Steuererklärung
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Miteigentümer

Steht das Objekt im Miteigentum von Ehegatten und erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls einen Miteigentumsanteil vom anderen Ehegatten hinzu, kann der hinzuerwerbende Ehegatte die auf diesen Anteil entfallenden Schuldzinsen nach § 10e Abs. 6a EStG - unter Beachtung des Höchstbetrags - weiterhin abziehen, wenn bis zum Tod des anderen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben und bei ihm noch kein Objektverbrauch eingetreten ist. Entsprechendes gilt, wenn während des Abzugszeitraums die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG aus anderen Gründen wegfallen und ein Ehegatte den Anteil des anderen Ehegatten an der Wohnung erwirbt.

Schuldzinsenabzug

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