Netscape: ========= DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ÖFFNEN DER VERPACKUNG ANERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN VERTRAG UND ERKENNEN IHN ALS FÜR SIE VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT SÄMTLICHE DER NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF "NICHT AKZEPTIEREN", UND DIE INSTALLATION DER SOFTWARE WIRD NICHT FORTGESETZT. (IN DIESEM FALLE KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES VOLLEN KAUFPREISES ZUM HÄNDLER ZURÜCKBRINGEN, WO SIE ES ERWORBEN HABEN.) NETSCAPE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I gilt, wenn Sie für die beiliegende Software (die "Software") keine Lizenz erworben haben. Teil II gilt, wenn Sie für die Software eine Lizenz erworben haben. Teil III gilt bei sämtlichen Lizenzgewährungen. Wenn Sie zunächst eine Kopie der Software erworben haben, ohne eine Lizenz zu kaufen, und Sie eine Lizenz kaufen wollen, wenden Sie sich an Netscape Communications Corporation ("Netscape") unter der Internet-Adresse http://www.netscape.com. Gemäß diesem Vertrag verweist "Netscape" für Einwohner Europas oder Afrikas auf Netscape Communications Ireland Limited; für Einwohner aller anderen Länder verweist "Netscape" auf Netscape Communications Corporation. TEIL I - GELTENDE BEDINGUNGEN, WENN DIE LIZENZGEBÜHREN (NOCH) NICHT BEZAHLT WURDEN (AUSSCHLIESSLICH FÜR EVALUIERUNGS-, AUSBILDUNGS- UND GEMEINNÜTZIGE ZWECKE) LIZENZGEWÄHRUNG: Netscape gewährt Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie (a) Student(in), Schüler(in), Mitarbeiter(in) einer Ausbildungsstätte (insbesondere K-12, Hochschule oder Universität oder einer gleichwertigen internationalen Institution oder einer Bibliothek) oder Mitarbeiter(in) einer religiösen Organisation oder Mitarbeiter(in) einer Institution sind, die Netscapes steuerlichen Voraussetzungen einer gemeinnützigen Einrichtung erfüllt oder (b) Ihre Nutzung der Software dem ausschließlichen Zweck dient, zu evaluieren, ob eine entgeltliche Lizenz zur regulären Nutzung der Software erworben werden soll. Die Evaluierung ist für Wirtschaftsunternehmen auf neunzig (90) Tage begrenzt; die Evaluierung durch andere Nutzer unterliegt dieser Dreimonatsbegrenzung nicht. Behörden (mit Ausnahme von öffentlichen Bibliotheken) gelten nicht als Ausbildungsstätten oder religiöse oder gemeinnützige Einrichtungen im Sinne dieses Vertrages. Soweit Sie die Software unentgeltlich nutzen, haben Sie kein Anrecht auf Dokumentation im Hartkopienformat, Unterstützungsleistungen oder telefonischen Support. Wenn Sie die vorstehend genannten Kriterien erfüllen, sind Sie berechtigt, die Software in der unter Teil III "Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu nutzen. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software unentgeltlich für Evaluierungs-, Ausbildungs- oder gemeinnützige Zwecke überlassen wird, wird sie Ihnen auf "AS-IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung oder ihre Wiederverkäuflichkeit übernommen. Sie benutzen die Software also auf eigene Gefahr. Erweist sich die Software als mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht zu den Lasten Netscapes oder deren Lieferanten. Darüberhinaus wohnen den Sicherheitsmechanismen, die Netscape in die Software integriert hat, bestimmte Beschränkungen inne; Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software Ihre Anforderungen erfüllt. Dieser Gewährleistungsverzicht stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der Software ohne Entrichtung der Lizenzgebühren an Netscape ist untersagt, außer gemäß den Bestimmungen in diesem Gewährleistungsverzicht. TEIL II - BESTIMMUNGEN, DIE FÜR DIE ENTGELTLICHE LIZENZGEWÄHRUNG GELTEN LIZENZGEWÄHRUNG: Gegen Zahlung der jeweils anwendbaren Lizenzgebühren gewährt Netscape Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software und der begleitenden Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in Teil III unter "Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Netscape gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Erwerbs, daß, wenn die Software vorschriftsmäßig betrieben wird, die Software im wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erfüllt. Netscape gewährleistet jedoch nicht, daß die Software stets unterbrechungs- bzw. fehlerfrei und sicher läuft. Weiterhin wohnen den Sicherheitsmechanismen, die Netscape in die Software integriert hat, bestimmte Beschränkungen inne; Sie müssen sich selbst vorab vergewissern, ob die Software Ihren Anforderungen hinreichend genügt. Netscape gewährleistet