen Wenji. Die Soldaten sollen Kinder an den Beinen gepackt und den Kopf auf dem Boden oder an Bäumen zerschmettert haben. Am 29. Mai 1997 wurden in Karuba vier ruandische Flüchtlinge - darunter ein Kind und ein kongolesischer Mitarbeiter der Hilfsorganisation "Save the Children" - von AFDL-Soldaten erschossen. Karuba war einer der großen Sammelpunkte für ruandische Flüchtlinge, die in ihre Heimat zurückkehren wollten. Angehörige der AFDL sollen auch Vergewaltigungen begangen haben, allerdings berichten aus Angst vor sozialer Ächtung nur wenige Opfer über das Geschehene.

Zu den schlimmsten Menschenrechtsverstößen, die Kinder zur Flucht zwingen, gehören die Grausamkeiten in bewaffneten Konflikten. Die Greueltaten der vergangenen Jahre in Ruanda und Burundi haben Millionen Menschen gezwungen, diese Länder zu verlassen. Unzählige Menschen flohen in die Demokratische Republik Kongo, das ehemalige Zaire. Dort fanden sie jedoch keine Sicherheit, sondern gerieten zwischen die Fronten des Bürgerkrieges zwischen den zairischen Streitkräften, die den ehemaligen Präsident Mobutu unterstützten, und der von der ethnischen Gruppe der Tutsi geführten AFDL, den Truppen des neuen Präsidenten Kabila.

Kinder werden von den schweren Menschenrechtsverletzungen, die an Flüchtlingen begangen werden, nicht verschont; oftmals werden sie sogar zur direkten Zielscheibe der Verstöße. Schätzungen zufolge sind seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Osten des ehemaligen Zaire im Oktober 1996 Tausende von Zivilisten umgebracht worden. Andere "verschwanden", wurden vergewaltigt, gefoltert, willkürlich festgenommen oder unrechtmäßig inhaftiert. Die Mehrzahl der Opfer dieser Verstöße waren Angehörige der ethnischen Gemeinschaft der Hutu, vor allem Flüchtlinge aus Ruanda, aber auch burundische Flüchtlinge und Staatsbürger der Demokratischen Republik Kongo. Schätzungen gehen davon aus, daß über 50 Prozent der Flüchtlinge Kinder sind. Die AFDL ist für zahlreiche der schweren Verstöße gegen Flüchtlingskinder verantwortlich.

Außerdem hat die AFDL Hilfsorganisationen den Zugang zu Flüchtlingslagern versperrt, oder sie zumindest behindert. Dadurch wird das Leid der Flüchtlinge noch vergrößert. Unter der vorherrschenden Nahrungsmittelknappheit und mangelnden medizinischen Versorgung leiden vor allem alte Menschen und Kinder. Im April 1997 wurde der Zugang zu den Flüchtlingslagern Biaro und Kasese südlich von Kisangani auf zwei Stunden täglich beschränkt, obwohl dort Tausende unter Unterernährung und Krankheiten litten und pro Tag bis zu 70 Menschen starben. Die AFDL-Truppen gaben immer wieder vor, der Zugang zu den Lagern werde nur aufgrund der Sicherheitslage der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen beschränkt. Zahlreiche Hilfsorganisationen befürchteten jedoch, daß ihnen allein aus dem Grund der Zugang zu den Lagern versperrt wurde, um zu verhindern, daß sie Zeugen von Massakern wurden bzw. Stellen entdeckten, an denen Massaker verübt worden waren.

Offenbar wurden die Gründe für die Zugangsbeschränkungen Ende April 1997, als bis zu 40.000 ruandische Flüchtlinge nach Überfällen der AFDL "verschwanden". Die Flüchtlinge "verschwanden" aus den Flüchtlingslagern Kasese und Biaro, nachdem Angehörige der AFDL und bewaffnete zairische Zivilisten, die teilweise Macheten bei sich hatten, rund 80.000 Flüchtlinge angegriffen hatten. Am 21. April 1997, dem Tag vor dem Überfall, war Mitarbeitern von Hilfsorganisationen der Zugang zu den Lagern versperrt worden. Am 23. April 1997 war kein einziger Flüchtling mehr im Lager Biaro. Von den rund 40.000 Flüchtlingen, die Mitglieder der Hilfsorganisationen in den darauffolgenden Tagen in den nahegelegenen Waldgebieten entdeckten, wiesen einige Schußverletzungen und Machetenwunden auf. Einige der Frauen gaben an, die AFDL-Soldaten hätten die Männer und Jungen aus den Flüchtlingsgruppen herausgegriffen und fortgebracht. Wenig später hätten sie dann Schüsse gehört. Angehörige der AFDL und Zivilisten aus der Region sollen mehrere hundert Flüchtlinge in Massengräbern in und in der Umgebung der Lager verscharrt haben.

Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes wird allen Kindern ohne Einschränkung das Recht auf Leben, Freiheit, Würde und Sicherheit zugeschrieben. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, in Fällen, die Flüchtlingskinder betreffen, besondere Sorge walten zu lassen. Zaire hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im Jahr 1990 ratifiziert. Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) hat Zaire 1965, dessen Protokoll von 19767 im Jahr 1975, ratifiziert. Diese Abkommen schützen die Grundrechte aller Flüchtlinge, einschließlich der Kinder. Auf der Grundlage des Völkerrechts ist die neue Regierung der Demokratischen Republik Kongo durch die Ratifizierung dieser Abkommen verpflichtet, die Rechte der auf ihrem Staatsgebiet lebenden Flüchtlingskinder zu garantieren.

WAS SIE TUN KÖNNEN:

Bitte senden Sie höflich fomulierte Briefe in gutem Französisch oder auf deutsch an die Regierung der Demokratischen Republik Kongo, in denen Sie

Bitte schreiben Sie an:

Son Excellence
Laurent-Désiré Kabila
Président de la République
Présidence de la République
Kinshasa-Ngaliema
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(Staatspräsident)
M. Bizima Karaha
Ministre des Affaires étrangères
Ministère des Affaires étranères
BP 7100
Kinshasa-Gombe
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(Außenminister)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an die Botschaft der Republik Kongo:

Kanzlei der Botschaft der Republik Kongo
Rheinallee 45
53173 Bonn
Telefax: (0228) 36 11 31

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 9. November 1997

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