Unterstützung bedürftiger Personen

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Haben Sie bedürftige Angehörige unterhalten, für die Sie und andere Personen weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhalten und die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (z.B. Eltern, Großeltern und Kinder), so können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterhaltene Person, bis zu 14.040 DM jährlich geltend machen. Diese Regelung gilt auch für Personen deren zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel (z.B. Sozialhilfe) aufgrund Ihrer Unterstützungsleistungen gekürzt wurden.

siehe auch Steuerhandbuch zu Unterstützung










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1. Person

Geben Sie die verlangten Daten ein und betätigen Sie den Button Berechnung, der zu einem Eingabebereich verzweigt, in dem die Höhe der Aufwendungen sowie die Einkünfte der unterstützten Person abgefragt werden. Nach Eingabe der Einkommens- und Unterstützungsdaten gelangen Sie auf diese Registerseite wieder zurück. Hinweis: Haben Sie unter dem Feld Erklärung die Abfrage "Jemand hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag" als zutreffend markiert, so wird der abziehbare Betrag auf 0 DM gesetzt, da die Voraussetzung für einen Abzug nicht gegeben ist (vgl. Hinweis unter Allgemein).







Name-Anschrift

Tragen Sie hier Name und Anschrift der Person ein, die Sie unterstützt haben.







Land

Wählen Sie aus, in welchem Land die unterstützte Person lebt. Außerhalb von Deutschland sind die Länder in drei Ländergruppen gemäß Ländergruppeneinteilung eingeteilt, je nach den Verhältnissen in dem jeweiligen Staat. Die Höchstbeträge ermäßigen sich entsprechend. Bei einem "1/3-Land" verringert sich der Höchstbetrag auf 1/3.







Geburtsdatum

Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum der unterstützten Person ein.







Familienstand

Wählen Sie bitten den Familienstand der unterstützten Person aus.







Verwandschaftsgrad

Tragen Sie hier ein, in welchem verwandschaftlichen Verhältnis Sie zu der Person stehen. Da die Unterstützungsleistungen nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung abzugsfähig sind, müsste es sich um einen Verwandten ersten Grades (Großeltern - Eltern - Kinder) handeln, oder aber, um die Mutter Ihres Kindes. Außerdem kommt der Abzug von Unterhaltsleistungen noch in Betracht, wenn öffentliche Mittel (z.B. Sozialhilfe) deswegen gekürzt werden.







Erklärungen

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, soweit sie zutreffen.







Kinderfreibetrag
Wenn jemand Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld für die unterstützte Person hat. In diesem Falle sind keine Unterstützungsleistungen absetzbar.







Geschiedener Ehegatte
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen werden im Regelfall im Wege des Realsplitting (Bereich Sonderausgaben: "Renten, dauernde Lasten, Unterhalt") berücksichtigt. Dazu muß jedoch der Ehegatte die Anlage U unterschreiben, die auch zur Folge hat, daß dieser den erhaltenen Unterhalt versteuern muß. Wird dieser Weg nicht gewählt, können die Unterhaltsleistungen auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.







öffentliche Mittel
Wenn öffentliche Mittel (beispielsweise Sozialhilfe) wegen der Unterhaltsleistungen gekürzt werden, ist die steuerliche Geltendmachug in Höhe der Kürzung möglich. Die Kürzung wegen gewährten Unterhalts kommt z.B. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften in Betracht. Tragen Sie bitte auch den Betrag der Kürzung ein.







Kindsmutter
Die unverheiratete Mutter Ihres Kindes hat 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt sowie bis zu weitere drei Jahre einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch.







lebt in meinem / eigenen Haushalt
Wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt, dann kan der Unterhalt neben Bargeld auch in Form von Kost und Logis erbracht worden sein.







mit

Wenn die unterstützte Person nicht in Ihrem und nicht in einem eigenen Haushalt lebt, dann tragen Sie hier den Namen der Person ein, in dessen Haushalt die unterstützte Person lebt. Da die andere Person wohl zumindestens Kost und Logis gewähren dürfte, wäre der Unterhaltshächstbetrag entsprechend aufzuteilen.







abziehbarer Betrag

Das Programm weist hier den abziehbaren Unterhaltsbetrag aus. Nähere Angaben zum Unterhalt und zu den Einkünften und Bezügen machen Sie bitte auf einer gesonderten Registerkarte (Button "Berechnung...").










