Kfz-Steuer

Schlüsselnummern

Schaltflächen

Übersicht über die Steuersätze

Emissionsgruppe

Schlüssel-Nr. in den

Fahrzeugpapieren

Geltungs-

dauer

Steuersätze je

angefangene 100 ccm

Otto-Motor

Dieselmotor

DM

EUR

DM

EUR

Euro-3, Euro-4,

3-Liter-Pkw,

5-Liter-Pkw

30, 31, 32, 33, 36, 37, 38,

39, 40, 41, 42, 43, 44, 45,

46, 47, 48, 53-70

ab 01.07.1997

ab 01.01.2004

10,00

13,20

5,11

6,75

27,00

30,20

13,80

15,44

Euro-2, Euro-2-Pkw

als 5-Liter-Pkw

25, 26, 27, 35,49,50,

51,52

ab 01.07.1997

ab 01.01.2004

12,00

14,40

6,14

7,36

29,00

31,40

14,83

16,05

Euro-1 und ver-

gleichbare Pkw

sowieEuro-1 als

5-Liter-Pkw

01, 02, 03, 04, 09, 11,

12, 13, 14, 16, 18, 21,

22, 28, 29, 34, 77

ab 01.07.1997

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

13,20

21,20

29,60

6,75

10,84

15,13

37,10

45,10

53,50

18,97

23,06

27,35

nicht schadstoff-

arme Pkw, die bei

Ozonalarm fahren

dürfen

10, 15, 17, 19, 20, 23,

24

ab 01.07.1997

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

21,60

29,60

41,20

11,04

15,13

21,07

45,50

53,50

65,10

23,26

27,35

33,29

schadstoffarme

Pkw, die bei

Ozonalarm nicht

fahren dürfen

03, 04, 05, 09

ab 01.07.1997

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

33,20

41,20

49,60

16,97

21,07

25,36

57,10

65,10

73,50

29,19

33,29

37,58

übrige Pkw

00, 05, 06, 07, 08, 10,

15, 88

ab 01.07.1997

ab 01.01.2001

41,60

49,60

21,27

25,36

65,50

73,50

33,49

37,58

Für Oldtimer-Pkw (Benziner oder Diesel) mit Schlüsselnummer 98 ist eine Jahressteuer einheitlich von 375 DM (191,73 EUR) zu entrichten.

Durch die ab 1.1.2001 in Kraft getretenen verschärften europäischen Schadstoffanforderungen erfüllen bestimmte Fahrzeuge die Euro-3-Anforderungen nur noch mit Erstzulassung bis 31.12.2000. Es handelt sich um Pkw mit den Schlüsselnummern 26, 30,32,35, 36, 38, 41, 42 und 43 und leichte Nutzfahrzeuge mit der Schlüsselnummer 33.

Folgende Pkw mit der Schlüsselnummer 27, 28, 29, 31, 33, 35 (mit zulässiger Gesamtmasse über 2.500 kg), 37 und 39 erfüllen diese Anforderungen nur noch, wenn sie bis 31.12.2001 erstmals zugelassen werden. Dies gilt auch für Diesel-Pkw und einer zulässigen Gesamtmasse über 2.000 kg, wenn sie die Schlüsselnummer 26, 30, 32, 35, 36, 38, 41, 42, und 43 haben und entsprechende Eintragungen in Ziff. 33 der Fahrzeugpapiere haben.

Die nach § 11 Abs. 1 bis 4 KraftStG zu entrichtende Kfz-Steuer ist auf volle Euro (bis 31.12.2001: Deutsche Mark) nach unten abzurunden (§ 11 Abs. 5 KraftStG).

Schlüsselnummer

Die Schlüsselnummer finden Sie in Ihrem Kfz-Schein unter Punkt "zu 1". Für die Einordnung benötigen Sie lediglich die beiden Endziffern (5.u.6.Stelle). Die Schlüsselnummer 010232 ergibt beispielsweise die Nr. 32. Hieraus können Sie erkennen, dass Ihr Fahrzeug in die Emissionsgruppe D 4 oder Euro 4 gehört. Sie erhalten eine Steuerbefreiung, die einen Steuervorteil von 600 DM/306,78 EUR mit einem Otto-Motor und von 1.200 DM/613,55 EUR mit einem Diesel-Motor entspricht. Nach Ablauf der Steuerbefreiung beträgt der Steuersatz für Otto-/Diesel-Motor 10 DM/27 DM (ab 1.1.2002 5,11 EUR/13,80 EUR). Der Steuersatz erhöht sich ab 1.1.2004 auf 6,75 EUR/15,44 EUR.

