Kurzberechnung
Wählen Sie Ihren Familienstand aus. Danach richtet sich, ob eine Einzelveranlagung oder eine Zusammenveranlagung in Betracht kommt. Auch das Witwensplitting ist möglich.
Wählen Sie das Bundesland aus, in dem Sie leben. Die Höhe der Kirchensteuer hängt davon ab.
Tragen Sie hier Ihr Geburtsdatum ein. Vom Alter sind bestimmte Steuervergünstigungen, wie etwa der Altersentlastungsbetrag abhängig.
Monate Religionszugehörigkeit |
Hier tragen Sie bitte die Zahl der Monate ein, in der sie zu einer kirchensteuerberechtigten Konfession (z.B. evangelisch oder katholisch) gehörten.
Rentenversicherungspflicht |
Wählen Sie bitte aus, ob Sie während des ganzen oder eines Teil des Jahres als Arbeitnehmer Rentenversicherungspflichtig waren. Die Höhe der Vorsorgepauschale hänt hiervon ab.
Tragen Sie die Zahl der Kinderfreibeträge ein je Kind ein. Grundsätzlich steht jedem Elternteil ein halber Kinderfreibetrag zu. Bei zusammenveranlagten Eltern kommt ein ganzer Kinderfreibetrag in Betracht.
Tragen Sie hier die Zahl der Monate ein, für die ein Kinderfreibetag gewährt wird. Bei Kindern über 18 sind besondere Voraussetzungen zu beachten.
Tragen Sie hier die Zahl der Monate ein, für die ein Betreuungsfreibetag gewährt wird. Dieser wird bei Kinder bis 16 Jahre gewährt.
Tragen Sie hier das erhaltene Kindergeld ein. Das Programm errechnet dann automatisch, ob für Sie Kindergeld oder statt dessen der Ansatz eines Kinderfreibetrages günstiger ist.
Von der Haushaltszugehörigkeit hängt die Gewährung eines Haushaltsfreibetrages bei ledigen Eltern ab. Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt.
Registerkarte
Nichtselbständige Arbeit |
Tragen Sie hier den Bruttolohn lt. Lohnsteuerkarte ein.
Sind im Bruttolohn Versorgungsbezüge enthalten, dann tragen Sie diese bitte hier ein.
Vermögenswirksame Leistungen |
Tragen Sie hier die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen ein.
AN-Anteil zur Sozialversicherung |
Hier tragen Sie bitte den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ein.
Tragen Sie bitte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Krankengeld ein.
Hier tragen Sie bitte Werbungskosten, wie Fahrten Wohnung-Arbeit, Arbeitsmittel oder Fachliteratur ein. Es wird mindestens ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 2.000 DM berücksichtigt.
Tragen Sie hier bitte die lt. Lohnsteuerkarte einbehaltene Lohnsteuer ein.
Einbehaltener Solidarbeitrag |
Tragen Sie hier bitte den lt. Lohnsteuerkarte einbehaltenen Solidaritätszuschlag ein.
Tragen Sie hier bitte die lt. Lohnsteuerkarte einbehaltene Kirchensteuer ein.
Tragen Sie hier die Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen etc.) ein.
Beachten Sie bitte, daß im Rahmen der Kurzberechnung das Halbeinkünfteverfahren nicht berücksichtigt wird. Wenn also Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, vorgelegen haben, dann tragen Sie bitte nur die Hälfte der Einkünfte und auch nur die Hälfte der darauf entfallenden Werbungskosten ein.
Hier tragen Sie bitte Werbungskosten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ein. Dazu zählen etwa Depotgebühren oder Fachliteratur.
Tragen Sie bitte die anzurechnende Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer gemäß Steuerbescheinigung ein.
Tragen Sie bitte die anzurechnende Körperschaftsteuer gemäß Steuerbescheinigung ein.
Anzurechnende Solidarbeiträhe |
Tragen Sie bitte die anzurechnenden Solidaritätszuschlag gemäß Steuerbescheinigung ein.
Tragen Sie bitte vergütete Körperschaftsteuer gemäß Steuerbescheinigung ein.
Tragen Sie bitte die im Veranlagungszeitraum erhaltenen Rentenzahlungen ein.
Tragen Sie bitte den Ertragsanteil ein.
Hier tragen Sie bitte Rentennachzahlungen für vergangene Jahre ein.
Tragen Sie bitte Werbungskosten zu Rentenzahlungen ein. Pauschal werden 200 DM berücksichtigt.
