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Wird der PC aufgerüstet, müssen die nachträglich eingebauten Teile zusammen mit den Anschaffungskosten
abgeschrieben werden – nicht aber, wenn es sich um Reparaturen handelt: Müssen Sie ein defektes Bauteil ersetzen, können Sie es sofort in voller Höhe als
Werbungskosten erfassen. Das gilt auch dann, wenn es mehr als 410 Euro (bis 2001: 800 Mark) zuzüglich Umsatzsteuer kostet.
Lassen sich Ihrer alten Computer-Rechnung noch die
Kosten der jetzt zerstörten Bauteile entnehmen, können Sie die hierauf entfallende Abschreibung zusätzlich als Werbungskosten erfassen.
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