Fragen und Antworten
   

Allgemein

 

Eingabe von Daten

 

Berechnung/Ergebnis

 

Druck/Formulardruck

 

Technik

 

 

Allgemein

Was sollte ich zu dem Programm unbedingt wissen?
Das vorliegende Steuerprogramm soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Erstellung Ihrer Lohn- oder Einkommensteuererklärung geben. Mit Hilfe des Programms können Sie jederzeit berechnen, mit welchen Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen Sie für das Jahr rechnen müssen. Damit sind Sie in der Lage, bereits vor dem amtlichen Steuerbescheid entsprechend zu disponieren.

Inhaltliche Anleitungen zum Steuerrecht enthält das Programm in den ausführlichen Hilfetexten, die dreistufig aufgebaut sind:

1. Hilfehinweise zu dem jeweiligen Eingabefeld (wird ständig angezeigt)
2. Verlinkung aus der laufenden Hilfe zum steuerfachlichen Handbuch
3. Programmhandbuch (über Button Buch erreichbar)

Die Bedienung des Programms kann aufgrund des Windows-Standards zwar intuitiv erfolgen, setzt aber voraus, man ist informiert, an welcher Stelle sich welche Hilfe befindet.

 

Können die Daten der Vorversion übernommen werden?
Selbstverständlich. Im Menüpunkt "Datei öffnen" ist der Dateityp mit "Steuer 2001 (*.S01) voreingestellt. Sie brauchen nur den Dateityp auf "Steuer 2000 (*.S00)" zu ändern.

Darufhin werden die Dateien des gewählten Typs angezeigt, die sich im aktuell gewählten Laufwerk/Ordner befinden. Befinden sich hier keine Dateien, so müssen Sie das Laufwerk und den Ordner angeben, in dem sich die Vorjahresdaten befinden. Hierzu dient die Einstellmöglichkeit Ordner/Laufwerk.

Beim Einlesen der Datei aus 2000 nimmt das Programm eine Konvertierung auf die aktuelle Datenstruktur vor. Die "alte" Datei bleibt unverändert.

 

Warum verwende ich 2001 das Programm mit der Jahreszahl 2000/2001?
Da Sie in 2002 Ihre Einkommensteuererklärung für 2001 machen, bezieht sich die Jahresangabe 2001 auf das Jahr, für das die Erklärung gemacht wird.
In der Regel ist das Programm für ein laufendes Jahr nicht mehr zu verwenden, da zum 1.1. eines Jahres regelmäßig Steueränderungen in Kraft treten.

 

Bei Programmstart erscheinen "komische Buchstaben" in den beiden Auswahlfenstern.
Das Programm verwendet die Windows-Standard-Schrift vom Typ Arial. Bei Installation von Windows wird diese Schrift auf Ihren Rechner installiert.
Wurde diese Schrift aber nachträglich entfernt (oder von Ihnen nicht installiert), so wählt Windows eine sogenannte Ersatzschrift aus. Dabei orientiert sich Windows an den verfügbaren Schriften auf dem Rechner. Welche Schrift ausgewählt wird, ist daher von Rechner zu Rechner unterschiedlich. Abhilfe: Installieren Sie die Schrift Arial. Ihr Windows-Handbuch gibt hierzu ausführliche Hiweise (vgl. Ordner "System", "Schriftarten").

 

Worin besteht der Unterschied zwischen Steuermanager und Steuerlotse plus?
Steuerlotse plus besitzt gegenüber dem Steuermanager zusätzliche Optionen, die insbesondere für den professionellen Anwender von Interesse sind:

Kurzeingabe: Weil das Programm auch den Formulardruck beinhaltet, sind die Eingabemöglichkeiten entsprechend weit gefaßt. Anwender, die nur an einer schnellen Berechnung ohne Formulardruck interessiert sind, werden zwangsläufig mit aus ihrer Sicht “unnötigen” Eingaben konfrontiert. Die Kurzeingabe reduziert daher die Eingaben auf das Wesentliche für Standardfälle und faßt diese in einem eigenständigen Register auf wenige Seiten zusammen.

Die telefonische Hotline von Home Data steht ausschließlich Anwendern von Steuerlotse plus bei Anwendungsfragen zur Verfügung.

 

Im Ergebnisfenster sind die Zeilen nicht vollständig sichtbar.
In diesem Fall erscheinen die Ergebniszeilen am rechten Rand wie abgeschnitten. Ursache ist die Verwendung einer zu großen Schrift bzw. die Verwendung einer Fettschrift. Wenn Sie eine kleinere Schriftgröße wählen, dann haben alle Buchstaben in der Zeile Platz und Sie können das Ergebnis vollständig sehen.

Zum Einstellen der Schriftgröße des Ergebnisfensters klicken Sie den dort befindlichen Button Schriftart an. Als Voreinstellung verwendet das Programm die Schriftart Courier New in der Größe (Grad) 10. Wir empfehlen Ihnen Courier New beizubehalten und nur die Größe zu verändern.

