Steuererklärung |
|
Zusatzinfos |
|
Bonus |
|
|
Rückwirkende Anerkennung oder Änderung |
Verwaltungsakte (Rentenbescheide, Behindertenausweise, ...), die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags feststellen, sind Grundlagenbescheide im Sinne der steuerlichen Vorschriften. Eine Änderung früherer Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Anwendung des § 33b EStG ist demnach unabhängig davon vorzunehmen, ob ein Antrag im Sinne des § 33b Abs. 1 EStG für den Besteuerungszeitraum dem Grunde nach bereits gestellt worden ist (BFH-Urteil vom 13.12.1985 - BStBl 1986, Teil II, Seite 245). Die Änderung ist für alle Kalenderjahre vorzunehmen, auf die sich der Grundlagenbescheid erstreckt.
zurück zur Übersicht
|