Der Ausbildungsfreibetrag ist unabhängig von den tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Eltern. Angerechnet werden nur die Einkünfte des Kindes wozu auch Bafög-Zahlungen (nicht jedoch der Darlehnsbetrag) zählen.
Ausbildungsfreibeträge zählen steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Im Registerbereich "außergewöhnliche Belastungen" werden daher die hier ermittelten Freibeträge nachrichtlich angezeigt.
Registerkarte |
Hier geben Sie die relevanten Ausbildungszeiten sowie die Zeiten einer eventuellen auswärtigen Unterbringung ein. Die Angabe zum Familienstand hat keine Auswirkung auf die Berechnung.
Zeitraum der Ausbildung vom-bis |
Tragen Sie hier den Zeitraum ein, in dem sich Ihr Kind in einer Berufsausbildung befand.
Adresse |
Hat Ihr Kind während der Ausbildung nicht in Ihrer Wohnung gewohnt, dann tragen Sie hier die Adresse ein. Der Ausbildungsfreibetrag erhöht sich in diesem Falle auf 4.200 DM bzw. wird bei Kindern unter 18 Jahren überhaupt erst möglich (in Höhe von 1.800 DM).
Zeitraum vom-bis |
Inanspruchnahme |
Bei getrennter Veranlagung oder wenn die Eltern nicht verheiratet sind steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrages zu. In diesem Falle tragen Sie hier einen anderen Prozentsatz ein.
Ausbildungsfreibeträge anders als 50:50 aufzuteilen |
Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie die Ausbildungsfreibetrag nicht 50:50 auf die Eltern, sondern in einem anderen Verhältnis aufteilen wollen.
Freibetrag vor Kürzung |
Hier wird der errechnete Ausbildungsfreibetrag vor Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge angezeigt. Das sind je nach Alter und Unterbringung des Kindes 1.800, 2.400 oder 4.200 DM bzw. ein zeitanteiliger Teil davon.
Einkommen |
Es werden die Einkünfte und Bezüge gemäß der Registerkarte "Einünfte und Bezüge" angezeigt.
Freibetrag |
Hier wird der absetzbare Ausbildungsfreibetrag unter Berücksichtigung der Einkünte und Bezüge sowie des auf Sie entfallenden Anteils ausgewiesen.
Registerkarte |
Bei Unterhaltsleistungen werden die Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person berücksichtigt. Abzüglich eines Freibetrages von 1.200 DM vermindert sich der Unterhaltshöchstbetrag von 14.040 DM entsprechend.
Bruttoarbeitslohn |
Tragen Sie hier den Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerkarte des Kindes ein.
Werbungskosten |
Tragen Sie hier Werbungskosten zum Arbeitslohn ein, etwa die Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel etc. Es wird mindestens ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 2.000 DM berücksichtigt.
Kapitalvermögen |
Hier tragen Sie bitte die Einnahmen aus Kapitalvermögen ein, insbesondere Zinsen und Dividenden.
Werbungskosten |
Tragen Sie hier die Werbungskosten zu den Kapitaleinküften ein, etwa Depotgebühren. Es wird mindestens ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM berücksichtigt.
Rentenzahlungen |
Hier tragen Sie bitte die Summe der Rentenzahlungen, etwa einer Waisenrente, ein.
übrige Einkünfte |
Tragen Sie hier die Summe der übrigen Einkünfte, etwa aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung ein.
Ausbildungsbeihilfe |
Hier tragen Sie bitte vom Kind erhaltene Ausbildungsbeihilfen, insbesondere Bafög und Stipendien, ein.
Monate mit Bafög |
Tragen Sie hier die Zahl der Monate ein, in welchen Bafög gezahlt wurde.
übrige Bezüge |
Tragen Sie hier bitte die übrigen Bezüge, etwa Wehrsold, Arbeitnehmersparzulage oder auch Sozialhilfe ein.
Aufwendungen |
Hat das Kind Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Bezügen gehabt (Kosten, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen), dann tragen Sie die Summe der Kosten bitte hier ein.