Steuererklärung
Zusatzinfos
Bonus
Neuregelung ab 1. April 1999

Die sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (630 DM-Jobs) waren bislang sehr beliebt und in bestimmten Branchen weit verbreitet. Konnte man mit einem 630 DM-Job monatlich bis zu 630 DM sozialversicherungsfrei und auch (für den Arbeitnehmer) steuerfrei hinzuverdienen. Das führte teilweise dazu, daß Unternehmen Vollzeitstellen in 630 DM-Jobs umgewandelt haben, um Sozialabgaben zu sparen. Einige Arbeitnehmer übten mehrere 630 DM-Jobs nebeneinander aus, was zwar unzulässig aber auch schwer nachzuprüfen war.

Ab dem 1. April 1999 hat der Gesetzgeber nun die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse neu geregelt. In vielen Fällen wird ein 630 DM-Job nun unattraktiver. Denn ob ein 630 DM-Job nach neuer Regelung finanziell seiner Vorgängerregelung entspricht, hängt von der Einkommenssituation des Arbeitnehmers ab.

Einleitung

zurück zur Übersicht