Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Reparaturkosten sofort in voller Höhe absetzen

Wer seinen Rechner selbst aufrüstet, weiß meistens, was er da macht. Fällt aber der
Schraubenzieher versehentlich auf die Hauptplatine, während der Computer läuft, ist
der Prozessor meist nicht mehr zu retten.

Wird der PC aufgerüstet, müssen die nachträglich
eingebauten Teile zusammen mit den Anschaffungskosten
abgeschrieben werden – nicht aber, wenn es sich um
Reparaturen handelt: Müssen Sie ein defektes Bauteil
ersetzen, können Sie es sofort in voller Höhe als
Werbungskosten erfassen. Das gilt auch dann, wenn es
mehr als 410 Euro (bis 2001: 800 Mark) zuzüglich Umsatzsteuer kostet.

Lassen sich Ihrer alten Computer-Rechnung noch die
Kosten der jetzt zerstörten Bauteile entnehmen, können Sie
die hierauf entfallende Abschreibung zusätzlich als
Werbungskosten erfassen.

Restbuchwert Null: Eine
Hardware-Aufrüstung des
Apple //e ist wohl eher
unrentabel, könnte aber voll
abgeschrieben werden.

Beispiel: Die Hauptplatine des Rechners aus Tipp 6 hat Ende 2001 einen
Restbuchwert von 300 Euro. Diesen Betrag können Sie sofort als Werbungskosten
erfassen. Der verbleibende Restwert des Computers liegt dann bei 1.600 Euro
(1.900 Euro minus 300 Euro) und wird in 2002 und 2003 mit je 800 Euro
abgeschrieben.