Steuererklärung
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Rückwirkende Anerkennung oder Änderung

Verwaltungsakte (Rentenbescheide, Behindertenausweise, ...), die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags feststellen, sind Grundlagenbescheide im Sinne der steuerlichen Vorschriften. Eine Änderung früherer Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Anwendung des § 33b EStG ist demnach unabhängig davon vorzunehmen, ob ein Antrag im Sinne des § 33b Abs. 1 EStG für den Besteuerungszeitraum dem Grunde nach bereits gestellt worden ist (BFH-Urteil vom 13.12.1985 - BStBl 1986, Teil II, Seite 245). Die Änderung ist für alle Kalenderjahre vorzunehmen, auf die sich der Grundlagenbescheid erstreckt.

Behinderung

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