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amnesty international: Jahresbericht 1997

Côte d'Ivoire (Republik)

Berichtszeitraum: 1. Januar 1996 - 31. Dezember 1996


Gegen Ende des Berichtsjahres kamen drei gewaltlose politische Gefangene aus der Haft frei. Mindestens 100 Menschen, unter ihnen möglicherweise ebenfalls gewaltlose politische Gefangene, die 1995 und 1996 inhaftiert worden waren, blieben hingegen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Es trafen Berichte über Mißhandlungen durch die Sicherheitskräfte ein. Von den etwa zehn Offizieren der Armee und einer unbekannten Anzahl von Soldaten, die sich seit November 1995 unter dem Verdacht der Verschwörung zum Sturz der Regierung in Incomunicado-Haft (ohne Kontakt zur Außenwelt) befunden hatten, wurden im November einige mit Strafsanktionen belegt, andere von allen Anschuldigungen entlastet. Mehr als 200 Strafgefangene und sechs politische Gefangene starben in Haftzentren in Abidjan und Gagnoa an den Folgen extrem harter Haftbedingungen. Eine Person wurde zum Tode verurteilt, Hinrichtungen aber fanden nicht statt.

Die politischen Unruhen, die nach den Präsidentschaftswahlen im Oktober 1995 ausgebrochen waren und zur Festnahme zahlreicher Anhänger oppositioneller Parteien, unter ihnen möglicherweise gewaltlose Gefangene, geführt hatten, flauten zu Jahresbeginn ab.

Drei gewaltlose politische Gefangene - der Herausgeber der Tageszeitung La Voie sowie zwei Journalisten des Blattes - wurden gegen Ende des Berichtszeitraums vom Präsidenten begnadigt und freigelassen. Einer der Journalisten, Freedom Neruda, war im Januar festgenommen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Aboudrahmane Sangaré, der Stellvertretende Generalsekretär der oppositionellen Ivorischen Volksfront (Front populaire ivoirien - FPI) und Direktor der Tageszeitung La Voie, sowie der Journalist Emmanuel Koré hatten bereits im Dezember 1995 gleich hohe Strafen erhalten. Alle drei Männer waren der Beleidigung von Präsident Konan Bédié für schuldig befunden worden, weil sie in einem Artikel angedeutet hatten, das Staatsoberhaupt habe einer Fußballmannschaft durch seine Anwesenheit bei einem Turnier Unglück gebracht. Im August hatten die drei Gefangenen einen Gnadenerlaß des Präsidenten zunächst abgelehnt, da er an die Bedingung geknüpft war, daß sie ihren Berufungsantrag an den Obersten Gerichtshof zurückziehen.

Etwa 20 Personen, die im Verlauf der Unruhen vom Oktober 1995 festgenommen worden waren - darunter möglicherweise auch gewaltlose politische Gefangene -, kamen im August im Rahmen einer Präsidialamnestie frei. Sie waren auf der Grundlage eines 1992 verabschiedeten, zuvor jedoch nicht zur Anwendung gebrachten Gesetzes verurteilt worden, das die strafrechtliche Verfolgung einer jeden Person vorsieht, die eine Demonstration organisiert oder anführt, in deren Folge es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Das Gesetz schreibt strafrechtliche Schritte unabhängig von der Frage vor, ob die betreffende Person selbst Gewalt geschürt oder selbst Gewaltakte verübt hat (siehe Jahresbericht 1996). Zahlreiche andere während der Unruhen im Oktober 1995 inhaftierte Personen wurden unter Auflagen freigelassen oder erhielten in Berufungsverfahren verminderte Strafen. Bei Jahresende befanden sich noch mindestens 100 Menschen auf der Grundlage des genannten Gesetzes ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft, unter ihnen möglicherweise auch gewaltlose politische Gefangene.

Zu Beginn des Jahres kam es im Zusammenhang mit den Zwischenfällen vom Oktober 1995 zu erneuten Festnahmen. Im Januar wurden in der im Westen des Landes gelegenen Ortschaft Guiberoua elf Personen verhaftet und angeklagt, während des Wahlkampfes im Oktober 1995 Lager der Volksgruppe der Baoulé überfallen und geplündert zu haben. Im Verlauf des Wahlkampfes war es zu ethnischen Konflikten zwischen der Volksgruppe der Baoulé, der auch Präsident Konan Bédié angehört, und der zahlenmäßig überlegenen Volksgruppe der Bété, der der Vorsitzende der oppositionellen FPI entstammt, gekommen. Bei Jahresende befanden sich noch mindestens 80 Angehörige der Bété im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Gagnoa in Haft.

