|
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung erscheinen jährlich neue amtliche Vordrucke. Mantelbogen / HauptvordruckDieser Vordruck umfaßt 4 Seiten und enthält die folgenden Daten:
Auf der Vorderseite ist unten die Unterschrift zwingend erforderlich. Auf der zweiten Seite des Hauptvordrucks folgen die Angaben zu den einzelnen Einkunftsarten und den damit zusammenhängenden Vordrucken, die ausgefüllt werden müssen. Weiterhin sind dort einige Sonderfälle für die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Vorgängen aufgeführt. Seite 3 enthält Angaben zu den Sonderausgaben. Auf Seite 4 beginnen die Eintragungen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Der Hauptvordruck ist die eigentliche Steuererklärung mit den allgemeinen Daten und trägt auf der Vorderseite unten die Unterschrift(en). Das Einkommensteuergesetz enthält hierzu Ausführungen in § 25 EStG. Grundlegende Daten Soweit eine Einzelperson veranlagt wird und ein Kind zu berücksichtigen ist, muß § 32 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes beachtet werden. Dort finden Sie Informationen zum Haushaltsfreibetrag. Das Einkommensteuergesetz erläutert die Veranlagung der Eheleute in § 26 EStG. In annähernd 100% der Fälle ist die Wahl der Zusammenveranlagung die steuerlich für Ehepaare günstigste Variante. Hier werden die steuerlichen Daten für die Eheleute in einer Berechnung zusammengefaßt. § 26b des Einkommensteuergesetzes regelt diesen Bereich. Mit Hilfe der beigefügten Software ist jedoch ein Vergleich zwischen der getrennten und der Zusammenveranlagung relativ leicht möglich. Das Ergebnis der durchgeführten Zusammenveranlagung muß der Summe der beiden Einzelveranlagungen (getrennten Veranlagungen) gegenübergestellt werden. Bei der getrennten Veranlagung sind einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem Text des §26a des Einkommensteuergesetzes ergeben. Geburtsdatum Zur Berechnung des Alters ist zu beachten, daß man vor dem Beginn des Kalenderjahrs das 64. Lebensjahr vollendet haben muß. Ein Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vollendet, der dem Tag der Wiederkehr des Geburtstags vorangeht (§ 108 Abs. 1 AO, § 187 Abs. 2 Satz 2, § 188 Abs. 2 BGB). Beispiel: Altersentlastungsbetrag, Altersgrenze Beispiel: Berechnung des Altersentlastungsbetrages Beispiel: Altersentlastungsbetrag, Berechnungsbeispiel Je nach Art der Einkünfte sind diesem Hauptvordruck Anlagen beizufügen. Diese sind nachfolgend erläutert. Anlage KSODiese Anlage umfaßt die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Vorderseite) und die sonstigen Einkünfte (Rückseite), wie zum Beispiel Renten. Anlage NDie Anlage nimmt die Daten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auf. Für jeden Ehegatten, der Einkünfte aus dieser Einkunftsart hat, ist jeweils eine Anlage N auszufüllen. Anlage GSEDie Vorderseite der Anlage GSE umfaßt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Rückseite erfaßt die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Anlage LDie Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit werden in diese Anlage eingetragen. Anlage VDie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in der Anlage V zu erfassen. Hier ist zu beachten, daß nicht jeder Grundbesitz auf dieser Anlage zu erfassen ist. Der Bereich der Selbstnutzung einer eigenen Wohnung wird in der Anlage FW bzw. im Antrag auf Eigenheimzulage erfaßt. Anlage AUSSoweit bei der Einkommensteuerveranlagung ausländische Einkünfte und Steuern zu berücksichtigen sind, müssen diese in der Anlage AUS erfaßt werden. Anlage FWDie Förderung des Wohneigentums wird in der Anlage FW erfaßt, soweit nicht die Eigenheimzulage zu berücksichtigen ist. Hier ist der Bereich der selbstgenutzten Wohnung (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus etc.) gemeint. Anlage KinderDiese Anlage umfaßt alle Daten, die zur Berücksichtigung von Kindern benötigt werden. zurück zur Übersicht |