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Analog zu den amtlichen Formularen können für den
Steuerpflichtigen bzw. Ehegatten jeweils 2 Renten eingegeben
werden. Die einzugebenden Daten sind deutlich über die
Feldbezeichnungen sowie über die fortlaufende Hilfezeile
erklärt.
Aus den Angaben zu "Laufzeit" und "Ende mit"
ermittelt das Programm automatisch, ob es sich bei einer Rente um
eine Leibrente oder eine sogenannte abgekürzte Leibrente
handelt. Entsprechend wird der Ertragsanteil (Prozentsatz)
berechnet.
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Geben Sie die geforderten Angaben ein. Ist Ihnen der Ertragsanteil der Rente bekannt, so geben Sie diesen an. In diesem Fall hat der eingegebene Ertragsanteil Vorrang vor dem vom Programm ermittelten Prozentsatz. Aus dem Prozentsatz sowie Ihrer Angabe zu dem Rentenbetrag und eventuellen Nachzahlungen werden die steuerpflichtigen Anteile berechnet. Soweit die eingegebenen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht übersteigen, wird das Programm den maximal zulässigen Betrag bei der Berechnung berücksichtigen.
Art der Rente |
Wählen Sie bitte aus, um welche Art von Rente es sich handelt, beispielsweise um eine Altersrente oder eine Witwenrente.
Rente aus... |
Wenn Sie in der vorhergehenden Zeile keine passende Rentenart gefunden habe, dann tragen Sie hier bitte die Bezeichnung der Rente ein.
Rente läuft seit dem |
Tragen Sie hier bitte das Datum ein, seit dem die Rent läuft. Der Rentenbeginn hat Einfluß auf die Höhe des Ertragsanteils.
Rente erlischt mit dem Tod von |
Tragen Sie hier bitte ein, an welche Person die Rente geknüpft ist. Das ist in der Regel der Rentenberechtigt. Denkbar sind aber auch Renten, die an das Leben einer anderen Person geknüpft sind.
Rente erlischt / wird umgewandelt |
Trage Sie hier ein, bis wann die Rente läft oder bis wann die Rente in eine andere Rente umgewandelt wird. Das Rentenende hat Einfluß auf die Höhe des Ertragsanteils.
Ertraganteil, sofern bekannt |
Tragen Sie hier Ertragsanteil der Rente ein, sofern Sie diesen kennen. Damit können Sie auch einen vom Programm abweichenden Ertragsanteil vorgeben.
Ertragsanteil (berechnet) |
Das Programm weist hier den aus den vorstehenden Angaben errechneten Ertragsanteil aus.
Rentenbetrag (ohne Nachzahlung) |
Tragen Sie hier bitte den Rentenbetrag (ohne Rentennachzahlungen) ein.
Steuerpflichtig (Rente ohne Nachzahlung) |
Steuerpflichtig ist der Ertragsanteil der Rente. Dieser Betrag wird hier ausgewiesen.
Nachzahlung früherer Jahre |
Tragen Sie hier bitte Rentennachzahlungen für frühere Jahre ein.
Steuerpflichtig (Rentenachzahlung) |
Steuerpflichtig ist der Ertragsanteil der Rente. Dieser Betrag wird hier ausgewiesen.
Werbungskosten |
Hier tragen Sie bitte Werbungskosten zu den Rentenzahlungen ein. Das können z.B. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung eines Rentenanspruchs sein. Pauschal werden 200 DM pro Person berücksichtigt.
alle weiteren Renten |
Da nur zwei Renten pro Person erfasst werden können, tragen Sie hier bitte die Summe der steuerpflichtigen Ertragsanteile aller weiteren Renten ein.