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Beiträge Berufsverbände

Das Finanzamt möchte, daß die Berufsverbände aktiv sind

Veranstaltungen von Berufsständen und -verbänden gibt es viele. Sie alle dienen dazu, die Mitglieder beruflich fortzubilden. Durch Vorlesungen bei Verwaltungsakademien oder Volkshochschulen, Fortbildungslehrgänge, spannende Schulungen oder langweilige Vorträge. Die Ausgaben, die Ihnen durch solche Veranstaltungen entstehen, können für die Teilnehmer Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit sein und als solche steuerlich veranschlagt werden. Selbst bei nur ehrenamtlicher Tätigkeit zum Beispiel in der Gewerkschaft. Voraussetzung ist, im Zentrum der Veranstaltung steht der Beruf und nicht die Selbsterfahrung. Strategietagungen sind daher für Soldaten abzugsfähig, Feldzüge nicht.

für Arbeitnehmer

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