Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Steuerkarte

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Die Daten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können Sie weitgehend bequem von der Lohnsteuerkarte übernehmen. Das Programm benötigt (für Sonderfälle) nur wenige Zusatzangaben, um die Steuerberechnung korrekt vornehmen zu können.


Achtung: Die korrekte Berechnung der Vorsorgeaufwendungen hängt maßgeblich von der richtigen Angabe der Berufsgruppenzugehörigkeit im gleichnamigen Auswahlfeld (vgl. Register Teil 3) ab.










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Teil I

Die vor den Begriffen stehenden Zahlen nehmen Bezug auf die entsprechende Zeile der Steuerkarte. Haben Sie Entschädigungen erhalten (Zeile 11), so beachten Sie unbedingt die zusätzliche Angabe in der Zeile 11a. Die Höhe des hier einzugebenden Freibetrags (max. 24.000, 30.000, 36.000 DM) können Sie der erweiterten Feldhilfe entnehmen.







Steuerklasse

Tragen Sie hier die Steuerklasse Ihrer ersten Lohnsteuerkarte ein.

Die Angabe dient nur für den Formulardruck und hat keine Auswirkung auf die Berechnung.







Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

Tragen Sie hier bitte die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gemäß Ziffer 1 der Lohnsteuerkarte ein.







Zeitraum ohne Lohnanspruch

Tragen Sie hier bitte Zeiträume ohne Lohnanspruch gemäß Ziffer 2 der Lohnsteuerkarte ein.







Bruttoarbeitslohn

Tragen Sie hier bitte den Bruttoarbeitslohn gemäß Ziffer 3 der Lohnsteuerkarte ein.

siehe auch Steuerhandbuch zu 630-DM-Job







nachträglich steuerbefreit

Sofern der Arbeitslohn nachträglich steuerbefreit wurde (etwa aufgrund eines 630-DM-Jobs) tragen Sie den Betrag hier ein.







Lohnsteuer

Tragen Sie hier bitte die Lohnsteuer gemäß Ziffer 4 der Lohnsteuerkarte ein.







Solidarbeitrag

Tragen Sie hier bitte den Solidaritätszuschlag gemäß Ziffer 5 der Lohnsteuerkarte ein.







KiSt Arbeitnehmer

Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer gemäß Ziffer 6 der Lohnsteuerkarte ein. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist das der Kirchensteuerabzug des Arbeinehmers.







KiSt Arbeitnehmer

Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer gemäß Ziffer 7 der Lohnsteuerkarte ein. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist das der Kirchensteuerabzug des Ehegatten.







Versorgungsbezüe

Tragen Sie hier bitte die Versorgungsbezüge gemäß Ziffer 8 der Lohnsteuerkarte ein.










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Teil II

Auch hier beziehen sich die vor den Begriffen stehenden Zahlen auf die entsprechende Zeile der Steuerkarte.







Vers-bez. m. Jahre

Tragen Sie hier bitte die Versorgungsbezüge für mehrere Jahre gemäß Ziffer 9 der Lohnsteuerkarte ein.

siehe auch Steuerhandbuch zu Versorgugsbezüge







Arbeitslohn m. Jahre

Tragen Sie hier bitte den Arbeitslohn für mehrere Jahre gemäß Ziffer 10 der Lohnsteuerkarte ein.







Entschädigungen

Tragen Sie hier bitte Entschädigungen gemäß Ziffer 10 der Lohnsteuerkarte ein.

siehe auch Steuerhandbuch zu Entschädigung







im Brutto enthalten Arbeitslohn mehrere Jahre

Tragen Sie hier bitte den im Bruttolohn enthaltenen Arbeitslohn für mehrere Jahre gemäß Ziffer 19 der Lohnsteuerkarte ein.







im Brutto enthaltene Entschädigungen

Tragen Sie hier bitte den im Bruttolohn enthaltene Entschädigungen gemäß Ziffer 19 der Lohnsteuerkarte ein.

siehe auch Steuerhandbuch zu Entschädigung







darauf Freibetrag

Tragen Sie hier bitte den Freibetrag zu Entschädigungen gemäß Ziffer 11a der Lohnsteuerkarte ein.