Beispiel in DM:
Pkw, Schlüsselnummer 32, Erstzulassung im Jahr 2001

 

Otto Motor

Diesel-Motor

Wert der Steuerbefreiung

600 DM

1.200 DM

Anzuwendender Steuersatz

10 DM

27 DM

Dauer der Steuerbefreiung

3 Jahre

2 Jahre, 81 Tage

Es gelten folgende Besonderheiten:

Zu Schlüssel Nr. 03:

Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.

Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nrn.

genannten Anforderungen erfüllt ist.

Die Anforderungen gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffemissions-Grenzwerte einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt worden ist.

Zu Schlüssel Nr. 03, 04, 09, 10, 15:

Kraftfahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem GKAT ausgerüstet sind, sollten gegebenenfalls die Angaben in dem Fahrzeugbrief und in dem Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle entsprechend geändert werden.

Zu Schlüssel Nr. 05:

Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.

WICHTIG: Steuerbefreiungen für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen können im Berechnungsprogramm nicht berücksichtigt werden. Bitte ermitteln Sie diese anhand der folgenden Übersicht:

Werte in DM

 

Emissionsgruppe für Pkw

bei Erstzulassung

   

bis 31.12.1999

1.1.2000 bis 31.12.2004

1.1. bis 31.12.2005

   

für Pkw mit Otto- / Dieselmotor

30, 31, 44, 47, 67, 69

D 3 oder Euro 3

250 / 500

- / -

- / -

34, 35, 50, 52

5-Liter-Auto

500 / 500

- / -

- / -

32, 33, 53, 56, 58, 60, 62, 65

D 4 oder Euro 4

600 / 1.200

- / -

40, 41

3-Liter-Auto

1.000 / 1.000

36, 37, 45, 48, 68, 70

D 3 oder Euro 3

und 5-Liter-Auto

750 / 1.000

- / -

- / -

38, 39, 54, 57, 59, 61, 63, 66

D 4 oder Euro 4

und 5-Liter-Auto

1.100 /

1.700

600 / 1.200

- / -

42, 46

D 3 oder Euro 3

und 3-Liter-Auto

1.250 /

1.500

1.000 / 1.000

43, 55, 64

D 4 oder Euro 4

und 3-Liter-Auto

1.600 / 2.200

1.000 /

1.000

Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge, in denen alternative Kraftstoffe (z.B. Erdgas) verwendet werden, erhalten die Steuerbefreiungen wie Fahrzeuge mit Otto-Motor.

Werte in Euro

Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren

Emissionsgruppe für Pkw

bei Erstzulassung

   

bis 31.12.1999

1.1.2000 bis 31.12.2004

1.1. bis 31.12.2005

   

für Pkw mit Otto- / Dieselmotor

30, 31, 44, 47, 67, 69

D 3 oder Euro 3

127,82/ 255,65

- / -

- / -

34, 35, 50, 52

5-Liter-Auto

255,65 / 255,65

- / -

- / -

32, 33, 53, 56, 58, 60, 62, 65

D 4 oder Euro 4

306,78 / 613,55

- / -

40, 41

3-Liter-Auto

511,29 / 511,29

36, 37, 45, 48, 68, 70

D 3 oder Euro 3

und 5-Liter-Auto

383,47 / 511,29

- / -

- / -

38, 39, 54, 57, 59, 61, 63, 66

D 4 oder Euro 4

und 5-Liter-Auto

562,42 /

869,19

306,78 / 613,55

- / -

42, 46

D 3 oder Euro 3

und 3-Liter-Auto

639,11 /

766,93

511,29 / 511,29

43, 55, 64

D 4 oder Euro 4

und 3-Liter-Auto

818,06 / 1150,40

511,29 /

511,29

Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge, in denen alternative Kraftstoffe (z.B. Erdgas) verwendet werden, erhalten die Steuerbefreiungen wie Fahrzeuge mit Otto-Motor.

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