Registerkarte
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Die Angaben zu dem benutzten Verkehrsmittel dienen ausschließlich zum Ausfüllen der Formulare. Berechnungsrelevant dagegen ist die Angabe zu "Erhöhter Kilometersatz". Nur wenn einer der Behinderungsgründe markiert ist, wird das Programm auch den tatsächlichen Kostensatz pro Kilometer anwenden. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie im "Register Fahrzeug" ein Fahrzeug auswählen, dem Sie tatsächliche Fahrzeugkosten (vgl. Grundangaben - Fahrzeugkosten) zugewiesen haben. Haben Sie keine tatsächlichen Kosten einem Fahrzeug zugewiesen, so werden die gesetzlichen Pauschalen angewendet. Die Abfragen zu den Arbeitstagen dienen dem Finanzamt nur zur Plausibilitätskontrolle.
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Mit der Einführung der Entfernungspauschale spielt die Wahl des Verkehrsmittel für die Höhe des Werbungskostenabzugs eine geringere Rolle: Die Kilometersätze sind identisch. Allerdings können bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder als (nicht fahrendes) Mitglied einer Fahrgemeinschaft "nur" maximal 10.000 DM im Jahr abgesetzt werden.
privater PKW |
Kreuzen Sie bitte an, wenn Sie mit Ihrem privaten PKW zur Arbeit gefahren sind. Damit sind nur solche Fahrzeuge gemeint, die Ihnen entweder gehören, oder aber die Ihnen zur Nutzung überlassen wurden (beispielsweise von den Eltern oder dem Lebenspartner zur Verfügung gestellt). Auch ein geleastes oder gemietetes Fahrzeug fällt hierunter.
Kreuzen Sie bitte auch dann an, wenn Sie mit einem Firmenwagen zur Arbeit gefahren sind. In diesem Falle haben Sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung bereits einen Privatanteil versteuert.
Die Entfernungspauschale kann dann in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.
amtliches Kennzeichen |
Tragen Sie hier bitte das Kennzeichen des Fahrzeuges ein, das Sie zuletzt verwendet haben.
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Bei der Eingabe der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstelle ist immer die einfache Entfernung (nicht die Summe aus Hin- und Rückfahrt) anzugeben. Bei vorliegender Behinderung berücksichtigt das Programm automatisch, daß die gefahrenen Kilometer anzusetzen ist. Haben Sie vom Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse erhalten, so tragen Sie diese in das Feld "vom AG gezahlter Fahrtkostenersatz" ein. Zur Orientierung werden die unter "Nichtselbständige Arbeit - Lohnsteuerkarte" eventuell von Ihnen bereits eingegebenen Werte angezeigt.
Mit der neuen Entfernungspauschale können Sie für arbeitstäglich für die ersten 10 KM 0,70 DM und für jeden weiteren Kilometer 0,80 DM ansetzen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Wenn Sie nicht mit dem eigenen PKW fahren gilt jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM im Jahr.
siehe auch Steuerhandbuch zu Entfernungspauschale
Arbeitsstätte |
Tragen Sie hier Ihre Arbeitsstätte ein, also den Ort, wo Sie arbeiten. Damit ist der Arbeitsort gemeint, den Sie regelmäßig bei Arbeitsbeginn anfahren.
Arbeitstage je Woche |
Tragen Sie hier Ihre Arbeitstage pro Woche ein, beispielsweise 5 oder 6. Bei wechselnden Wochenddiensten (Arbeitszeit Montag bis Freitag und jeder zweite Samstag) tragen Sie im Zweifel den höheren Wert ein, also z.B. 6.
Urlaubs-, Krankheitstage |
Tragen Sie hier bitte die Summe Ihrer genommenen Urlaubstage sowie die Krankheitstage ein. Zusammen mit den Arbeitstagen je Woche kann man (Sie und das Finanzamt) dann auf die gesamten Arbeitstage im Kalenderjahr schließen.
Arbeitsstätte |
Wählen Sie bitte aus, für welche Arbeitsstätte (Nr. 1 oder 2) Sie in dieser Zeile Angaben machen.
aufgesucht an Tagen |
Tragen Sie hier die Zahl der Tage ein, an denen Sie zum Arbeitsplatz gefahren sind. Bei einer 5-Tagewoche werden von der Finanzverwaltung in der Regel 230 Tage akzeptiert. Bei zwei Fahrten am Tag kann die zweite Fahrt nur angesetzt werden, wenn der zweitere Arbeitseinsatz nicht vorhersehbar war.
einfache Entfernung |
Tragen Sie hier die einfache Entfernung (Hinfahrt) zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz ein. Gemeint ist die kürzeste Straßenverbindung. Ein Unmweg wird auch dann nicht akzeptiert, wenn die Fahrtzeit dadurch verkürzt werden kann (etwa Umweg, um über die Autobahn fahren zu können).
davon mit PKW |
Tragen Sie hier die Zahl der Kilometer ein, die Sie mit Ihrem PKW zurückgelegt haben. Wenn Sie beispielsweise arbeitstäglich erst mit Ihrem PKW 15 KM zum Bahnhof fahren und dann weitere 50 KM mit der Bahn, dann tragen Sie hier 15 und in der nächsten Spalte 50 ein.
