Lizenzbestimmungen

MedienTeam66 Verlags GmbH (nachfolgend MT66 genannt) Lizenzvertrag

  1. Gegenstand des Vertrages. Gegenstand dieses Vertrages ist das auf einem Datenträger (CD-ROM) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sämtliches sonstige zugehörige schriftliche Material. Alle diese Gegenstände und Unterlagen werden im folgenden als "Software" bezeichnet. MedienTeam66 Verlags GmbH (nachfolgend MT66 genannt) macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
  2. Umfang der Benutzung. MT66 gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), das beiliegende Exemplar der MT66-Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
  3. Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MT66 die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen, b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MT66 die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitet Werke zu erstellen.
  4. Inhaberschaft an Rechten. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. MT66 behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
  5. Vervielfältigung. Die Software einschließlich des zugehörigen Schriftmaterials ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Ihnen lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschließlich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von MT66 anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
  6. Übertragung des Benutzungsrechtes. Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von MT66 und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermieten und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
  7. Dauer des Vertrages. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; Ihr Recht zur Benutzung der Software erlischt jedoch - auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrages verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes sind Sie verpflichtet, die Originaldiskette (bzw. die Original CD-ROM) und das gesamte schriftliche Material sowie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare, und des schriftlichen Materials zu vernichten und auf Verlangen von MT66 die vollständige Vernichtung durch eine notarielle eidesstattliche Erklärung zu versichern.
  8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung. MT66 macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die MT66 aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
  9. Änderungen und Aktualisierungen. MT66 ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
  10. Gewährleistung und Haftung von MT66. Jede Gewährleistung hinsichtlich der fehlerfreien Funktionalität der Software ist ausgeschlossen.
  11. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner München.

München im Herbst 2001