Registerkarte
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Betreuen Sie unentgeltlich eine schwer pflegebedürftige Person in Ihrer oder deren Wohnung, so können Sie für die entstandenen Aufwendungen einen jährlichen Pauschbetrag von 1.800 DM erhalten. Hatten Sie höhere Aufwendungen, so können Sie diese als außergewöhnliche Aufwendungen unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung ansetzen (vgl. Register "Andere außergewöhnliche Belastungen").
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Entscheidend für die Berechnung ist, daß mindestens eine der Nachweisalternativen markiert wurde. Weiter ist anzugeben, wieviele Personen an der Pflege beteiligt sind. Pflegt nur eine Person, so erhält diese den Pauschbetrag vollständig. Pflegen mehrere Personen, so teilt sich der Pauschbetrag entsprechend auf.
siehe auch Steuerhandbuch zu häusliche Pflege
Name und Verwandschaftsverhältnis |
Tragen Sie hier den Namen der gepflegten Person ein und in welchem Verwandschaftsverhältnis Sie zu ihr stehen. Ein bestimmtes Verwandschaftsverhältnis ist aber nicht erforderlich.
Nachweis beigefügt |
Kreuzen Sie hier an, wenn Sie den Nachweis der Pflegebedürftigkeit der Steuererklärung beigefügt haben, er also noch nicht dem Fianzamt vorlag. Als Nachweis kommt entweder ein Behindertenausweis mit dem Merkmal "H" (hilflos) oder eine Einstufung in die Pflegestufe III in Betracht.
Nachweis lag vor |
Wenn der Nachweis der Pflegebedürftigkeit dem Finanzamt bereits vorliegt, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.
Anzahl der Pflegekräfte |
Tragen Sie hier die Zahl der Pflegekräfte ein, die die Person betreuen (einschließlich Ihnen). Damit sind nur "ehrenamtliche" Pflegekräfte gemeint. Der Pauschbetrag von 1.800 DM wird auf die Pflegenden verteilt.
Namen weiterer Pflegekräfte |
Wenn neben Ihnen noch weitere Personen an der Pflege beteiligt sind, dann tragen Sie hier die Namen ein.
Abzugsfähiger Pflegepauschbetrag |
Das Programm weist hier den auf Sie entfallenden Pflegepauschbetrag aus. Wenn mehrere Personen pflegen, weicht der Betrag von 1.800 DM ab.