Registerkarte |
Behinderten steht in Abhängigkeit von dem Grad der Behinderung ein Pauschbetrag zu. Die entsprechenden Voraussetzungen werden vom Programm abgefragt. Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Pauschbetrag von 720 DM. Dies gilt auch für Kinder, für die Sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben.
keine hälftige Aufteilung |
Behindertenpauschbeträge für Kinder können auf die Eltern übertragen werden. Wenn beide Elternteile nicht zusammenveranlagt werden, dann werden die Pauschbeträge jedem Elternteil zur Hälfte gewährt. Auf Antrag können Sie aber auch eine andere Aufteilung wählen. Ist das der Fall, kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Registerkarte |
Über diese Registerseite können Sie die Angaben zu den behinderten Personen eintragen, sofern Sie diese Angaben im Registerbereich "Grundangaben" oder "Kinder" noch nicht getätigt haben. Der Pauschbetrag pro Person sowie die Gesamtsumme wird angezeigt. Bitte beachten: Der jeweilige Pauschbetrag geht nur dann in die Berechnung ein, wenn dies beantragt wird - Eingabefeld Antrag ist mit "Ja" markiert.
siehe auch Steuerhandbuch zu Behinderung
Name |
Das Programm überträgt hier den Namen aller Personen, für die ein Behindertenpauschbetrag in Betracht käme. Also für den Steuerpflichtigen, die Ehefrau und die Kinder. Angaben zur Behinderung machen Sie bitte auf der Registerkarte "Angaben zur Behinderung", die über den Button ("...") zu erreichen ist.
Pauschbetrag |
Je nach Ihren Angaben (Button "...") wird der vom Programm ermittelte Pauschbetag hier angezeigt.
Antrag |
Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie den Behindertenpauschbetrag beantragen wollen. Das wird bei Behinderung wohl der Regelfall sein. Eine Ausnahme bilden Kinder, wenn der Behindertenpauschbetrag auf die Eltern übertragen wird. Weiterhin kann aber auch die Geltendmachung der durch die Behinderung verursachten Kosten sinnvoll sein, wenn diese höher sind als der Behindertenpauschbetrag. In diesem Falle würden Sie nicht den Pauschbetrag beantragen, sondern die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Beantragter Behindertenpauschbetrag insgesamt |
Hier wird die Summe der beantragten Behindertenpauschbeträge ausgewiesen.
Registerkarte |
Erfüllt eine der aufgeführten Personen die Voraussetzung eines Hinterbliebenen, so markieren Sie das Antragsfeld mit "Ja". Bei Kindern geben Sie zusätzlich an, zu welchem Prozentsatz der Pauschbetrag berücksichtigt werden soll. Die Voreinstellung ist 100%. Geschiedene können hier z.B. ein anderes Aufteilungsverhältnis wählen.
siehe auch Steuerhandbuch zu Hinterbliebenenpauschbetrag
Name |
Das Programm überträgt hier den Namen aller Personen, für die ein Behindertenpauschbetrag in Betracht köme. Also für den Steuerpflichtigen, die Ehefrau und die Kinder. Angaben zur Behinderung machen Sie bitte auf der Registerkarte "Angaben zur Behinderung", die über den Button ("...") zu erreichen ist.
Pauschbetrag beantragen |
Anteil |
Bei getrennter Veranlagung von Eheleuten oder wenn die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind, wird der Hinterbliebenenpauschbetrag je zur Hälfte aufgteilt. In diesem Falle können Sie hier ein anderes Aufteilungsverhältnis wählen.
Beantragter Pauschbetrag insgesamt |
Hier wird die Summe der beantragten Hinterbliebenenpauschbeträge ausgewiesen.