Das Register zu Angaben einer Behinderung des Steuerpflichtigen (bzw. Ehegatten oder Kinder) steht Ihnen sowohl bei den Grundangaben bzw. Angaben zu den Kindern als auch in der Rubrik der außergewöhnlichen Belastungen zur Verfügung.
Steuersystematisch gehören Behinderten-Pauschbeträge zu den außergewöhnlichen Belastungen, die voll (ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung) ansetzbar sind.
Grad der Behinderung |
Tragen Sie hier bitte den festgestellten Grad der Behinderung aus dem Behindertenausweis oder aber dem entsprechenden Bescheid des Versorgungsamts ein. Wurde im Kalenderjahr ein neuer Bescheid / Ausweis ausgegeben, dann gilt der höchste Grad der Behinderung.
Merkmal Hilflos/Blind |
Ist auf dem Behindertenausweis bzw. dem Bescheid des Versorgungsamtes das Merkmal "Bl" oder "H" vermerkt, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Dem Merkmal "H" (hilflos) steht die Einstufung in die Pflegestufe III der gesetzlichen Pflegeversicherung gleich. Ihnen steht dann ein Behindertenpauschbetrag von 7.200 DM zu.
Merkmal Gehbehindert |
Ist auf dem Behindertenausweis bzw. dem Bescheid des Versorgungsamtes das Merkmal "G" vermerkt, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Sie können ggf. private Kfz-Kosten geltend machen.
Merkmal Außergewöhnlich gehbehindert |
Ist auf dem Behindertenausweis bzw. dem Bescheid des Versorgungsamtes das Merkmal "aG" vermerkt, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Sie können ggf. private Kfz-Kosten geltend machen.
Anspruch auf Behindertenrente |
Bekommen Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine gesetzliche Rente, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Beweglichkeitsbeeinträchtigung |
Ist auf Bescheid des Versorgungsamtes bescheinigt, daß die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichekeit geführt hat, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Folge einer Berufskrankheit |
Ist auf Bescheid des Versorgungsamtes bescheinigt, daß die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Ausstellungsdatum |
Geben Sie hier bitte das Datum ein, auf welches der Behindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes ausgestellt wurde.
Gültigkeit unbefristet |
Ist auf dem Behindertenausweis bzw. dem Bescheid des Versorgungsamtes vermerkt, daß der Ausweis oder der Bescheid unbefristet gültig ist, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Gültigkeit befristet |
Ist der Behindertenausweis bzw. der Bescheid des Versorgungsamtes nur bis zu einem bestimmten Datum gültig, dann tragen Sie bitte hier das Ablaufdatum ein.
Nachweis ist beigefügt |
Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn der Behindertenausweis bzw. Bescheid des Versorgungsamtes noch nicht dem Finanzamt vorgelegen hat. Fügen Sie auch eine Kopie des Ausweises/Bescheides der Steuererklärung bei. Bei einem Behindertenausweis nicht das Kopieren der Rückseite vergessen!
Nachweis hat vorgelegen |
Haben Sie den Behindertenausweis bzw. den Bescheid des Versorgungsamtes bereits bei einer früheren Steuererklärung vorgelegt, dann setzen Sie hier ein Kreuz. Ein weiteres Mal brauchen Sie die Unterlagen dann nicht vorlegen.
Inanspruchnahme |
Sofern Behindertenpauschbeträge auf die Eltern übertragen werden (weil das Kind keine oder geringe Einkünfte hat), kann der Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung verteilt werden. Werden die Eltern getrennt veranlagt, so wird der Pauschbetrag grundsätzlich jedem Elternteil zur Hälfte zugerechnet, auf Antrag aber auch anderweitig. Die Verteilung können Sie hier bestimmen.
Errechneter Pauschbetrag |
Das Programm weist hier den anhand Ihrer Angaben ermittelten Behindertenpauschbetrag aus.