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Die doppelte Haushaltsführung wurde ab 1996 neu geregelt. Aufwendungen für einen doppelten Haushalt können nur noch maximal für 2 Jahre angesetzt werden. Dies gilt auch für eine doppelte Haushaltsführung, die vor 1996 begonnen hat. Beispiel: Die doppelte Haushaltsführung wurde im Mai 1995 begründet. Gemäß der Neuregelung können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur noch bis einschließlich April 1997 geltend gemacht werden.
Achtung: Geben Sie nur solche Kosten hier ein, die diese zeitliche Voraussetzung erfüllen. Das Programm nimmt keine jahresanteilige Berechnung vor, da dies eine monatsgenaue Eingabe der Kosten voraussetzen würde. Das Programm geht davon aus, daß die angegebenen Aufwendungen als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt werden.
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Diese Angaben dienen dem Finanzamt zur Überprüfung, ob die Werbungskosten dem Grunde nach (24 Monate) gerechtfertigt sind. Der anzugebende Werbungskostenzuschuß mindert die angesetzten Werbungskosten.
siehe auch Steuerhandbuch zu Doppelte Haushaltsführung
siehe auch Steuerhandbuch zu Reisekosten
Beschäftigungsort |
Tragen Sie hier den Beschäftigungsort ein, an dem Sie einen doppelten Haushalt eingerichtet haben.
Grund für doppelte Haushaltsführung |
Tragen Sie hier bitte den Grund für die Einrichtung des doppelten Haushalts ein. Das kann z.B. aufgrund einer Versetzung oder Abordnung erfolgen.
Doppelte Haushaltsführung seit |
Bitte tragen Sie hier den Beginn der doppelten Haushaltsführung ein. Das ist das Datum, an dem Sie den zweiten Hauhalt eingerichtet haben.
Achtung: Geben Sie nur solche Kosten hier ein, die diese zeitliche Voraussetzung erfüllen. Das Programm nimmt keine jahresanteilige Berechnung vor, da dies eine monatsgenaue Eingabe der Kosten voraussetzen würde. Das Programm geht davon aus, daß die angegebenen Aufwendungen als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt werden.
Doppelte Haushaltsführung bestanden bis |
Hier tragen Sie das Datum ein, bis zu welchem der doppelte Haushalt bestanden hat. Wenn Sie den doppelten Haushalt noch beibehalten, dann lassen Sie das Datum offen.
frühere doppelte Haushaltsfühung am Beschäftigungsort vom-bis |
Hier tragen Sie einen Zeitraum ein, sofern Sie am Beschäftigungsort früher bereits einen doppelten Haushalt hatten. Grund ist, daß Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten zeitlich nicht unbegrenzt abgezogen werden können und diese 'Vorzeiten' angerechnet werden.
Eigener Hausstand in / seit |
Voraussetzung für einen 'echten' doppelten Haushalt ist das Vorhandensein eines ersten Haushalts. Tragen Sie hier den Ort ein und seit wann Sie Ihren ersten Haushalt inne haben.
Unterkunft beibehalten |
Sofern Sie keinen eigenen Hausstand, aber eine Unterkunft haben, kreuzen Sie hier an, wenn Sie diese Unterkunft beibehalten. Eine solche Unterkunft kann z.B. ein Zimmer bei den Eltern sein.
Arbeitgeberzuschuß |
Tragen Sie hier bitte steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers zur doppelten Haushaltsführung ein. Die Gesamtkosten sind um die steuefreien Erstattungen zu kürzen.
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Tragen Sie für jede der angegebenen Fahrten die entsprechenden Angaben ein. Anstelle der pauschalen Kilometersätze können auch (ohne daß eine Behinderung vorliegen muß) die tatsächlichen Kilometerkosten angesetzt werden.
Erste Fahrt / öffentliche Verkehrsmittel |
Tragen Sie hier Kosten für die erste Fahrt zur Begründung des doppelten Haushalts ein. Eingetragen werden hier die Kosten bei Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Erste Fahrt / Fahrzeug |
Sofern Sie die erste Fahrt zur Begründung des doppelten Haushalts mit eigenem Fahrzeug gemacht haben, wählen Sie bitten den Fahrzeugtyp aus. Sofern Sie im Bereich "Allgemein" Fahrzeugkosten erfasst haben, wählen Sie das Fahrzeug aus.
Die Kilometersätze betragen je nach Fahrzeugtyp (pro Kilometer):
Erste Fahrt / Entfernungskilometer |
Tragen Sie hier die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und dem doppelten Haushalt ein, sofern Sie die erste Fahrt mit eigenem Fahrzeug durchgeführt haben.