 

 

Wird Elster unterstüzt?
Das Elster-Verfahren unterstützen wir derzeit nicht, da dieses Verfahren aus unserer Sicht für den Anwender noch keine Vorteile bietet.

Im Rahmen unseres monatlichen Steuertips (Ausgabe 10/2000) haben wir Elster näher besprochen.

Den Tip finden Sie auf unserer Homepage www.homedata.de in der Rubrik "Steuertip".

Der direkte Link zum Steuertip 10/2000 mit dem Titel Elster Ja oder Nein? lautet http://www.homedata.de/htm/tip1000.htm.

Wir gehen aber davon aus, daß mittelfristig dieses Verfahren Bedeutung erlangen wird. Sobald das Verfahren auch uns überzeugt, werden wir Elster in unsere Steuersoftware integrieren.

 

 

Wo erhalte ich eine Programm-Aktualisierung?
Neue Programmversionen veröffentlichen wir im Internet auf der im Menu "Konfiguration" "Programm aktualisieren" angegebenen Homepage.
Bitte beachten Sie, dass wir Aktualisierungen nur im Bedarfsfall bereitstellen.
Werden keine Aktualisierungen angeboten, so befindet sich Ihre Programmversion auf dem aktuellen Stand.

 

 

Eingabe von Daten

Bei den Sonderausgaben kann der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht eingegeben werden!
Der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Bereich "Steuerpflichtiger 1./2. Lohnsteuerkarte" bzw. "Ehegatte 1./2. Lohnsteuerkarte" einzutragen.

Unserer Meinung entspricht es einer klaren Systematik, wenn die Angaben der Lohnsteuerkarte innerhalb eines klar abgegrenzten Eingabebereichs eingegeben werden. Eine zusätzliche Eingabemöglichkeit bei den Sonderausgaben würde zu Irritationen führen. Eine solche Möglichkeit würde die Frage provozieren, ob der Wert der Lohnsteuerkarte oder der bei den Sonderausgaben eingetragene Wert gilt.

Ein weiterer Vorteil unserer Systematik besteht darin, daß Personen, die keine Lohnsteuerkarte besitzen, auch keinen Zugang zu einem nicht benötigten Eingabefeld haben. Damit wird die Übersichtlichkeit des Programms für diese Personen erhöht.

 

Wo kann ich als Rentner meine Beiträge zur Krankenkasse eintragen?
Krankenkassenbeiträge gehören zu den Sonderausgaben. Wählen Sie daher die Gruppe "Sonderausgaben" und darin den Bereich "Versicherungen und Bauspar".

Die Registerseite "Gesetzliche" dient zur Anzeige der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern sowie zur Eingabe einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Auch Nichtarbeitnehmer können hier Beträge für eine Altersversorgung eintragen.

Ihre Krankenkassenbeiträge geben Sie auf der Registerseite "Private" in das erste Feld ein. Die fortlaufende Hilfe (Hilfetext der ständig am unteren Bildschirmrand angezeigt wird) weist Sie ausdrücklich darauf hin, daß hier die Beiträge von "Nichtarbeitnehmern zur gesetzlichen Krankenversicherung" -hierzu zählen auch Rentner- einzugeben sind.

 

Wie kann ich mehr als zwei Renten in das Programm eintragen?
Die amtlichen Formulare (Anlage KSO) - und das Programm - sehen Eingabemöglichkeiten für maximal 2 Renten vor. Aus diesem Grund ist ein kleiner "Kunstgriff" notwendig.
Auf dem 2. Registerblatt des Steuerpflichtigen (bzw. des Ehegatten) befindet sich ein zusätzliches Eingabefeld "Weitere Renten" in das Sie den steuerpflichtigen Ertrag aller weiteren Renten (3., 4., ... Rente) eintragen können.
Für die Eingabe von z.B. drei Renten verfahren Sie wie folgt:

  1. Geben Sie auf dem ersten Registerblatt die Daten bezüglich der ersten Rente ein.
  2. Auf dem 2. Registerblatt tragen Sie nun die Angaben zur dritten Rente ein. Den vom Programm errechneten steuerpflichtigen Ertrag übertragen Sie nun in das Eingabefeld "Weitere Renten".
  3. Überschreiben Sie nun die Daten mit den Angaben zur zweiten Rente.
  4. Fertigen Sie abschließend eine Anlage zur Erklärung an, auf der Sie die dritte Rente näher erläutern.

 

Warum finde ich in der Kurzberechnung keine Eingabefelder für z.B. Veräußerungsgewinne?
In der Kurzberechnung (Bestandteil von Steuerlotse plus) werden nur Eingabemöglichkeiten für solche steuerliche Sachverhalte angeboten, wie Sie in der Mehrzahl der Steuerfälle vorkommen. Damit verbunden ist, daß bestimmte Eingabemöglichkeiten (Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, mehrjährige Einkünfte, zusätzl. freiwillige Pflegeversicherung, ...) nicht vorhanden sind. Bei einer Berücksichtigung aller Steuersachverhalte wäre die Kurzberechnung keine Kurzberechnung mehr!

