Lizenzvertrag   

1. Zustandekommen dieses Vertrages

1.1. Der Vertrag kommt zwischen

zustande.

1.2. Eine Verwendung der Software ist dann gegeben, wenn

1.3. Der Vertrag kommt stillschweigend zustande, sobald der Nutzer von der Verwendung der Software Gebrauch macht.

2. Rechte des Nutzers

2.1. Mit dem Erhalt des Installationspaketes der Software erhält der Nutzer das Recht, diese auf beliebig vielen Computern zum Testen zu installieren. Der Testzeitraum beträgt maximal 30 Kalendertage ab dem ersten Programmstart und wird programmtechnisch überwacht.

2.2. Der Nutzer ist berechtigt, alle mit der Software oder durch die automatischen Funktionen von der Software selbst erzeugten Anwenderdateien beliebig weiter zu verwenden und weiter zu geben. Das gilt auch für während des Testzeitraumes erzeugte derartige Dateien.

2.3. Dem Nutzer ist es gestattet, das komplette Installationspaket der Software in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen und kostenlos an Dritte weiter zu geben. Eventuell gekaufte Lizenzdateien gehören nicht zum Installationspaket und sind von dieser Erlaubnis ausgeschlossen.

3. Lizenzverfahren

3.1. Möchte der Nutzer über den Testzeitraum hinaus mit der Software arbeiten, hat er für jeden Computer, auf dem ClipboardManager installiert wird, beim Autor eine Lizenz zu erwerben. Diese Lizenz schaltet die Software dann je nach Kaufvereinbarung unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung frei.

3.2. Die Preise für Lizenzen sind in einer gesonderten Preisliste geregelt. Enthalten die dortigen Angaben keine zeitliche Beschränkung, so gilt die Lizenz zeitlich unbeschränkt für die jeweils aktuelle Version und für den Computer, für den der Nutzer sie bestellt hat.

3.3. Der Lizenzkauf wird für Kunden aus Deutschland per E-Mail und Banküberweisung abgewickelt. Der Kunde bestellt per E-Mail ein Lizenzpaket oder eine Einzel-Lizenz. Mit dem Absenden dieser Mail an den Autor verpflichtet er sich, zeitnah den aus der aktuellen Preisliste errechneten Gesamtbetrag für die Bestellung auf das Konto des Autors zu überweisen. Diese Zahlung kann in D-Mark oder Euro erfolgen. Nachdem der Autor die Gutschrift des Betrages auf seinem Konto festgestellt hat, schickt er dem Nutzer die bezahlten Lizenzdateien per E-Mail zu. Der Nutzer muss durch die Angabe eines geeigneten Verwendungszwecks (z.B: »CBM-Lizenzen für [Vorname] [Zuname], Bestelldatum: ...«) dafür Sorge tragen, dass der Autor die Überweisung der E-Mail-Bestellung zuordnen kann.

3.4. Der Lizenzkauf durch Kunden aus anderen EU-Staaten sollte nach Möglichkeit auch per Banküberweisung abgewickelt werden. Ausnahmsweise ist es möglich, dass ausländische Kunden die Beträge für bestellte Lizenzen in bar in einem Briefumschlag an den Autor senden. Das Zusenden der Lizenzdatei erfolgt dann nach Eingang des Briefes mit dem Geld beim Autor.

3.5. Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Nutzer beim Autor registriert. Hierdurch wird er in einen Mailverteiler mit aufgenommen und bei Änderungen oder Neuerungen in Zusammenhang mit ClipboardManager per E-Mail informiert. Wünscht der Nutzer diese Info-Mails nicht, muss er das in seiner Lizenzbestellung ausdrücklich vermerken.

3.6. Eine Lizenzdatei ist nicht auf einen anderen Rechner übertragbar. Zur technischen Absicherung dieser Regelung überprüft CBM den vom Nutzer in der Bestellung anzugebenden Rechnernamen mit dem tatsächlichen Namen des Rechners, auf dem CBM installiert ist und frei geschaltet werden soll. Bei Änderung des Rechnernamens (z.B. im Zuge einer Windows-Neuinstallation) oder Deinstallation von CBM auf dem ursprünglichen Rechner und Neuinstallation auf einem neuen Rechner anderen Namens hat der Nutzer keinen Rechtsanspruch auf eine neue Lizenz für den neuen Rechnernamen, ohne dafür die laut Preisliste fällige Lizenzgebühr zu entrichten. Hier Kulanzregelungen zu treffen, bleibt der Einzelfall-Entscheidung des Autors vorbehalten.

