Sonstige Einkünfte

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Wiederkehrende Bezüge, Spekulationsgewinne, Leistungen und Abgeordnetenbezüge sind zu einem Register zusammengefaßt.










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Wiederk./Leist.

Wiederkehrende Bezüge, die keine Leibrenten sind, sind in voller Höhe steuerpflichtig (kein Ertragsanteil wie Leibrenten). Tragen Sie die erhaltenen Bezüge also in voller Höhe ein. Soweit Werbungskosten angefallen sind, können diese berücksichtigt werden. Das Programm setzt bei der Berechnung automatisch den zulässigen Pauschbetrag ein.

Leistungen sind jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Engelts willen erbracht wird. Zu dieser Rubrik gehören Einkünfte, die von den übrigen Einkunftsarten nicht erfaßt werden. Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen, führen zu keinem negativen Saldo. Nicht einkommensteuerpflichtig sind Beträge, die unter 500 DM liegen. Das Programm nimmt diese Kürzung automatisch vor. Beispiele für Leistungsentgelte: Vermietung beweglicher Gegenstände, einmalige Bürgschaftsprovision, gewerbsmäßige Unzucht, etc. Tragen Sie die Einnahmen sowie eventuell angefallene Werbungskosten ein.







Einnahmen aus

Tragen Sie hier die Bezeichnung der wiederkehrenden Leistungen bzw. der sonstigen Leistung ein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen lassen sich steuerlich sowohl Renten als auch wiederkehrende Leistungen konstruieren.







Einnahmen

Tragen Sie hier die Einnahmen der wiederkehrenden Leistung ein.







Unterhaltsleistungen

Hier tragen Sie Unterhaltsleistungen ein, die beim Geber als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Damit ist Ehegattenunterhalt gemeint, der im Wege des Realsplittings vom Geber steuerlich abgesetzt wird und im Gegenzug vom Empfänger versteuert wird.







Werbungskosten

Tragen Sie hier die Werbungskosten zu wiederkehrenden Leistungen ein. Pro Person werden pauschal 200 DM berüksichtigt.







Einnahmen

Tragen Sie hier die Einnahmen zu sonstigen Leistungen ein. Zu den sonstigen Leistungen zählen Einkünfte, die zu keiner anderen Einkunftsart passen, aber dennoch eine Leistung im steuerlichen Sinn sind. Das sind insbesondere einmalige Geschäfte. Einnahmen aus einer Fahrtgemeinschaft gehören hierzu.







Werbungskosten

Hier tragen Sie bitte die Werbungskosten zur sonstigen Leistung ein. Bei einer Fahrgemeinschaft (siehe oben) sind das pauschal 3 Pfennige pro Kilometer.







Einkünfte

Das Programm weist hier die Einkünfte aus sonstigen Leistungen aus. Das sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.







Rücktrag begrenzen

Verluste aus sonstigen Leistungen sind nur begrenzt ausgleichbar. Ein Ausgleich ist nur mit gleichartigen Einkünften möglich. Sofern der Rücktrag begrenzt werden soll, um die Verluste mit künftigen Gewinnen auszugleichen, kreuzen Sie dieses Kästchen an.










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Abgeordn./Sonst.

Die Steuerpflicht der Abgeordnetenbezüge für Mitglieder des Deutschen Bundestages ist durch das AbgG vom 18.2.1977 geregelt. Geben Sie die Einnahmen (auch die Vergütung für mehrere Jahre) aus Abgeordnetenbezügen ein.







Steuerpflichtige Einnahmen

Tragen Sie hier die steuerpflichtigen Einnahmen aus Abgeordnetenbezügen ein, also die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.







darin enthaltene Versorgungsbezüge

Hier tragen Sie bitte den Betrag der Abgeordnetenbezüge ein, der auf Versorgungsbezüge entfällt.







Vergütung mehrere Jahre

Tragen Sie hier bitte Abgeordnetenbezüge ein, die eine Vergütung für mehrere Jahre darstellen.







darin enthaltene Versorgungsbezüge

Hier tragen Sie bitte den Betrag der Abgeordnetenbezüge ein, der auf Versorgungsbezüge entfällt, sofern es sich um eine Vergütung für mehrere Jahre handelt.







Einkünfte aus Verlustzuweisungsgesellschaften

Tragen Sie hier bitte die Einkünfte aus Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen ein.










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Veräußerung

Spekulationsgewinne entstehen z.B. beim Verkauf von Grundstücken innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung. Beim Verkauf anderer Wirtschaftsgüter (Aktien, ...) beträgt die Spekulationsfrist lediglich 1 Jahr. Bis zu einem Betrag von 1.000 DM sind Spekulationsgewinne steuerfrei! Liegt der Gewinn über 1.000 DM, so ist der gesamte Betrag -nicht nur der 1.000 DM übersteigende Teil- steuerpflichtig. Geben Sie Ihre Einnahmen und (Werbungs-) Kosten ein. Sofern der Saldo unter 1.000 DM liegt, wird er programmseits auf Null gekürzt.










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Info

Das Programm weist hier die Summe der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zusammen.







Rücktrag begrenzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur begrenzt ausgleichbar. Ein Ausgleich ist nur mit gleichartigen Einkünften möglich. Sofern der Rücktrag begrenzt werden soll, um die Verluste mit künftigen Gewinnen auszugleichen, kreuzen Sie dieses Kästchen an.







Einkünfte

Hier weist die Programm die Summe der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus.










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Grundstücke

Hier machen Sie Angaben zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken. Die Spekulationsfrist beträgt dabei 10 Jahre.







Bezeichnung

Tragen Sie hier die Lage des Grundstückes ein, also Ort und Sraße.