Lohnsteuer

Tragen Sie hier bitte die Lohnsteuer zu den Ziffern 8-11 gemäß Ziffer 12 der Lohnsteuerkarte ein.







Solidarbeitag

Tragen Sie hier bitte den Solidaritätszuschlag zu den Ziffern 8-11 gemäß Ziffer 13 der Lohnsteuerkarte ein.







KiSt Arbeitnehmer

Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer zu den Ziffern 8-11 gemäß Ziffer 14 der Lohnsteuerkarte ein. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist das der Kirchensteuerabzug des Arbeitnehmers.







KiSt Ehefrau

Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer zu den Ziffern 8-11 gemäß Ziffer 15 der Lohnsteuerkarte ein. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist das der Kirchensteuerabzug des Ehegatten.










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Teil III

Auch hier beziehen sich die vor den Begriffen stehenden Zahlen auf die entsprechende Zeile der Steuerkarte.

Kurzarbeitergeld

Tragen Sie hier bitte das Kurzarbeitergeld gemäß Ziffer 15 der Lohnsteuerkarte ein.







Steuerfreier Lohn nach DBA

Tragen Sie hier bitte steuerfreien Lohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen gemäß Ziffer 16 der Lohnsteuerkarte ein. Tragen Sie bitte auch den Staat ein, in dem Sie den Arbeitslohn erzielt haben.







Steuerfreier Lohn nach ATE

Tragen Sie hier bitte steuerfreien Lohn nach dem Auslandstätigkeitserlaß gemäß Ziffer 16 der Lohnsteuerkarte ein. Tragen Sie bitte auch den Staat ein, in dem Sie den Arbeitslohn erzielt haben.







Fahrtkosten steuerfrei erstattet

Tragen Sie hier bitte steuerfrei erstattete Fahrtkosten gemäß Ziffer 17 der Lohnsteuerkarte ein. Steuerfreie Erstattungen sind von Ihren Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeit abzuziehen.







Fahrtkosten pauschal besteuert

Tragen Sie hier bitte pauschal besteuerte Fahrtkosten gemäß Ziffer 18 der Lohnsteuerkarte ein. Pauschal besteuerte Erstattungen sind von Ihren Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeit abzuziehen.







Verpflegungszuschüsse

Tragen Sie hier bitte steuerfrei erstattete Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Ziffer 20 der Lohnsteuerkarte ein. Steuerfreie Erstattungen sind von Ihren Kosten für Verpflegungsmehraufwand abzuziehen.

siehe auch Steuerhandbuch zu Verpflegungsmehraufwand







Arbeitgeberleistung Doppelte Haushaltsführung

Tragen Sie hier bitte steuerfrei erstattete Kosten der doppelten Haushaltsführung gemäß Ziffer 21 der Lohnsteuerkarte ein. Steuerfreie Erstattungen sind von Ihren Kosten für die doppelte Haushaltsführung abzuziehen.

siehe auch Steuerhandbuch zu Doppelte Haushaltsführung







AG-Zuschuß Krankenversicherung

Tragen Sie hier bitte vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung gemäß Ziffer 22 der Lohnsteuerkarte ein. Diese Zuschüsse sind von Ihren Ausgaben für eine private Krankenversicherung abzuziehen.







Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung

Tragen Sie hier bitte den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gemäß Ziffer 23 der Lohnsteuerkarte ein. Diese Aufwendungen werden im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.










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Vors.

Die Angabe zu "Beamtenrechtl. oder gleichgest. Versorgungsbezüge" und "Altersruhegeld aus der gesetzl. Rentenversicherung" gilt allgemein, d.h. auch für die Daten einer eventuellen zweiten Lohnsteuerkarte (daher sind diese Angaben für die zweite Lohnsteuerkarte gesperrt).


