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Die für Dienstreisen ansetzbaren Kosten sind davon abhängig, ob es sich um inländische oder ausländische Reisen handelt. Dementsprechend sind die beiden Register Inland und Ausland zu unterscheiden.
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Als Fahrtkosten können auch hier die tatsächlichen Kosten pro Kilometer angesetzt werden, ohne daß eine Behinderung vorliegen muß. Die ansetzbaren pauschalen Verpflegungsaufwendungen sind von der zeitlichen Dauer einer Dienstreise abhängig.
siehe auch Steuerhandbuch zu Dienstreise
Fahrtkosten, gefahrene Kilometer |
Wenn Sie Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug unternommen haben, dann tragen Sie hier die insgesamt gefahrenen Kilometer ein. Fügen Sie der Steuererklärung bitte eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über durchgeführte Dienstreisen bei.
Fahrzeug |
Wählen Sie aus der Liste bitte den Fahrzeugtyp aus, mit welchem Sie die Dienstreise durchgeführt haben. Wenn Sie im Bereich "Allgemein" Fahrzeugkosten angegeben haben, dann können Sie hier das entsprechende Fahrzeug auswählen.
Die Kilometersätze betragen je nach Fahrzeugtyp (pro Kilometer):
Kosten |
Das Programm weist hier die absetzbaren Fahrtkosten aus. Diese ergeben sich aus der Zahl der gefahrenen Kilometer multipliziert mit der Kilometerpauschale bzw. den tatsächlichen Kosten pro Kilometer.
Öffentliche Verkehrsmittel, Übernachtung, Nebenkosten |
Hier tragen Sie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten ein. Sie können die Kosten mit der programminternen Liste (Button "Liste...") zusammenstellen.
Abwesendheit mindestens 8/14/24 Stunden |
Tragen Sie hier bitte die Zahl der Reisetage ein, bei denen Sie mindestens 8 bzw. 14 bzw. 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren. Fügen Sie der Steuererklärung bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei.
Bei mindestens 8 Stunden Abwesendheit können Sie 10 DM, bei 14 Stunden 20 DM und bei 24 Stunden 46 DM pro Tag ansetzen.
Abwesendheit mindestens 8/14/24 Stunden (Betrag) |
Das Programm weist hier die absetzbare Pauschale für Verpflegungsmehraufwand aus. Bei mindestens 8 Stunden Abwesendheit beträgt dieser 10 DM, bei 14 Stunden 20 DM und bei 24 Stunden 46 DM pro Tag.
Vom Arbeitgeber erstattet |
Tragen Sie hier steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers ein. Die Reisekosten werden um die Erstattungen des Arbeitgebers gekürzt.
Ansetzbar |
Das Programm weist hier die als Werbungskosten absetzbaren Diensreisekosten aus. Dabei handelt es sich um die Kosten abzüglich steuerfreier Erstattungen des Arbeitgebers.
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Für ausländische Dienstreisen gelten spezielle landesspezifische Besonderheiten. Da Sie als Arbeitnehmer nach einer Dienstreise über den Arbeitgeber eine Reisekostenabrechnung erstellen, müßten dort die spezifischen Pauschbeträge angegeben sein. Nach Änderung der Dienstreisenpauschalen zum 1.1.1996 ist davon auszugehen, daß der Arbeitgeber Ihnen gegenüber die steuerlichen Höchstbeträge abrechnete, so daß keine weiteren Steuervorteile mit einem Werbungskostenansatz verbunden sind.
siehe auch Steuerhandbuch zu Auslandsreisekosten
Kosten der Dienstreisen lt. Einzelaufstellung |
Die Kosten von Auslandsdienstreisen können Sie mit einer programminternen Liste (Button "Liste...") zusammenstellen.