Einkünfte Veranlagungszeitraum und Auswertung |
Das Programm weist die im laufenden Veranlagungszeitraum erzielten Einkünfte, getrennt nach Einkunftsarten, aus. Damit haben Sie eine Grundlage, um für die Zukunft zu planen.
Im unteren Bereich des Bildschirms finden Sie die Auswertung. Es sind dies die im laufenden Veranlagungszeitraum zu zahlenden Steuern (Gemäß Eingabe) und die erwarteten Werte für die Zukunft (Nach Änderung). Die einzelnen Spalten haben die folgende Bedeutung:
zu versteuern: Hierbei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Die Zahl weicht von der Summe der eingetragenen Einkünfte ab, da noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen etc. berücksichtigt werden.
festzusetzende Einkommensteuer: Das ist die Steuer, die für das eingegebene Einkommen zu zahlen ist. Änderungen dieser Zahl wirken sich unmittelbar auf Ihre Brieftasche aus.
Steuersatz: Hierbei handelt es sich um die durchschnittliche Steuerbelastung, bezogen auf Ihr Einkommen.
Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der für die letzten 100 DM Einkommen anfällt. Der Steuersatz steigt progressiv mit zunehmenden Einkommen. D.h. daß höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert werden.
Land- und Forstwirtschaft |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei den Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein, etwa eine Gewinnerhöhung oder Gewinnminderung.
Gewerbebetrieb |
Hier tragen Sie Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei den Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein, etwa eine Gewinnerhöhung oder Gewinnminderung.
Selbständiger Arbeit |
Hier tragen Sie Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei den Einkünfte aus Selbständiger Arbeit ein, etwa eine Gewinnerhöhung oder Gewinnminderung.
Nichtselbständige Arbeit |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit ein, etwa eine Erhöhung des Bruttolohns.
Werbungskosten Nichtselbständige Arbeit |
Hier tragen Sie Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Werbungskosten) bei den Werbungskosten zu Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit ein, etwa höhere Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeit. Automatisch wird ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 2.000 DM berücksichtigt. Eingaben bis zu 2.000 DM bewirken also keine Änderung der Steuerlast.
Kapitaleinkünfte |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei Einkünften aus Kapitalvermögen ein, etwa eine Veränderung bei den Zinseinnahmen.
Vermietung / Verpachtung |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein, etwa eine Veränderung bei den Mieteinnahmen.
Renten |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Einkünften) bei Sonstigen Einkünften ein, etwa eine Veränderung bei den Renteneinnahmen.
Vorsorgeaufwendungen |
Tragen Sie hier Veränderungen (also Abweichungen gegenüber den angezeigten Vorsorgeaufwendungen) bei Vorsorgeaufwendungen ein, etwa eine neue Lebensversicherung. Wundern Sie sich nicht, wenn sich die Steuerlast nicht verändert. In diesem Falle haben Sie bereits die Höchstbeträge ausgeschöpft.