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Bei den Belegen zur Fachliteratur ist zu beachten, daß hier nicht der Begriff Fachliteratur auf dem Beleg allein genügt. Titel und Autor des Buchs bzw. Titel der Zeitschrift sind auf den Belegen anzugeben. Die Finanzverwaltung muß die Möglichkeit haben, festzustellen, ob es sich wirklich um Fachliteratur handelt. Ein Buch über die Zucht von Kakteen ist für einen Gärtner Fachliteratur, für einen Arzt aber wohl kaum. Wie soll das Finanzamt entscheiden können, wenn auf dem Kaufbeleg nur "Fachliteratur" steht und der Titel fehlt?
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