Achtung: Ihre Angaben zu den Arbeitgeberzuschüssen (vgl. 18 bis 21) wirken sich nur aus, wenn diese Daten zusätzlich bei den Werbungskosten eingegeben werden.

siehe auch Steuerhandbuch zu Vorsorgeaufwendungen







Abfragen zur Kenntnis genommen

Da die Beantwortung der nachstehenden Fragen Auswirkung auf die Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen und der Vorsorgepauschale hat, kreuzen Sie hier bitte zur Sicherheit an, daß Sie die Fragen aufmerksam gelesen und beantwortet haben.







keine Rentenversicherungspflicht als Beamter

Kreuzen Sie hier an, wenn Sie Beamter sind und daher nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.







keine Rentenversicherungspflicht als Vorstand, Geschäftsführer

Sofern Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.







keine Rentenversicherungspflicht als Ehegatte

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses (vor dem 01.01.1967 abgeschlossen) nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.







keine Rentenversicherungspflicht als ...

Üben Sie einen anderen Beruf aus, bei dem Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, etwa als Soldat oder Praktikant, dann tragen Sie hier bitte die Berufsbezeichnung ein.







Anwartschaft ohne eigene Beiträge

Haben Sie aufgrund der o.gen. Beschäftigung eine Anwartschaft auf eine Altersrente oder Pension ohne eigene Beiträge dazu zu leisten oder ohne daß Sie die gesamten Beiträge dazu leisten, kreuzen Sie dieses Kästchen an. Das trifft auf Beamte und Soldaten sowie auf Gesellschaftergeschäftsführer und Vorstände zu, die eine Pensionszusage bekommen haben.







steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Hat Ihr Arbeitgeber im Rahmen der o.gen. Beschäftigung steuerfreie Zuschüsse zu einer privaten Rentenversicherung oder anderen Sozialversicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.







Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge

Sofern Sie eine Beamtenpension oder gleichgestellte Versorgungsbezüge erhalten, kreuzen Sie dieses Kästchen an. Die Vorsorgepauschale errechnet sich in diesen Fällen anders.







Altersruhegeld

Sofern Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, kreuzen Sie dieses Kästchen an. Die Vorsorgepauschale errechnet sich in diesen Fällen anders.










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Sonstige

Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen (z.B. als Übungsleiter) sind bis zu 3.600 DM (Freibetrag) steuerfrei. Damit das Programm diese Besonderheit berücksichtigen kann, geben Sie ggf. diesen Freibetrag an.







Grenzgänger nach

Tragen Sie hier den Staat ein, in welchem Sie Grenzgänger sind.







Arbeitslohn

Hier tragen Sie bitte den Arbeitslohn ein, den Sie als Grenzgänger erzielt haben.







Schweizerische Abzugssteuer

Als Grenzgänger in die Schweiz tragen Sie hier die dort einbehaltene Steuer ein.







steuerfreie Aufwandsentschädigung

Hierzu gehören Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als Ausbilder, Übungsleiter, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten. Eine Aufwandsentschädigung ist bis 3.600 DM im Jahr steuerfrei.







Betrag

Tragen Sie hier den Betrag ein, den Sie als Aufwandsentschädigung erhalten haben.







Freibetrag

Sofern es sich um eine Tätigkeit als Ausbilder, Übungsleiter, Erzieher oder eine vergleichbare Tätigkeit handelt, tragen Sie hier den Freibetrag ein. Dieser beträgt 3.600 DM.







Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Hier tragen Sie bitte steuerpflichtigen Arbeitslohn ein, von dem keine Steuern einbehalten wurden. In Frage kommen hier insbesondere Trinkgelder, Arbeitslohn von ausländischen Arbeitgebern oder auch Verdienstausfallentschädigungen.










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Ersatzl.

