Registerkarte
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Die als Sonderausgaben ansetzbaren Versicherungsbeiträge haben wir "grob" auf die Registerseiten "Gesetzliche" und "Private" Versicherungen aufgeteilt.
siehe auch Steuerhandbuch zu Vorsorgeaufwendungen
Registerkarte
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Hier sind in erster Linie die Beiträge von Arbeitnehmern zur
gesetzlichen Sozialversicherung anzugeben. Das Programm entnimmt
hierzu die entsprechenden Daten aus der Lohnsteuerkarte (eine
Eingabe ist hier nicht möglich). Personen, die nach dem
31.12.1957 geboren wurden, können die Beiträge zu einer
freiwilligen Pflegeversicherung zusätzlich geltend machen. Bitte
verwechseln Sie die freiwillige Pflegeversicherung nicht mit der
gesetzlichen Pflgeversicherung. Zahlen Sie Beiträge zu einer
freiwilligen Pflegeversicherung, sind aber vor dem 01.01.1958
geboren, so geben Sie die entsprechenden Beiträge auf der
Registerseite
Sozialversicherung lt. Lohnsteuerkarte |
Die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer können
im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Hierher werden die Eintragungen lt. Lohnsteuerkarte übernommen.
Die Werte geben Sie bitte im Bereich "Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit" ein.
abzüglich Erstattungen lt. Lohnsteuerkarte |
Die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer können
im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Von den
Beiträgen sind Erstattungen des Arbeitgebers (etwa zur privaten
Krankenversicherung) abzuziehen.
Hierher werden die Eintragungen lt. Lohnsteuerkarte übernommen.
Die Werte geben Sie bitte im Bereich "Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit" ein.
freiwillige Pflegeversicherung |
Wenn Sie am 1.1.1958 oder später geboren sind, können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen freiwillige Beiträge zur Pflegeversicherung mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von 360 DM absetzen. Damit sind aber nicht Beiträge zur Pflegepflichtversicherung gemeint.
freiwillige Rentenversicherung |
Hier tragen Sie bitte Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung ein. Das können z.B. Beiträge zu einer betrieblichen Rentenversicherung sein, die sie selbst zahlen.
Registerkarte
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Geben Sie je nach Versicherungsart die im Steuerjahr gezahlten Beiträge sowie eventuell erhaltene Erstattungen an. Nur die Differenz, die das Programm automatisch berechnet, ist als Sonderausgabe ansetzbar.
Kranken- und Pflegeversicherung |
Tragen Sie hier bitte Beträge zu einer privaten Kranken- bzw.
Pflegeversicherung ein. Dazu zählen auch Krankentagegeld- und
Krankenhaustagegeldversicherungen.
Beitragserstattungen sind
von den gezahlten Beiträgen abzuziehen. Die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung tragen Sie bitte im Bereich "Einkünfte nichtselbständige Arbeit" bei der Erfassung der Daten
der Lohnsteuerkarte ein (Registerkarte Teil III / 22.).
Unfallversicherung |
Hier tragen Sie bitte Beiträge zu einer privaten
Unfallversicherung oder Insassenunfallversicherung ein. Werden
nur berufliche Risiken versichert, dann sind die Beträge als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Bei Versicherung
von sowohl beruflichen als auch privaten Risiken kann die Hälfte
der Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt
werden.
Beitragserstattungen sind von den gezahlten Beiträgen
abzuziehen.
Lebensversicherung |
Tragen Sie bitte Ihre Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen ein. Darunter fallen auch Ausbildungsversicherungen oder vergleichbare Versicherungen. Fondsgebunde Lebensversicherungen können Sie jedoch nicht absetzen.
Haftpflichtversicherung |
Tragen Sie hier bitte Ihre Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen ein, etwa Kfz.-Haftpflicht, Privathaftpflicht, Gebäudehaftpflicht oder auch Tierhaftpflicht. Nicht absetzbar sind Kasko-, Hausrat und Rechtschutzversicherungen.
Liste |
Als eigenen Nachweis können Sie die Versicherungsbeiträge auch in einer gesonderten Aufstellung zusammenstellen (Button "Liste..."). Die Summe dieser Liste wird jedoch nicht für die Steuerberechnung verwendet.