Beitrag Berufsverbände

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Als Berufsverbände bezeichnet man die Interessenvertretungen von Berufsständen oder Wirtschaftszweigen. Gehören Sie einem derartigen Verband an, so können Sie die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge, freiwillige Zahlungen sowie Eintrittsgelder und Umlagen als Werbungskosten ansetzen.










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Aufstellung

Berufsverbände sind beispielsweise:








Bezeichnung der Verbände

Tragen Sie hier bitte den Namen des Berufverbandes oder der Gewerkschaft ein.







Entrichtete Beiträge

Tragen Sie hier die Summe der Beiträge zu Berufsverbäden ein. Zur Aufstellung der Liste können Sie die programminterne Aufstellung (Button "Liste...") verwenden.