 

Wie kann ich die Daten der Kurzeingabe auf die Daten der Normaleingabe übertragen?
Die Kurzeingabe ist die Alternative zur Normaleingabe, die neben den Berechnungsdaten auch die Angaben für einen Formulardruck berücksichtigt.
Eine Verbindung der Daten aus der Kurzeingabe mit den Daten der Normaleingabe besteht nicht! Auch können die Daten der Kurzeingabe nicht auf die Daten der Normaleingabe übertragen werden. Auch der umgekehrte Weg ist nicht möglich.

 

Warum finde ich keine Eingabenfelder für die Eigenheimförderung?
Während die bis 1995 gültige Wohnungsbauförderung im Rahmen der Sonderausgaben jährlich zu beantragen ist, wird die sogenannte Eigenheimförderung nur einmalig -im Rahmen eines gesonderten Verfahrens- beantragt.

Sofern die Voraussetzungen für eine Gewährung der Eigenheimförderung vorliegen, kommt der Förderungsbetrag direkt zur Auszahlung. In den Folgejahren wird der Förderungsbetrag automatisch -ohne weitere Antragstellung- gezahlt.

Insofern ist es nicht notwendig, die Eigenheimförderung in das Einkommensteuerprogramm einzubeziehen.Im Steuerhandbuch wird die Eigenheimförderung ausführlich behandelt.

 

Wo finde ich das Eingabefeld für den Lohnsteuerfreibetrag?
Das Programm sieht keine Eingabe für den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag vor.
Warum? Für die Berechnung der Einkommensteuer besitzt dieser Freibetrag keine Bedeutung. So werden Sie auch in den amtlichen Formularen keine entsprechende Eingabemöglichkeiten vorfinden.

Hintergrund: Sind Sie z.B. Arbeitnehmer und übersteigen Ihre Werbungskosten den Freibetrag von 2000 DM, so erhalten Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Steuererstattung, weil in der monatlichen Lohnabrechnung nur der "normale" Freibetrag anteilig berücksichtigt ist.

Beantragen Sie dagegen einen Lohnsteuerfreibetrag, so wird dieser Betrag bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, so daß Sie weniger Steuern zahlen. In der Steuererklärung -zu deren Abgabe Sie verpflichtet sind- müssen Sie alle Werbungskosten (auch die, die zum Steuerfreibetrag führten) geltend machen.

Übersteigen dann Ihre tatsächlichen Werbungskosten die im Freibetrag berücksichtigen Kosten, so führt dies zu einer Steuerrückzahlung. Waren Ihre tatsächlichen Werbungskosten jedoch geringer (d.h. im monatlichen Steuerabzug haben Sie aufgrund eines zu hohen Freibetrags zu geringe Steuern bezahlt) so müssen Sie Steuern nachzahlen.

 

Das Programm übernimmt nicht alle Vorjahresdaten
Die Vorjahresdaten werden vom Programm weitestgehend übernommen. Aufgrund der Änderungen im Steuerrecht oder auch nur geänderter Formulare, läßt es sich nicht immer vermeiden, daß einzelne Vorjahrewerte nicht übernommen werden.
Bei Übernahme der Daten wird Ihnen ein Text angeboten, in dem Hinweise zu den jeweiligen Besonderheiten angeführt sind.

 

Wo finde ich die Gewerbesteuererklärung bzw. die Umsatzsteuererklärung?
Das Programm dient speziell zur Erstellung der Einkommensteuererklärung und bietet daher diese beiden Erklärungen nicht an.
Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Gewerbetreibende in der Regel über einen Steuerberater verfügen, der diese Erklärungen anläßlich der Buchführung bzw. der Jahresabschlußarbeiten erstellt.

 

Bei Eingabe des Bruttoarbeitslohnes bei nichtselbstständiger Arbeit werden die Kommastellen nicht angenommen?
Dies ist korrekt. Bei der Eingabe des Bruttolohnes verfährt das Programm analog der amtlichen Formulare. Diese sehen eine Eingabe der Nachkommastellen nicht vor (siehe amtliche Vordrucke).

 

Berechnung/Ergebnis

Ich halte die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen für falsch!
Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall Ihre Eingaben, die Sie auf der Registerseite "Teil II" in der Gruppe "Nichtselbständige Arbeit" eingetragen haben.
Die Auswahlbox "Berufsgruppenzugehörigkeit" sowie die Markierungsfelder "Rentenbezug" bestimmen maßgeblich die Berechnungsweise der Vorsorgeaufwendungen. Haben Sie z.B. hier angegeben, daß Sie Einkünfte als Beamter beziehen, sind aber tatsächlich ein "normaler" Arbeitnehmer, so wird (automatisch) ein falscher Wert errechnet.

Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, daß insbesondere falsche Angaben verantwortlich für Berechnungsdifferenzen sind.

 

Die bei "Einkommensteuer nach Grund- bzw. Splittingtabelle" angezeigten Werte stimmen nicht mit den Werten der Steuertabelle überein!
Mit Sicherheit haben Sie Einkünfte, die nicht steuerpflichtig sind (z.B. Arbeitslosengeld), jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Progressionvorbehalt bedeutet vereinfacht:

  1. Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes unter Einbezug z.B. des Arbeitslosengeldes.
  2. Multiplikation dieses Steuersatzes mit den steuerpflichtigen Einnahmen ohne z.B. das Arbeitslosengeld.

