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Obligatorischer Vertrag

Ein obligatorischer Vertrag (Kaufvertrag oder Kaufanwartschaftsvertrag) ist in dem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossen, in dem er notariell beurkundet ist. Das gilt auch, wenn der Vertrag erst nach Eintritt einer aufschiebenden Bedingung oder nach Ablauf einer Frist wirksam werden soll oder noch einer Genehmigung bedarf (BFH-Urteil vom 2.2.1982 - BStBl 1982, Teil II, Seite 390).

Absetzung für Abnutzung

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