Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Beruflich genutzte Computer immer absetzen

Eine wichtige Änderung gegenüber dem Vorjahr hat es hinsichtlich der Anerkennung
von Computern und zugehöriger relevanter Hardware gegeben.

Während Sie früher die Kosten für den Rechner nur dann
als Werbungskosten ansetzen konnten, wenn Sie den
Computer zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzten, ist das
jetzt vollkommen anders. Sie können die PC-Kosten in der
Höhe geltend machen, in der Sie den Rechner für Ihre
berufliche Tätigkeit benötigen. Das Finanzamt akzeptiert
also auch einen beruflichen Nutzungsanteil von weniger als
90 Prozent (Erlass des Finanzministeriums NRW vom
18.12.2000, Aktenzeichen S-2354–1-VB3).

Erspart nervige Rückfragen:
Schicken Sie den Fragebogen mit an
das Finanzamt.

Beispiel: Sie erstellen für Ihre Firma nach Feierabend zu Hause Präsentationen und
Darstellungen der Umsatzentwicklung. Insgesamt nutzen Sie Ihren Rechner zu 80 Prozent
beruflich. Dann können Sie auch 80 Prozent Ihrer PC-Kosten absetzen.

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Die PC-Kosten richtig abschreiben