Versicherungen

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Die als Sonderausgaben ansetzbaren Versicherungsbeiträge haben wir "grob" auf die Registerseiten "Gesetzliche" und "Private" Versicherungen aufgeteilt.

siehe auch Steuerhandbuch zu Vorsorgeaufwendungen










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Gesetzliche

Hier sind in erster Linie die Beiträge von Arbeitnehmern zur gesetzlichen Sozialversicherung anzugeben. Das Programm entnimmt hierzu die entsprechenden Daten aus der Lohnsteuerkarte (eine Eingabe ist hier nicht möglich). Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, können die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung zusätzlich geltend machen. Bitte verwechseln Sie die freiwillige Pflegeversicherung nicht mit der gesetzlichen Pflgeversicherung. Zahlen Sie Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung, sind aber vor dem 01.01.1958 geboren, so geben Sie die entsprechenden Beiträge auf der Registerseite unter Pflegeversicherung ein.







Sozialversicherung lt. Lohnsteuerkarte

Die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.


Hierher werden die Eintragungen lt. Lohnsteuerkarte übernommen. Die Werte geben Sie bitte im Bereich "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" ein.







abzüglich Erstattungen lt. Lohnsteuerkarte

Die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Von den Beiträgen sind Erstattungen des Arbeitgebers (etwa zur privaten Krankenversicherung) abzuziehen.


Hierher werden die Eintragungen lt. Lohnsteuerkarte übernommen. Die Werte geben Sie bitte im Bereich "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" ein.







freiwillige Pflegeversicherung

Wenn Sie am 1.1.1958 oder später geboren sind, können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen freiwillige Beiträge zur Pflegeversicherung mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von 360 DM absetzen. Damit sind aber nicht Beiträge zur Pflegepflichtversicherung gemeint.







freiwillige Rentenversicherung

Hier tragen Sie bitte Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung ein. Das können z.B. Beiträge zu einer betrieblichen Rentenversicherung sein, die sie selbst zahlen.










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Private

Geben Sie je nach Versicherungsart die im Steuerjahr gezahlten Beiträge sowie eventuell erhaltene Erstattungen an. Nur die Differenz, die das Programm automatisch berechnet, ist als Sonderausgabe ansetzbar.







Kranken- und Pflegeversicherung

Tragen Sie hier bitte Beträge zu einer privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherung ein. Dazu zählen auch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen.
Beitragserstattungen sind von den gezahlten Beiträgen abzuziehen. Die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung tragen Sie bitte im Bereich "Einkünfte nichtselbständige Arbeit" bei der Erfassung der Daten der Lohnsteuerkarte ein (Registerkarte Teil III / 22.).







Unfallversicherung

Hier tragen Sie bitte Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung oder Insassenunfallversicherung ein. Werden nur berufliche Risiken versichert, dann sind die Beträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Bei Versicherung von sowohl beruflichen als auch privaten Risiken kann die Hälfte der Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.
Beitragserstattungen sind von den gezahlten Beiträgen abzuziehen.







Lebensversicherung

Tragen Sie bitte Ihre Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen ein. Darunter fallen auch Ausbildungsversicherungen oder vergleichbare Versicherungen. Fondsgebunde Lebensversicherungen können Sie jedoch nicht absetzen.







Haftpflichtversicherung

Tragen Sie hier bitte Ihre Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen ein, etwa Kfz.-Haftpflicht, Privathaftpflicht, Gebäudehaftpflicht oder auch Tierhaftpflicht. Nicht absetzbar sind Kasko-, Hausrat und Rechtschutzversicherungen.







Liste

Als eigenen Nachweis können Sie die Versicherungsbeiträge auch in einer gesonderten Aufstellung zusammenstellen (Button "Liste..."). Die Summe dieser Liste wird jedoch nicht für die Steuerberechnung verwendet.