weiter, daß der Datenträger, der die Software enthält, sofern von Netscape bereitgestellt, von Material- und Verarbeitungsdefekten frei ist und für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum der Software so bleiben wird. Die einzige Haftung Netscapes für eine Verletzung der Gewährleistung ist, nach Netscapes eigenem Ermessen: (i) den defekten Datenträger bzw. die defekte Software zu ersetzen, oder (ii) Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe Funktionalität der Software wie der in der Dokumentation beschriebenen Software mittels einem Verfahren anders als jenem in der Dokumentation ausgelegten erzielen können, oder (iii) wenn die obengennannten Abhilfemaßnahmen nicht angewendet werden können, Ihnen die für die Software entrichteten Lizenzgebühren zurückzuerstatten. Reparierte, korrigierte oder ersetzte Software und Dokumentation werden von dieser beschränkten Gewährleistung während dem unter der Gewährleistung der ursprünglichen Software verbleibenden Zeitraum, oder - sofern länger, für dreißig (30) Tage ab dem Datum (a) der Zulieferung der reparierten bzw. ersetzten Software an Sie, oder (b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Netscape beraten wurden, wie Sie die Software betreiben können, um die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität zu erzielen, vertraglich geschützt. Netscape ist hiernach nur dann gewährleistungspflichtig, wenn Sie Netscape über Ihr Problem mit der Software während der anwendbaren Gewährleistungsfrist unterrichten und den Nachweis über den Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Netscape wird sich angemessen um Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sonstige Unterstützung oder, in einzelnen Fällen, Rückerstattung entsprechend der vorstehenden Gewährleistung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingehen einer entsprechenden Benachrichtigung bemühen. Wenn während der Gewährleistungsfrist von Ihnen Änderungen an der Software vorgenommen werden oder wenn der Datenträger Gegenstand eines Unfalls oder Mißbrauchs oder einer unsachgemäßen Benutzung ist, oder wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen, endet diese Gewährleistung unverzüglich und automatisch. Sie gilt weiter nicht, wenn die Software auf oder in Verbindung mit anderen als unveränderten Versionen der Hardware und Software-Programme, mit denen die Software bestimmungsgemäß laut Dokumentation benutzt werden soll, genutzt wird. DIESE IST EINE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND STELLT DIE EINZIGE VON NETSCAPE ODER NETSCAPES ZULIEFERERN GEMACHTE GEWÄHRLEISTUNG DAR. NETSCAPE BIETET KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER WIEDERVERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS GEGEN RECHTE DRITTER. SIE MÖGEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN. DER ZEITRAUM DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN - LIEGEN SOLCHE VOR - SOLL ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BESCHRÄNKT SEIN. WEITER WERDEN IN KEINEM FALLE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE GEWÄHRLEISTUNGEN - LIEGEN SOLCHE VOR - , GELTEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN, UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN NETSCAPE-HÄNDLER, -VERTRETER ODER -MITARBEITER IST BEVOLLMÄCHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ZUSÄTZE ZU DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ZU VEREINBAREN. TEIL III - BEDINGUNGEN, DIE FÜR ALLE LIZENZGEWÄHRUNGEN GELTEN UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE Sie dürfen: - die Software auf einem einzelnen Computer nutzen; - die Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt jede Person, die Zugriff auf die Software über das Netzwerk nimmt, besitzt ein eigenes Lizenzrecht für die Software; - die Software auf einem anderen Computer nutzen, solange pro Lizenz nur ein Vervielfältigungsstück zur selben Zeit benutzt wird; - die Software für Archivierungzwecke vervielfältigen, sofern jede Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthält; oder - wenn Sie Lizenzrechte für einen 10er-Pack oder einer 50er-Pack erworben haben, bis zu 10 bzw. 50 Vervielfältigungsstücke der Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, oder, wenn Sie Lizenzen für mehrere Vervielfältigungsstücke der Software gekauft haben, die Anzahl der Vervielfältigungsstücke (jedoch nicht der Dokumentation), die die Versandliste bzw. die Quittung als bezahlt anführt, anfertigen, vorausgesetzt jedes Vervielfältigungsstück enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf