Angaben zum Einkommen bedürftiger Personen

Registerkarte


Grundlage

Auf dieser Registerkarte machen Sie nähere Angaben zu den Unterhaltsleistungen. Insbesondere zu Art und Höhe. Sofern weitere Personen zum Unterhalt beigetragen haben, wird der Höchstbetrag im Verhältnis der Unterhaltsleistungen verteilt.

siehe auch Tipps und Urteile







Art der Aufwendungen

Bitte bezeichnen Sie hier die Art der Unterhaltsleistungen, etwa Barunterhalt, Übernahme bestimmter Kosten, Gewährung von Unterkunft etc.







vom-bis

Tragen Sie hier den Zeitraum ein, in dem Sie Unterhalt gezahlt haben. Die Höchstbeträge verringern sich zeitanteilig, wenn nicht während des ganzen Jahres Unterhalt geleistet wurde.







Höhe

Tragen Sie hier den Betrag ein, den Sie an Unterhalt gezahlt bzw. sonstwie (z.B. durch Gewährung von Unterkunft und Verpflegung) gewährt haben.







weiter haben beigetragen

Wenn auch andere Personen zum Unterhalt der von Ihnen unterstützten Person beigetragen haben, dann tragen Sie hier deren Namen ein.







in Höhe von

Tragen Sie hier den Betrag der Unterhaltsleistungen anderer Personen ein. Der absetzbare Unterhaltsbetrag wird entsprechend der Anteile am Unterhalt verteilt.







ansetzbarer Betrag

Das Programm weist hier den absetzbaren Unterhaltsbetrag unter Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge aus.







Registerkarte


Einkünfte/Bezüge

Bei Unterhaltsleistungen werden die Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person berücksichtigt. Abzüglich eines Freibetrages von 1.200 DM vermindert sich der Unterhaltshöchstbetrag von 14.040 DM entsprechend.







Bruttoarbeitslohn

Tragen Sie hier den Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerkarte des Kindes ein.







Werbungskosten

Tragen Sie hier Werbungskosten zum Arbeitslohn ein, etwa die Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel etc. Es wird mindestens ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 2.000 DM berücksichtigt.







Kapitalvermögen

Hier tragen Sie bitte die Einnahmen aus Kapitalvermögen ein, insbesondere Zinsen und Dividenden.







Werbungskosten

Tragen Sie hier die Werbungskosten zu den Kapitaleinküften ein, etwa Depotgebühren. Es wird mindestens ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM berücksichtigt.







Rentenzahlungen

Hier tragen Sie bitte die Summe der Rentenzahlungen, etwa einer Waisenrente, ein.







Ertragsanteil

Tragen Sie bitten den Ertragsanteil ein, mit dem die Rente besteuert wird. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und nach der Laufzeit.







übrige Einkünfte

Tragen Sie hier die Summe der übrigen Einkünfte, etwa aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung ein.







Ausbildungsbeihilfe

Hier tragen Sie bitte vom Kind erhaltene Ausbildungsbeihilfen, insbesondere Bafög und Stipendien, ein.







Monate mit Bafög

Tragen Sie hier die Zahl der Monate ein, in welchen Bafög gezahlt wurde.







übrige Bezüge

Tragen Sie hier bitte die übrigen Bezüge, etwa Wehrsold, Arbeitnehmersparzulage oder auch Sozialhilfe ein.







Aufwendungen

Hat das Kind Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Bezügen gehabt (Kosten, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen), dann tragen Sie die Summe der Kosten bitte hier ein.