Registerkarte
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Abhängig vom Alter des Kindes sowie dem Wohnort (auswärts untergebracht) erhalten Kinder einen sogenannten Ausbildungsfreibetrag, der unabhängig von den tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Eltern ist. Angerechnet werden nur die Einkünfte des Kindes wozu auch Bafög-Zahlungen (nicht jedoch der Darlehnsbetrag) zählen. Ausbildungsfreibeträge zählen steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Im Registerbereich "außergewöhnliche Belastungen" werden daher die hier ermittelten Freibeträge nachrichtlich angezeigt.
Registerkarte
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Auf dieser Registerkarte werden die errechneten Ausbildungsfreibeträge zusammengefasst. Die Eingaben dazu werden im Bereich "Kinder" auf der Registerkarte "Grunddaten" (Button "Ausbildungsfreibetrag) gemacht.
Vorname |
Hier wird der Vorname des Kindes angezeigt.
Ausbildungsfreibetrag |
Der im Bereich "Kinder" auf der Registerkarte "Grunddaten" (Button "Ausbildungsfreibetrag) ermittelte Ausbildungsfreibetrag wird hier angezeigt.