0190-Dialer
Rechtslage: Tipps für Geschädigte
Von Stefan Reinke

Juristische Auseinandersetzungen sind unerfreulich, aber man kann sich wappnen.
Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt.

  • Überweisen Sie auf keinen Fall die zu viel angefallenen
    Gebühren. Sollten Sie der Telekom eine
    Einzugs-Ermächtigung erteilt haben, buchen Sie das Geld
    über Ihre Bank zurück und stornieren Sie die
    Einzugs-Ermächtigung.
  • Legen Sie Widerspruch gegen die Rechnung ein. Laut
    einem Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ: 20 U 222/98) kann
    dies per Post oder E-Mail erfolgen.
  • Saubere" Lösung:
    Einige Sex-Anbieter verwenden
    Zahlungssysteme wie Firstgate
    anstelle von 0190-Dialern.

  • Bestreiten Sie, dass der Dialer den Internet-Zugang ordnungsgemäß hergestellt hat. Denn vor
    Gericht muss der Anbieter genau dies nachweisen. Wurden Sie bei der Installation nicht darüber
    informiert, dass ein Dialer eingerichtet wurde, haben Sie gute Karten. Gleiches gilt, wenn Sie
    nicht über die Kosten aufgeklärt wurden.
  • Heben Sie vorsichtshalber immer die Telefonrechnungen mit Einzelverbindungsnachweis der
    letzten Monate auf. Damit können Sie zeigen, dass die hohe Rechnung ein Ausreißer ist und
    dass Sie die betreffende Dialer-Nummer nie zuvor gewählt haben.
  • Computerbetrug nach §263a StGB
    Die Abzocke mit 0190-Dialern ist kein Kavaliersdelikt. So geht der Paragraf 263a des
    Strafgesetzbuches ausführlich auf Computerbetrug ein: "Wer in der Absicht, sich oder einem
    Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen
    dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige
    Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch
    unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
    beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
  • Das plant die Bundesregierung
    Hilfe sollen Dialer-Geschädigte auch von Seiten der Bundesregierung bekommen:
    Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast nimmt die Telekommunikationsfirmen in die Pflicht
    und fordert sie auf, zu kontrollieren, wer mit 0190-Nummern Schindluder treibt. Sollte dies nicht in
    "angemessener Frist" geschehen, würde ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.
    Außerdem sollen die Unternehmen ihre Kunden rechtzeitig warnen, wenn der übliche
    Gebührenrahmen deutlich gesprengt wird. Die Anbieter von unseriösen Dialern betreiben, so
    Künast, unlauteren Wettbewerb.

    Auf der Webseite
    http://www.dialerundrecht.de/ haben die Rechtsanwälte Weber & Partner
    Urteile und Gesetzestexte zum Thema 0190-Dialer zusammengefasst.

    Lesen Sie auf der nächsten Seite:
    Fazit: Angelockt und abgezockt
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