Einkommensersatzleistungen -soweit sie auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind- tragen Sie in das Register Teil II ein. Hier sind solche Leistungen einzutragen, die auf amtlichen Bescheinigungen (Versorgungsnachweisen) dokumentiert sind. Achtung: Lohnersatzleistungen können auch in dem Register "Allgemeine Angaben - Stpfl./Ehegatte" in das Blatt "Sonstige" eingetragen werden. Achten Sie daher darauf, daß es nicht versehentlich zu einer Doppeleingabe kommt!







Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

Tragen Sie hier erhaltenes Arbeitslosengeld ein. Fügen Sie der Steuererlärung bitte die Leistungsnachweise des Arbeitsamtes bei. Damit sind die Nachweise gemeint, auf denen für einen bestimmten Zeitraum gezahltes Arbeitslosengeld / -hilfe bescheinigt wird und nicht die Bescheide mit den Berechnungsgrundlagen ("wöchentlich werden x DM gezahlt").







Altersübergangsgeld, Überbrückungsgeld

Hier tragen Sie erhaltenes Altersübergangsgeld und Überbrückungsgeld ein. Vergessen Sie auch hier nicht die Bescheinigung des Arbeitsamtes.







Krankengeld

Von der Krankenkasse erhaltenes Krankengeld tragen Sie hier ein. Ihrer Steuererklärung fügen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse bei.







Mutterschaftsgeld

Von der Krankenkasse erhaltenes Mutterschaftsgeld tragen Sie hier ein. Ihrer Steuererklärung fügen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse bei.

Hier ist nicht das Mutterschaftsgeld gemeint, daß Ihr Arbeitgeber zahlt. Dieser Betrag ist auf der Lohnsteuerkarte als Bruttolohn ausgewiesen.







Verletztengeld

Von einem Rentenversicherungsträger erhaltenes Verletztengeld tragen Sie hier ein. Ihrer Steuererklärung fügen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung des Rentenbersicherungsträgers bei.







Vorruhestandsgeld

Hier tragen Sie erhaltenes Vorruhestandsgeld ein. Vergessen Sie auch hier bitte nicht die Bescheinigung des Arbeitsamtes.







Eingliederungsgeld

Hier tragen Sie erhaltenes Eingliederungsgeld ein. Vergessen Sie auch hier nicht die Bescheinigung des Arbeitsamtes.







Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung

Tragen Sie hier bitte den Zeitraum ein, in dem Sie keiner Arbeitnehmertätigkeit nachgingen, auch wenn Sie dafür keine Lohnersatzleistungen erhalten haben. Insbesondere Lücken in den Bescheinigungen laut Lohnsteuerkarte sollten Sie hier dokumentieren. Beispielsweise: Erstes Beschäftigung vom 1. Januar bis 15. April und zweite Beschäftigung vom 1. Mai bis 31. Dezember. Die Lücke vom 16.-30. April wäre dann zu erläutern.










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VWL

Tragen Sie die verlangten Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen ein.







Art der Anlage

Wählen Sie bitte aus, um welche Art von vermögenswirksamen Leistungen es sich handelt. Andere als Bausparverträge und Beteiligungsverträge werden nicht mehr gefördert. Insbesondere Ratensparverträge, Lebensversicherungen (auch fondsgebunden) werden nicht mehr mit einer Sparzulage gefördert.


Bausparverträge werden mit 10 % der Einzahlungen und Beteiligungsverträge mit 20 % (in den neuen Bundesländern 25 %) gefördert.







Vertragsnummer

Tragen Sie hier die Vertragsnummer der vermögenswirksamen Leistung ein. Fügen Sie bitte die Anlage VL, die Sie von dem Anlageinstitut erhalten haben, Ihrer Steuererklärung bei.







Höhe der Leistungen

Tragen Sie hier die bescheinigten Beiträge zu der jeweiligen Sparform ein. Bei Bausparverträgen werden maximal 936 DM und bei Beiteiligungverträgen maximal 800 DM je Ehegatte gefördert.