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Zahlungen an Dritte, die auf besonderen Verpflichtungen beruhen, können entweder als Renten, Lasten oder Unterhaltszahlungen bei den Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.
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Rentenzahlungen wirken sich steuerlich nur mit dem sogenannten Ertragsanteil aus. Ist Ihnen der Ertragsanteil bekannt, so wird dieser anstelle des vom Programm aus Ihren Angaben ermittelten Prozentsatzes angewendet. Das Programm errechnet aus dem Prozentsatz und der Angabe der im Steuerjahr gezahlten Renten den Betrag, der in die Steuerberechnung eingeht.
Grund der Rentenzahlung |
Tragen Sie hier den Verpflichtungsgrund der Rentenzahlung ein. Dies wird in der Regel eine notarielle Vereinbarung in Verbindung mit einer Vermögensübergabe sein.
Rente läuft seit dem |
Geben Sie bitte den Beginn der Rentenzahlung ein. Das Datum ist für die Ermittlung des Ertragsanteils der Rente von Bedeutung.
Rente endet mit dem Tod von |
Tragen Sie hier bitte ein, an welche Person die Rente geknüpft ist. Bei Rentenzahlung an ein Ehepaar könnte die Rente z.B. mit dem Tod nur eines Ehepartners enden. Denkbar ist aber auch, daß die Rente bis zum Tod des längstlebenden Ehepartners gezahlt wird.
geboren am |
Hier tragen Sie bitte das Geburtsdatum des Rentenberechtigten ein. Das Geburtsdatum ist für die Ermittlung des Ertragsanteils von Bedeutung, sofern die Rente an das Leben des Rentenberechtigten geknüpft ist.
Rente endet spätestens am |
Sofern die Rente nur bis zu einem bestimmten Stichtag läuft, tragen Sie hier diesen Stichtag ein. Möglich ist auch eine Kombination aus Verknüpfung mit dem Leben des Rentenberechtigten und einem absoluten Stichtag, etwa Rentenzahlung bis zum Tod, längstens aber bis zum 01.06.xxxx. Auch dieses Datum ist für die Ermittlung des Ertragsanteils von Bedeutung.
Ertragsanteil bekannt |
Sofern Sie den Ertragsanteil der Rente kennen, geben Sie ihn bitte hier ein. Wenn Sie hier einen Ertragsanteil angeben, wird der vom Programm ermittelte Ertragsanteil ignoriert.
Ertragsanteil (berechnet) |
Das Programm weist hier den aus den eingegeben Daten ermittelte Ertragsanteil aus.
insgesamt gezahlt |
Tragen Sie bitte die Gesamtsumme der Rentenzahlungen ein.
Steuerpflichtig |
Das Programm weist hier den steuerpflichtigen und damit absetzbaren Teil der Rente aus. Dieser ergibt sich aus Rentenzahlungen x Ertragsanteil.
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Im Unterschied zu den Renten können dauernde Lasten in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.
Grund der Zahlungen |
Tragen Sie hier den Verpflichtungsgrund der dauernden Last ein. Dies wird in der Regel eine notarielle Vereinbarung in Verbindung mit einer Vermögensübergabe sein.
insgesamt gezahlt |
Tragen Sie bitte die Gesamtsumme der Zahlungen aufgrund der dauernden Last ein.
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Soweit Unterhalt an geschiedene bzw. dauernd getrennt lebende Ehegatten gezahlt wird, kann ein Betrag von maximal 27.000 als Sonderausgaben angesetzt werden. Der Ehegatte muß allerdings mittels Abgabe der Anlage U dem Abzug als Sonderausgabe zustimmen. Denn in diesem Fall muß er selbst die Unterhaltszahlung versteuern. Diese Verfahrensweise wird auch Realsplitting genannt.
Name des Ehegatten |
Tragen Sie hier den Namen und die Anschrift des Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten ein, an den Sie Unterhalt zahlen.
gezahlter Betrag |
Tragen Sie hier die Summe der Unterhaltszahlungen ein. Abzugsfähig ist nur der Unterhalt an den Ehegatten, nicht aber Kindesunterhalt.
als Sonderausgabe abziehbar |
Das Programm weist hier die Summe der Unterhaltszahlungen aus.