Allgemeine Angaben

siehe auch Tipps und Urteile

Registerkarte


Info

Im Registerblatt Steuerpflichtiger (Stpfl.) machen Sie wesentliche Angaben zum Steuerfall. Insbesondere wird hier festgelegt, ob Sie nach der Grundtabelle oder Splittingtabelle besteuert werden (vgl. Hilfe-Button).


Die Verfügbarkeit der Seite Ehegatte hängt von der Eingabe zum Familienstand auf der Seite Steuerpflichtiger ab. Bei Ehegatten tragen Sie auf dieser Registerkarte bitte die Daten des Ehemannes ein.










Registerkarte


Steuerpflichtiger

Hier tragen Sie die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen ein.







Name

Die Angaben werden zum Ausfüllen der amtlichen Formulare benötigt. Inbesondere der Name dient zur Kennzeichnung des Ausdrucks sowie der von Ihnen erstellten Anlagen.







Vorname

Tragen Sie bitte Ihren Vornamen ein.







Strasse

Tragen Sie bitte die Strasse ein. Verwenden Sie bitte ihre aktuelle Anschrift.







PLZ, Wohnort

Tragen Sie bitte Postleitzahl und Wohnort ein. Verwenden Sie bitte ihre aktuelle Anschrift.







Telefon

Tragen Sie bitte die Telefon-Nr. ein, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.







Beruf

Welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?







Geburtsdatum

Von dem Geburtsdatum hängt ab, ob Ihnen eine Steuervergünstigung wie z.B. ein Altersentlastungsbetrag von 3.720 DM zusteht. Sind die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag gegeben, so wird dieser vom Programm automatisch angesetzt.







Familienstand

Welcher Familienstand lag bei Ihnen am 31.12.2001 vor?

Der Familienstand ist maßgeblich dafür, ob Sie nach der Grundtabelle oder der Splittingtabelle besteuert werden.

siehe auch Steuerhandbuch zu Veranlagung, besondere

siehe auch Steuerhandbuch zu Veranlagung, einzel

siehe auch Steuerhandbuch zu Veranlagung, zusammen







Familienstand seit

Geben Sie das Datum ein, ab dem dieser Familienstand vorlag.Bei Familienstand "verheiratet" ist das Datum der Eheschließung einzugeben.







Eingetragene Lebensgemeinschaft

Wenn Sie eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen sind, dann tragen Sie hier bitte das Datum ein. Als eingetragenener Lebenspartner können ggf. Ausgaben für Unterstützung des Lebenspartner in Form von Unterhalt abgesetzt werden. Außerdem ist ein Gesetzesentwurf für eine begrenzte Splittingtabelle geplant.







Religionsgemeinschaft

Wählen Sie die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Veranlagungszeitraum (selbst nur für einen Tag) angehört haben. Waren Sie keiner Religionsgemeinschaft zugehörig, so geben Sie keine Religion an. Die in der Regel damit verbundenen Kirchensteuer kann im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.







Religionsgemeinschaft vom-bis

Geben Sie den Zeitraum der Religionszugehörigkeit im Veranlagungszeitraum an. Haben Sie der Religion bereits zum Jahrebeginn angehört, so geben Sie 01.01.2001 an. Bei ganzjähriger Zugehörigkeit ist die Eingabe 01.01.2001 bis 31.12.2001.

Ein Kirchenaustritt wird ggf. auf der Lohnsteuerkarte durch Wegfall der Konfession ab einem bestimmten Datum eingetragen sein. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, so legen Sie der Steuererklärung bitte die beurkundete Kirchenaustrittserklärung bei.







Behinderten-Pauschbetrag

Zur Berücksichtigung eines Behindertenpauschbetrages können Sie hier weitere Angaben zu Art und Umfang einer eventuellen Behinderung machen.










Registerkarte


Ehefrau

Hier tragen Sie die persönlichen Daten der Ehefrau ein.







Ehefrau, Name

Die Angaben werden zum Ausfüllen der amtlichen Formulare benötigt. Inbesondere der Name dient zur Kennzeichnung des Ausdrucks sowie der von Ihnen erstellten Anlagen.







Ehefrau, Vorname

Tragen Sie bitte Ihren Vornamen ein.







