1 Seite zurückGLOSSAR-Homepage

NapsterNapster, MP3, Musiktauschbörse, NAP, MP3 download, MP3-Börse, MP3-Format, MP3-download, MP3 Börse, Gnutella, free mp3, mp3 links, mp3 suchmaschine, mp3 suchmaschinen, mp3 music, mp3 downloads, mp3 dateien, Wrapster, Napigator, NAP, Radio@mp3, Hank Barry, Peer-to-Peer, Musik

    

Napster, MP3, Musiktauschbörse, NAP, MP3 download, MP3-Börse, MP3-Format, MP3-download, MP3 Börse, Gnutella, free mp3, mp3 links, mp3 suchmaschine, mp3 suchmaschinen, mp3 music, mp3 downloads, mp3 dateien, Wrapster, Napigator, NAP, Radio@mp3, Hank Barry, Peer-to-Peer, Musik

 

http://www.glossar.de/glossar/napster.htm

"Mindestens zehn Prozent der heutigen Nutzer werden Napster ab Sommer abonnieren." (Andreas Schmidt, Chef der Bertelsmann-eCommerce-Group)

Napster ist eine Ende 1999 von Shawn Fanning, damals 18-jähriger Student im ersten Semester an der Northeastern University in Boston, aus der Taufe gehobene Musiktauschbörse, die ähnlich einer elektronischen Kleinanzeigenseite Angebot und Nachfrage vermittelt. Technisch ist Napster eine Person-to-Person File-Sharing Community: napster.com

Im Oktober 2000 gaben Bertelsmann und Napster die Bildung einer strategischen Allianz bekannt, mit dem Ziel, den Napster Person-to-Person File-Sharing-Service weiter zu entwickeln. Im Januar 2001 traten auch edel Music und TVT Records dieser Allianz bei. In diesem Jahr hat Napster bereits mehrere "Wired Magazine Readers Rave Awards" gewonnen, darunter "Best Music Site", "Best Innovative Start-up" und "Best Guerilla Marketing".

Mit Hilfe der Napster-Software des amerikanischen Startups Napster tauschen  weltweit 37 Millionen registrierte Nutzer Musiktitel kostenlos untereinander aus (Stand November 2000). Durch das Programm wurde es möglich, Musikstücke in den Weiten des Internets aufzuspüren. Das Grundprinzip war von Anfang an so einfach wie durchschlagend: Napster pflegt ein riesiges Inhaltsverzeichnis aller Stücke und Nutzer, die Dateien werden dann direkt unter den Nutzern ausgetauscht. Problematisch am Napster-Prinzip ist, dass die Festplatten der Teilnehmer für Fremde zugänglich werden und das System deshalb nicht unbedingt sicher vor Manipulationen ist  (siehe Peer-to-Peer-Technik). Als Datenformat nutzt Napster das MP3-Verfahren.

Napster Anwender sind also Teil einer großen Online-Gemeinschaft mit nur einem Anliegen: es geht um das Herunterladen und Bereitstellen von MP3-Musik. Und so funktionierts:

  • Die Napster-Software wird auf dem eigenen Rechner installiert und durchsucht dort freigegebene Verzeichnisse nach Musik-/ MP3-Dateien, die später anderen Napster-Anwendern zur Verfügung gestellt werden sollen.
  • Nach der Eingabe von weiteren Informationen wie Computername und Verbindungstyp loggt sich ein Napster-Anwender auf dem Napster-erver ein.
  • Sobald die Verbindung steht, stehen unzählige MP3s zum Download bereit (in einem Test Mitte 2000 waren es über 110.000 Musikstücke).
  • Auch die eigenen freigegebenen Angebote werden an die Napster-Datenbank gemeldet, die die Musikstücke aller Nutzer auflistet.
  • Mit der Napster-Software läßt sich die zentrale Datenbank durchsuchen und das gefundene Stück direkt vom Rechner des Besitzers herunterladen.
  • Eingerichtete Chaträume, aufgeteilt nach Musikrichtung, ermöglichen zudem den Informationsaustausch zwischen angemeldeten Usern.
  • Wird eine MP3 zum Herunterladen ausgewählt, läßt sich auch der Verbindungstsyp des Host-Computers erkennen, und somit auch die Übertragungsdauer abwägen.

