Geschäftswagen –
Berechnungen für den Unternehmer
Entscheiden Sie sich für die Berechnungen für den Unternehmer, haben Sie folgende weitere Auswahlmöglichkeiten:
· Berechnung der privaten Nutzung pauschal, also anhand der sog. 1-%-Methode
· Berechnung der privaten Nutzung bei Führung eines Fahrtenbuches
oder
· Sie können einen Vergleich durchführen, z.B. wenn sie sich entscheiden wollen, ob Sie von der Fahrtenbuchmethode zur 1-%-Methode wechseln wollen oder umgekehrt und herausfinden, welche Alternative die für Sie günstigere ist. Dabei können Sie auch Schätzwerte eingeben, um überschlägig zu rechen.
Je nachdem, für welche Berechnung Sie sich entscheiden, gelangen Sie in die jeweils vorgesehene Eingabemaske. Dort tragen Sie bitte die für die Berechnung benötigten Daten ein.
Hilfestellung beim
Eintragen der Daten
Auswahl der
einzugebenden Werte |
zu beachten ist |
Nutzungsjahr |
Wählen Sie hier aus, ob Sie den Pkw bis 31.3.199 einschl. oder ab dem 1.4.1999 einschl. angeschafft (gekauft oder geleast) haben. |
Entfernung Wohnung-Betrieb |
¨ Geben Sie hier bitte die einfache Entfernung (km) zwischen Wohnung und Betrieb an. ¨ Haben Sie in das Feld eine Zahl eingegeben, achten Sie bitte auf das Eingabefeld „Tage der jährlichen Nutzung (Fahrten Wohnung-Betrieb)“ nachdem Sie auf „Weiter“ geklickt haben. In diesem Feld muss dann ebenfalls eine Zahl eingetragen werden. Sollten Sie hier vergessen, die Tage einzutragen, an denen Sie den Pkw für Fahrten zum Betrieb genutzt haben, werden keine Werbungskosten berechnet. ¨
Es ist möglich, eine null einzugeben (z.B. wenn der
Betrieb mit der Wohnung zusammen fällt). |
Anzahl Monate der Nutzung im Berechnungsjahr |
Hier können Sie auch bei unterjähriger Anschaffung oder
nur teilweiser Nutzung die entsprechende Anzahl von Monaten, in denen das
Fahrzeug genutzt wurde, auswählen |
Listenpreis |
Geben Sie hier bitte den Preis zum Zeitpunkt der
Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und Sonderausstattung an. Dieser
Preis ist auch bei einem Gebrauchtwagen maßgeblich. Beispiel: |
Tage der jährlichen Nutzung |
Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie den Pkw für Fahrten von Ihrer Wohnung in
den Betrieb genutzt haben. |
Gesamtfahrleistung |
Tragen Sie hier die während der Nutzungsmonate gefahrenen Gesamtkilometer aus dem Fahrtenbuch ein. |
Privatfahrten |
Das sind die km, die auf die privat zurückgelegten Strecken entfallen, ohne die Fahrten zum Betrieb. |
Fahrten Wohnung-Betrieb |
Das sind die km, die tatsächlich zwischen Wohnung und Betrieb (Hin- und Rückfahrt) zurückgelegt wurden. |
Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb |
Hier geben Sie an, an wieviel Tagen Sie in den Betrieb gefahren sind. Achtung, auch wenn Sie
öfters als einmal in den Betrieb gefahren sind, so zählen diese Fahrten hier
nicht, sondern nur der Tag. |
Vorsteuerfreie Kosten, |
Hier müssen Sie nur aufpassen, wenn Sie den Pkw bis
31.3.1999 angeschafft haben. Dann muss noch Umsatzsteuer auf die
vorsteuerbelasteten Kosten draufgerechnet werden. Daher die Unterscheidung in
vorsteuerfreie und vorsteuerbelastete Kosten. |
Vorsteuerbelastete Kosten |
Tragen Sie unter b) die Netto-Werte aus den Buchhaltung
ein. Achten Sie drauf, dass Sie hier die Werte erfassen, für die Sie
Vorsteuer geltend gemacht haben. |
Nach Eingabe diverser Werte können Sie nun über die Schaltflächen wählen, wie Sie weiter vorgehen wollen.
Unter dem Reiter „Berechnungen“ können Sie sich die Berechnungsergebnisse ansehen, unter dem Reiter „Buchungsbeleg“ wird der Buchungssatz am Bildschirm dargestellt. Sie haben immer die Möglichkeit, sich die Angaben/Daten ausdrucken zu lassen. Dabei wird der eingestellte Drucker angesteuert.
Hinweise:
· Bei Anschaffung des Fahrzeugs bis 31.3.1999 wird bei den Auswertungen Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Kauf von Fahrzeugen ab dem 1.4.1999 ist durch den nur noch hälftigen Vorsteuerabzug die private Nutzung nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuer wird daher nicht mehr ausgewiesen.
· Bei der Fahrtenbuchmethode wird mit 4 Nachkommastellen gerechnet.
Im übrigen ist die 1-%-Methode nach Auffassung der Finanzverwaltung kein geeigneter Maßstab zur Berechnung der Umsatzsteuer. In diesem Rechner wird aber mangels anderer Darstellbarkeit und aus Vereinfachungsgründen weiterhin auf diese Methode zurückgegriffen. Ggf. ist es ratsam, sich bzgl. dieser Frage mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Stand: 23.04.2002