der Quittung aufgeführte Anzahl der Vervielfältigungsstücke ist die höchste Anzahl der Vervielfältigungsstücke, die für alle Plattformen angefertigt werden darf. Zusätzliche Kopien der Dokumentation können bei Netscape entgeltlich bezogen werden. Sie dürfen nicht: - die Nutzung der Software durch Dritte zulassen, sofern nicht einer der vorstehend genannten Fälle vorliegt; - die Mehrfachbenutzung der Software gestatten; - die Software verändern, übersetzen, einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (außer und nur in dem Maß, daß ein anwendbares Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der Software basierte Programme entwickeln; - die Software vervielfältigen, ausgenommen unter den vorstehenden Fällen; - die Software vermieten, verleihen, verleasen, ein Bürgschaftinteresse daran verleihen, oder anderweitig Rechte an der Software übertragen; oder - Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der Software entfernen. INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei Netscape bzw. deren Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen. Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Inhaltsanbieter zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte an solchen Inhalten. BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgeführten Beschränkungen zieht die automatische Beendigung des Vertrages und der darin gewährten Lizenz nach sich. Nach Beendigung müssen alle Vervielfältigungsstücke der Software und der Dokumentation vernichtet werden. EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch zugrundeliegende Informationen oder Technologien dürfen im Wege des Downloadings oder anderweitig (i) nach Kuba, in den Irak, nach Libyen, nach Sudan, nach Nord-Korea, in den Iran, nach Syrien oder in ein anderes Land, für das ein US-Embargo besteht bzw. zu einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines dieser Länder; oder (ii) an eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht, exportiert werden. Indem Sie die Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die vorstehende Verpflichtungen an und bezeugen, daß Sie weder in einem solchem Land ansässig sind, noch unter der Kontrolle eines solchen stehen, noch Staatsangehörige(r) oder Bewohner(in) eines solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen. Wenn die lizenzierte Software außerdem als ein nicht für den Export zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf der Packung, in den Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs), gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom US-Außenministerium eine Ausnahme gewährt: AUSSER FÜR DEN EXPORT NACH KANADA ZUR AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH KANADISCHE STAATSBÜRGER(INNEN) DÜRFEN DIE SOFTWARE UND JEGLICHE UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ZU EINER AUSLÄNDISCHEN KÖRPERSCHAFT ODER ZU EINER VON IN DEN USA GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN ALS "AUSLÄNDISCHE PERSON" DEFINIERTE KÖRPERSCHAFT EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER PERSONEN, DIE NICHT US-STAATSBÜRGER SIND ODER STÄNDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HABEN. INDEM SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ANERKENNEN SIE DIE VORHERGENANNTEN BESTIMMUNGEN UND BEZEUGEN HIERMIT, DASS SIE KEINE "AUSLÄNDISCHE PERSON" SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN PERSON STEHEN. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE, KEINEM DELIKT, KEINEM VERTRAG, ODER SONSTIGEN UMSTÄNDEN SIND NETSCAPE BZW. DEREN ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, SONDER-, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, EINSCHLIESSLICH DER UND OHNE EINSCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN FÜR VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER -STÖRUNG ODER ETWAIGER UND SÄMTLICHER GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN NETSCAPE VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, SOGAR DANN, WENN NETSCAPE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS NETSCAPE VERURSACHTEN TOD BZW. PERSONENSCHADEN, IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHRÄNKUNG VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN NICHT; DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG IN IHREM FALLE U.U. NICHT ZU. HOCH-RISIKO-AKTIVITÄTEN: Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-Kontrolleinrichtung in gefährlicher Umgebung entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, die absolut fehlerfreien Betrieb voraussetzt, wie