Steuererklärung |
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Auf der Alage GSE zur Steuererklärung sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Vorderseite) und die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Rückseite) zu erfassen.
Beide Einkunftsarten stellen einen sehr umfangreichen steuerlichen Bereich dar. Es ist wichtig diese beiden Einkunftsarten voneinander abzugrenzen. Auf den ersten Blick mag einigen Steuerzahlern der Unterschied nicht bewußt sein. Eine falsche Einordnung kann jedoch sehr teuer werden. Drei Unterschiede seien hier genannt:
- Gewerbesteuerpflicht
Soweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist regelmäßig auch eine Gewerbesteuerpflicht gegeben. Der selbständig Tätige ist grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Buchführungspflicht
Ein zweiter recht bedeutsamer Unterschied ist im Bereich der Buchführungspflicht gegeben. Innerhalb der selbständigen Tätigkeit sind sogenannte freiberufliche Tätigkeiten gegeben. Der Freiberufler unterliegt im allgemeinen nicht der Buchführungspflicht. Er kann daher seine Gewinnermittlung durch eine sogenannte Einnahme-Überschuß-Rechnung ermitteln.
- Tarifbegrenzung
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen in bestimmten Größenordnungen, die programmgesteuert berücksichtigt werden, einem maximalen Steuersatz. Sie werden also unter Umständen einer geringeren Einkommensteuer unterworfen als die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
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