Einen Haushaltsfreibettrag von 5.616 DM erhalten Sie, wenn Sie als Lediger für mindestens ein Kind Kindergeld oder Kinderfriebetrag bekommen und das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Der Haushaltsfreibetrag entspricht der Steuerklasse II.
Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, dann wird es dem Elternteil zugeordnet, in dessen Wohnung es zuerst gemeldet war. War das Kind schon zu Beginn des Kalenderjahres oder bei Geburt oder Zuzug aus dem Ausland bei beiden Elternteilen gemeldet, dann wird es der Mutter zugerechnet. Die Mutter kann aber auch auf Antrag zustimmen, daß das Kind beim Vater berücksichtigt wird. Das Wahlrecht kann nur einheitlich ausgeübt werden. Wenn zwei Kinder sowohl beim Vater als auch bei der Mutter gemeldet sind, dann kann nicht eines dem Vater und das andere der Mutter zugeordnet werden.
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