Ausbildungsfreibetrag

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Abhängig vom Alter des Kindes sowie dem Wohnort (auswärts untergebracht) erhalten Kinder einen sogenannten Ausbildungsfreibetrag, der unabhängig von den tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Eltern ist. Angerechnet werden nur die Einkünfte des Kindes wozu auch Bafög-Zahlungen (nicht jedoch der Darlehnsbetrag) zählen. Ausbildungsfreibeträge zählen steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Im Registerbereich "außergewöhnliche Belastungen" werden daher die hier ermittelten Freibeträge nachrichtlich angezeigt.










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Überblick

Auf dieser Registerkarte werden die errechneten Ausbildungsfreibeträge zusammengefasst. Die Eingaben dazu werden im Bereich "Kinder" auf der Registerkarte "Grunddaten" (Button "Ausbildungsfreibetrag) gemacht.







Vorname

Hier wird der Vorname des Kindes angezeigt.







Ausbildungsfreibetrag

Der im Bereich "Kinder" auf der Registerkarte "Grunddaten" (Button "Ausbildungsfreibetrag) ermittelte Ausbildungsfreibetrag wird hier angezeigt.