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Als Berufsverbände bezeichnet man die Interessenvertretungen von Berufsständen oder Wirtschaftszweigen. Gehören Sie einem derartigen Verband an, so können Sie die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge, freiwillige Zahlungen sowie Eintrittsgelder und Umlagen als Werbungskosten ansetzen.
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Berufsverbände sind beispielsweise:
Bezeichnung der Verbände |
Tragen Sie hier bitte den Namen des Berufverbandes oder der Gewerkschaft ein.
Entrichtete Beiträge |
Tragen Sie hier die Summe der Beiträge zu Berufsverbäden ein. Zur Aufstellung der Liste können Sie die programminterne Aufstellung (Button "Liste...") verwenden.