Ausbildungskosten, Schulgeld

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Ausbildungskosten für Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder (hier Schulgeld) können als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.










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Ausbildung

Kosten für die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf können bis zu 1.800 DM (auswärts untergebracht 2.400 DM) berücksichtigt werden. Dieser Betrag gilt für jeden Ehepartner getrennt. Übersteigende Beträge sind nicht abzugsfähig.

siehe auch Steuerhandbuch zu Ausbidungskosten







Art der Ausbildung

Tragen Sie hier ein, um welche Form der Ausbildung es sich handelt. Beispielsweise um ein Studium, Schulbesuch oder auch ein berufsbezogener Fremdsprachenkurs (z.B. Businessenglisch).







Art der Aufwendungen

Hier tragen Sie bitte ein, um welche Kosten es sich handelt. ob z.B. um Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur o.ä.







Aufstellung der Kosten

Sie können hier die Gesamtsumme der Ausbildungskosten eintragen. Sie können aber auch die Aufstellung mit dem Programm machen (Button "Liste...") und in dieses Feld übertragen lassen.







Auswärtige Unterbringung

Bei auswärtiger Unterbringung erhöht sich der Höchstbetrag von 1.800 DM auf 2.400 DM. Wenn Sie für Ausbildungszwecke an einem anderen Ort untergebracht waren, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.







Als Sonderausgaben abzugsfähig

Das Programm weist hier die insgesamt abzugsfähigen Ausbildungskosten aus.










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Schulgeld

Besucht das Kind eine Privatschule, so können die Kosten für den Schulbetrieb mit einem Satz von 30% abgezogen werden. Bitte geben Sie den Gesamtaufwand für den Schulbetrieb an. Der abzugsfähige Betrag wird vom Programm ermittelt.

siehe auch Steuerhandbuch zu Schulgeld







Name

Hier werden die Namen Ihrer Kinder, wie Sie im Bereich "Kinder" eingegeben wurden, angezeigt.







Bezeichnung der Schule

Tragen Sie hier bitte den Namen der Schule ein, die Ihr Kind besucht hat.







gezahlt

Hier geben Sie bitte die Summe des gezahlten Schulgeldes ein. Nicht absetzbar sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.







abziehbar

Das Programm weist aus, wieviel des gezahlten Schuldgeldes abziehbar sind, nämlich 30 %.







Als Sonderausgaben abzugsfähig

Das Programm weist hier die Summe des abzugsfähigen Schulgeldes aus.