Inhalt
amnesty international - Menschenrechtsabkommen

 Europäische Sozialcharta

Nichtamtliche Übersetzung aus der englischen und französischen Sprache

Unterkapitel:


Präambel
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Anhang zur Sozialcharta

Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta

[oben]

Präambel

Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats,

In der Erwägung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu wahren und zu verwirklichen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, insbesondere durch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

In der Erwägung, daß die Mitgliedsstaaten des Europarats in der am 4. November 1950 zu Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in dem am 20. März 1952 zu Paris unterzeichneten Zusatzprotokoll übereingekommen sind, ihren Völkern die darin angeführten bürgerlichen und politischen Rechte und Freiheiten zu sichern.

In der Erwägung, daß die Ausübung sozialer Rechte sichergestellt sein muß, und zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft.

In dem Entschluß, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um durch geeignete Einrichtungen und Maßnahmen den Lebensstandard ihrer Bevölkerung in Stadt und Land zu verbessern und ihr soziales Wohl zu fördern.

Sind wie folgt übereingekommen:
Teil I
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26. Juli 1997

© amnesty international


Inhalt