amnesty international erhielt von Berichten über Folterungen und Mißhandlungen durch die Polizei Kenntnis. Ein Mann, der 1995 unter der Anklage, homosexuelle Beziehungen unterhalten zu haben, vorübergehend als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert war, hat die Rechtmäßigkeit des Gesetzes, das homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, beim Oberen Gericht angefochten. Ein Mitglied einer paramilitärischen Polizeitruppe wurde der Tötung eines Demonstranten im Jahre 1995 schuldig gesprochen. Ein 1995 zum Tode verurteilter Mann blieb vom Vollzug der Strafe bedroht. Die Todesurteile gegen zwei weitere Personen wurden hingegen in Haftstrafen umgewandelt.
amnesty international erhielt erneut von Berichten über weitverbreitete Folterungen und Mißhandlungen der Polizei an straftatverdächtigen Personen Kenntnis, insbesondere an solchen, die die Behörden des Auto- oder Diamantendiebstahls bezichtigten. Im Januar beispielsweise sollen Polizeibeamte Percy Mutambo Dzike tätlich angegriffen haben, einen Staatsbürger aus Simbabwe, der wegen Beihilfe zur Flucht festgenommen worden war. Bei dem Zwischenfall erlitt er schwere Prellungen. Weitere Fälle von Mißhandlungen durch die Polizei wurden im September berichtet.
Ein Mitglied der paramilitärischen Sonderhilfstruppe Special Support Group (SSG) wurde im Juni des Totschlags für schuldig befunden und zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das Strafmaß allerdings später im Berufungsverfahren auf drei Jahre Haft herabgesetzt. Das SSG-Mitglied hatte im Februar 1995 Binto Moroke bei dem Versuch erschossen, diesen im Zusammenhang mit Unruhen in der Stadt Mochudi festzunehmen (siehe Jahresbericht 1996). Im Juni erklärte die Regierung, daß sie gegen einen Polizeibeamten, der im September 1995 einen mutmaßlichen Autodieb durch Schüsse so schwer verletzt hatte, daß er gelähmt blieb, keine gerichtlichen Schritte unternehmen werde. Im Oktober sprach das Obere Gericht der Witwe eines 1993 von der Polizei erschossenen Mannes Schadensersatz zu.
Das Obere Gericht von Botsuana vertagte eine Anhörung zu der Frage, ob die Paragraphen 164a und 167 des Strafgesetzbuchs von Botsuana, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, das Recht auf Privatsphäre und auf Vereinigungsfreiheit verletzen, in das Jahr 1997. Die Eingabe beim Oberen Gericht war im Fall eines Mannes erfolgt, der 1995 drei Wochen lang als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert gewesen war und gemeinsam mit einem anderen Mann wegen »ungesetzlichen geschlechtlichen Umgangs« angeklagt worden war. Den anderen Angeklagten hatte ein Gericht 1995 wegen eines minder schweren Delikts für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt (siehe Jahresbericht 1996).
Einem 1995 zum Tode verurteilten Mann drohte die Hinrichtung, nachdem das Berufungsgericht im Februar sein Todesurteil bestätigt hatte. Gaolatile Kwae war für schuldig befunden worden, 1995 die vier Kinder seiner ehemaligen Freundin getötet zu haben.
Zwei weitere wegen Mordes verhängte Todesurteile wurden hingegen vom Berufungsgericht umgewandelt. Die gegen Joseph Kgaodi wegen eines 1993 verübten Mordes an seinem Neffen verhängte Todesstrafe wurde im Januar in lebenslange Haft umgewandelt, während Boiki Mohkolo, der des 1995 begangenen Mordes an seiner Freundin für schuldig befunden worden war, in der Berufung eine 15jährige Freiheitsstrafe erhielt.
Im Dezember brachte amnesty international in einem Schreiben an Präsident Quett Masire konkrete Berichte über Folterungen durch die Polizei zur Sprache. Ferner bat sie um Aufklärung über die Art der polizeilichen Aufgaben, die von Mitgliedern der Sicherheitskräfte wahrgenommen werden. Eine Antwort auf das Schreiben stand bei Jahresende noch aus.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28. August 1997 |