Aus diesem Grund weicht das Ergebnis von Tabellenwerten ab, die keinen Progressionsvorbehalt berücksichtigen können. Das Programm zeigt Ihnen bei der Druckausgabe an, ob die Steuerberechnung unter dem Progressionsvorbehalt erfolgte.

 

Das Programm berücksichtigt nicht die Wohnungsbauförderung nach 10e!
Sie besitzen ein Objekt, das nach 10e gefördert wird und nach dem 1.1.1987 (alte Länder) bzw. nach dem 01.01.1991 (neue Länder) angeschafft bzw. hergestellt wurde.
Wichtig für die Berechnung ist, daß Sie auf der Registerseite Objekt die Datumsangaben für "Kauf" bzw. "Bau" korrekt eingetragen haben.

Die alleinige Angabe des Datums "Beginn der Selbstnutzung" genügt für die Berechnung nicht!

 

Der berechnete Solidaritätszuschlag beträgt nicht 5,5% von der Einkommensteuer!
Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bezeichnet man als Zuschlagsteuern. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage dieser Steuern wird der Kinderfreibetrag (und der Betreuungsfreibetrag) immer als Jahreswert angesetzt. Ein voller Kinderfreibetrag wirkt sich daher immer mit 6.912 DM (2001) aus.

Bei der Berechnung der Einkommensteuer dagegen wird der Kinderfreibetrag immer nur monatsanteilig berücksichtigt. Vollendet ein Kind z.B. im Januar das 18. Lebensjahr, so wird bei der Einkommensteuerberechnung ein Betrag von 576 DM (6.912/12) in 2001 berücksichtigt. Erhalten Sie Kindergeld (und damit keinen Kinderfreibetrag), so wird dennoch bei der Berechnung der Zuschlagsteuern ein Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Achtung: Die einfache Berechnung des Solidaritätszuschlages (5,5% der festgesetzten Steuer) ist, sofern Kinder zu berücksichtigen sind, aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes nicht mehr möglich. Auch wir meinen, daß diese Neuregelung eine weitere Vereinfachung (der doch so einfachen) Steuermaterie darstellt.

Bei Abweichungen zu dem Ergebnis des Finanzamtes sollten Sie daher prüfen, ob die Angaben zu den Kindern zwischen Finanzamt und dem Programm übereinstimmen.

 

Das Programm berücksichtigt einen Kinderfreibetrag - Das Finanzamt aber nicht!
Ab 1996 erhalten Sie entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob in Ihrem speziellen Fall der Kinderfreibetrag (der übliche Fall) günstigerals das ausgezahlte Kindergeld ist. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, so erhalten Sie den Kinderfreibetrag. Das bereits ausgezahlte Kindergeld fordert das Finanzamt dann aber zurück. Das Programm berücksichtigt diese Verfahrensweise!

Dreh- und Angelpunkt bei diesem Vergleich ist das ausgezahlte Kindergeld. Haben Sie die Eingabe des ausgezahlten Kindergeldes vergessen, so ist der Kinderfreibetrag immer günstiger. Die korrekte Dateneingabe ist daher Voraussetzung für eine korrekte Berechnung.

Achtung
Steht Ihnen ein halber Kinderfreibetrag für ein Kind zu, das z.B. bei dem geschiedenen Ehegatten lebt und das Kindergeld erhält, so beachten Sie:

Zwar erhalten Sie selbst kein Kindergeld, jedoch besitzen Sie einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegenüber der anderen Person. Sie selbst müssen daher den Kindergeldanteil, der Ihrem Kinderfreibetrag entspricht (im Beispiel die Hälfte) als "erhaltenes Kindergeld" angeben.

 

Für welche Veranlagungsarten ist das Programm geeignet?
Das Programm Einkommensteuer soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung geben. Das Steuerprogramm ist für nachfolgende Veranlagungsarten geeignet:

  • Einzelveranlagung (Grundtarif) von ledigen, geschiedenen, dauernd getrennt lebenden und verwitweten Steuerpflichtigen,
  • Zusammenveranlagung (Splittingtarif) von verheirateten, nicht getrennt lebenden Steuerzahlern.

Das Programm berücksichtigt nicht die getrennte Veranlagung von Ehegatten.

 

Trotz Entfernung von Eingabereistern im Interview werden die Eingaben bei der Berechnung berücksichtigt.
Aus den Fragen des Interviews ermittelt das Programm, welche Eingaben (Eingaberegister) in Ihrem speziellen Fall benötigt werden.

Durch die Ausblendung der nicht benötigten Eingaberegister wird die Übersichtlichkeit des Programms erhöht.Hiervon dürften insbesondere solche Anwender profitieren, die in Steuerangelegenheiten noch unerfahren sind.