Ehefrau, Strasse

Tragen Sie bitte die Strasse ein. Verwenden Sie bitte ihre aktuelle Anschrift. Tragen Sie hier nur eine Anschrift ein, wenn diese von der des Ehemannes (Registerkarte Steuerpfl.) abweicht.







Ehefrau, PLZ, Wohnort

Tragen Sie bitte die PLZ und Wohnort ein. Verwenden Sie bitte ihre aktuelle Anschrift. Tragen Sie hier nur eine Anschrift ein, wenn diese von der des Ehemannes (Registerkarte Steuerpfl.) abweicht.







Ehefrau, Beruf

Welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?







Ehefrau, Geburtsdatum

Von dem Geburtsdatum hängt ab, ob Ihnen eine Steuervergünstigung wie z.B. ein Altersentlastungsbetrag von 3.720 DM zusteht. Sind die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag gegeben, so wird dieser vom Programm automatisch angesetzt.







Ehefrau, Religionsgemeinschaft

Wählen Sie die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Veranlagungszeitraum (selbst nur für einen Tag) angehört haben. Waren Sie keiner Religionsgemeinschaft zugehörig, so geben Sie keine Religion an. Die in der Regel damit verbundenen Kirchensteuer kann im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.







Ehefrau, Religionsgemeinschaft vom-bis

Geben Sie den Zeitraum der Religionszugehörigkeit im Veranlagungszeitraum an. Haben Sie der Religion bereits zum Jahrebeginn angehört, so geben Sie 01.01.2001 an. Bei ganzjähriger Zugehörigkeit ist die Eingabe 01.01.2001 bis 31.12.2001.

Ein Kirchenaustritt wird ggf. auf der Lohnsteuerkarte durch Wegfall der Konfession ab einem bestimmten Datum eingetragen sein. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, so legen Sie der Steuererklärung bitte die beurkundete Kirchenaustrittserklärung bei.







Ehefrau, Behinderten-Pauschbetrag

Zur Berücksichtigung eines Behindertenpauschbetrages können Sie hier weitere Angaben zu Art und Umfang einer eventuellen Behinderung machen.










Registerkarte


Finanzamt

Hier tragen Sie ein, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.







Bundesland

In welchem Bundesland geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab? Die Berechnung der Kirchensteuer wird über diese Eingabe maßgeblich beeinflußt. Denn die Kirchensteuersätze sind in den Bundesländern unterschiedlich. Sie betragen jedoch in der Regel 8 oder 9 %.







Finanzamt

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie bei Abgabe der Erklärung wohnen.







Steuernummer

Entnehmen Sie die Steuernummer Ihrem letzten Steuerbescheid. Haben Sie noch keine Steuernummer haben, so tragen Sie NEU ein.







Bisheriges Finanzamt

Sofern Sie in den Bezirk eines anderen Finanzamtes umgezogen sind, geben Sie hier das bisherige Finanzamt an. Sie erleichtern damit die Abgabe Ihres Steuerakte vom bisherigen an das neue Finanzamt.







Steuererstattung

Kreuzen [x] Sie dieses Kästchen an, wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen.







Datum Erklärung

Dieses Datum wird in der Unterschriftenzeile der 1. Seite des Mantelbogens ausgegeben. Haben Sie kein Datum eingetragen, so wird immer das aktuelle Datum verwendet.










Registerkarte


Bank

Tragen Sie hier Ihre Bankverbindung ein, damit das Finanzamt Ihnen eine eventuelle Steuererstattung überweisen kann.







Kontonummer

Tragen Sie bitte Ihre Kontonummer ein.







Bankleitzahl

Hier tragen Sie bitte die Bankleitzahl Ihrer Bank ein.







Geldinstitut, Ort

Tragen Sie hier den Namen Ihrer Bank und ggf. den Sitz ein, etwa Sparkasse München.







Kontoinhaber

Wählen Sie bitte aus, ob Sie selbst Kontoinhaber sind, oder ob Sie die Bankverbindung einer anderen Person angegeben haben.







Name

Sofern Sie hier nicht Ihre Bankverbindung eingetragen haben, tragen Sie bitte den Namen des Kontoinhabers ein. Ansonsten lassen Sie das Feld bitte leer.







Andere Person, Name:

Soll der Steuerbescheid nicht Ihnen (bzw. Ehegatten), sondern einer anderen Person (z.B. Steuerberater) zugesandt werden, so geben Sie die Anschrift dieser Person an.







