Steuererklärung
Zusatzinfos
Bonus
Vermietung beweglicher Gegenstände

Die Vermietung beweglicher Gegenstände (z.B. PKW, Wohnmobile, Boote) führt grundsätzlich zu sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG oder bei Sachinbegriffen zu Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden oder der Umfang der Tätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert.

Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

zurück zur Übersicht