Verlustabzug, Verlustrücktrag

siehe auch Tipps und Urteile

Registerkarte


Info

Sofern in diesem Jahr oder in den vorigen Jahren ein nicht ausgleichsfähiger Verlust entstanden ist, tragen Sie auf diesen Registerkarten den Verlustabzug bzw. Verlustrücktrag ein.

siehe auch Steuerhandbuch zu Verlustabzug










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Verlustabzug

In Vorjahren nicht ausgeglichene Verluste können Sie auf das aktuelle Steuerjahr übertragen (Verlustabzug). Den relevanten Wert entnehmen Sie bitte dem letztjährigen Feststellungsbescheid. Ein Verlustabzug führt zu einer Steuerminderung.







Verlustabzug

Tragen Sie hier bitte den Verlustabzug lt. gesondertem Steuerbescheid ein. Es handelt sich dabei um in den vergangenen Jahren nicht berücksichtigte Verluste, die beliebig lang in der Zukunft berücksichtigt werden können.










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Verlustrücktrag

Wirken sich Verluste im aktuellen Jahr nicht aus, so können Sie einen Verlustrücktrag in die Jahre 1999 und 2000 beantragen. Eine Berechnung ist mit dem Verlustrücktrag nicht verbunden. Er führt zu einer Neuveranlagung der Vorjahre.







Rücktrag

Tragen Sie hier ein, wieviel des in diesem Jahre entstandenen und nicht ausgleichbaren Verlustes in das Vorjahr übertragen werden soll. Der nicht ausgeglichene Verlust kann ein Jahr in die Vergangenheit und beliebig lang in die Zukunft getragen werden.







Den Rücktrag begrenzen

Soll nicht der gesamte Verlust, sondern nur ein Teil ins Vorjahr zurückgetragen werden, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Es kann sinnvoll sein, nur einen Teil des Verlustes zurückztragen, wenn im Vorjahr das Einkommen sehr niedrig war und ein Rücktrag keine oder nur geringe steuerliche Auswirkung hätte.