Vorname

Tragen Sie hier bitten den Vornamen ein.







Strasse, Hausnummer:

Hier tragen Sie Straße und Hausnummer der Person ein, die Ihren Steuerbescheid bekommen soll.







PLZ

Tragen Sie hier die Postleitzahl ein.







Wohnort

Hier tragen Sie den Wohnort ein.










Registerkarte


Anlage







Anlage KAP

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage KAP abzugeben ist.







Einkünfte unter 3.100/6.200 DM

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage KAP nicht abzugeben ist, weil die Einkünfte unter 3.100 DM bzw. 6.200 DM liegen.







Anlage SO

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage SO abzugeben ist.







private Veräu´ßerungsgeschäfte

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn keine privaten Veräßerungsgeschäfte getätigt wurden.







Gewinn unter 1.000 DM

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 1.000 DM beträgt.







Anlage N (Stpfl.)

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage N abzugeben ist.







Anlage N (Ehegatte)

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage N für den Ehegatten abzugeben ist.







Anlage GSE

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage GSE abzugeben ist.







Anlage L

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage L abzugeben ist.







Anlage V

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage V abzugeben ist und tragen Sie die Zahl der Anlagen ein.







Anlage AUS

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage AUS abzugeben ist und tragen Sie die Zahl der Anlagen ein.







Anlage Kinder

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage Kinder abzugeben ist und tragen Sie die Zahl der Anlagen ein.







Anlage FW

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn die Anlage FW abzugeben ist und tragen Sie die Zahl der Anlagen ein.










Registerkarte


Sonstige

Auf dieser Registerkarte tragen Sie sonstige Sachverhalte ein.







Steuerfreier Arbeitslohn

Geben Sie hier den laut Lohnsteuerbescheinigung steuerfrei belassenen Arbeitslohn aufgrund geringfügiger Beschäftigungen ein (630 DM Arbeitsverhältnis).

siehe auch Steuerhandbuch zu 630-DM-Job







Anteil hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Falls Sie die getrennte Veranlagung durchführen, können Sie hier die absetzbaren Kosten für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bzw. außergewöhnliche Belastungen eintragen. Dieser Wert wird nur für den Formulardruck benötigt.







Einkommenersatzleistungen

Einkommenersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld) sind hier nur einzutragen, soweit sie nicht auf der Anlage N (Zeile 20) eingetragen sind.







Ermäßigt besteuert

Kreuzen Sie hier an, wenn alle außerordentliche Einkünfte unwiderruflich ermäßigt besteuert werden sollen. Bei der Berechnung wendet das Programm die ermäßigte Besteuerung immer an!










Registerkarte


Ausland

Auf dieser Registerkarte tragen Sie Angaben zu ausländischen Einkünften ein.







ausl. Einkünfte

Die ausländischen Einkünfte, die während einer Auslandsansässigkeit erzielt wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, geben Sie hier an. Steuerfreie ausländische Einkünfte unterliegen dem Progessionsvorbehalt.







Im Inland ansässig vom-bis

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im Inland ansässig waren.







Summe der nicht der dt. EkSt.

Sofern Sie im Ausland ansässig sind und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten:


Tragen Sie die Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte ein.







davon außerordentliche Einkünfte

Tragen Sie hier bitte außerordentliche Einkünfte ein, sofern in der vorigen Zeile solche enthalten sind.







Einkünfte, die nicht der dt. Einkommensteuer unterlegen haben

Tragen Sie bitte die positive Summe der ausländischen Einkünfte ein, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.







Antrag familienbezogene Steuervergünstigung

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen möchten.







EU/EWR beigefügt

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn Sie als EU-Bürger die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen möchten. Fügen Sie bitte die Anlage EU/EWR bei.







außerhalb EU/EWR

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn Sie als Nicht-EU-Bürger die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen möchten. Fügen Sie bitte die Anlage außerhalb EU/EWR bei.







EU/EWR familienbezogene Steuervergünstigung

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn Sie familienbezogene Steuervergünstigungen beantragen möchten. Fügen Sie bitte die Anlage EU/EWR bei.







EU/EWR familienbezogene Steuervergünstigung öff. Dienst

Setzen Sie hier bitte ein Kreuz, wenn Sie familienbezogene Steuervergünstigungen als angehäriger des öffentlichen Dienstes beantragen möchten. Fügen Sie bitte die Anlage EU/EWR bei.