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Wohnung im Zweifamilienhaus / Mehrfamilienhaus / gemischtgenutzten Grundstück

Wird eine Wohnung in einem Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt, das mehr als eine Wohnung enthält, sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudes und die Anschaffungskosten des Grund und Bodens nach dem Verhältnis der Nutzfläche der eigengenutzten Wohnung zur Nutzfläche des gesamten Gebäudes aufzuteilen. Die Nutzfläche ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 43 und 44 der II. Berechnungsverordnung zu ermitteln. Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch bei einem Einfamilienhaus anzuwenden, bei dem gewerblichen / beruflichen oder öffentlichen Zwecken dienende Räume außerhalb der Wohnung liegen. Besteht an einer Wohnung ein Wohnrecht zugunsten eines Dritten, vgl. Thema "Überlassung von Teilen einer Wohnung"

Bemessungsgrundlage

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