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Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen

Ein Gewerbebetrieb ist in der Regel gegeben bei der Vermietung von Ausstellungsräumen, Messeständen und bei der ständig wechselnden kurzfristigen Vermietung von Sälen, z.B. für Konzerte. Die Beherbergung in Gaststätten ist stets ein Gewerbebetrieb.

Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

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