Kopierschutz
Die Rechtslage: Eine Software-Kopie, sieben Audio-Duplikate

Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen Software- und Audio-CDs.
Das Urhebergesetz erlaubt ausdrücklich allen rechtmäßigen Eigentümern von Software-
und Spiele-CDs das Erstellen einer Sicherheitskopie. Der Grund: Der Käufer soll das
Produkt auch noch nutzen können, wenn die Original-CD zerstört ist.
Allerdings ist die Anzahl ausdrücklich auf eine Kopie begrenzt, schon zwei Duplikate zu
ziehen wäre illegal. Auch die Weitergabe der Kopie an Verwandte oder Freunde ist
verboten. Die Veränderung des Programmcodes mit Hilfe von Patches oder Cracks ist
ebenfalls illegal.