Steuererklärung
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Erstattung der Übernachtungskosten

Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als nach den vorstehenden Erläuterungen als Werbungskosten abziehbar wären. Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 39 DM steuerfrei zahlen, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft nicht aus dienstlichen Gründen unentgeltlich oder verbilligt erhalten hat. Zusätzlich dürfen die Aufwendungen für die Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine steuerfrei erstattet werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist.

Bei einer Fahrtätigkeit ist die steuerfreie Zahlung des Pauschbetrags für eine Übernachtung im Fahrzeug nicht zulässig. Für den Wechsel zwischen der Erstattung der tatsächlichen Übernachtungskosten und der Pauschbetragszahlung gelten die Ausführungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen sinngemäß.

Reisekosten, Dienstreise

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