Aktive Mitglieder der Schüler- und Studentenvereinigung von Côte dÆIvoire (Fédération estudiantine et scolaire de Côte dÆIvoire - FESCI) sahen sich auch weiterhin ständigen Schikanen durch die Sicherheitskräfte ausgesetzt (siehe Jahresbericht 1996). Gegen zwei im Mai und August auf dem Gelände der Youpougon-Universität in Abidjan von der FESCI organisierte Pressekonferenzen schritten die Sicherheitskräfte gewaltsam ein, indem sie die Studenten mit Schlägen traktierten und in anderer Weise mißhandelten. Einige der Aktivisten wurden kurzzeitig inhaftiert. Im Dezember nahmen die Behörden vier führende FESCI-Mitglieder fest und hielten sie vier Tage lang von der Außenwelt abgeschnitten in Gewahrsam. Anschließend stellten sie sie wegen Aufwiegelung zu Gewalt unter Anklage, ohne diesen Vorwurf beweiskräftig erhärten zu können. Allem Anschein nach handelte es sich bei den vier Studenten um gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der FESCI festgenommen worden sind.

Etwa zehn im November 1995 festgenommene Armeeoffiziere und eine unbekannte Anzahl von Soldaten wurden rund ein Jahr lang unter dem Verdacht der Verschwörung zum Sturz der Regierung ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Im November des Berichtsjahres wurden gegen sieben von ihnen die Fortdauer der Haft und die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens angeordnet. Außerdem wurden sie aus der Armee entlassen. Einige andere kamen aus den Gefängnissen frei, wurden allerdings für 16 Monate vom Dienst suspendiert. Die übrigen wurden von allen Vorwürfen entlastet. Aus einigen Quellen verlautete, die Soldaten seien festgenommen worden, weil sie die Anordnungen ihres Vorgesetzten befolgt hatten. Berichten zufolge hatte dieser gezögert, während Wahlkampfunruhen vom Oktober 1995 die Armee zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einzusetzen.

Während des Berichtsjahres starben mehr als 200 im Hauptgefängnis in Abidjan untergebrachte Strafgefangene an den Folgen medizinischer Vernachlässigung, unhygienischer Zustände und mangelnder Verpflegung. Auch sechs Anhänger oppositioneller Parteien kamen in der Haft zu Tode. Sie waren im Anschluß an die Demonstrationen vom Oktober 1995 festgenommen und im Gefängnis in Abidjan bzw. dem in Gagnoa inhaftiert worden. Insgesamt befanden sich im Zentralgefängnis von Abidjan rund 5000 Personen, von denen etwa ein Drittel bereits seit mehreren Jahren auf ihre Gerichtsverfahren warteten.

Im Juli wurde André Ossey Ayékoué wegen dreifachen Mordes zum Tode verurteilt. Seine Hinrichtung hatte bis Jahresende noch nicht stattgefunden. Einem vom Parlament 1995 verabschiedeten Gesetz, mit dem der Anwendungsbereich der Todesstrafe ausgeweitet worden war (siehe Jahresbericht 1996), hatte Präsident Bédié bis Ende des Berichtszeitraums noch keine Rechtskraft verliehen. Meldungen über Hinrichtungen gingen nicht ein.

Im Mai veröffentlichte amnesty international den Bericht Côte dÆIvoire: Government opponents are the target of systematic repression, in dem sie die Langzeitinhaftierung ohne Gerichtsverfahren von mehr als 200 Regierungsgegnern sowie die Verurteilung zahlreicher Gefangener auf der Grundlage eines Gesetzes kritisierte, das es Gerichten ermöglicht, Menschen auch ohne konkreten Nachweis ihrer Tatbeteiligung schuldig zu sprechen. Die Organisation forderte die sofortige Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen, darunter auch die der beiden Journalisten und des Herausgebers der Tageszeitung La Voie.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28. August 1997

© amnesty international


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