Die Anpassung des Programms auf Grundlage des Interviews bewirkt nur, daß nicht benötigte Eingaberegister in der Anzeige unterdrückt werden. Durch ein neues Interview - und die Beantwortung der entsprechenden Fragen - können diese Ausblendungen wieder rückgängig machen.

Haben Sie bereits Daten in einen Steuerfall eingegeben und rufen Sie danach das Interview auf, so achten Sie darauf, daß keine Register ausgeblendet werden, die bereits Eingabedaten enthalten. Da die Register nur hinsichtlich der Anzeige ausgeblendet sind, im Hintergrund aber weiter existieren, werden diese Daten weiterhin in eine Steuerberechnung mit einbezogen.

Das Interview sollten Sie daher immer nur vor der ersten Dateneingabe ausführen.

 

Der Haushaltsfreibetrag wird nicht berechnet.
Für die Berechnung des Haushaltsfreibetrages sind die Angaben im Bereich Kindern, Seite "Wohnung", maßgeblich.

Sofern das Kind bei dem Steuerpfl./ nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten gemeldet war, oder die Zuordnung beantragt wurde (zutreffende Angabe ist angekreuzt [x]), kann ein Haushaltsfreibetrag gewährt werden.

Die Eingabemöglichkeit auf der Seite "Grunddaten", daß das Kind zum Haushalt gehört, hat keine Auswirkung auf die Berechnung des Haushaltsfreibetrages.

Der Prüfungsassistent berücksichtigt diesen Umstand.

 

Das zu versteuernde Einkommen bei Kirchensteuer und Einkommensteuer sind unterschiedlich!
Grund hierfür ist, dass in die Berechnung der jeweiligen Bemessungsgrundlagen teilweise unterschiedliche Werte einzubeziehen sind.

Beispiel Kinder- und/oder Betreuungsfreibetrag: Bei der Berechnung der Einkommensteuer erfolgt eine anteilige Berücksichtigung; bei der Kirchensteuerberechnung wird dagegen der Jahresbetrag angesetzt.

Weiter:
Wenn die Kindergeldzahlung günstiger als der Kinderfreibetrag ist, so wird der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerberechnung nicht, bei der Kirchensteuerberechnung jedoch voll berücksichtigt.

Weiter:
Liegen Halbeinkünfte vor, so wird der nicht steuerpflichtige Teil zusätzlich bei der Kirchensteuerberechnung berücksichtigt.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, zeigt aber, dass eine einfache Berechnung der Kirchensteuer oder Solidarzuschlag auf Grundlage der Einkommensteuer nicht immer möglich ist.

 

Der Altersentlastungsbetrag wird nicht berücksichtigt!
Ab dem 64. Lebensjahr wird bei der Steuerberechnung ein sogennanter Altersentlastungsbetrag berücksichtigt. Dieser beträgt 40 % der aktiven Einkünfte, höchstens jedoch 3.720 DM. Voraussetzung ist, daß Sie das 64. Lebensjahr vor dem 1.1. des jeweiligen Steuerjahres vollendet haben. Um für das Jahr 2001 einen Altersentlastungsbetrag zu bekommen, müssten Sie demnach am 1.1.1937 oder früher geboren worden sein.
Begünstigt werden die Einkünfte Arbeitslohn (jedoch keine Versorgungsbezüge) sowie die postive Summe der übrigen Einkünfte (jedoch nicht Einkünfte aus Leibrenten oder Abgeordnetenbezüge).

Bitte beachten Sie, dass Versorgungsbezüge nicht zu einem Altersentlastungebetrag führen! Überprüfen Sie daher, ob nicht irrtümlich bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit diese als Versorgungsbezüge deklariert wurden.

 

Druck/Formulardruck

Wo kann ich innerhalb des Programm den Formulardruck starten?
Für den Formulardruck rufen Sie über die Menüleiste den Menüpunkt "Datei-Drucken der Formulare" auf. Dort können Sie die zu druckenden Formulare auswählen und sowie Druckeinstellungen vornehmen. Dies ist die von uns empfohlene Vorgehensweise.

Klicken Sie den Eintrag "Formular" der Menüleiste an, so können Sie eines der vom Programm berücksichtigen Formulare auswählen. In der darauf folgenden Formularanzeige haben Sie auch die Möglichkeit das angezeigte Formular auszudrucken. Da Sie hier aber keine Korrektur der Formulargröße bzw. der Randeinstellung vornehmen können, sollten Sie zweckmäßigerweise den Formulardruck -wie oben beschrieben- ausführen.

 

Werden die auf Blankopapier gedruckten Steuererklärungen vom Finanzamt angenommen?
Ja, sofern die nachfolgenden Punkte beachtet werden. Es handelt sich um einen Auszug aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (IV A 6 - O 2250 - 112/96) an die obersten Finanzbehörden der Länder.

Die Verwendung nichtamtlicher Vordrucke (Tz. 1.2) ist zulässig, wenn diese in der drucktechnischen Ausgestaltung (Layout), in der Papierqualität und in den Abmessungen den amtlichen Vordrucken entsprechen. Die Vordrucke müssen danach insbesondere im Wortlaut, im Format und in der Seitenzahl sowie Seitenfolge mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmen; über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein; beidseitig bedruckt und gut lesbar sein.

