Steuererklärung |
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Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks |
Die Anschaffungskosten einer Wohnung sind nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf Grund und Boden und auf Gebäude oder Gebäudeteil aufzuteilen (vgl. BFH vom 15.1.1985 - BStBl II S. 252). Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden entfallen die Anschaffungskosten in vollem Umfang auf die Wohnung ohne den dazugehörenden Grund und Boden. zurück zur Übersicht
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