Lizenzvereinbarung für Shareware-kopien von Cutesoft-Produkten Vielen Dank, daß Sie sich für ein Cutesoft-Produkt entschieden haben. Dieser Vertrag mit CuteSoft (das ist das Schreibbüro Gerlinde Fischer und der Programmautor Michael Fischer) enthält Einzelheiten zur Produktlizenz. LESEN SIE DEN FOLGENDEN VERTRAG GRÜNDLICH DURCH. DURCH DIE VERWENDUNG DER MIT DIESEM VERTRAG GELIEFERTEN SOFTWARE (DIE "SOFTWARE") ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. FALLS SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, ENTFERNEN SIE DIE SOFTWARE MIT ALLEN KOPIEN UNVERZÜGLICH VON IHREM COMPUTER. DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE DURCH DEN BENUTZER UNTERLIEGT DER EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES BENUTZERS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS. 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Cutesoft gewährt Ihnen das Recht, die SOFTWARE auf einer beliebigen Anzahl von Benutzercomputern für einen Zeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Sie dürfen die SOFTWARE beliebig oft kopieren und kostenlos weitergeben. 2. COPYRIGHT. Die SOFTWARE ist durch deutsches Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Sie erkennen an, daß kein Anspruch auf das geistige Eigentum an der SOFTWARE auf Sie übertragen wird. Sie erkennen weiterhin an, daß der Anspruch und die vollen Eigentumsrechte an der SOFTWARE ausschließliches Eigentum von Cutesoft oder seinen Lieferanten bleiben, und Sie erwerben keine Rechte an der SOFTWARE, mit Ausnahme der in dieser Lizenz ausdrücklich genannten. Sie stimmen zu, daß in allen Kopien der SOFTWARE dieselben Hinweise auf die Eigentumsrechte enthalten sind, die auf und in der SOFTWARE erscheinen. 3. ZURÜCKENTWICKLUNG. Sie erklären sich damit einverstanden, die SOFTWARE oder Teile derselben nicht zurückzuentwickeln, zu verändern, zu übersetzen oder zu zerlegen. 4. Cutesoft garantiert nicht die FEHLERFREIHEIT der SOFTWARE und das Zustandekommen von Spielrunden. Cutesoft übernimmt insbesondere keine GEWÄHRLEISTUNGEN hinsichtlich der mit der SOFTWARE erzielten Spielgewinne. 5. UNABHÄNGIGKEIT. Für den Fall der Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieses Vertrags vereinbaren die Parteien, daß eine solche Ungültigkeit keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Teile dieses Lizenzvertrags hat. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR FOLGESCHÄDEN. In keinem Fall sind CuteSoft oder seine Lieferanten Ihnen gegenüber haftbar für irgendwelche speziellen, indirekten, Folge- oder Begleitschäden, die aufgrund der Lieferung, Leistung oder Benutzung der Software entstehen, auch dann nicht, wenn CuteSoft von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist. In jedem Fall ist die Haftung von Cutesoft für eine Forderung, unabhängig davon, ob sich diese aus einer vertraglichen Haftung, aus einem Schadenersatzanspruch oder einer anderen Art der Haftung ergibt, auf die gegebenfalls bezahlte Lizenzgebühr beschränkt. 7. GESAMTER VERTRAG. Dies stellt den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Cutesoft dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen schriftlicher oder mündlicher Natur, die sich auf den Gegenstand dieser Lizenz beziehen.