Einkünfte aus Gewerbebetrieb

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Für die Erfassung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb stehen die folgenden vier Register zur Verfügung:

siehe auch Steuerhandbuch zu Gewerbebetrieb










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Gewinn

Hier geben Sie differenziert nach Umfang der Beteiligung die jeweiligen Gewinne bzw. Verluste ein, sofern es sich nicht um Veräußerungsgewinne handelt.







Gewinn als Einzelunternehmer, 1. Betrieb

Tragen Sie hier bitte die Bezeichnung des ersten Betriebes und die Einkünfte daraus ein.







Gewinn als Einzelunternehmer, weitere Betrieb

Tragen Sie hier bitte die Bezeichnungen aller weiteren Betriebe und die Einkünfte daraus ein.







Gewinn als Einzelunternehmer, lt. Feststellung

Wenn die Einkünfte aus einzelnen Betrieben gesondert festgestellt wurden, tragen Sie hier bitte Steuernummer und zuständiges Finanzamt des Betriebs sowie die Einkünfte hieraus ein. Die Einkünfte werden gesondert festgestellt, wenn Sie den Gewerbebetrieb im Bezirk eines anderen Finanzamt als Ihrem Wonsitzfinanzamt ausüben.







Gewinn als Mitunternehmer

Sofern Sie an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer (z.B. Kommanditist, OHG-Gesellschafter) beteiligt sind, tragen Sie hier bitte Steuernummer und zuständiges Finanzamt der Personengesellschaft sowie den auf Sie entfallenden Gewinnanteil ein.







Verlustzuweisungsgesellschaft

Tragen Sie hier die Gewinn- bzw. Verlustanteile aus Verlustzuweisungsgesellschaften ein. Der Ausgleich mit anderen Einkünften ist seit 1999 begrenzt.







Organgesellschaft

Hier tragen Sie Gewinne von Organgesellschaften ein, bei denen Sie im Rahmen einer Organgschaft der Organträger sind.







Halbeinkünfteverfahren

Soweit in den Einkünfte Gewinne enthalten sind, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, tragen Sie diese bitte hier ein.







GewSt-Messbetrag

Tragen Sie hier bitte die GewSt-Messbeträge für die Gewerbesteueranrechnung ein. Ab 2001 wird das 1,8 fache des Gewst-Messbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Der Gewerbesteuermessbetrag errechnet sich nach diesem Schema:

Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
./. Kürzungen
= maßgebender Gewerbeertrag (auf volle 100 DM / 50 EUR abgerundet)

Bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft wird nun ein Freibetrag von 48.000 DM (24.000 EUR) abgezogen und der Messbetrag ermittelt sich wie folgt:
für die ersten 24.000 DM (12.000 EUR) 1 %
für die weiteren 24.000 DM (12.000 EUR) 2 %
für die weiteren 24.000 DM (12.000 EUR) 3 %
für die weiteren 24.000 DM (12.000 EUR) 4 %
für alle weiteren Beträge (12.000 EUR) 5 %
des Gewerbeertrages. Die Summe ist der Gewerbesteuermessbetrag.










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Veräußerung

Veräußerungsgewinne werden nur besteuert, soweit sie die jeweiligen Freibeträge übersteigen. Das Programm berücksichtigt die Freibeträge automatisch.







Veräußerungsgewinn: kein ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag, aber nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag, aber nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag und den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie den Veräußerungsfreibetrag und den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: Freibetrag

Hier tragen Sie bitte den Veräußerungsfreibetrag ein.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, kein ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag, und nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, kein ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag, und nicht den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, ermäßigter Steuersatz

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag aber den ermäßigten Steuersatz beantragen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn: kein Freibetrag, ermäßigter Steuersatz, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier den Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbebetrieben ein, für die Sie keinen Veräußerungsfreibetrag aber den ermäßigten Steuersatz beantragen und die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Ein Veräußerungsfreibetrag kommt in Betracht, wenn Sie dauernd berufsunfäig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.







Veräußerungsgewinn, § 17 EStG

Tragen Sie hier bitte Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ein. Von dein Einnahmen kann ein Veräußerungsfreibetrag von bis zu 20.000 DM abgesetzt werden. Tragen Sie hier bitte die um den Freibetrag verminderten Eeinnahmen ein.







Veräußerungsgewinn, § 17 EStG, Halbeinkünfte

Tragen Sie hier bitte die Einkünfte ein, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Von dein Einnahmen kann ein Veräußerungsfreibetrag von bis zu 20.000 DM abgesetzt werden. Tragen Sie hier bitte die um den Freibetrag verminderten Eeinnahmen ein.







Erwerberseite ist Unternehmer

Kreuzen Sie das Kästchen an, wenn Sie am Erwerb des Betriebs als Unternehmer oder Mitunternehmer (einer Personengesellschaft) beteiligt sind.










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Ergänzend

Damit die Tarifbegrenzung (1999: 45%) gewerblicher Einkünfte berücksichtigt werden kann, ist die Höhe der Einkünfte anzugeben, die dieser Begrenzung unterliegen. Dies sind in erster Linie Gewinne, die auch der Gewerbesteuer unterliegen. Der hier einzugebende Wert entspricht voll oder nur zu einem Teil der im Register "Gewinn" eingegebenen Werten.


Nach § 34 EStG sind außerordentliche Einkünfte -im wesentlichen Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen- ermäßigt zu besteuern. Tragen Sie hier die im Register "Gewinn" und "Veräußerungsgewinn" enthaltenen Beträge ein, die ermäßigt zu besteuern sind.







sonstige Gewinne § 34 EStG

Sofern in den Gewinnen außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr 2-5 EStG enthalten sind, tragen Sie diese bitte hier ein. Dazu zähöen Entschädigungen, Vergütungen für mehrere Jahre oder Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung.







Vergütungen an Ehegatten und Angehörige

Sind in den Betriebsausgaben Arbeitslohn oder andere Vergütungen an den Ehegatten oder andere Angehörige enthalten, dann tragen Sie die Beträge bitte hier ein.







erhöhte Absetzungen

Sofern in den Betriebsausgaben erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen enthalten sind, tragen Sie dieses hier ein.







Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen

Sofern Bezugsrechte an Anteilen an Kapitalgesellschaften übertragen wurden, kreuzen Sie dieses Kästchen an.










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Sonstiges

Mit den Angaben auf dieser Seite sind keine Berechnungen verbunden.







Tierzucht/-haltung, außer Ansatz gelassene Verluste

Sofern bei der Gewinnermittlung Verluste aus gewerbliche Tierzucht oder -haltung außer Ansatz gelassen wurden, tragen Sie diese bitte hier ein.







Tierzucht/-haltung, enthaltene ungekürzte Gewinne

Sofern bei der Gewinnermittlung ungekürzte Gewinne aus gewerbliche Tierzucht oder -haltung enthalten sind, tragen Sie diese bitte hier ein.







Tierzucht/-haltung, verrechnete Verluste andere Jahre

Sofern bei der Gewinnermittlung verrechnete Verluste aus gewerbliche Tierzucht oder -haltung aus anderen Jahren enthalten sind, tragen Sie diese bitte hier ein.







Rücktrag begrenzen

Wenn Sie den Rücktrag von Verlusten aus gewerbliche Tierzucht / -haltung begrenzen möchten, kreuzen Sie dieses Kästchen an.