Geschäftswagen – Berechnungen für den Unternehmer

Entscheiden Sie sich für die Berechnungen für den Unternehmer, haben Sie folgende weitere Auswahlmöglichkeiten:

·         Berechnung der privaten Nutzung pauschal, also anhand der sog. 1-%-Methode

·         Berechnung der privaten Nutzung bei Führung eines Fahrtenbuches

oder

·         Sie können einen Vergleich durchführen, z.B. wenn sie sich entscheiden wollen, ob Sie von der Fahrtenbuchmethode zur 1-%-Methode wechseln wollen oder umgekehrt und herausfinden, welche Alternative die für Sie günstigere ist. Dabei können Sie auch Schätzwerte eingeben, um überschlägig zu rechen.

Je nachdem, für welche Berechnung Sie sich entscheiden, gelangen Sie in die jeweils vorgesehene Eingabemaske. Dort tragen Sie bitte die für die Berechnung benötigten Daten ein.

Hilfestellung beim Eintragen der Daten

Auswahl der einzugebenden Werte

zu beachten ist

Nutzungsjahr

Wählen Sie hier aus, ob Sie den Pkw bis 31.3.199 einschl. oder ab dem 1.4.1999 einschl. angeschafft (gekauft oder geleast) haben.

Entfernung Wohnung-Betrieb

¨       Geben Sie hier bitte die einfache Entfernung (km) zwischen Wohnung und Betrieb an.

¨       Haben Sie in das Feld eine Zahl eingegeben, achten Sie bitte auf das Eingabefeld „Tage der jährlichen Nutzung (Fahrten Wohnung-Betrieb)“ nachdem Sie auf „Weiter“ geklickt haben. In diesem Feld muss dann ebenfalls eine Zahl eingetragen werden. Sollten Sie hier vergessen, die Tage einzutragen, an denen Sie den Pkw für Fahrten zum Betrieb genutzt haben, werden keine Werbungskosten berechnet.

¨       Es ist möglich, eine null einzugeben (z.B. wenn der Betrieb mit der Wohnung zusammen fällt).

Pauschale Berechnung nach der 1-%-Methode

Anzahl Monate der Nutzung im Berechnungsjahr

Hier können Sie auch bei unterjähriger Anschaffung oder nur teilweiser Nutzung die entsprechende Anzahl von Monaten, in denen das Fahrzeug genutzt wurde, auswählen

z.B.: Anschaffung des Pkw im August, ab da volle Nutzung => Auswahl = 5

Bitte beachten Sie, dass auch, wenn Sie einen Pkw erst im Laufe eines Monats angeschafft haben, dieser Monat voll angesetzt wird, also keine Kürzung des pauschalen Ansatzes vorgenommen werden kann.

Listenpreis

Geben Sie hier bitte den Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und Sonderausstattung an. Dieser Preis ist auch bei einem Gebrauchtwagen maßgeblich.
Der Wert wird für die weitere Berechnung entspr. den gesetzlichen Vorschriften automatisch auf volle Hundert DM  bzw. Listenpreisen in Euro ab dem Nutzungsjahr 2002 auf 100 EUR abgerundet.
Im Zusammenhang mit der Euroumstellung stellte sich die Frage nach der Umrechnung des Listenpreises eines vor dem 1.1.2002 zugelassenen Fahrzeugs. Für solche Fahrzeuge ist zunächst der nicht abgerundete inländische DM-Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung auf Euro umzurechnen. Dieser sich ergebende Eurowert kann dann als Listenpreis eingetragen, er wird dann automatisch auf volle hundert Euro abgerundet.

Beispiel:
Der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung eines zum Betrieb zuzurechnenden Fahrzeugs beläuft sich auf  63.750 DM. Um den monatlichen Privatnutzungsanteil in 2002 zu ermitteln, ist zunächst der (unabgerundete) Listenpreis von 63.750 DM in Euro umzurechnen. Dies ergibt 32.594,86 Euro. Diesen Wert tragen Sie ab dem Nutzungsjahr 2002 als Listenpreis ein, er wird dann automatisch auf volle hundert Euro (= 32.500 Euro) abgerundet.

Tage der jährlichen Nutzung

Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie den Pkw für Fahrten von Ihrer Wohnung in den Betrieb genutzt haben.
Achtung: Das Finanzamt geht von mindestens 15 Fahrten monatlich aus  (= 180 Fahrten im Jahr). Daher ist dieser Wert voreingestellt. Fahren Sie tatsächlich an weniger Tagen in den Betrieb, müssen Sie dies dem Finanzamt plausibel darstellen.

