Steuererklärung |
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Zusatzinfos |
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Bonus |
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Aufwendungen für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Dazu zählen z.B. folgende Kosten:
- Stellenanzeigen
- Fahrtkosten zur persönlichen Vorstellung
- Porto für schriftliche Bewerbungen
Es ist nicht erforderlich, daß die Bewerbung erfolgreich war. Aufwendungen, die mit einem konkreten Dienstverhältnis nicht im Zusammenhang stehen, sind keine Werbungskosten, z.B.:
- Kauf einer Schreibmaschine, mit der Bewerbungen geschrieben werden
- Kosten für eine Tageszeitung, um das Stellenangebot zu sichten
Sprachkurs zur Verbesserung der Chancen, angestellt zu werden.
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