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Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um die sogenannten Gewerkschaftsbeiträge, also um Zahlungen an die IG-Metall, ÖTV, ... Die gezahlten Beträge sind regelmäßig durch Zahlungsbelege, Quittungen, ... nachzuweisen und auf der Rückseite der Anlage N (nichtselbständige Tätigkeit) zu berücksichtigen.
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