Steuererklärung
Zusatzinfos
Bonus
Bewerbungskosten

Aufwendungen für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Dazu zählen z.B. folgende Kosten:

  • Stellenanzeigen
  • Fahrtkosten zur persönlichen Vorstellung
  • Porto für schriftliche Bewerbungen

Es ist nicht erforderlich, daß die Bewerbung erfolgreich war. Aufwendungen, die mit einem konkreten Dienstverhältnis nicht im Zusammenhang stehen, sind keine Werbungskosten, z.B.:

  • Kauf einer Schreibmaschine, mit der Bewerbungen geschrieben werden
  • Kosten für eine Tageszeitung, um das Stellenangebot zu sichten Sprachkurs zur Verbesserung der Chancen, angestellt zu werden.

Einzelne Werbungskostenarten

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