3.7. Stellt der Autor durch eine Support-Anfrage des Nutzers (bei Problemen mit der Freischaltung) fest, dass eine Lizenzdatei manipuliert wurde, verliert diese ihre Gültigkeit. Handelt es sich um eine Erstlizensierung, ist mit der Manipulation auf Seiten des Nutzers auch die Update-Berechtigung erloschen. Die Rückerstattung von für manipulierte und dadurch nicht mehr funktionierende Lizenzdateien gezahlte Beträge ist ausgeschlossen.

3.8. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von bereits erhaltenen Lizenzdateien ist ausgeschlossen.

4. Verbote für den Nutzer

4.1. Dem Nutzer ist es untersagt, Kopien der Software oder Teile davon gegen Entgelt an Dritte weiter zu geben. Für den Vertrieb auf kommerziellen Datenträgern (wie z.B. Freeware-, Shareware- und Beilage-CD’s gedruckter Publikationen) gelten Sonderregelungen (siehe Absatz 5).

4.2. Der Nutzer darf die erhaltenen Lizenzdateien in keiner Weise ändern oder versuchen zu manipulieren. Jede Manipulation führt dazu, dass die Lizenzdatei ungültig ist.

4.3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software in irgend einer Weise zu verändern oder zu dekompilieren, sofern der Autor hiervon nicht vorher unterrichtet wurde und seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Der Besitz des Quellcodes der Software steht nur dann mit diesem Vertrag in Einklang, wenn der Nutzer ihn – im Rahmen freundschaftlicher Zusammenarbeit unter Programmierern – vom Autor persönlich erhalten hat. Hat der Nutzer nur einen Auszug des Quellcodes vom Autor erhalten, darf er nur hieran und nicht an den übrigen Teilen Veränderungen vornehmen, auch wenn er von den übrigen Teilen auf anderen Wegen Kenntnis erlangt haben sollte. Jede Veränderung des Quellcodes im Rahmen der erwähnten Zusammenarbeit muss dem Autor vor einer Veröffentlichung des neuen Kompilates durch einen anderen Programmierer bekannt gemacht werden. Der Autor entscheidet dann, ob er die Änderungen in das Original der Software übernimmt oder ob die Veröffentlichung durch den anderen Programmierer nur unter einem neuen Programmnamen erfolgen darf.

3.3. Der Nutzer darf keine einzelnen Komponenten (z.B. mitgelieferte Grafiken, HTML-Seiten oder WAV-Dateien) für andere Zwecke verwenden, ohne dabei am Verwendungsort auf die Quelle zu verweisen. Dies gilt insbesondere für Publikationen jeglicher Art. Der Mindestinhalt des Quellennachweises ist in Absatz 8 geregelt.

5. Vertrieb der Software auf kommerziellen Datenträgern

5.1. Der Vertrieb auf kommerziellen Datenträgern ist dann gegeben, wenn die Software

enthalten sein soll. Die Verlage bzw. Redaktionen, die derartige Datenträger zusammen stellen und vertreiben, werden nachstehend als kommerzielle Anbieter bezeichnet.

5.2. Den Redaktionen der PC-Presse ist es ausdrücklich erlaubt, ohne Rückfrage beim Autor die Shareware-Version (ohne jegliche Lizenzdateien) auf den Beilage-CD’s ihrer Hefte zu veröffentlichen. Sie müssen den Autor lediglich per E-Mail davon in Kenntnis setzen, in welcher Ausgabe ihrer Publikation die Veröffentlichung erfolgt. Die Übersendung eines Belegexemplars ist gewünscht aber nicht obligatorisch.

5.3. Andere kommerzielle Anbieter sind verpflichtet, vor der Aufnahme der Software auf einen für den Endanwender kostenpflichtigen Datenträger den Autor zu kontaktieren. Dies kann per Fax oder E-Mail geschehen. Erst, wenn der Autor seine schriftliche Zustimmung zur Verwendung der Software für das kommerzielle Projekt gegeben hat, darf diese Verwendung erfolgen. Die Zustimmung kann der Autor fallweise an Bedingungen knüpfen. Auch hier darf in jedem Fall nur die Shareware-Version, ohne jegliche Lizenzdateien, publiziert werden.

5.4. Durch den Kauf eines kommerziellen Datenträgers, auf der »ClipboardManager« (mit) enthalten ist, erwirbt der Nutzer keinerlei Ansprüche oder Rechte, die über jene hinausgehen, die ihm bei Bezug der unregistrierten Shareware-Version direkt von der Homepage des Autors entstehen. Mit dem Kauf hat der Nutzer für den kommerziellen Datenträger ein Entgelt gezahlt, nicht jedoch für die Software »ClipboardManager«.

