Steuerklassenwahl

Unter diesem Menüpunkt haben Sie die Möglichkeit, sich die günstigste Steuerklasse von zwei berufstätigen Ehegatten berechnen zu lassen.

Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Welche Kombination am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, ist abhängig von der Höhe des Arbeitslohns.

Bei der Steuerklassenwahl sollten Sie auch außersteuerliche Vorschriften beachten. Insbesondere Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig. Da die steuerliche Belastung in der Steuerklasse V deutlich höher ist als in der Steuerklasse IV, kann sich dies bei Arbeitslosigkeit negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken.

Tragen Sie zuerst das Jahr und den Abrechnungszeitraum ein, in welchem die Berechnung erfolgen soll. Anschließend sind alle weiteren Angaben wie das Bruttogehalt, Tabellenart und Freibetrag vorzunehmen. Bei den Kinderfreibeträgen beachten Sie bitte, dass Sie die Summe der bei Ehefrau und Ehemann zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge eintragen müssen. Die vorteilhafte Steuerklassenkombination ist entsprechend farblich gekennzeichnet.

Die Berechnung basiert auf den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Schreiben zur Steuerklassenwahl.

Durch Aktivieren der Schaltfläche "Drucken" können die Ergebnisse ausgedruckt werden. Hierfür sollten Sie die Druckereinstellung auf DIN A 4 Hochformat ändern.