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Als sozial eingestellte Person spenden Sie sicherlich die eine
oder andere Mark. Was liegt also näher, als diese Ausgaben dem
Finanzamt gegenüber geltend zu machen.
Nach Möglichkeit sind die Ausgaben durch Fremdbelege glaubhaft
zu machen, da die Finanzämter sich immer seltener mit einem
selbsterstellten Einzelbeleg und dem Text "Diverse Spenden
.... 200 DM" zufriedengeben.
Bitte achten Sie darauf, daß Sie die Spenden den einzelnen
Spendenarten korrekt zuweisen.
siehe auch Steuerhandbuch zu Spenden
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Hier werden Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke erfasst. Diese Spenden können in einem größeren Umfang als die übrigen Spenden abgesetzt werden.
Laut Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden lt. Spendenquittungen ein. Bis 100 DM reicht ein Bankbeleg. Sie können aber auch eine Aufstellung erstellen (Button "Liste...").
Laut Betriebsstättenfinanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Ergibt |
Das Programm weist hier die Summe der Spenden zusammen.
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Hier werden Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke erfasst. Diese Spenden können in einem etwas geringeren Umfang als die wissenschaftlichen Spenden abgesetzt werden.
Laut Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden lt. Spendenquittungen ein. Bis 100 DM reicht ein Bankbeleg. Sie können aber auch eine Aufstellung erstellen (Button "Liste...").
Laut Betriebsstättenfinanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Ergibt |
Das Programm weist hier die Summe der Spenden zusammen.
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Hier werden Spenden und Mitgliedsbeiträge an poltische Parteien eingeben. Für diese Spenden wird eine Steuerermäßigung in Form einer direkten Minderung der Einkommensteuer gewährt. Bis zu 3.000 DM (Bei Zusammenveranlagung 6.000 DM) werden durch einen 50%igen Abschlag bei der Einkommensteuer gefördert. Der Rest wird als Sonderausgaben abgesetzt.
Laut Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden lt. Spendenquittungen und Mitgliedsbeiträge ein. Sie können aber auch eine Aufstellung erstellen (Button "Liste...").
Laut Betriebsstättenfinanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Ergibt |
Das Programm weist hier die Summe der Spenden zusammen.
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Hier werden Spenden und Mitgliesbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen eingetragen. Anders als Spenden an Parteien wird kein direkte Steuerabzug gewährt sondern nur ein indirekter über den Ansatz als Sonderausgaben.
Laut Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden lt. Spendenquittungen und Mitgliedsbeiträge ein. Sie können aber auch eine Aufstellung erstellen (Button "Liste...").
Laut Betriebsstättenfinanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Ergibt |
Das Programm weist hier die Summe der Spenden zusammen.
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Hier tragen Sie Spenden bzw. Gründungsbeiträge zu Stiftungen ein. Spenden an Stiftungen können zusätzlich zu Spenden für wissenschaftliche, kulturelle und mildtätige Zwecke bzw. gemeinnützige und kirchliche Zwecke abgesetzt werden.
Laut beigefügten Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden in den Vermögensstöck von Stiftungen ein, die Sie im Jahr der Gründung oder dem Folgejahr eingezahlt haben. Diese Spenden können in Höhe von bis zu 600.000 DM abgesetzt werden.
Laut Nachweis Betriebsstätten-Finanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Von den Spenden sind zu berücksichtigen |
Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen können Sie mit bis zu 600.000 DM absetzen. Diesen Betrag können Sie auf bis zu 10 Jahre verteilen. Tragen Sie hier den Anteil ein, der im laufenden Jahr abgesetzt werden soll.
Spenden aus 2000 |
Tragen Sie hier Spenden aus 2000 ein, die dieses Jahr zu berücksichtigen sind.
Laut beigefügten Bestätigungen |
Tragen Sie hier die Summe der Spenden an Stiftungen (außer Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen) ein. Diese können in Höhe von bis zu 40.000 DM abgesetzt werden.
Laut Nachweis Betriebsstätten-Finanzamt |
Sofern Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (also GbR, KG oder OHG), werden die Spenden dieser Gesellschaften ihren Anteilseignern zugerechnet. Die Spenden werden dann vom Betriebsstättenfinanzamt der Personengesellschaft mit Steuerbescheid bescheinigt. Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil ein.
Ergibt |
Das Programm weist hier die Summe der absetzbaren Spenden an Stiftungen zusammen.