Einkünfte aus Selbständiger Arbeit

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Für die Erfassung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit stehen die folgenden vier Register zur Verfügung. Die ersten 3 Registerseiten entsprechen weitgehend den Seiten, die auch bei Gewerbeeinkünften auszufüllen sind.

siehe auch Steuerhandbuch zu Selbständige Arbeit










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Gewinn

Hier geben Sie differenziert nach Art der freiberuflichen Tätigkeit die jeweiligen Gewinne bzw. Verluste ein, sofern es sich nicht um Veräußerungsgewinne handelt.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit

Tragen Sie hier bitte die Bezeichnung Ihrer freiberuflichen Tötigkeit sowie den erzielten Gewinn ein.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, gesonderte Feststellung

Wenn die Einkünfte aus einzelnen Tätigkeiten gesondert festgestellt wurden, tragen Sie hier bitte Steuernummer und zuständiges Finanzamt der Tätigkeit sowie die Einkünfte hieraus ein. Die Einkünfte werden gesondert festgestellt, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit im Bezirk eines anderen Finanzamt als Ihrem Wonsitzfinanzamt ausüben.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, Beteiligung

Üben Sie die freiberufliche Arbeit gemeinsam mit anderen Personen aus (z.B. in einer Sozietät), dann tragen Sie hier bitte die Bezeichnung dieser Beteiligung, zuständiges Finanzamt, Steuernummer und den auf Sie entfallenden Gewinnanteil ein.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, weitere Beteiligungen

Hier tragen Sie weitere Beteiligungen (siehe oben) ein. Die erste Beteiligung tragen Sie in der vorhergehenden Zeile ein, alle weiteren Beteiligungen hier.







Gewinn aus Modellen nach § 2b EStG

Hier tragen Sie weitere Beteiligungen an Modellen nach § 2b EStG ein. Tragen Sie hier bitte die Bezeichnung dieser Beteiligung, zuständiges Finanzamt, Steuernummer und den auf Sie entfallenden Anteil ein.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, andere Tätigkeit

Tragen Sie hier bitte Einkünfte aus anderer selbständiger Arbeit ein. Das ist alles, was keine freiberufliche Tätigkeit ist, also etwa eine Tätigkeit als Vemögensverwalter, Testamentsvollstrecker oder Aufsichtsratmitglied.







Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, andere Tätigkeiten

Hier tragen Sie weitere Tätigkeiten (siehe oben) ein. Die erste Tätigkeiten tragen Sie in der vorhergehenden Zeile ein, alle weiteren Tätigkeiten hier.







Halbeinkünfteverfahren

Tragen Sie bitte die Einkünfte ein, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.










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Veräußerung

Veräußerungsgewinne werden nur besteuert, soweit sie die jeweiligen Freibeträge übersteigen. Das Programm berücksichtigt die Freibeträge automatisch.







Veräußerungsgewinn: kein ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag, aber nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag, aber nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag und den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag und den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: Freibetrag

Hier tragen Sie bitte den Veräußerungsfreibetrag ein.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, kein ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag, und nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, kein ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag, und nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag aber den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag aber den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Erwerberseite ist Unternehmer

Kreuzen Sie das Kästchen an, wenn Sie am Erwerb des Betriebs als Unternehmer oder Mitunternehmer (einer Personengesellschaft) beteiligt sind.










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Sonstiges

Nach § 34 EStG sind außerordentliche Einkünfte -im wesentlichen Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen- ermäßigt zu besteuern. Tragen Sie hier die im Register "Gewinn" und "Veräußerungsgewinn" enthaltenen Beträge ein, die ermäßigt zu besteuern sind. Die übrigen Angaben dieser Seite sind nicht berechnungswirksam.







begünstigte Gewinne

Tragen Sie hier gem. § 34 EStG begünstigte Gewinne ein.










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Aufw.-Entsch.

Aufwandsentschädigungen (z.B. für Übungsleiter) sind bis zu einem Gesamtbetrag von 3.600 DM im Jahr steuerfrei. Tragen Sie den Gesamtbetrag der erhaltenen Aufwandsentschädigungen ein und geben Sie den zu beantragenden Freibetrag (max. 3.600 DM) an. Achtung: Der über den Freibetrag hinausgehende Betrag muß in einem der Beträge der Registerseite "Gewinn" enthalten sein.







Aus der Tätigkeit als

Aufwandsentschädigungen für erzieherische Tätigkeiten etc., die eine freiberufliche Tätigkeit darstellen, tragen Sie dieses bitte hier ein. Erfassen Sie hier bitte die Bezeichnung der Tätigkeit.







Gesamtbetrag

Tragen Sie hier bitte den Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigungen ein.







davon steuerfrei behandelt

Hier tragen Sie bitte den steuerfreien Teil ein. Steuerfrei sind bis zu 3.600 DM.







Rest enthalten in Zeile(n)

Tragen Sie hier bitte die Zeilennummern des Formulars ein, in dem die steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen enthalten sind.