6. Pflichten und Haftung des Autors

6.1. Der Autor verpflichtet sich, in die von ihm erstellte Software keinerlei versteckte Funktionen vorsätzlich einzubauen, die Schaden auf den Computern des Nutzers anrichten könnten. Konkret ist hiermit die Unterlassung der Programmierung von Viren gemeint. Unbeabsichtigte und bisher nicht erkannte Programmierfehler bleiben von diesem Punkt unberührt.

6.2. Vor der Ausführung von systemnahen Funktionen (wie etwa dem Herunterfahren von Windows) durch den vom Autor geschriebenen Programmcode (der nicht das Setup-Programm für die Installation der Software umfasst) erhält der Nutzer in jedem Fall eine Warnung mit Abbruchmöglichkeit. Derartige Funktionen werden zudem nur dann aktiv, wenn der Nutzer (oder eine andere an seinem Computer tätige Person) vorher eine entsprechende Option in der Software aktiviert oder einen Befehl (Wählen eines Menüpunktes, Klicken eines Buttons usw.) ausgeführt hat.

6.3 Der Autor testet die Funktionen der Software mit den technischen Möglichkeiten, die er zur Verfügung hat. Das heißt, der Autor kann die Tests nur mit seiner eigenen Systemkonfiguration durchführen und Fehler, die auf anderen Systemen – insbesondere unter anderen Windows-Plattformen – auftreten, nicht immer selbst reproduzieren. Insofern ist er zwar bemüht, die Software fehlerfrei auszuliefern, übernimmt aber keinerlei Garantie dafür.

6.4. Bekannte Probleme mit der Software werden auf der Homepage von ClipboardManager und in der Online-Hilfe auf einer separaten Seite veröffentlicht. Der Nutzer wird dadurch von diesen Problemen in Kenntnis gesetzt. Mit dem Kauf einer Lizenz gelten sie als akzeptiert; es wird also somit kein Anspruch auf Preisminderung für die Lizenz begründet.

6.5. Es ist unmöglich zu garantieren, dass die Software unter jeder nur erdenklichen Hard- und Software-Konfiguration fehlerfrei läuft. Der Nutzer kann keinen Anspruch auf Erhalt einer Programmversion erheben, mit der die bei ihm festgestellten Fehler nicht auftreten.

6.6. Jedwede Haftung des Autors für Schäden, die dem Nutzer aufgrund der Verwendung der Software entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Beschädigung und Verlust von Daten sowie daraus entstehenden Folgeschäden. Der Nutzer verwendet die Software somit ausschließlich auf eigene Gefahr.

7. Support durch den Autor

7.1. Der Autor versucht, dem Nutzer bei Problemen mit der Software zu helfen. Diese Hilfe geschieht ausschließlich per E-Mail. Anfragen darf der Nutzer auch während des Testzeitraumes stellen. Die Antwortzeiten richten sich nach den Möglichkeiten (insbesondere nach der verfügbaren Freizeit dafür) des Autors.

7.2. Eine Garantie für die abschließende Lösung jedes Problems kann auch bei Kauf einer Lizenz nicht gegeben werden.

7.3. Nach Ablauf des Testzeitraumes erhält der Nutzer keinerlei Unterstützung mehr, so lange er keine Lizenz kauft.

8. Quellennachweis

Verwendet der Nutzer die Software oder Teile davon für einen Zweck, für den dieser Lizenzvertrag eine Quellenangabe fordert, so muss dieser Nachweis mindestens folgende Information erhalten:

9. Datenschutz

9.1. Der Autor erklärt, die durch den Lizenzverkauf erhaltenen Registrierungsdaten des Nutzers ausschließlich für die Information in Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Er nutzt sie nicht für eventuell vorhandene weitere Projekte, es sei denn, der Nutzer hat ausdrücklich darum gebeten.

9.2. Der Autor gibt keinerlei Registrierungsdaten an Dritte weiter, so lange der Nutzer nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat.

9.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die in Zusammenhang mit Anfragen und Registrierung der Software erhaltene persönliche Daten des Autors (E-Mail-Adresse, Bankverbindung, ggf. Telefon- und Faxnummern usw.) nicht für andere Zwecke als der Korrespondenz mit dem Autor zu verwenden.

10. Erreichbarkeit des Autors

10.1. Eine Kontaktaufnahme mit dem Autor ist wie folgt möglich:

10.2. Die Verwendung der unter 10.1. bekannt gegebenen Daten für Korrespondenzen mit dem Autor, die nicht mit ClipboardManager in Zusammenhang stehen, wird untersagt. Das schließt insbesondere die Verwendung für Werbezwecke jedweder Art ein.

10.3. Supportanfragen werden ausschließlich per E-Mail bearbeitet. Auch für alle anderen Korrespondenzen sollte nach Möglichkeit E-Mail verwendet werden.

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