Lizenzbestimmungen
MedienTeam66 Verlags GmbH (nachfolgend MT66 genannt)
Lizenzvertrag
- Gegenstand des Vertrages. Gegenstand dieses
Vertrages ist das auf einem Datenträger (CD-ROM) aufgezeichnete Computerprogramm,
die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sämtliches sonstige
zugehörige schriftliche Material. Alle diese Gegenstände und Unterlagen
werden im folgenden als "Software" bezeichnet. MedienTeam66 Verlags
GmbH (nachfolgend MT66 genannt) macht darauf aufmerksam, daß es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen,
daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar
ist.
- Umfang der Benutzung. MT66 gewährt Ihnen für
die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), das beiliegende Exemplar
der MT66-Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen
Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne
Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für
alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software
in körperlicher Form (d.h. auf Datenträger abgespeichert) von einem
Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie
zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt
wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
- Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer
ist es untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MT66
die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten
zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen, b) die
Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal
auf einen anderen Computer zu übertragen, c) ohne vorherige schriftliche
Einwilligung von MT66 die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln,
zu entkompilieren oder zu entassemblieren, d) von der Software abgeleitete
Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen,
e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material
abgeleitet Werke zu erstellen.
- Inhaberschaft an Rechten. Sie erhalten mit
dem Erwerb des Produktes nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger,
auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der
Software selbst ist damit nicht verbunden. MT66 behält sich insbesondere
alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
an der Software vor.
- Vervielfältigung. Die Software einschließlich
des zugehörigen Schriftmaterials ist urheberrechtlich geschützt. Es
ist Ihnen lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschließlich
Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der
Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von MT66 anzubringen bzw. ihn
darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk
sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt
werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche
Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form
oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software
eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
- Übertragung des Benutzungsrechtes. Das Recht
zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung
von MT66 und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten
übertragen werden. Verschenken, Vermieten und Verleih der Software sind
ausdrücklich untersagt.
- Dauer des Vertrages. Der Vertrag läuft auf
unbestimmte Zeit; Ihr Recht zur Benutzung der Software erlischt jedoch
- auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrages verletzen.
Bei Beendigung des Nutzungsrechtes sind Sie verpflichtet, die Originaldiskette
(bzw. die Original CD-ROM) und das gesamte schriftliche Material sowie
alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare,
und des schriftlichen Materials zu vernichten und auf Verlangen von
MT66 die vollständige Vernichtung durch eine notarielle eidesstattliche
Erklärung zu versichern.
- Schadensersatz bei Vertragsverletzung. MT66
macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
haften, die MT66 aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch
Sie entstehen.
- Änderungen und Aktualisierungen. MT66 ist
berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
- Gewährleistung und Haftung von MT66. Jede Gewährleistung
hinsichtlich der fehlerfreien Funktionalität der Software ist ausgeschlossen.
- Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Vollkaufmann, so ist der
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner München.
München im Herbst 2001
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