Mit der neuen Entfernungspauschale können Sie für arbeitstäglich für die ersten 10 KM 0,70 DM und für jeden weiteren Kilometer 0,80 DM ansetzen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Wenn Sie nicht mit dem eigenen PKW fahren gilt jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM im Jahr.
davon mit anderen Verkehrsmitteln |
Tragen Sie hier die Zahl der Kilometer ein, die Sie mit anderen Verkehrsmitteln, also etwa öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft als Nichtfahrer, zurückgelegt haben. Wenn Sie beispielsweise arbeitstäglich erst mit Ihrem PKW 15 KM zum Bahnhof fahren und dann weitere 50 KM mit der Bahn, dann tragen Sie hier 50 und in der vorigen Spalte 15 ein.
Mit der neuen Entfernungspauschale können Sie für arbeitstäglich für die ersten 10 KM 0,70 DM und für jeden weiteren Kilometer 0,80 DM ansetzen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Wenn Sie nicht mit dem eigenen PKW fahren gilt jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM im Jahr.
Erhöhter Kilometersatz Behinderung 70 % |
Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie gemäß Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % haben. In diesesm Falle können Sie statt der Entfernungspauschale von 70 Pfennig je Kilometer (bei PKW) die tatsächlichen Fahrzeugkosen absetzen bzw. die Pauschale für die tatsächlichen Fahrzeugkosten. Und diese beträgt 0,58 DM je gefahrenem Kilometer, also 1,16 DM pro Entfernungskilometer (bei PKW).
Fahrzeugtyp |
Wählen Sie hier bitte aus, mit welchem Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad etc.) Sie gefahren sind. Sofern Sie Angaben zu den Fahrzeugkosten gemacht haben (Bereich "Allgemeines"), können Sie hier auch ein dort erfasstes Fahrzeug auswählen.
Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln |
Tragen Sie hier die Summe der Fahrtkosten bei Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Taxi etc.) ein. Sie können die Kosten mittels einer programmgesteuerten Aufstellung (Button "Liste...") zusammenstellen.
Fahrtkostenersatz steuerfrei |
Tragen Sie hier bitte vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Erstattungen zu den Fahrten Wohnung-Arbeit ein. Die Erstattung wird von den Aufwendungen abgezogen. Steuerfreie Zahlungen deuten auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hin.
Fahrtkostenersatz pauschal besteuert |
Tragen Sie hier bitte vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Erstattungen zu den Fahrten Wohnung-Arbeit ein. Die Erstattung wird von den Aufwendungen abgezogen.
Betrag |
Hier weist das Programm die absetzbaren Werbungskosten aus.
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Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden, z.B. Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer und Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe (BFH-Urteil vom 31.10.1973 - BStBl 1974, Teil II, Seite 258, BFH-Urteil vom 11.7.1980 - BStBl 1980, Teil II, Seite 654, und BFH-Urteil vom 20.11.1987 - BStBl 1988, Teil II, Seite 443).
In diesen Fällen gilt die jeweilige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte. Für die Anerkennung einer Einsatzwechseltätigkeit ist die Anzahl der während eines Kalenderjahrs erreichten Tätigkeitsstätten ohne Bedeutung. Der Einsatz an verschiedenen Stellen innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgeländes ist keine Einsatzwechseltätigkeit (BFH-Urteil vom 19.2.1982 - BStBl 1983, Teil II, Seite 466).
siehe auch Steuerhandbuch zu Einsatzwechseltätigkeit
Zahl der Tage |
Tragen Sie bitte die Zahl der Arbeitstage für diese Einsatzwechseltätigkeit ein, an denen Sie zwischen Wohnung und Einsatzstelle gefahren sind.
Einfache Entfernung |
Tragen Sie bitte die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Eeinsatzstelle für diese Einsatzwechseltätigkeit ein.
Fahrzeugtyp |
Wählen Sie hier bitte aus, mit welchem Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad etc.) Sie gefahren sind. Sofern Sie Angaben zu den Fahrzeugkosten gemacht haben (Bereich "Allgemeines"), können Sie hier auch ein dort erfasstes Fahrzeug auswählen.
Die Kilometersätze betragen je nach Fahrzeugtyp (hin und zurück):
Betrag |
Das Programm weist hier den errechneten Werbungskostenbetrag aus.
Fahrtkostenersatz |
Tragen Sie hier den vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkostenersatz ein. Dieser Betrag mindert die abziehbaren Werbungskosten.
Betrag |
Hier weist das Programm die absetzbaren Werbungskosten aus.