Arbeitszimmer

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Auch das Arbeitszimmer bleibt ab 1996 von einer steuerlichen Schlechterstellung nicht verschont. Im Standardfall sind Kosten des Arbeitszimmers nicht mehr abzugsfähig. Kosten sind bis maximal 2.400 DM im Jahr abzugsfähig, wenn


Bereits kurz nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungen wurden die Abgrenzungsprobleme diskutiert. Ist ein Bücherschrank Arbeitsmittel, so fällt er nicht unter die Begrenzung. Als Ausstattungsteil unterliegt er der Begrenzung. Andererseits konnte in der Vergangenheit (und kann auch weiterhin) ein beruflich genutzter Bücherschrank im Wohnzimmer steuerlich abgesetzt werden.

Sind Sie der Auffassung, daß Sie Arbeitszimmerkosten geltend machen können, so tragen Sie die entsprechenden Aufwendungen in die beiden Register ein. Geben Sie in diesem Fall in dem "Register Direkte Kosten" an, in welchem Umfang (0, maximal 2.400 DM oder unbegrenzt) das Programm die Aufwendungen berücksichtigen soll.

siehe auch Steuerhandbuch zu Arbeitszimmer










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Direkte Kosten

Aufwendungen, die direkt dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind, z.B. Anbringung einer Deckenleuchte; Auslegung eines neuen Teppichbodens, etc.







Einzelaufstellung lt. Liste

Mit Hilfe einer programmgesteuerten Liste (Button "Liste...") können Sie die Kosten des Arbeitszimmers zusammenstellen, die direkt zugeordnet werden können. Das sind Kosten die ausschließlich auf das Arbeitszimmer entfallen und nicht etwa im Verhältnis der Wohnfläche berücksichtgt werden.







Berücksichtigung Arbeitszimmer

Wählen Sie bitte aus, in welchem Umfang die Kosten des Arbeitszimmers berücksichtigt werden können.







Keine steuerliche Berücksichtigung
Nicht berücksicht werden kann das Arbeitszimmer, wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz bereits einen entsprechenden Platz (Schreibtisch oder Büro) zur Verfügung haben.







begrenzt auf 2.400 DM
Die Kosten des Arbeitszimmers können mit bis zu 2.400 DM jährlich angesetzt werden, wenn Ihnen am Arbeitsplatz kein Schreibtisch o.ä. zur Verfügung steht (wie etwa bei Lehrern und ggf. Außendienstmitarbeitern), das Arbeitszimmer aber dennoch nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.







volle Berücksichtung
Die Kosten des Arbeitszimmers werden in vollem Umfang berücksichtigt, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Das ist der Fall, wenn Sie mehr als 50 % Ihrer Arbeitszeit in Ihrem Arbeitszimmer verbringen.










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Anteilige Kosten

Aufwendungen der gesamten Wohnung (des Hauses), die anteilig auf das Arbeitszimmer umzulegen sind. Als Beispiel sind anteilige Reinigungskosten oder anteilige Stromkosten anzuführen.







Wohnungskosten lt. Einzelaufstellung

Kosten, die anteilig nach der Wohnungsgröße zu berücksichtigen sind (wie Miete und Nebenkosten) tragen Sie bitte hier ein. Sie können die programminterne Liste zur Aufstellung dieser Kosten verwenden (Button "Liste...").







Wohnungsgröße in qm

Tragen Sie hier die Größe Ihrer gesamten Wohnung in Quadratmetern ein.







Größe des Arbeitszimmers in qm

Tragen Sie bitte die Größe Ihres Arbeitszimmers in Quadratmetern ein. Die Kosten können dann im Verhältns der Größe des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnung berücksichtigt werden.







Anrechenbare Kosten

Das Programm weist hier die Arbeitszimmerkosten, wie Miete und Nebenkosten, aus, die dem Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnung entsprechen.