etwa der Betrieb von Nukleareinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssytemen, Luftverkehrskontrolleeinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, in denen Fehler der Software unmittelbar Gefahren für Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und Umweltschäden nach sich ziehen können ("Hoch-Risiko-Aktivitäten"). Netscape und deren Zulieferer verneinen ausdrücklich die Eignung der Software für derartige Hoch-Risiko-Aktivitäten und übernehmen für derartige Anwendung keinerlei Verantwortung. VERSCHIEDENES: Sofern der von Ihnen erworbenen Software ein gedruckter oder in sonstiger Art von Hartkopie vorliegender Endkundenlizenzvertrag beilegt, deren Bestimmungen von diesem Vertrag abweichen, unterliegt die Benutzung der Software dem Hartkopie-Endkundenlizenzvertrag. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierbei verliehenen Lizenz dar und kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DIE HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND NICHT DIE IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN BEFOLGEN. Wird eine Bestimmung dieses Vertrages für unwirksam gehalten, soll eine solche Bestimmung nur soweit verändert werden, als nötig ist, sie wirksam zu machen. Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA) (es sei denn, daß das jeweils geltende Recht anders vorsieht). Die Geltendmachung der "United Nations Convention of Contracts for the International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen. US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Die Software ist ein "commercial item" (eine gewerbliche Einheit) gemäß der Definition dieses Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "commercial computer software" (gewerblicher Computer-Software) und "commercial computer software documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer- Software) gemäß der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die Software nur gemäß den hierin angeführten Rechten. Cyber Patrol: ============= Willkommen zu CYBER PATROL für Fun Online *Internet-Filtersoftware für Privatanwender* von Microsystems Software, Inc. Um Cyber Patrol online registrieren zu können, müssen Sie über einen Dialer eine Winsock-Verbindung mit Fun Online herstellen. ERSTE SCHRITTE: Die Cyber Patrol-Hilfe und die README-Datei enthalten Hinweise über den Speicherort des Cyber Patrol-Symbols sowie weitere einführende Informationen. CYBER PATROL verfügt über ausgeklügelte Schutzmechanismen gegen Hacker. Versuchen Sie deshalb NIE, die Cyber Patrol-Dateien manuell aus Ihrem System oder Ihrer WIN.INI-Datei zu entfernen. Verwenden Sie stattdessen das mitgelieferte Deinstallationsprogramm. HINWEIS: Diese Programmversion schützt nur den direkten Internet-Zugang. Getrennt voneinander verwendete Web-Browser, Newsreader, FTP-, Telnet- und IRC-Programme können dabei kontrolliert werden. Mit der Installierung erkennen Sie das Cyber Patrol-Lizenzabkommen an. Insbesondere erklären Sie sich mit folgenden Bestimmungen einverstanden: Cyber Patrol [Vollständige]Lizenzvereinbarung: LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH BEVOR SIE DIESE SOFTWARE INSTALLIEREN UND ABGESPEICHERTE KOPIEN DER CYBERNOT BLOCK LISTE ("DAS PROGRAMM") NUTZEN. DIESE LIZENZVEREINBARUNG UMFAßT ALLE ZWISCHEN IHNEN UND MICROSYSTEMS SOFTWARE, INC. ("LIZENZGEBER" GENANNT) IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE GETROFFENEN VEREINBARUNGEN UND ERSETZT ALLE FRÜHEREN VORSCHLÄGE, ANGABEN ODER ABSPRACHEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN. SIE ANERKENNEN HIERMIT, DAß KEIN HÄNDLER ODER ANDERE PERSON IHNENGEGENÜBER IRGENDWELCHE VERANTWORTLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER LIZENZ HAT. MIT INSTALLATION DIESES PROGRAMMS ANERKENNEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG. WENN SIE DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT GEBUNDEN SEIN WOLLEN, LÖSCHEN SIE BITTE SOFORT ALLE KOPIEN DES PRODUKTS. 1. Lizenzgewährung. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Computersoftware und der damit verbundenen und anschließend abgespeicherten Kopien der Computerdateien des Lizenzgebers ausschließlich in Objekt-Code Form (nachstehend zusammengefaßt "Software" genannt) in dem Umfang, in dem dies in dieser Lizenzvereinbarung gestattet ist. Sie werden Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung nicht abtreten, weitervergeben, übertragen, verpfänden oder vermieten. Wenn Sie das Produkt in Ihren Computer laden, dürfen Sie zusätzliche Kopien des Produkts für Backup Zwecke behalten. Sämtliche Kopien des Produkts müssen einen Urheberrechtsvermerk und sonstige schutzrechtliche Mitteilungen des Lizenzgebers enthalten. Soweit nach dieser Bestimmung nicht gestattet, dürfen vom Programm oder von Teilen des Programms weder durch Sie noch durch andere Personen unter Ihrer Verantwortung Kopien hergestellt werden. 