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möglicherweise erfolgreiche Hilfe
bei SPAM-Sendungen aus den USA
Immwer wieder haben wir Probleme, dass uns massenweise SPAM-E-Mails ins Haus
"flattern". Meistens hilft dann eine Anzeige bei einschlägigen Organisationen:
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E-Mail-Werbung ist oft
rechtswidrig
(Meldung von Electronic Commerce
Forum e.V. (eco) - Verband
der deutschen Internet-Wirtschaft vom 29. Juli 2001)
Das Versenden von Werbung über E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist in
mehreren Gerichtsurteilen als rechtswidrig eingestuft worden. Darauf weist der Verband der
deutschen Internet-Wirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V., die werbetreibende
Wirtschaft hin. Die unverlangte Zusendung verstößt gegen §1 UWG und §823 BGB.
Verbraucher können Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Als Abhilfe rät der
eco-Verband der Werbewirtschaft zum "Permission Marketing": Hierbei gibt der
Kunde sein Einverständnis, dass er Werbe-Mails erhält, die auf seine ganz speziellen
Wünsche zugeschnitten sind. Dies lässt sich beispielsweise mit E-Mail-Newslettern
erreichen, die für eine bestimmte Zielgruppe tatsächlich wertvolle Informationen
beinhalten und zusätzlich noch personalisiert werden, erklärt Dr. Torsten Schwarz,
Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing im eco-Verband.
"Der Verbraucher ist die Bevormundung und Entmündigung durch die Werbung leid.
Immer mehr Menschen wollen selbst bestimmen, wie viel Werbung und welche Werbung von
welchen Unternehmen sie erhalten. Gute und rechtlich zulässige Online-Werbung gibt daher
dem Kunden das Steuer in die Hand", sagt Dr. Torsten Schwarz. Er gibt ein Beispiel:
"Junge Eltern sind fast immer an Expertentipps rund ums Baby interessiert und daher
einem Newsletter gegenüber aufgeschlossen. Wenn die Inhalte fachlich kompetent sind und
durch Personalisierung kontinuierlich dem Alter des Kindes angepasst werden, hat das
werbetreibende Unternehmen über Jahre hinweg dankbare Abnehmer gefunden. Das lässt sich
auf viele Branchen, Lebensbereiche und Zielgruppen übertragen."
Der eco-Verband fordert die Werbewirtschaft eindringlich auf, ihre Online-Aktivitäten
auf das Permission-Konzept umzustellen und das Internet nicht länger mit unerwünschten
E-Massenmails zu überschwemmen. Die verschwindend geringen Kosten für E-Mails im
Vergleich zum Direktmailing per Post - ca. 5 Euro statt 750 Euro pro Tausend Aussendungen
- haben zur elektronischen Überflutung von Millionen von Verbrauchern geführt.
Der Übergang vom Online-Massenmarketing zum Permission Marketing wird nach
Einschätzung von Dr. Torsten Schwarz nicht nur angesichts der Rechtslage immer wichtiger,
sondern spielt auch beim "Mobile Marketing" eine Schlüsselrolle.
Werbebotschaften, die per SMS auf dem Handydisplay erscheinen, wird der Verbraucher nur
akzeptieren, wenn er sie selbst angefordert hat und sie exakt seinem Informationsbedarf
entsprechen, meint Schwarz.
eco Electronic Commerce Forum e.V. ist der Verband der Internet-Wirtschaft in
Deutschland. Ziel ist, die kommerzielle Nutzung des Internets voranzutreiben, um die
Position Deutschlands in der globalen Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort
Deutschland insgesamt zu stärken. eco-Forum versteht sich in diesem Sinne als
Interessenvertretung der deutschen Internet-Wirtschaft gegenüber der Politik, in
Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
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In- und Out-Listen gegen Spam
(Meldung von Washington
Post vom 3. Mai 2001)
Spamming könnte im Internet schon bald ein Eingreifen des US-Kongresses zur Folge
haben,
- von gesetzlich vorgeschriebenen "opt-out"-Links, bei denen Benutzern die
Möglichkeit gegeben wird, die Annahme von Spam zu verweigern,
- bis zu "opt-in"-Links, bei denen die Benutzer ihre ausdrückliche Erlaubnis
erteilen, E-Mails mit kommerziellen Inhalten an sie zu versenden.
Der US-Verband für Direktmarketing
(Direct Marketing Association, DMA) bietet bereits ein Opt-Out-Formular auf seiner
Website an, das alle seine 4.500 Mitglieder einschließt und seit Januar 2000 bereits von
über 60.000 Benutzern in Anspruch genommen wurde. Wahrscheinlich sind jedoch viele
kommerzielle E-Mail-Firmen nicht Mitglied eines Verbands wie DMA. Viele Internet-Anbieter
haben im Interesse der Verbraucher wie auch in eigenem Interesse Anti-Spam-Maßnahmen
ergriffen, um die Kapazitätsauslastung zu verringern. Earthlink schätzt zum Beispiel,
dass ihre Mitglieder jeden Monat 300 Millionen unangeforderte kommerzielle E-Mails
erhalten.