Berechnung nach der Fahrtenbuchbethode

Gesamtfahrleistung

Tragen Sie hier die während der Nutzungsmonate gefahrenen Gesamtkilometer aus dem Fahrtenbuch ein.

Privatfahrten

Das sind die km, die auf die privat zurückgelegten Strecken entfallen, ohne die Fahrten zum Betrieb.

Fahrten Wohnung-Betrieb

Das sind die km, die tatsächlich zwischen Wohnung und Betrieb (Hin- und Rückfahrt) zurückgelegt wurden.

Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb

Hier geben Sie an, an wieviel Tagen Sie in den Betrieb gefahren sind. Achtung, auch wenn Sie öfters als einmal in den Betrieb gefahren sind, so zählen diese Fahrten hier nicht, sondern nur der Tag.

Wenn Sie den Vergleich der pauschalen Methode mit der Fahrtenbuchmethode gewählt haben, ist dieses Feld voreingestellt mit dem Wert, den Sie vorab schon eingetragen haben bei der Berechnung nach der 1-%-Methode.

Vorsteuerfreie Kosten,

z.B.
Kfz-Steuer,
Versicherung
Finanzierungskosten (Zinsen)
Garagenmiete soweit umsatzsteuerfrei
Radiogebühren
Abschreibung

Hier müssen Sie nur aufpassen, wenn Sie den Pkw bis 31.3.1999 angeschafft haben. Dann muss noch Umsatzsteuer auf die vorsteuerbelasteten Kosten draufgerechnet werden. Daher die Unterscheidung in vorsteuerfreie und vorsteuerbelastete Kosten.
Haben Sie den Pkw ab dem 1.4.1999 angeschafft, brauchen Sie diese Unterscheidung nicht mehr treffen.

Tragen Sie also unter a) die Werte aus der Buchhaltung ein. Achten Sie darauf, dass Sie hier nur solche Werte erfassen dürfen, bei denen keine Vorsteuer bezogen bzw. geltend gemacht wurde.
Insbesondere bei Anschaffung des Pkw von privat (keine USt) tragen Sie die jährliche Abschreibung hier ein. Ansonsten tragen Sie die Abschreibung unter vorsteuerbelastete Kosten ein.

Vorsteuerbelastete Kosten

z.B.
Abschreibung
Benzin, Öl
Wartung, Reparatur
Reifenwechsel
Garagenmiete soweit umsatzsteuerpflichtig
TÜV und ASU-Gebühren

Tragen Sie unter b) die Netto-Werte aus den Buchhaltung ein. Achten Sie drauf, dass Sie hier die Werte erfassen, für die Sie Vorsteuer geltend gemacht haben.
Haben Sie den Pkw unterjährig angeschafft oder nur teilweise genutzt (unbedingt beim Finanzamt nachweisen), dann setzen Sie auch nur die anteilige Abschreibung an.

Nach Eingabe diverser Werte können Sie nun über die Schaltflächen wählen, wie Sie weiter vorgehen wollen.

Unter dem Reiter „Berechnungen“ können Sie sich die Berechnungsergebnisse ansehen, unter dem Reiter „Buchungsbeleg“ wird der Buchungssatz am Bildschirm dargestellt. Sie haben immer die Möglichkeit, sich die Angaben/Daten ausdrucken zu lassen. Dabei wird der eingestellte Drucker angesteuert.

Hinweise:

·         Bei Anschaffung des Fahrzeugs bis 31.3.1999 wird bei den Auswertungen Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Kauf von Fahrzeugen ab dem 1.4.1999 ist durch den nur noch hälftigen Vorsteuerabzug die private Nutzung nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuer wird daher nicht mehr ausgewiesen.

·         Bei der Fahrtenbuchmethode wird mit 4 Nachkommastellen gerechnet.

Im übrigen ist die 1-%-Methode nach Auffassung der Finanzverwaltung kein geeigneter Maßstab zur Berechnung der Umsatzsteuer. In diesem Rechner wird aber mangels anderer Darstellbarkeit und aus Vereinfachungsgründen weiterhin auf diese Methode zurückgegriffen. Ggf. ist es ratsam, sich bzgl. dieser Frage mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Stand: 23.04.2002