Einkünfte aus Kapitalvermögen
siehe auch Tipps und Urteile
Sie können bis zu 60 "Karten" (unterschiedliche Einnahmetypen oder auch Einzelbelege) zu inländischen Einkünften erfassen. Die Navigation zwischen den bereits erfassten "Karten" erfolgt mittels den Buttons am unteren Rand (Bereich Eingabe). Außerdem können Sie sich eine Übersicht der bereits erfassten Karten auf dem Bildschirm drucken.
Wählen Sie bitte aus, wem die Einkünfte zugerechnet werden sollen. Entweder dem Steuerpflichtigen (Ehemann), der Ehefrau oder beiden zur Hälfte. Wenn die Einkünfte nicht beiden Ehegatten zur Hälfte zugerechnet werden sollen, dann legen Sie bitte zwei Karten an.
aus Zinsen und anderen Erträgen |
Wählen Sie bitte aus, um welche Art von Einnahmen es sich handelt, also etwa Zinsen, Dividenden oder Investmentanteile handelt. Handelt es sich um eine Dividende, dann wählen Sie das bitte im nächsten Feld aus.
Wählen Sie bitte aus, um welche Art von Einnahmen es sich handelt, sofern es sich um eine Dividende oder ähnlichen handelt, z.B. Dividenden auf Aktien.
Tragen Sie bitte den Betrag der Einnahme ein, also den Bruttobetrag der Zinsen oder der Dividende.
Sofern die Einnahme oder ein Teil der Einnahme ohne Steuerabzug gezahlt wurde (etwa aufgrund eines Freistellungsauftrages), dann tragen Sie den Betrag bitte zusätzlich hier ein.
Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Kapitalertragsteuer ein. Fügen Sie die Steuerbescheinigung bitte im Original Ihrer Steuererklärung bei.
p>Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Körperschaftsteuer sowie Zinsabschlagsteuer ein. Fügen Sie die Steuerbescheinigung bitte im Original Ihrer Steuererklärung bei.
Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Solidaritätszuschlag zu den oben erfassten Steuern ein. Fügen Sie die Steuerbescheinigung bitte im Original Ihrer Steuererklärung bei.
Tragen Sie hier die aufgrund eines Freistellungsauftrages vergütete Körperschaftsteuer bei Dividendenzahlungen ein.
Tragen Sie hier die Werbungskosten zu den inländischen Kapitalerträgen ein. Dazu zählen z.B. Depotgebühren und Kontogebühren.
Werbungskosten, einheitlich und gesondert festgestellt |
Hier tragen Sie die inländischen Werbungskosten ein, sofern diese einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinküfte nicht von einer Person allein sondern von mehreren gemeinschaftlich erwirtschaftet werden.
Mit diesen Buttons können Sie die aktuelle Karte (also die aktuelle Eingabe) löschen bzw. vor der aktuellen Karte eine neue Einfügen. Das Einfügen hat keinen Einfluß auf die aktuelle Karte, außer daß sie eine höhere Nummer bekommt (also z.B. Karte 9 statt 8 von 60 ist).
Mit diesen beiden Buttons können Sie zwischen den erfassten Karten navigieren, also eine Karte vor bzw. zurück blättern.
Sie können bis zu 30 "Karten" (unterschiedliche Einnahmetypen oder auch Einzelbelege) zu ausländischen Einkünften erfassen. Die Navigation zwischen den bereits erfassten "Karten" erfolgt mittels den Buttons am unteren Rand (Bereich Eingabe). Außerdem können Sie sich eine Übersicht der bereits erfassten Karten auf dem Bildschirm drucken.
Wählen Sie bitte aus, wem die Einkünfte zugerechnet werden sollen. Entweder dem Steuerpflichtigen (Ehemann), der Ehefrau oder beiden zur Hälfte. Wenn die Einkünfte nicht beiden Ehegatten zur Hälfte zugerechnet werden sollen, dann legen Sie bitte zwei Karten an.
aus ausländischen Kapitalerträgen |
Wählen Sie bitte aus, um welche Einnahmeart es sich handelt. Also etwa Zinsen, Dividenden oder Investmentanteile.
Tragen Sie bitte den Betrag der Einnahme ein, also den Bruttobetrag der Zinsen oder der Dividende.
Sofern die Einnahme oder ein Teil der Einnahme ohne Steuerabzug gezahlt wurde (etwa aufgrund eines Freistellungsauftrages), dann tragen Sie den Betrag bitte zusätzlich hier ein.
p>Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Zinsabschlagsteuer ein. Fügen Sie die Steuerbescheinigung bitte im Original Ihrer Steuererklärung bei.
Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Solidaritätszuschlag zu der oben erfassten Zinsabschlagsteuer ein. Fügen Sie die Steuerbescheinigung bitte im Original Ihrer Steuererklärung bei.
Tragen Sie hier die Werbungskosten zu den ausländischen Kapitalerträgen ein. Dazu zählen z.B. Depotgebühren und Kontogebühren.
Werbungskosten, einheitlich und gesondert festgestellt |
Hier tragen Sie die ausländischen Werbungskosten ein, sofern diese einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinküfte nicht von einer Person allein sondern von mehreren gemeinschaftlich erwirtschaftet werden.
Tragen Sie hier die im Ausland gezahlten bzw. einbehaltenen Steuern zu den Kapitalerträgen ein.
ausländische Steuern, einheitlich und gesondert festgestellt |
Hier tragen Sie die auslöndischen Steuern ein, sofern diese einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinküfte nicht von einer Person allein sondern von mehreren gemeinschaftlich erwirtschaftet werden.
Mit diesen Buttons können Sie die aktuelle Karte (also die aktuelle Eingabe) löschen bzw. vor der aktuellen Karte eine neue Einfügen. Das Einfügen hat keinen Einfluß auf die aktuelle Karte, außer daß sie eine höhere Nummer bekommt (also z.B. Karte 9 statt 8 von 30 ist).
Mit diesen beiden Buttons können Sie zwischen den erfassten Karten navigieren, also eine Karte vor bzw. zurück blättern.
Sie können bis zu 30 "Karten" (unterschiedliche Einnahmetypen oder auch Einzelbelege) zu Beteiligungen erfassen. Die Navigation zwischen den bereits erfassten "Karten" erfolgt mittels den Buttons am unteren Rand (Bereich Eingabe). Außerdem können Sie sich eine Übersicht der bereits erfassten Karten auf dem Bildschirm drucken.
Wählen Sie bitte aus, wem die Einkünfte zugerechnet werden sollen. Entweder dem Steuerpflichtigen (Ehemann), der Ehefrau oder beiden zur Hälfte. Wenn die Einkünfte nicht beiden Ehegatten zur Hälfte zugerechnet werden sollen, dann legen Sie bitte zwei Karten an.
Auf dieser Registerkarte werden Einnahmen eingetragen, die einheitlich und gesondert festgestellt werden. In diesem Falle wurden die Einnahemen gemeinschaftlich von mehreren Personen erzielt, etwa in Form eines Effektenclubs o.ä.
Erträge aus Beteiligungen |
Wählen Sie bitte aus, um welche Art von Einnahmen es sich handelt. Also etwa um Zinseinnahmen, Dividenden o.ä.
Tragen Sie bitte die Bezeichnung der Gemeinschaft, Steuernummer und zuständiges Finanzamt der ersten Beteiligung ein.
Tragen Sie bitte die Bezeichnung der Gemeinschaft, Steuernummer und zuständiges Finanzamt der zweiten Beteiligung ein.
Tragen Sie bitte den Betrag der Einnahme ein, also den Bruttobetrag der Zinsen oder der Dividende.
Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Kapitalertragsteuer ein.
p>Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen Zinsabschlagsteuer ein.
p>Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen Körperschaftsteuer ein.
Tragen Sie hier die gemäß Steuerbescheinigungen anzurechenende Solidaritätszuschlag zu den oben erfassten Steuern ein.
Tragen Sie hier die Werbungskosten zu den ausländischen Kapitalerträgen ein. Dazu zählen z.B. Depotgebühren und Kontogebühren.
Werbungskosten, einheitlich und gesondert festgestellt |
Hier tragen Sie die ausländischen Werbungskosten ein, sofern diese einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinküfte nicht von einer Person allein sondern von mehreren gemeinschaftlich erwirtschaftet werden.
Tragen Sie hier die im Ausland gezahlten bzw. einbehaltenen Steuern zu den Kapitalerträgen ein.
ausländische Steuern, einheitlich und gesondert festgestellt |
Hier tragen Sie die auslöndischen Steuern ein, sofern diese einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinküfte nicht von einer Person allein sondern von mehreren gemeinschaftlich erwirtschaftet werden.
Mit diesen Buttons können Sie die aktuelle Karte (also die aktuelle Eingabe) löschen bzw. vor der aktuellen Karte eine neue Einfügen. Das Einfügen hat keinen Einfluß auf die aktuelle Karte, außer daß sie eine höhere Nummer bekommt (also z.B. Karte 9 statt 8 von 30 ist).
Mit diesen beiden Buttons können Sie zwischen den erfassten Karten navigieren, also eine Karte vor bzw. zurück blättern.