Vorjahresdaten
   

Nach Öffnung eines Falles aus dem Vorjahr im Menü "Datei Öffnen" (Achtung: Einstellung Dateityp auf Vorjahr stellen!) wird Ihnen eine Auswahlliste angezeigt, in der Sie die zu übernehmenden Bereiche markieren können.

Durchlaufen Sie die Auswahlpositionen mit den Tasten "Pfeil unten" und "Pfeil hoch". Sie markieren [x] einen Bereich mit der "Enter-Taste" oder Leer-Taste".

Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen die Vorjahresdaten gemäß einer Voreinstellung zu übernehmen. Drücken Sie hierzu den Button Vorschlag.
Bei der Vorsinstellung werden die allgemeine Daten des Steuerfalls, Angaben zu den Kindern und eventuelle Behinderungen übernommen.
Diese Angaben unterliegen in der Regel nur geringen Änderungen, so daß nur kleinere Korrekturen notwendig werden.

Die übrigen Eingabebereiche weisen dagegen stärkere Veränderungen auf. Trotzdem kann es Sinn machen, z.B. die Angaben zu den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit zu übernehmen, da Sie dadurch die im Vorjahr ausgefüllten Position erkennen. Der Nachteil: Sie müssen alle Positionen überprüfen und veränderte Wertansätze korrigieren.

Anmerkung zu Interviewfragen:
Das im Vorjahr durchgeführte Interview -zusammen mit den Antworten- wird übernommen. Wurden aufgrund der Antworten einzelnen Eingabebereiche ausgeblendet, so werden diese Bereiche weiterhin ausgeblendet.

Anmerkung zu Markierung:
Mit Aufruf eines Eingabebereiches erhält dieser eine Markierung, so daß ersichtlich ist, welche Bereiche schon bearbeitet (besucht) wurden. Wenn Sie Markierung gewählter Bereiche wählen, so bleibt die Vorjahresmarkierung erhalten. Sie können somit erkennen, welche Bereiche im Vorjahr aufgerufen wurden.

Allgemein:
Bei der Datenübernahme werden einzelne (oder alle) Daten, die im Vorjahr eingegeben wurden, automatisch in den neuen Steuerfall übernommen.
Dabei werden Jahresangaben (z. B. Kirchensteuerpflicht 01.01.2000 - 31.12.2000) um 1 Jahr erhöht (01.01.2001 - 31.12.2001).
Der eingelesene Steuerfall des Vorjahres (Dateiendung S00) wird unter dem gleichen Dateinamen mit der aktuellen Dateiendung (S01) abgespeichert. Der "alte" Steuerfall wird nicht verändert. Passen Sie nach der Datenübernahme die Angaben an die tatsächlichen Verhältnisse an. Da die Daten gemäß der von Ihnen gewählten Einstellung übernommen werden, ist von Ihnen genau zu prüfen, ob die "Altdaten" noch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Beispiel: Unterstützung bedürftiger Personen
Haben Sie z.B. die Unterstützungszahlungen 2001 gegenüber 2000 erhöht, so müssen Sie für eine korrekte Berechnung den Vorjahreswert entsprechend ändern.
Erst nach Prüfung der Werte aus 2001 sollten Sie eine Berechnungausführen!

Bei der Prüfung, ob die Vorjahresdaten noch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, rufen Sie die einzelnen Eingaberegister auf. Mit dem Aufruf der Eingaberegister werden programmintern Zwischenberechnungen des Vorjahres aktualisiert. Unterbleibt der Aufruf der Registerseiten, so werden Zwischenergebnisse nicht aktualisiert und die Steuerberechnung geht unter Umständen von "falschen" Werten aus.

Folgende Punkte sollten Sie besonders beachten:

Allgemein
Die Formulare unterliegen einer ständigen Anpassung aufgrund von Gesetzesänderungen. Soweit möglich übernehmen wir die Daten des Vorjahres. Sobald sich die inhaltliche Bedeutung eines Eingabefeldes ändert oder größere Formularänderungen zu verzeichnen sind, schließen wir die entsprechenden Felder von der Übernahme aus.

  
 

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