Erste Fahrt / Kosten |
Das Programm weist hier die Kosten der ersten Fahrt zur Begründung des doppelten Haushalt aus. Dies sind entweder die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten, sofern Sie mit eigenem Fahrzeug gefahren sind.
Letzte Fahrt / öffentliche Verkehrsmittel |
Tragen Sie hier Kosten für die letzte Fahrt zur Auflösung des doppelten Haushalts ein. Eingetragen werden hier die Kosten bei Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Letzte Fahrt / Fahrzeug |
Sofern Sie die letzte Fahrt zur Auflösung des doppelten Haushalts mit eigenem Fahrzeug gemacht haben, wählen Sie bitten den Fahrzeugtyp aus. Sofern Sie im Bereich "Allgemein" Fahrzeugkosten erfasst haben, wählen Sie das Fahrzeug aus.
Die Kilometersätze betragen je nach Fahrzeugtyp (pro Kilometer):
Letzte Fahrt / Entfernungskilometer |
Tragen Sie hier die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und dem doppelten Haushalt ein, sofern Sie die letzte Fahrt mit eigenem Fahrzeug durchgeführt haben.
Letzte Fahrt / Kosten |
Das Programm weist hier die Kosten der letzten Fahrt zur Auflösung des doppelten Haushalt aus. Dies sind entweder die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten, sofern Sie mit eigenem Fahrzeug gefahren sind.
Heimfahrten / Entfernungskilometer |
Tragen Sie hier die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und dem doppelten Haushalt ein, sofern Sie mit Ihrem PKW gefahren sind.
Pro Kilometer werden hier 0,80 DM pro Entfernungskilometer angesetzt. Anders als bei den Fahrten Wohnung-Arbeit gelten die 0,80 DM nicht erst ab dem 11. Kilometer sondern für alle.
Heimfahrten / Anzahl der Heimfahrten |
Tragen Sie hier die Zahl der Heimfahrten zwischen dem doppelten Haushalt und Ihrer Hauptwohnung ein, sofern Sie die Heimfahrten mit eigenem Fahrzeug durchgeführt haben.
Heimfahrten / Kosten |
Das Programm weist hier die Kosten die Heimfahrten zwischen doppeltem Haushalt und Hauptwohnung aus. Dies ist die Entfernungspauschale, also 0,80 DM pro Entfernungskilometer.
öffentliche Verkehrsmittel |
Tragen Sie hier Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ein, oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % die tatsächlichen Fahrtkosten (bzw. 1,16 DM pro Entfernungskilometer).
höhere Kosten |
Das Programm weist hier den höheren Betrag aus Entfernungspauschale und tatsächlichen Fahrtkosten aus.
Flugkosten |
Tragen Sie hier Kosten bei Benutzung eines Flugzeug ein.
Summe |
Das Programm weist hier die gesamten Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung aus.
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Die Tagessätze für Verpflegungsmehraufwand sind - wie bei Dienstreisen - je nach Stundenzahl unterschiedlich. Die Kosten für Unterkunft am Beschäftigungsort sind dem Finanzamt einzeln nachzuweisen. Fertigen Sie daher eine Aufstellung (Button Liste) an.
Kosten der Unterkunft |
Hier tragen Sie die Kosten für Unterkunft, also Miete und Nebenkosten, für den doppelten Haushalt ein. Die Unterkunftskosten können nur während der ersten zwei Jahres der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Sie können die Kosten auch mit einer programmintern Liste zusammenstellen (Button "Liste...").
Abwesendheit mindestens 8/14/24 Stunden |
Tragen Sie hier bitte die Zahl der Tage während der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung ein, bei denen Sie mindestens 8 bzw. 14 bzw. 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren.
Bei mindestens 8 Stunden Abwesendheit können Sie 10 DM, bei 14 Stunden 20 DM und bei 24 Stunden 46 DM pro Tag ansetzen.
Abwesendheit mindestens 8/14/24 Stunden (Betrag) |
Das Programm weist hier die absetzbare Pauschale für Verpflegungsmehraufwand aus. Bei mindestens 8 Stunden Abwesendheit beträgt dieser 10 DM, bei 14 Stunden 20 DM und bei 24 Stunden 46 DM pro Tag.
weitere Kosten |
Tragen Sie hier weitere Kosten im Zusammenhang mit Unterkunft / Verpflegung ein, die Sie nicht bereits in einer anderen Zeile eingetragen haben.
Summe |
Das Programm weist hier die Summe der für die doppelte Haushaltsführung absetzbaren Kosten für Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten aus.