Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Anwendungssoftware gesondert erfassen

Fast jedes Jahr werfen die Software-Anbieter neue und verbesserte Versionen ihrer
Programme auf den Markt.

Wollen oder brauchen Sie immer die neuste Software auf
Ihren PC, dann müssen Sie dafür regelmäßig den
Geldbeutel zücken. Aber auch an diesen Ausgaben
beteiligt sich Vater Staat, sofern es sich um Software
handelt, die mit Ihrem Job in Zusammenhang steht. Kostet
das Programm ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 410 Euro
(bis 2001 galt eine Grenze von 800 Mark), können Sie es
sofort als Werbungskosten erfassen.

Wenn Sie es allerdings nur zu 80 Prozent beruflich nutzen,
dürfen Sie auch nur 80 Prozent der Kosten mit dem Fiskus
teilen. Dieser Grundsatz gilt auch für Software, die Sie
zusammen mit Ihrem Rechner in einem Paket kaufen. Bitten
Sie in diesem Fall den Verkäufer, die Kosten der
Anwendungssoftware gesondert auszuweisen. Liegt der
Softwarepreis unter den genannten Grenzen, können Sie
die Programme direkt als Werbungskosten erfassen.

Vorsicht, Falle:
Das Betriebssystem schreiben
Sie mit dem PC ab, die
Anwendungen können Sie
sofort absetzen.

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