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Spammer im Fadenkreuz
(Meldung von PC-WELT vom
19.April 2000)
Professionelle Spammer könnten in kürze in den USA vor Strafen von bis zu 500.000
Dollar und einem Jahr Haft stehen. So sieht es jedenfalls eine neue Gesetzesvorlage in den
USA vor.
Die Gesetzesvorlage mit dem Titel C.A.N. (Controlling the Assault of Non-solicited
Pornography and Marketing) Spam Act 2001 würde bei einer Verabschiedung durch die
Legislative in den gesamten USA Gültigkeit haben.
Neben den Strafen soll sie vor allem eine klare Definition von Spam-Mail schaffen:
- "Unlawful spam" wären demnach Mails, die keinen Absender enthalten
und dem Empfänger keinerlei Möglichkeit geben, aus der Versandliste gestrichen zu
werden.
Außerdem soll der C.A.N. Spam Act 2001 es Internet Service Providern erlauben,
Schadensersatzklagen einzureichen - eine sehr kostspielige Angelegenheit in den USA.
Einzelne Kunden sollen aber keine Klagen einreichen dürfen.
Kritik kommt aus verschiedenen Lagern:
- Vertreter der Freien Meinungsäußerung kritisieren den Vorschlag mit Hinweisen auf den
ersten Verfassungszusatz.
- Werbeagenturen geben zu bedenken, dass Internet Service Provider die Möglichkeit
hätten, das Gesetz unterschiedlich auszulegen und eigene Standards zu schaffen. Agenturen
müssten sich bei Ihren Aktionen an diese Standards halten - zusätzliche Kosten wären
natürlich die Folge.
- Provider und Endkunden in den USA begrüßen die Vorlage. Zum Teil macht sich aber
Skepsis breit, ob die Vorlage auch genügend Wirkungskraft in der täglichen Praxis hat.
Ob diese neue Vorlage in ein Gesetz mündet wird sich jedoch erst in einigen Monaten
zeigen. Bisher wurde Vorlagen dieser Art immer abgelehnt.
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Gerichtsurteil gegen
E-Mail-Werbung
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes
vom 6. Februar 1998)
Das Landgericht Traunstein hat den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil
über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spam) abgelehnt. Es hatte am
14.10.97 einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verboten,
E-Mail-Werbung zu versenden. Das Argument, Spam sei mit gewöhnlicher Briefkastenleerung
vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. Spam, so das Gericht, sei eine
viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren
Versand wettbewerbswidrig.
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Milliardenverluste durch
Junk-Mail
(Meldung der PC-WELT vom 29.
April 1998)
Junk-Mail, auch bekannt als Spam, ist weit mehr als nur ein lästiges Übel. Nach einer
Studie des britischen Marktforschungsunternehmen Benchmark Research verursacht die Flut
von Werbe-Mails, die keiner haben will, allein in Großbritannien und Irland Kosten von
etwa 14 Milliarden Mark pro Jahr. Darin enthalten sind nicht nur die reinen
Übertragungskosten, sondern auch der Zeitverlust für Lesen, Löschen oder Beantworten
dieser elektronischen Belästigungen. 75 Prozent der 800 befragten Angestellten gaben an,
dafür pro Tag eine Viertelstunde zu benötigen, bei 16 Prozent geht bis zu einer Stunde
dafür drauf. Viele Anwender berichten auch von beleidigenden, obszönen oder sogar
aggressiven Mails, die auch zu psychologischen Problemen führen können.
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Landgericht Berlin erklärt
E-Mail-Werbung für unzulässig
(Meldung der PC-Magazin-News
vom 5.6.1998)
Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbungen hat das Landgericht (LG), berichtet der
Computer-Informationdienst cid. Berlin in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde den Werbenden ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM
auferlegt. Überquellende Briefkästen an der Haustür durch Werbung sind vielen
Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Jetzt beginnen sich auch die elektronischen Briefkästen zu
füllen. Gerade Werbetreibende wissen die Vorteile der elektronischen Post des Internets
zu schätzen. Per Mausklick lassen sich Werbesendungen mit minimalen Aufwand und Kosten an
tausende Adressen versenden.
Ein Rechtsanwalt aus Berlin hatte nun die Nase voll. Er empfand Angebote für
Urlaubsreisen und die eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle in dem
elektronischen Briefkasten seiner Kanzlei eher als Belästigung und setzt sich vor dem LG
Berlin erfolgreich zur Wehr. Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagten die Richter
zwei Unternehmen, den Rechtsanwalt künftig mit E-Mail-Werbung zu behelligen.
Bereits im letzten Jahr hatten andere Gerichte unverlangte Werbe-E-Mails an Privatpersonen
für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht Berlin schreibt diese Rechtsprechung fort. Neu
ist, daß nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen
können und auch Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt
sind (LG Berlin, AZ 16 O 201/98 und 16 O 301/98). |
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