Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Die beruflichen Online-Kosten ermitteln

Wenn Sie das Internet für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die jeweiligen
Ausgaben ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.

Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an. Zum einen können Sie den beruflichen Anteil schätzen
und dann den Sachbearbeiter im Amt von Ihren beruflichen Surfaktivitäten überzeugen.

Oder Sie führen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten eine Art
Internet-Fahrtenbuch, in dem Sie besuchte Internet-Seiten, Verweildauer und beruflichen
Zusammenhang darstellen. Für private Besuche notieren Sie nur die Zeit. Dann können Sie
den exakten beruflichen Kostenanteil errechnen.


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