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SPAM
EuroCAUCE

    

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SPAM

frei übersetzt: Sülze. Müll und Wurfsendungen in elektronischer Form (E-Mail), oft kommerzieller Art, die gewöhnlich an viele nicht daran interessierte Empfänger gesendet werden - siehe auch UCE.
 


 

möglicherweise erfolgreiche Hilfe bei SPAM-Sendungen aus den USA

Immwer wieder haben wir Probleme, dass uns massenweise SPAM-E-Mails ins Haus "flattern". Meistens hilft dann eine Anzeige bei einschlägigen Organisationen:

E-Mail-Werbung ist oft rechtswidrig
(Meldung von Electronic Commerce Forum e.V. (eco) - Verband
der deutschen Internet-Wirtschaft
vom 29. Juli 2001)

Das Versenden von Werbung über E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist in mehreren Gerichtsurteilen als rechtswidrig eingestuft worden. Darauf weist der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V., die werbetreibende Wirtschaft hin. Die unverlangte Zusendung verstößt gegen §1 UWG und §823 BGB. Verbraucher können Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Als Abhilfe rät der eco-Verband der Werbewirtschaft zum "Permission Marketing": Hierbei gibt der Kunde sein Einverständnis, dass er Werbe-Mails erhält, die auf seine ganz speziellen Wünsche zugeschnitten sind. Dies lässt sich beispielsweise mit E-Mail-Newslettern erreichen, die für eine bestimmte Zielgruppe tatsächlich wertvolle Informationen beinhalten und zusätzlich noch personalisiert werden, erklärt Dr. Torsten Schwarz, Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing im eco-Verband.

"Der Verbraucher ist die Bevormundung und Entmündigung durch die Werbung leid. Immer mehr Menschen wollen selbst bestimmen, wie viel Werbung und welche Werbung von welchen Unternehmen sie erhalten. Gute und rechtlich zulässige Online-Werbung gibt daher dem Kunden das Steuer in die Hand", sagt Dr. Torsten Schwarz. Er gibt ein Beispiel: "Junge Eltern sind fast immer an Expertentipps rund ums Baby interessiert und daher einem Newsletter gegenüber aufgeschlossen. Wenn die Inhalte fachlich kompetent sind und durch Personalisierung kontinuierlich dem Alter des Kindes angepasst werden, hat das werbetreibende Unternehmen über Jahre hinweg dankbare Abnehmer gefunden. Das lässt sich auf viele Branchen, Lebensbereiche und Zielgruppen übertragen."

Der eco-Verband fordert die Werbewirtschaft eindringlich auf, ihre Online-Aktivitäten auf das Permission-Konzept umzustellen und das Internet nicht länger mit unerwünschten E-Massenmails zu überschwemmen. Die verschwindend geringen Kosten für E-Mails im Vergleich zum Direktmailing per Post - ca. 5 Euro statt 750 Euro pro Tausend Aussendungen - haben zur elektronischen Überflutung von Millionen von Verbrauchern geführt.

Der Übergang vom Online-Massenmarketing zum Permission Marketing wird nach Einschätzung von Dr. Torsten Schwarz nicht nur angesichts der Rechtslage immer wichtiger, sondern spielt auch beim "Mobile Marketing" eine Schlüsselrolle. Werbebotschaften, die per SMS auf dem Handydisplay erscheinen, wird der Verbraucher nur akzeptieren, wenn er sie selbst angefordert hat und sie exakt seinem Informationsbedarf entsprechen, meint Schwarz.

eco Electronic Commerce Forum e.V. ist der Verband der Internet-Wirtschaft in Deutschland. Ziel ist, die kommerzielle Nutzung des Internets voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der globalen Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt zu stärken. eco-Forum versteht sich in diesem Sinne als Interessenvertretung der deutschen Internet-Wirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
 

In- und Out-Listen gegen Spam
(Meldung von Washington Post vom 3. Mai 2001)

Spamming könnte im Internet schon bald ein Eingreifen des US-Kongresses zur Folge haben,

  • von gesetzlich vorgeschriebenen "opt-out"-Links, bei denen Benutzern die Möglichkeit gegeben wird, die Annahme von Spam zu verweigern,
  • bis zu "opt-in"-Links, bei denen die Benutzer ihre ausdrückliche Erlaubnis erteilen, E-Mails mit kommerziellen Inhalten an sie zu versenden.

Der US-Verband für Direktmarketing (Direct Marketing Association, DMA) bietet bereits ein Opt-Out-Formular auf seiner Website an, das alle seine 4.500 Mitglieder einschließt und seit Januar 2000 bereits von über 60.000 Benutzern in Anspruch genommen wurde. Wahrscheinlich sind jedoch viele kommerzielle E-Mail-Firmen nicht Mitglied eines Verbands wie DMA. Viele Internet-Anbieter haben im Interesse der Verbraucher wie auch in eigenem Interesse Anti-Spam-Maßnahmen ergriffen, um die Kapazitätsauslastung zu verringern. Earthlink schätzt zum Beispiel, dass ihre Mitglieder jeden Monat 300 Millionen unangeforderte kommerzielle E-Mails erhalten.
 

Spammer im Fadenkreuz
(Meldung von PC-WELT vom 19.April 2000)

Professionelle Spammer könnten in kürze in den USA vor Strafen von bis zu 500.000 Dollar und einem Jahr Haft stehen. So sieht es jedenfalls eine neue Gesetzesvorlage in den USA vor.

Die Gesetzesvorlage mit dem Titel C.A.N. (Controlling the Assault of Non-solicited Pornography and Marketing) Spam Act 2001 würde bei einer Verabschiedung durch die Legislative in den gesamten USA Gültigkeit haben.