Anschaffungsdatum

Tragen Sie hier das Anschaffungsdatum ein. Das ist das Datum des notariellen Kaufvertrages.







Veräußerungsdatum

Tragen Sie hier das Veräußerungsdatum ein. Das ist das Datum des notariellen Kaufvertrages.







zu eigenen Wohnzwecken

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie das Gebäude (auch) zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. In diesem Falle sind Spekulationsgewinne nicht zu versteuern.







zu eigenen Wohnzwecken vom-bis

Tragen Sie hier den Zeitraum vom-bis ein, in dem Sie das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.







zu eigenen Wohnzwecken, qm

Tragen Sie hier die Größe der selbstgenutzten Wohnung in Quadratmetern ein.







zu anderen Zwecken

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie das Gebäude (auch) zu anderen als zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.







zu anderne Zwecken vom-bis

Tragen Sie hier den Zeitraum vom-bis ein, in dem Sie das Gebäude zu anderen Zwecken genutzt haben.







zu anderen Wohnzwecken, qm

Tragen Sie hier die Größe der zu anderen als eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in Quadratmetern ein.







Veräußerungspreis

Bei privaten Veräußerungsgeschäften tragen Sie hier den Veräußerungspreis des Grundstücks ein.







Anschaffungs-/Herstellungskosten

Bei privaten Veräußerungskosten tragen Sie hier die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Grundstückes ein.







Absetzung für Abnutzung

Bei Vermietung tragen Sie hier die in Anspruch genommene Gebäudeabschreibung ein. Diese werden dem Veräußerungspreis hinzugerechnet.







Werbungskosten

Tragen Sie hier Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf ein, insbesondere eine Maklercourtage.







Einkünfte

Das Programm weist hier die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus. Dies ist der Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Werbungskosten.







Einkünfte aus anderen Veräußerungen

Tragen Sie hier Einkünfte aus anderen Veräußerungsgeschäften ein. Die Einkünfte ermitteln Sie bitte nach obigem Schema.










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Wirtschaftsg.

Hier machen Sie Angaben zu privaten Veräußerungsgeschäften mit andern Wirtschaftsgütern, insbesondere Aktien. Die Spekulationsfrist beträgt dabei 1 Jahr.







Bezeichnung

Tragen Sie hier eine Bezeichnung für das Geschäft ein, etwa "Aktie XY".







Anschaffungsdatum

Tragen Sie hier das Anschaffungsdatum ein.







Veräußerungsdatum

Tragen Sie hier das Veräußerungsdatum ein.







Veräußerungspreis

Bei privaten Veräußerungsgeschäften tragen Sie hier den Veräußerungspreis des Wirtschaftsgutes ein.

Beachten Sie bitte, daß Veräußerungsgeschäfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, in der linken Spalte eingetragen werden. Das Halbeinkünfteverfahren gilt zwar grundsätzlich erst ab 2002, es wird aber bereits in 2001 für Spekulationsgeschäften mit ausländischen Aktien angewendet.







Anschaffungs-/Herstellungskosten

Bei privaten Veräußerungskosten tragen Sie hier die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten ein.







Werbungskosten

Tragen Sie hier Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf ein, insbesondere eine Maklercourtage.







Einkünfte

Das Programm weist hier die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus. Dies ist der Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Werbungskosten.







Einkünfte aus anderen Veräußerungen

Tragen Sie hier Einkünfte aus anderen Veräußerungsgeschäften ein. Die Einkünfte ermitteln Sie bitte nach obigem Schema.










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Termingesch.

Hier machen Sie Angaben zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Termingeschäften (Optionen). Die Spekulationsfrist beträgt dabei 1 Jahr.







Bezeichnung

Tragen Sie hier eine Bezeichnung für das Geschäft ein, etwa "Optionsschein XY".







Rechte-Erwerb am

Tragen Sie hier das Anschaffungsdatum ein.







Rechte-Verkauf am

Tragen Sie hier das Veräußerungsdatum ein.







Differenzausgleich

Bei privaten Veräußerungsgeschäften tragen Sie hier den Differenzausgleich aus dem Termingeschäft ein.







Werbungskosten

Tragen Sie hier Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf ein, insbesondere eine Maklercourtage.







Einkünfte

Das Programm weist hier die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus. Dies ist der Differenzausgleich abzüglich der Werbungskosten.







Einkünfte aus anderen Veräußerungen

Tragen Sie hier Einkünfte aus anderen Veräußerungsgeschäften ein. Die Einkünfte ermitteln Sie bitte nach obigem Schema.










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Anteile

Hier machen Sie Angaben zu Anteilen aus privaten Veräußerungsgeschäften.







Bezeichnung

Tragen Sie hier die Bezeichnung der Gesellschaft, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer ein.







Einkünfte

Tragen Sie hier die auf Sie entfallenden Einkünfte ein. Sofern für einzelne Spekulationsgeschäfte das Halbeinkünfteverfahren gilt, tragen Sie in der letzten Zeile die darauf entfallenden Einkünfte (100 %) ein. Das Halbeinkünfteverfahren gilt in 2001 bereits für Spekulationsgeschäften mit ausländischen Aktien.













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Vorjahr

Hier machen Sie Angaben zu Spekulationsverlusten aus dem Vorjahr.







Anzurechnender Vorjahresverlust

Verluste aus sonstigen Leistungen sind nur begrenzt ausgleichbar. Ein Ausgleich ist nur mit gleichartigen Einkünften möglich. Tragen Sie hier nicht ausgeglichene Verluste aus dem Vorjahr ein. Spekulationsverluste aus dem Vorjahr dürfen im aktuellen Veranlagungsjahr nur mit Spekulationsverlusten verrechnet werden.