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In der Anlage KSO zur Steuererklärung werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Vorderseite des Vordrucks) und die sonstigen Einkünfte, insbesondere Renteneinkünfte, (Rückseite des Vordrucks) erfaßt. § 20 des Einkommensteuergesetzes erläutert die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese im EStG zum Teil recht komplizierten Darstellungen werden nachfolgend erläutert. Dabei sollen die am häufigsten vorkommenden Sachverhalte im Vordergrund stehen.
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