Totgesagte leben länger - das trifft auch auf Napster zu. Verklagt, bedroht und immer wieder verpönt, muss sich Napster im September 2000 nicht nur gegen die RIAA zur Wehr setzen (siehe). Auch die US-Regierung, vertreten durch die zivile Abteilung des Justizministeriums, hat sich in den Fall eingemischt und fordert die Schließung der populärsten MP3-Tauschbörse.
Napster hat eine kleine Revolution im Internet ausgelöst, die schwer zu stoppen ist. Der Lauf gegen die Windmühlen hatte schon im Frühjahr 2000 begonnen. Doch die einzigen, die nach jeder Hiobsbotschaft für Napster die Sektkorken knallen lassen, sind nicht die Napster-Gegner, sondern Hersteller ähnlicher Programme, die ihre große Chance mit dem Ende von Napster kommen sehen.
Doch Napster gehört nun offiziell zur am meisten wachsenden Softwareanwendung aller Zeiten. Media Matrix - ein Unternehmen, das PC-Nutzer dafür bezahlt, dass sie sich mit Hilfe einer Überwachungssoftware über die Schulter schauen lassen, veröffentlichte Mitte September 2000 die Zahlen des Phänomens Napster:

  • Im Februar waren es "nur" 1,1 Million US-Anwender, die Napster benutzen.
  • Im Juli hatte sich die Anzahl trotz der negativen Presse und den Unkenrufen der Illegalität auf 4,9 Millionen Anwender vervierfacht.

Damit nutzen sechs Prozent der Amerikaner, die einen PC und ein Modem besitzen, die Software. 887.000 nutzen Napster gar bei der Arbeit. Dabei werde die MP3-Austauschsoftware durch alle Altersgruppen hindurch verwendet. Es ließe sich laut Bruce Ryon, Chef von Media Matrix, keine bestimmte Anwendergruppe bestimmen. "Es sind nicht nur die Jugendlichen, die Zeit haben und Leidenschaft für Musik", so Ryon.
Die Zahl der tatsächlichen Nutzer weltweit lässt sich nur grob abschätzen. Laut Napster hätten aber allein in der 36. Woche mehr als 28 Millionen PC-Anwender die Software heruntergeladen.

NAP

Als Resultat der Gerichtsentscheidungen gegen Napster (siehe unten) beschließt die kommerzielle MP3-Tauschbörse  - respektive die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) - im Frühjahr 2001 ab 1. Juli 2001 auf das NAP-Format umzusteigen. Der enthaltene Kopierschutz soll eine Weitergabe der Songs wirksam unterdrücken. Unangenehmer Nebeneffekt für Napster-Kunden: NAP-Dateien lassen sich nicht archivieren und auch auf MP3-Playern nicht mehr abspielen. Der Plan von Bertelsmann ist nach Ansicht von Experten unter diesen Rahmenbedingungen schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Denn die Kunden müssen weltweit zunächst einmal gewillt sein, für Musikdateien aus dem Internet zu bezahlen. Derzeit allerdings sieht es nicht danach aus. In einer Umfrage der INTERNET WORLD im Frühjahr 2001 wollte ein Großteil der Leserschaft von einem Bezahl-Napster nichts wissen. Für das Anhören von Musikdateien bis zu 20 Mark monatlich zu bezahlen kommt den meisten Internet-Surfern nicht in den Sinn.

Mit einem fast schon tollkühn anmutenden Optimismus geht die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) dennoch davon aus, dass das MP3-Format "bald vom Markt   verdrängt" wird. Entsprechend äußerte sich BeCG-Sprecher Frank Sarfeld im April 2001 in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur.
 