Geringfügige Veränderungen der Zeilen- und Schreibabstände sowie des Papierformats sind zugelassen; der Gründruck kann durch entsprechende Graustufen ersetzt werden.
Soweit die Seiten des vierseitigen Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennten Blättern gedruckt werden, sind sie dem amtlichen Vordruck entsprechend miteinander zu verbinden (z. B. durch Klebeheftung).

Der nichtamtliche Vordruck muß eine Versicherung folgenden Wortlauts enthalten:
"Ich versichere, daß diese Steuererklärung im Wortlaut mit dem amtlichen Steuererklärungsvordruck übereinstimmt." Soweit Unterscheidungsmerkmale für die Kennzeichnung nichtamtlicher Vordrucke vorgesehen sind, ist die entsprechende Eintragung vorzunehmen. Die Unterscheidungsmerkmale (z. B. Kennzahl und Wert) ergeben sich aus dem jeweiligen Vordruck.

 

Warum wird beim Druck des Formulars der untere (linke, rechte) Formularrand abgeschnitten?
Schauen Sie sich einmal die Originalformulare des Finanzamtes an und messen Sie den Abstand von den 4 Rändern bis zum ersten Buchstaben.

Generell werden Sie feststellen, daß die Randabstände von Formular zu Formular variieren. Bei einigen Formularen beträgt der untere Randbereich nur wenige mm bei anderen Formularen dagegen mehrere cm.

Wenn Sie dann in Ihrem Druckerhandbuch bei den technischen Eigenschaften nachlesen, welchen Randbereich der Drucker aus technischen Gründen (konstruktionsbedingt) nicht bedrucken kann, haben Sie die Ursache des Problems gefunden.

Bei Laserdruckern finden Sie Randbereiche von bis zu 8 mm. Bei Tintenstrahldruckern trifft man nicht druckbare Randbereiche zwischen 0 (null!) und 17 Millimeter an. Nadeldrucker mit Einzelblatteinzug besitzen einen größeren Einzugsbereich (oberer Rand) von ca. 2 cm.

Das Formular ist also größer als der Drucker netto (DIN A4 abzüglich Randbereiche) drucken kann.

Es bleibt also nur die Lösung, das Formular kleiner zu machen. Im Programm finden Sie hiezu auf der Registerseite Auswahl im Bereich Druckmedium das Eingabefeld Ausgabegröße der Formulare.
Die Voreinstellung ist 95%, d.h., die Formulare werden verkleinert gedruckt.

Reduzieren Sie die Größe auf 96% und drucken Sie ein Formular aus. Ist der linke Rand abgeschnitten, so verschieben Sie den Rand soweit nach rechts (Eintrag: Voreinstellung alle Formulare - Verschiebung nach rechts) bis der linke Rand korrekt gedruckt wurde. Ist der rechte Rand noch auf dem Blatt, so können Sie den Skalierungsfaktor erhöhen. Ist der Rand dagegen nicht zu sehen, so reduzieren Sie die Skalierung weiter (95, 94, ..).

Würden die Finanzbehörden PC-gerechte Formulare entwerfen, die einen Rand von jeweils 1.5 cm haben, so würden diese Druckprobleme erst gar nicht entstehen.

 

Eine Formularseite wird nur teilweise gedruckt.
Sicherlich verwenden Sie einen Laserdrucker. Laserdrucker müssen vor Beginn des Ausdrucks eine Druckseite im Speicher aufbauen. Übersteigt nun die auszugebenden Druckinformation den internen Speicherplatz, so wird die Seite mit den Informationen ausgeworfen, die darstellbar waren. In dem nun leeren Druckspeicher werden die restlichen Druckinformationen aufgebaut und die Seite wird ausgeworfen. Lösung:

  • Verfügt Ihr Drucker über eine interne Datenkompression, so sollte diese aktiv sein. Näheres finden Sie in Ihrem Druckerhandbuch.
  • Besitzt Ihr Druckertreiber die Möglichkeit zur Reduzierung der Grafikauflösung, so sollten Sie eine kleinere Auflösung wählen. Näheres finden Sie in Ihrem Druckerhandbuch.
  • Gönnen Sie Ihrem Drucker ein weiteres Megabyte an Speicher.

 

Datum auf Mantelbogen/Anlagen entspricht nicht dem aktuellen Datum.
Im Eingaberegister Allgemeine Angaben, Steuerpflichtiger/Ehegatte kann auf dem Blatt Finanzamt das Datum der Steuererklärung eingegeben werden.

Das hier stehende Datum wird beim Ausdruck des Mantelbogens als Datum der Erklärung ausgegeben. Auch auf den Notizblättern (obere rechte Ecke) findet sich dieses Datum.

Sofern das Datum nicht angegeben wurde, verwendet das Programm immer das aktuelle Systemdatum des Computers.

Das Datumsfeld ist dafür gedacht, daß Sie das Datum der Erklärung gezielt vor- und rückdatieren können. Leider kann dies aber zu Irritationen führen, wenn man vergißt, daß dieses Eingabefeld belegt wurde.