Wiederkehrende Bezüge wie empfangene Unterhaltsleistungen (Realsplitting) oder Leistungen aufgrund einer Dauernden Last im Rahmen einer Vermögensübergabe tragen Sie hier ein.
Tragen Sie bitte Werbungskosten zu den wiederkehrenden Bezügen ein. Pauschal werden 200 DM berücksichtigt.
Tragen Sie hier bitte die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein.
Tragen Sie hier den Gewerbesteuer-Meßbetrag ein.
Tragen Sie hier bitte die Einkünfte aus Selbständiger Arbeit ein.
Tragen Sie hier bitte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein.
Land- und Forstwirtschaft |
Tragen Sie hier bitte die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein.
Ausländische Einkünfte unter Progressionsvorbehalt |
Tragen Sie hier bitte steuerfreie ausländische Einkünfte ein, die unter Progressionsvorbehalt stehen.
Tragen Sie hier Beiträge zu Kranken-, Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen ein. Den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung tragen Sie bitte auf der Registerkarte "Einkünfte / Nichtselbständige Arbeit" ein.
Hier tragen Sie gezahlte Leibrenten oder dauernde Lasten ein, die in Verbindung mit einer Vermögensübergabe stehen und keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, ein.
Tragen Sie hier Zahlungen im Rahmen des Realsplitting ein.
Hier tragen Sie die im Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer abzüglich Erstattungen ein.
Hauswirtschaftfliches Beschäftigungsverhältnis |
Tragen Sie Zahlungen für ein Hauswirtschaftsliches Beschäftigungsverhältnis ein. Die Beschäftigung muß Rentenversicherungspflichtig sein.
Hier tragen Sie bitte Steuerberatungskosten ein.
Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf tragen Sie bitte hier ein.
Tragen Sie hier bitte den Abzugsbetrag nach § 10e EStG zur Förderung einer selbstgenutzten Wohnung ein.
Tragen Sie hier bitte das Anschaffungsdatum bzw. Herstellungsdatum der geförderten Wohnung ein.
Spenden für gemeinnützige Zwecke tragen Sie bitte hier ein.
Spenden und Beiträge an Politische Parteien tragen Sie bitte hier ein.
Wissenschaftliche, kulturelle, mildtätige Spenden |
Spenden für wissenschaftliche, kulturelle oder mildtätige Zwecke tragen Sie bitte hier ein.
Spenden an unabhängige Wählervereinigungen |
Spenden an unabhängige Wählervereinigungen tragen Sie bitte hier ein.
Spenden in Vermögensstock einer Stiftung |
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung tragen Sie bitte hier ein. Diese können mit bis zu 600.000 DM abgesetzt werden.
Spenden an Stiftungen (mit Ausnahme von Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung) tragen Sie bitte hier ein. Diese können mit bis zu 40.000 DM abgesetzt werden.
Registerkarte
Außergewöhnliche Belastungen |
Pauschbetrag Körperbehinderte |
Tragen Sie hier bitte Behindertenpauschbeträge ein. Die Höhe des Behindertenpauschbetrages hängt ab vom Grad der Erwerbsminderung. In Frage kommen Behindertenpauschbeträge für den Ehemann, die zusammenveranlagte Ehefrau und für Kinder.
Tragen Sie hier Pauschbeträge bzw. gezahlte Aufwendungen für Haushalthilfe, Heimunterbringung oder für die Pflege Angehöriger (Pflegepauschbetrag) ein.
Hier tragen Sie einen Hinterbliebenenpauschbetrag ein. Dieser beträgt 720 DM pro Person.
Haben Sie aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung jemanden unterstützt, dann tragen Sie den steuerlich abziehbaren Betrag hier ein.
Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, dann kommt ggf. ein Ausbildungsfreibetrag in Betracht. Je nach Alter und Unterbringung beträgt dieser bis zu 4.200 DM.
Tragen Sie hier Krankheitskosten, also Arztrechnungen, Zahnersatz etc. ein. Tragen Sie nur Beträge ein, die Ihnen nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Es wird eine zumutbare Belastung berücksichtigt.
Hier tragen Sie sonstige außergewöhnliche Belastungen ein, etwa Ehescheidungskosten oder Kinderbetreuungskosten. Es wird eine zumutbare Belastung berücksichtigt.
Registerkarte
Vorauszahlungen |
Tragen Sie hier Vorauszahlungen zur Einkommensteuer ein.
Tragen Sie hier Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag ein.
Tragen Sie hier Vorauszahlungen zur Kirchensteuer ein.