Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Die PC-Kosten richtig abschreiben

Die Anschaffungskosten Ihres Rechners müssen Sie über die voraussichtliche
Nutzungsdauer abschreiben.

Der Fiskus unterstellt einen Zeitraum von drei Jahren, wenn Sie Ihren Rechner in 2001 angeschafft
haben; davor waren es vier Jahre. Zu den Anschaffungskosten zählt der gesamte Rechner
einschließlich des Betriebssystems. Gehört aber zum Beispiel eine Spielesammlung zum Bundle,
müssen Sie sie herausrechnen.

Beispiel: Wer im Frühjahr 2001 seinen PC einschließlich Windows für 4.500 Mark gekauft hat, kann
für 2001 immerhin schon 1.500 Mark Abschreibung als Werbungskosten in seiner
Einkommensteuer-Erklärung ansetzen. Wegen der Euro-Umstellung rechnen Sie den Restbetrag von
3.000 Mark am 1. Januar 2002 in Euro um: 3.000 Mark / 1,95583 = 1.534 Euro. Für 2002 und 2003
beträgt die Abschreibung also jeweils 767 Euro.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Anwendungssoftware gesondert erfassen