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Die Wohnungsbauförderung ist seit Oktober 1995 um die Variante des Eigenheimzulagengesetzes reicher. Die Eigenheimzulage wird unabhängig von der Steuererklärung beantragt und führt zu einer Auszahlung - und nicht als Steuerermäßigung zu einer Steuerminderung. Aus diesem Grund ist die Eigenheimzulage bei einem Steuerberechnungsprogramm nicht zu berücksichtigen. Berücksichtigt werden jedoch die Elemente des Eigenheimzulagengesetzes, die, wie bei der alten 10e - Förderung, steuerwirksam sind. Es handelt sich hierbei um das sogenannte Baukindergeld sowie den Vorkostenabzug.
Die Förderung des Wohneigentums teilt sich in 4
unterschiedliche Bereiche auf:
(Hinweis: Da die Förderung für 2. und 4. identisch ist, sind letztlich nur 3 unterschiedliche Bereiche zu unterscheiden.)
Die Registerbereiche zur Förderung des (selbstgenutzten) Wohneigentums entsprechen dieser Logik. Vorgeschaltet ist nur der alle Förderungen betreffende "Allgemeinbereich" wie Wohnungslage oder Anteile an Steuervergünstigungen.
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Geben Sie die Lage der Wohnung an. Bitte beachten Sie, daß Ferien- und Wochenendhäuser, die nicht zur dauernden Nutzung geeignet sind oder in einem Sondergebiet liegen, nicht begünstigt sind. Ausnahme hiervon ist, daß ein Dauerwohnen in dem Gebiet ausdrücklich baurechtlich zugelassen ist.
Ort, Straße, Hausnummer |
Tragen Sie hier bitte die Postanschrift der selbstgenutzten Wohnung ein.
Eigentümer |
Tragen Sie hier Eigentümer und Eigentumsanteile ein. Wenn neben Ehegatten auch noch andere Personen Eigentümer sind, dann wird der Förderbetrag einheitlich und gesondert mit einer gesonderten Steuererklärung festgestellt.
Lage |
Wählen Sie bitte aus, ob die Wohnung in den alten, den neuen Bundesländern oder aber im (ehemaligen) West-Berlin liegt. Bestimmte Förderarten sind nur in bestimmten Landesteilen möglich.
Im Ferien- oder Wochenendgebiet belegen |
Kreuzen Sie bitte an, wenn die Wohnung in einem ausgewiesenen Ferien- oder Wochendgebiet liegt. In diesem Falle ist eine Förderung einer selbstgenutzten Wohnung nicht möglich.
zum Dauerwohnen baurechtlich zugelassen |
Kreuzen Sie bitte an, daß die Wohnung baurechtlich zum Dauerwohnen zugelassen ist. Wäre das nicht der Fall, ist auch hier eine Förderung der selbstgenutzten Wohnung nicht möglich.
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Beschreiben Sie das Objekt auf Grundlage der gestellten Fragen. Achten Sie insbesondere auf korrekte und vollständige Angaben zu den Fragen nach dem Datum des Kaufs, Baus bzw. Beginn der Selbstnutzung.
Einfamilienhaus |
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Gefördert wird nur eine Wohnung, also entweder ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Ausbau / Erweiterung |
Handelt es sich bei der zu fördernden Maßnahme um einen Ausbau oder eine Erweiterung einer bestehenden Wohnung (z.B. Ausbau des Dachbodens), dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Bau einer unentgeltlich überlassenen Wohnung |
Haben Sie eine Wohnung im eigenen Haus gebaut (z.B. durch Anbau oder Dachbodenausbau mit eigenem Zugang) und wird dieses Wohnung an einen Angehörigen unentgeltlich überlassen, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Diese Maßnahme wird gem. § 10h EStG ähnlich einer selbstgenutzte Wohnung (§ 10e EStG) gefördert.
Anderes Haus |
Handelt es sich bei dem Objekt nicht um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Schon eine Einliegerwohnung führt dazu, daß ein Haus eine Zweifamilienhaus ist.
Anderes Haus mit # Wohnungen |
Tragen Sie hier die Zahl der Wohnungen im Haus ein.
davon eigengenutzt |
Tragen Sie hier die Zahl der Wohnungen ein, die Sie selbst nutzen.