Neben den Strafen soll sie vor allem eine klare Definition von Spam-Mail schaffen:

  • "Unlawful spam" wären demnach Mails, die keinen Absender enthalten und dem Empfänger keinerlei Möglichkeit geben, aus der Versandliste gestrichen zu werden.

Außerdem soll der C.A.N. Spam Act 2001 es Internet Service Providern erlauben, Schadensersatzklagen einzureichen - eine sehr kostspielige Angelegenheit in den USA. Einzelne Kunden sollen aber keine Klagen einreichen dürfen.

Kritik kommt aus verschiedenen Lagern:

  • Vertreter der Freien Meinungsäußerung kritisieren den Vorschlag mit Hinweisen auf den ersten Verfassungszusatz.
  • Werbeagenturen geben zu bedenken, dass Internet Service Provider die Möglichkeit hätten, das Gesetz unterschiedlich auszulegen und eigene Standards zu schaffen. Agenturen müssten sich bei Ihren Aktionen an diese Standards halten - zusätzliche Kosten wären natürlich die Folge.
  • Provider und Endkunden in den USA begrüßen die Vorlage. Zum Teil macht sich aber Skepsis breit, ob die Vorlage auch genügend Wirkungskraft in der täglichen Praxis hat.

Ob diese neue Vorlage in ein Gesetz mündet wird sich jedoch erst in einigen Monaten zeigen. Bisher wurde Vorlagen dieser Art immer abgelehnt.
 

Gerichtsurteil gegen E-Mail-Werbung
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes vom 6. Februar 1998)

Das Landgericht Traunstein hat den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spam) abgelehnt. Es hatte am 14.10.97 einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verboten, E-Mail-Werbung zu versenden. Das Argument, Spam sei mit gewöhnlicher Briefkastenleerung vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. Spam, so das Gericht, sei eine viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren  Versand wettbewerbswidrig.
 

Milliardenverluste durch Junk-Mail
(Meldung der PC-WELT vom 29. April 1998)

Junk-Mail, auch bekannt als Spam, ist weit mehr als nur ein lästiges Übel. Nach einer Studie des britischen Marktforschungsunternehmen Benchmark Research verursacht die Flut von Werbe-Mails, die keiner haben will, allein in Großbritannien und Irland Kosten von etwa 14 Milliarden Mark pro Jahr. Darin enthalten sind nicht nur die reinen Übertragungskosten, sondern auch der Zeitverlust für Lesen, Löschen oder Beantworten dieser elektronischen Belästigungen. 75 Prozent der 800 befragten Angestellten gaben an, dafür pro Tag eine Viertelstunde zu benötigen, bei 16 Prozent geht bis zu einer Stunde dafür drauf. Viele Anwender berichten auch von beleidigenden, obszönen oder sogar aggressiven Mails, die auch zu psychologischen Problemen führen können.
 

Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig
(Meldung der PC-Magazin-News vom 5.6.1998)

Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbungen hat das Landgericht (LG), berichtet der Computer-Informationdienst cid. Berlin in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde den Werbenden ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM auferlegt. Überquellende Briefkästen an der Haustür durch Werbung sind vielen Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Jetzt beginnen sich auch die elektronischen Briefkästen zu füllen. Gerade Werbetreibende wissen die Vorteile der elektronischen Post des Internets zu schätzen. Per Mausklick lassen sich Werbesendungen mit minimalen Aufwand und Kosten an tausende Adressen versenden.
Ein Rechtsanwalt aus Berlin hatte nun die Nase voll. Er empfand Angebote für Urlaubsreisen und die eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle in dem elektronischen Briefkasten seiner Kanzlei eher als Belästigung und setzt sich vor dem LG Berlin erfolgreich zur Wehr. Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagten die Richter zwei Unternehmen, den Rechtsanwalt künftig mit E-Mail-Werbung zu behelligen.
Bereits im letzten Jahr hatten andere Gerichte unverlangte Werbe-E-Mails an Privatpersonen für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht Berlin schreibt diese Rechtsprechung fort. Neu ist, daß nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen können und auch Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt sind (LG Berlin, AZ 16 O 201/98 und 16 O 301/98). 


 

 
EuroCAUCE

Abkürzung für "European Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mails" • Europäische Spam-Gegner haben seit Anfang 1999 ihr eigenes Sprachrohr - nämlich die EuroCAUCE. Die in Zusammenarbeit mit der in den USA ansässigen Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mails gegründete EuroCAUCE wird sich auf die gleiche Weise Ufer Internet-Benutzer und Provider einsetzen wie schon die CAUCE, die die weltweit größte im Internet ansässige Organisation dieser Art ist. "Sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung als auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert", sagt George Mills, Vorsitzender pro tempore der EuroCAUCE. "Die Gründung der Europäischen Union (EU) basiert auf diesen Rechten, sie dienen als Richtlinien Ufer alle Mitgliedsländer des Europarates. Daran halten wir uns auch."

Über 95% der unaufgeforderten Werbe-E-Mails (engl.: "Unsolicited Commercial E-Mails" - UCE) kommen Anfang 1999 noch aus den USA. Die Anzahl der aus Europa stammenden UCE ist allerdings steigend. Sollte der amerikanische Gesetzgeber UCEs beschränken, könnte dies einen dramatischen Anstieg in Europa zur Folge haben. "Wir müssen sichergehen, dass wir global gegen UCEs vorgehen, da die internationale Gemeinschaft durch das Internet immer mehr zusammenwächst", so Mills.
 

    


 

 
siehe auch (auf anderen Glossar-Seiten):

E-Mail
Newsgroup
Netiquette: Umgangsregeln Regeln im Netz
 

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