Steuererklärung
Zusatzinfos
Bonus
einbehaltene Steuern

Hierbei handelt es sich um die Beträge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Lohnzahlungen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt hat. Diese Beträge sind also ähnlich den Vorauszahlungen bereits beim Finanzamt eingegangen und werden dann bei der Abrechnung in der Einkommensteuerveranlagung auf die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag angerechnet.

Da die Beträge in Zusammenhang mit der Lohnsteuerkarte stehen und auch dort vom Arbeitgeber bescheinigt sind, werden diese Beträge in diesem Programm bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkkeit auf der Registerkarte "Steuerkarte, Teil I" eingegeben.

Steuerzahlung

zurück zur Übersicht