|
Der Fiskus unterstellt einen Zeitraum von drei Jahren, wenn Sie Ihren Rechner in 2001 angeschafft
haben; davor waren es vier Jahre. Zu den Anschaffungskosten zählt der gesamte Rechner einschließlich des Betriebssystems. Gehört aber zum Beispiel eine Spielesammlung zum Bundle, müssen Sie sie herausrechnen.
Beispiel: Wer im Frühjahr 2001 seinen PC einschließlich Windows für 4.500 Mark gekauft hat, kann für 2001 immerhin schon 1.500 Mark Abschreibung als Werbungskosten in seiner
Einkommensteuer-Erklärung ansetzen. Wegen der Euro-Umstellung rechnen Sie den Restbetrag von 3.000 Mark am 1. Januar 2002 in Euro um: 3.000 Mark / 1,95583 = 1.534 Euro. Für 2002 und 2003
beträgt die Abschreibung also jeweils 767 Euro.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Anwendungssoftware gesondert erfassen
|