2. Rechte des Lizenzgebers. Sie erkennen an, daß das Programm im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers steht, urheberrechtlich geschützt ist und lediglich als Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung überlassen wird. Sie anerkennen weiter, daß jetzt und zukünftig alle Rechte am Programm ausschließlich dem Lizenzgeber zustehen. Mit dieser Lizenz erhalten Sie keinerlei Rechte am Programm selbst, vielmehr lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht, das entsprechend den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung widerrufen werden kann. 3. Laufzeit. Diese Lizenzvereinbarung beginnt mit Installation des Programms durch Sie und läuft bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie beendet wird. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit durch Löschung aller Kopien dieses Programms beenden. Der Lizenzgeber kann diese Lizenzvereinbarung beenden, wenn Sie eine Bestimmung der Vereinbarung verletzen. Im Falle einer derartigen Beendigung durch den Lizenzgeber sind Sie damit einverstanden, alle Kopien des Produkts zu löschen. 4. Beschränkung der Gewährleistung. Da Software naturgemäß komplex ist, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür, daß die Software fehlerfrei ist. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür, daß die Software den von Ihnen verfolgten Zwecken genügt und mit anderen von Ihnen ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Für die erzielten Ergebnisse sind Sie selbst verantwortlich. Der Lizenzgeber gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten ausschließlich, daß die Software im wesentlichen der geltenden Benutzerdokumentation entspricht. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen umfaßt sind, ist ausgeschlossen. 5. Beschränkung der Haftung. Es wird Ihnen geraten, Ihre Arbeit regelmäßig zu überprüfen und Back- Up-Kopien zu fertigen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit nicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. 6. Haftungsgrenze. Jedenfalls ist die Haftung vom Lizenzgeber auf die Deckungssumme seiner Versicherung begrenzt; keinesfalls haftet der Lizenzgeber für unvorhersehbare, untypische Schäden. 7. Urheberrecht und Zeichen. Die Urheberrechte und Marken von Microsystems Software Inc. sind in der On-Line Hilfe und README Dateien angegeben. Mit dieser Vereinbarung werden keinerlei Rechte oder Lizenzen in Bezug auf diese Urheberrechte oder Marken gewährt und Sie werden diesbezüglich keinerlei Rechte, Lizenzen oder Ansprüche insoweit für sich in Anspruch nehmen. 8. Anwendbares Recht. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; das CISG ist ausgeschlossen. 9. Teilnichtigkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch ein zuständiges Gericht für nichtig oder vollstreckbar erklärt wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarungen nicht. 10. Gewerblich genutzte Computer-Software - Schutzrechte. Diese Computer-Software ist gewerblich genutzte Computer-Software, wie in Abs. (a) (1) der DFAR 252.227-7014, "Rechte an nicht gewerblich genutzter Computer-Software und nicht gewerblich genutzter Computer-Softwaredokumentation" definiert. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch Behörden unterliegt den Beschränkungen dieser Lizenzvereinbarung. Copyright 1996, Microsystems Software, Inc., 600 Worcester Road, Framingham, MA 01701 - Alle Rechte vorbehalten. 11. Kein Verzicht. Wenn eine Partei im Fall des Vertragsbruchs der anderen Partei ihre Rechte nach dieser Vereinbarung nicht durchsetzt oder keine Maßnahmen gegen die andere Partei einleitet gilt dies nicht als Verzicht der einen Partei auf die zukünftige Durchsetzung ihrer Rechte oder zukünftige Maßnahmen im Fall späterer Vertragsverletzungen. 12. Sie verpflichten sich hiermit zu folgendem: Sie werden die hier enthaltenen Programme und Dateien weder zurückverfolgen, entschlüsseln, disassemblieren, zurückentwickeln oder dekompilieren. 13. Sie verpflichten sich ferner zu folgendem: Ohne ausdrückliche Zustimmung von Microsystems Software, Inc. werden Sie in diesen Programmen enthaltene Informationen weder benutzen, noch offenlegen, soweit dies nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist.