Steuererklärung
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Oben aufgeführte Vorschrift setzt dem Grunde nach eine Belastung des Steuerpflichtigen auf Grund außergewöhnlicher und zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Die Aufwendungen müssen zudem der Höhe nach zwangsläufig sein.

andere außergewöhnliche Belastungen

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