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Alkoholkonzentration im Blut abschätzen
Ich möchte nach einer durchzechten Nacht abschätzen, wann ich wieder nüchtern beziehungsweise fahrtauglich bin. Gibt es dafür eine Software?
Dafür eignet sich das Freeware-Programm Promille. Es bezieht bei der Berechnung des Restalkohols viele individuelle Parameter mit ein. Sie finden es im Internet unter der Adresse http://home.t-online.de/home/boehmj/PROMILLE.zip zum kostenlosen Download und auf der Heft-CD oder -DVD unter dem CHIP-Code Praxis11. Nach dem Entpacken des ZIP-Archivs können Sie das Programm direkt durch den Aufruf der Datei PROMILLE.EXE starten.
Zur möglichst genauen Berechnung wählen Sie bei »Mode« die Option »über TBW, individuell« und geben anschließend die erforderlichen Angaben zur Person wie Körpergewicht, Größe, Alter und Geschlecht ein. Legen Sie dann im Kombinationsfeld »Magenfüllung« grob fest, wie viel Sie gegessen haben. Diese Angaben können Sie speichern – tragen Sie dafür noch Name und Datum ein.
Geben Sie nun rechts im Fenster die konsumierten Getränke an und auch den Zeitraum, in dem Sie sie genossen haben. Wenn Sie zum Beispiel zwei Bier, ein Glas Wein und einen Cognac innerhalb von drei Stunden getrunken haben, schreiben Sie in die Felder »Getränk 1« bis »Getränk 3« die betreffenden Daten für die Mengen und Alkoholprozente sowie den »Trink-Zeitraum« gleich »180« Minuten. Die Analyse starten Sie dann mit einem Klick auf »Berechne Promille«.
Das Ergebnis sehen Sie durch eine dicke rote Linie über einer Zeitleiste grafisch dargestellt – sie zeigt den typischen Verlauf Ihrer Blut-Alkoholkonzentration, der schraffierte Bereich die mögliche Abweichung. Um die Fahrtauglichkeit einigermaßen sicher abzuschätzen, sollten Sie immer vom ungünstigen Fall ausgehen. Im Beispiel sehen Sie, dass Sie wahrscheinlich frühestens acht Stunden nach Trinkbeginn wieder fahren dürften und erst nach zwölf Stunden wieder nüchtern sind.
! Achtung: Das ermittelte Ergebnis ist lediglich eine Schätzung und hängt stark von Ihrer aktuellen Verfassung ab. Es bietet deshalb keine Gewähr für eine tatsächliche Fahrtauglichkeit.
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