Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Den PC aus der Firma steuerfrei nutzen

Stellt Ihnen Ihr Chef einen PC samt Software zur Verfügung, so ist die private Nutzung
des Rechners lohnsteuerfrei (Lohnsteuerrichtlinien 2002, R 21e).

Die Lohnsteuer-Freiheit gilt auch dann, wenn Ihnen der Chef einen Laptop überlässt und Sie
den Rechner nach Feierabend in Ihrer Wohnung privat nutzen. Daher ein Tipp für die nächste
Gehaltsrunde: Eventuell können Sie anstatt einer Gehaltserhöhung einen Computer
aushandeln. Dem Fiskus ist es ja vollkommen egal, ob Sie den vom Chef gesponserten PC
beruflich oder privat nutzen. Voraussetzung ist nur, dass Ihre Firma das Gerät anschafft.

Während das Unternehmen die Anschaffungskosten des Rechners für sich als
Betriebsausgabe erfassen kann, kommen Sie in den Genuss eines eigenen PCs, ohne etwas
dafür bezahlen zu müssen. Vielleicht können Sie Ihren Chef ja damit locken, dass er die 345
Euro Umsatzsteuer für den 2.500 Euro teuren Laptop sofort dem Fiskus abknöpfen darf.


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