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2. Person

Geben Sie die verlangten Daten ein und betätigen Sie den Button Berechnung, der zu einem Eingabebereich verzweigt, in dem die Höhe der Aufwendungen sowie die Einkünfte der unterstützten Person abgefragt werden. Nach Eingabe der Einkommens- und Unterstützungsdaten gelangen Sie auf diese Registerseite wieder zurück. Hinweis: Haben Sie unter dem Feld Erklärung die Abfrage "Jemand hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag" als zutreffend markiert, so wird der abziehbare Betrag auf 0 DM gesetzt, da die Voraussetzung für einen Abzug nicht gegeben ist (vgl. Hinweis unter Allgemein).







Name-Anschrift

Tragen Sie hier Name und Anschrift der Person ein, die Sie unterstützt haben.







Land

Wählen Sie aus, in welchem Land die unterstützte Person lebt. Außerhalb von Deutschland sind die Länder in drei Ländergruppen eingeteilt, je nach den Verhältnissen in dem jeweiligen Staat. Die Höchstbeträge ermäßigen sich entsprechend. Bei einem "1/3-Land" verringert sich der Höchstbetrag auf 1/3.







Geburtsdatum

Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum der unterstützten Person ein.







Familienstand

Wählen Sie bitten den Familienstand der unterstützten Person aus.







Verwandschaftsgrad

Tragen Sie hier ein, in welchem verwandschaftlichen Verhältnis Sie zu der Person stehen. Da die Unterstützungsleistungen nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung abzugsfähig sind, müsste es sich um einen Verwandten ersten Grades (Großeltern - Eltern - Kinder) handeln, oder aber, um die Mutter Ihres Kindes. Außerdem kommt der Abzug von Unterhaltsleistungen noch in Betracht, wenn öffentliche Mittel (z.B. Sozialhilfe) deswegen gekürzt werden.







Erklärungen

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, soweit sie zutreffen.







Kinderfreibetrag
Wenn jemand Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld für die unterstützte Person hat. In diesem Falle sind keine Unterstützungsleistungen absetzbar.







Geschiedener Ehegatte
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen werden im Regelfall im Wege des Realsplitting (Bereich Sonderausgaben: "Renten, dauernde Lasten, Unterhalt") berücksichtigt. Dazu muß jedoch der Ehegatte die Anlage U unterschreiben, die auch zur Folge hat, daß dieser den erhaltenen Unterhalt versteuern muß. Wird dieser Weg nicht gewählt, können die Unterhaltsleistungen auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.







öffentliche Mittel
Wenn öffentliche Mittel (beispielsweise Sozialhilfe) wegen der Unterhaltsleistungen gekürzt werden, ist die steuerliche Geltendmachug in Höhe der Kürzung möglich. Die Kürzung wegen gewährten Unterhalts kommt z.B. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften in Betracht.







Kindsmutter
Die unverheiratete Mutter Ihres Kindes hat 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt sowie bis zu weitere drei Jahre einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch.







lebt in meinem / eigenen Haushalt
Wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt, dann kan der Unterhalt neben Bargeld auch in Form von Kost und Logis erbracht worden sein.







mit

Wenn die unterstützte Person nicht in Ihrem und nicht in einem eigenen Haushalt lebt, dann tragen Sie hier den Namen der Person ein, in dessen Haushalt die unterstützte Person lebt. Da die andere Person wohl zumindestens Kost und Logis gewähren dürfte, wäre der Unterhaltshächstbetrag entsprechend aufzuteilen.







abziehbarer Betrag

Das Programm weist hier den abziehbaren Unterhaltsbetrag aus. Nähere Angaben zum Unterhalt und zu den Einkünften und Bezügen machen Sie bitte auf einer gesonderten Registerkarte (Button "Berechnung...").