 

Wie kann ich die Daten der Kurzeingabe auf die Formulare drucken?
Die Kurzeingabe (nur in Steuerlotse plus) dient ausschließlich zur schnellen Berechnung von Standardfällen. Dabei wird auf die Erfassung aller Angaben verzichtet, die für eine Berechnung nicht notwendig sind.
Hierzu gehören insbesondere Zusatzangaben, die für den Formulardruck notwendig sind, aber keine Bedeutung für eine Steuerberechnung haben. Da der Formulardruck ohne diese Zusatzangaben unvollständig wäre, ist der Ausdruck der Daten aus der Kurzeingabe auf die Formulare nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.

 

Welche Besonderheiten sind beim Drucken in die amtlichen Formulare zu beachten?
Die Original-Steuerformulare sind für das Bedrucken per PC leider wenig geeignet. Sie sollten daher folgende Besonderheiten beachten:

Das Formularpapier hat einen hohen Faseranteil, so daß es für Laserdrucker, die eine größere Hitzeentwicklung haben, nur bedingt geeignet ist. Zumindest knittert das Papier. Im schlimmsten Fall verursacht es einen Papierstau. Bei Tintenstrahldruckern verläuft die Tinte, so daß das Druckbild etwas unscharf wird.Die Original-Steuerformulare sind für das Bedrucken per PC leider wenig geeignet. Sie sollten daher folgende Besonderheiten beachten:

Der amtliche Mantel-Doppelbogen ist in der Regel aufzutrennen, da die meisten Drucker kein gefaltetes Doppelblatt einziehen können. Nach dem Bedrucken ist der Bogen wieder mit einem Klebestreifen zusammenzukleben. Ein getrennter Mantelbogen wird von den Finanzbehörden nicht angenommen.

Die amtlichen Formulare basieren auf einem bundeseinheitlichen Muster, das von dem Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wird. Die Finanzbehörden der Länder haben jedoch die Möglichkeit, von diesem Muster abzuweichen (spezielle Länderkennungen). Des weiteren obliegt der Druck der Formulare den jeweiligen Ländern, die hierzu Aufträge an unterschiedliche Druckereien vergeben. Abweichungen in den Formularen zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen den einzelnen Druckereien sind somit möglich und kommen auch tatsächlich vor. Folge hiervon ist, daß die im Programm auf Basis der amtlichen Mustervorlagen erstellten Formulareinstellungen nicht in allen Fällen zutreffend sind, so daß Sie individuelle Korrekturen vornehmen müssen.

Individuelle Formulareinstellungen werden im Menüpunkt "Datei"-"Drucken der Formulare" vorgenommen.

 

Technik

Welche technische Voraussetzungen werden verlangt?
Um das Programm nutzen zu können, muß auf Ihrem Rechner Windows '95/98 oder höher (Millenium, 2000, NT). Außerdem benötigen Sie zur Installation des Programms ungefähr 10 MByte freien Speicherplatz auf der Festplatte.

 

Bei der Ergebnisanzeige werden Sterne (****) statt Zahlen angezeigt.
Sie haben mit Sicherheit die Lizenzierung des Programms nicht korrekt vorgenommen. Ist das Programm bei Start nicht korrekt lizenziert, so werden Sie um die Eingabe der Lizenzdaten gebeten, die Sie mit der Rechnung des Programms erhalten haben. Geben Sie die Angaben genau so ein, wie sie auf der Rechnung unter Kennung, Zusatz und Code ausgewiesen sind. Achten Sie auf Groß- und Kleinschreibung.
Die Eingabe zur Lizenzierung rufen Sie innerhalb des Programms über den Eintrag "Lizenz" in der Menüleiste auf.

 

Das Programm startet. Bei Anwahl eines Registers kommt es aber zu einer Fehlermeldung.
Die Fehlermeldung der Art "Button kann nicht angelegt" oder "Ressourcen erschöpft" deutet auf einen Konflikt zwischen dem verwendeten Grafiktreiber und Windows hin.
Abhilfe: Rufen Sie das Setup von Windows auf und stellen Sie fest, welcher Grafiktreiber (Name und Versionsnummer) eingestellt ist. Fragen Sie dann bei Ihrem Händler nach, ob ein neuerer Grafiktreiber existiert, und installieren Sie diesen gegebenenfalls.

In der Zwischenzeit sollten Sie einmal den Standardtreiber von Windows ausprobieren. Dieser ist zwar nicht speziell auf Ihre Grafikkarte hin optimiert, soll dafür aber sehr stabil laufen.

In dem Buch "Die 333 besten Windows-Tricks" von Jörg Schieb besagt der Tip 74: Ziehen Sie den Windows-Treiber "Supervga.drv" dem Treiber des Kartenherstellers vor.
Anmerkung: Dieses Grafikkarten-Problem wurde uns nur in wenigen Fällen gemeldet. Es handelte sich meistens um ältere Systeme mit "alten" Grafiktreibern. Neuere Systeme verfügen offensichtlich über ausgereifte Treiber, so daß das hier beschriebene Problem nicht auftritt.