Nutzfläche Haus |
Hier tragen Sie bitte die Nutz- bzw. Wohnfläche des gesamten Hauses in Quadratmetern ein.
Wohnfläche |
Tragen Sie bitte die Wohnfläche der Wohnung oder des Anbaus / Erweiterung ein, für die eine Förderung beantragt wird.
davon betrieblich / beruflich genutzt |
Hier tragen Sie die Wohnfläche in Quadratmetern ein, die Sie von der zu fördernden Wohnung bzw. dem zu fördernden Anbau / Erweiterung für betriebliche Zwecke, berufliche Zwecke (Arbeitszimmer) oder zur Vermietung nutzen. Diese Flächen können nicht gefördert werden.
Kaufvertrag |
Wenn Sie das Objekt gekauft haben, dann tragen Sie hier bitte das Datum des notariellen Kaufvertrages ein.
Angeschafft |
Tragen Sie hier bei Kauf das Anschaffungsdatum ein. Anschaffungsdatum ist das Datum, an dem Nutzen und Lasten lt. Kaufvertrag übergehen.
Bauantrag |
Haben Sie die Wohnung selbst gebaut oder von einem Generalbauunternehmer bauen lassen, dann tragen Sie hier das Datum des Bauantrages ein. Das ist nur der Fall, wenn Sie selbst Bauherr sind.
Baubeginn |
Bei Bau der Wohnung bzw. des Ausbaus / der Erweiterung tragen Sie hier das Datum des Baubeginns ein.
Fertigstellung |
Tragen Sie hier das Datum ein, ab wann der Neubau fertiggestellt war. Das ist der Fall, wenn die Wohnung bewohnbar ist.
Selbstnutzung |
Tragen Sie das Datum ein, ab wann Sie die Wohnung selbst nutzen (bewohnen). Die Wohnungsbauförderung beginnt erst mit Beginn der Selbstnutzung.
Abzugsbetrag für Folgeobjekt |
Handelt es sich bei dem Objekt um ein Folgeobjekt, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Damit tritt kein Objektverbrauch ein. Die Wohnungsbauförderung läuft allerdings auch nur so lange, wie der Förderzeitraum des Vorgängerobjekts gewesen wäre.
Wohnsitzverlegung in das Beitrittsgebiet |
Haben Sie das Objekt wegen des Umzugs in die neuen Bundesländer gekauft oder gebaut, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Eigenheimzulage beantragt |
Erhalten oder beantragen Sie für das Objekt die Eigenheimzulage, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. Es sind dann nur noch Angaben zu Vorkosten (Bereiche "Neue Länder, Anschaffung/Herstellung ab 01.01.1991" bzw. "Alte Länder, Anschaffung/Herstellung ab 01.01.1987") zu machen.
Abzugsbeträge wurden beansprucht für |
Handelt es sich um ein Folgeobjekt, dann tragen Sie bitte die Postanschrift des Vorgängerobjekts ein.
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Bei Anteilen an Begünstigungen tragen Sie den entsprechenden Betrag ein, den Sie dem Feststellungsbescheid entnehmen können.
Anteil (vor 1987/1991) |
Werden die abziehbaren Beträge einheitlich und gesondert festgestellt (weil mehrere Personen am Objekt beteiligt sind) und wurde das Objekt vor dem 01.01.1987 (alte Bundesländer) bzw. vor dem 01.01.1991 (neue Bundesländer) gekauft oder gebaut, tragen Sie hier bitte die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft, die Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein.
Betrag (vor 1987/1991) |
Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil am Abzugsbetrag ein.
Anteil (ab 1987/1991) |
Werden die abziehbaren Beträge einheitlich und gesondert festgestellt (weil mehrere Personen am Objekt beteiligt sind) und wurde das Objekt ab dem 01.01.1987 (alte Bundesländer) bzw. ab dem 01.01.1991 (neue Bundesländer) gekauft oder gebaut, tragen Sie hier bitte die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft, die Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein.
Betrag (ab 1987/1991) |
Tragen Sie hier den auf Sie entfallenden Anteil am Abzugsbetrag ein.
Inanspruchnahme |
Tragen Sie hier den Betrag ein, den Sie im Veranlagungszeitraum in Anspruch nehmen wollen. Den anteiligen Abzugsbetrag können Sie bis zum Ende des Förderzeitraums beliebig verteilen.