 

Bildanzeige fehlerhaft, Problem mit einer ATI-Grafikkarte
Bei Start des Programms wird unter Windows 95 das Bild unvollständig dargestellt. Einzelne Eintragungen sind nicht zu erkennen. Wird die Hardwarebeschleunigung der Grafikkarte reduziert (Windows-Voreinstellung ist 100%), so ist der Bildaufbau korrekt.
Ein Kunde hat hierzu von der ATI-Hotline aus Irland (Tel.-Nr. 00353-1-8077826) den Hinweis erhalten, an der System.ini folgende Eintragung vorzunehmen:
Bereich [display]
Eintrag devbmp=0
Auch nach Erhöhung der Hardwarebeschleunigung auf 100% bleibt der Bildaufbau korrekt.

 

Wie kann ich den Datenbestand meiner Eingaben sichern?
Die vom Steuerprogramm angelegten Datendateien haben die Endung .sxx, wobei xx für das Steuerjahr steht (z.B. Veranlagungsjahr 2001 = .s01). In der Voreinstellung werden die Daten in dem Verzeichnis abgelegt, in dem sich das Programm (Programmverzeichnis) befindet.

Möchten Sie alle Datendateien auf einer Diskette abspeichern, so müssen Sie hierzu den Windows-Dateimanager verwenden. Kopieren Sie mit diesem alle Datendateien aus dem Programmverzeichnis auf einen beliebigen Datenträger z.B. auf eine Diskette im Laufwerk A.

Der Umgang mit dem Windows-Dateimanager wird in dem Benutzerhandbuch Ihres Windows-Systems erläutert.

 

Wie kopiere ich den Datenbestand meiner Eingaben auf einen anderen PC?
Lesen Sie hierzu zunächst die Antwort zur Frage "Wie kann ich den Datenbestand meiner Eingaben sichern?"

Haben Sie den Datenbestand auf eine oder mehrere Disketten kopiert, so legen Sie die Diskette(n) in das Laufwerk des Zielrechners ein. Starten Sie dort den Windows-Dateimanager und kopieren Sie die Daten von Laufwerk A in das Verzeichnis, in dem das Steuerprogramm zuvor installiert wurde.

 

Ich kann meine Daten nicht mehr finden!
Die vom Steuerprogramm angelegten Datendateien haben die Endung .sxx, wobei xx für das Steuerjahr steht (z.B. Veranlagungsjahr 2001 = .s01). In der Voreinstellung werden die Daten in dem Verzeichnis abgelegt, in dem sich das Programm (Programmverzeichnis) befindet.

Einen abgespeicherten Fall öffnen Sie mit dem Menü Datei-Öffnen. Es handelt sich hier um den Windows-Dialog zum Öffnen von Dateien, wie Sie ihn z.B. aus der Textverarbeitung kennen.

In diesem Dialog ist das Laufwerk bzw. Verzeichnis voreingestellt, das zuletzt vom Steuerprogramm benutzt wurde. Bei erstmaliger Benutzung wird das Programmverzeichnis vorbelegt.

Ist die Auswahlbox leer, so bedeutet dies, dass in dem aktuell gewählten Laufwerk/Verzeichnis sich keine Datei mit der Endung *.s01 befindet.

Sie müssen in diesem Fall über Laufwerk bzw. Verzeichnis angeben, wo sich die Dateien mit der Endung *.s01 auf Ihrem Rechner befinden.

 

Im Datei-Öffnen-Fenster werden keine Dateien angezeigt!
Siehe vorstehende Frage.

 

Ich kann meine Vorjahresdaten nicht mehr finden!
Die vom Steuerprogramm angelegten Datendateien haben die Endung .sxx, wobei xx für das Steuerjahr steht (z.B. Veranlagungsjahr 2001 = .s01). In der Voreinstellung werden die Daten in dem Verzeichnis abgelegt, in dem sich das Programm (Programmverzeichnis) befindet.

Einen abgespeicherten Vorjahresfall öffnen Sie mit dem Menü Datei - Öffnen Vorjahresdaten.

Es handelt sich hier um den Windows-Dialog zum Öffnen von Dateien, wie Sie ihn z.B. aus der Textverarbeitung kennen.

In diesem Dialog ist das Laufwerk bzw. Verzeichnis voreingestellt, das zuletzt vom Steuerprogramm benutzt wurde (bei erstmaliger Benutzung wird das Programmverzeichnis unterstellt).

Da Sie in der Regel das neue Steuerprogramm in ein neues Verzeichnis installiert haben, wird die Auswahlbox leer sein.

Dies bedeutet, dass in dem aktuell gewählten Laufwerk bzw. Verzeichnis sich keine Datei mit der Endung einer Vorjahresdatei (*.s00 für 2000) befindet.

Sie müssen in diesem Fall über Laufwerk bzw. Verzeichnis angeben, wo sich die Dateien mit der Endung *.s00 auf Ihrem Rechner befinden.

Wählen Sie einmal das Verzeichnis an, in das die letztjährige Programmversion installiert wurde.

 

  
 

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