MP3, Napster, mp3 decoder, mp3 player, mp3, mp3 encoder, mp3, mp3, mp3, mp3s, mp3s, mp3, mp3, mp3

 

Umsatz der Phonowirtschaft stagniert
(Meldung des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft vom 19. April 2001)

"Angesichts der Flutwelle von Internet-Piraterie und der ausufernden privaten Vervielfältigung mit Hilfe von CD-Brennern ist das Umsatzergebnis des vergangenen Jahres als Erfolg zu werten," erklärt Thomas M. Stein, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft auf der Jahrespressekonferenz der Branche in Hamburg. Die deutsche Phonoindustrie hat im Jahr 2000 ihr Absatz- und Umsatzniveau aus dem Vorjahr nicht ganz erreichen können. Der Umsatz zu Endverbraucherpreisen der an der Verbandsstatistik teilnehmenden Unternehmen ging 2000 um 2,2 % auf 4,78 Milliarden DM (1999: 4,89 Mrd.) zurück. Der Absatz von Tonträgern sank von 272,5 auf 262,2 Millionen Stück (-3,8%).

Der physische Absatz von Tonträgern bleibt auch 2001 Lebensnerv des Musikmarktes. Das Internet ist der Impulsgeber für dessen weitere Entwicklung. "Inzwischen sind Webauftritte Standard, und auch der Download-Handel ist in Gang gekommen. Allerdings hat es die Phonowirtschaft in diesem Bereich besonders schwer, weil massenhafte illegale Angebote das Internet dominieren", erläutert Thomas M. Stein. "Musik und Internet passen ideal zusammen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings der wirksame Schutz des geistigen Eigentums von Komponisten, Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern."

Im Lauf des Jahres 2001 wird MusicLine an den Start gehen, die den Gesamtkatalog der deutschen Phonoindustrie und die Webangebote der Branche für Endkunden online erschließen wird. Hiermit schafft die deutsche Musikindustrie eine wesentliche Voraussetzung, um Internet-Nutzern das Suchen und Finden von Titeln, Interpreten, News, Events und Webauftritten der Unternehmen so einfach wie möglich zu machen. Sie suchen alle verfügbaren Aufnahmen von Elton John? Wie heißt die Sängerin von "Downtown"? Alles kein Problem mit MusicLine.

Wolf-D. Gramatke, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Landesgruppe der IFPI, spricht von drei Schritten, die die Musikindustrie national und international beschreitet: "Die Musikwirtschaft bietet attraktive Angebote, auch im Internet. Sie bekämpft jede Form der Musikpiraterie konsequent, die ja nichts anderes ist als Diebstahl geistigen Eigentums. Und sie wird ihre Produkte künftig mit geeigneten Maßnahmen schützen. Von den politischen Akteuren erwarten wir klare rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsmodelle im Netz und die Reform der Regelungen zur Privatkopie."

Die politischen Diskussionen der nächsten Monate werden wichtige Weichen für die Musikbranche stellen: Die Anfang April vom Europäischen Rat beschlossene Urheberrechts-Richtlinie muss bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Ausgestaltung der Regelungen zur Privatkopie werden dabei eine große Rolle spielen. Außerdem wird die Bundesregierung Folgerungen aus ihrem Bericht über die Entwicklung der Vergütungen für private Vervielfältigungen zu ziehen haben. Auch die aktuellen Diskussionen um die Vergütungen bei Leeermedien und CD-Brennern werden hier einfließen.

(Umfassendes Infomaterial bietet das "Jahrbuch 2001 - Phonographische Wirtschaft", erschienen im Josef Keller Verlag und dort oder im Buchhandel unter der ISBN 378080176X zu beziehen.)

Ergänzung: Die klassische Unterhaltungselektronik wächst dagegen um fast 6 Prozent - siehe BAULINKS-News vom 18.4.2001
 

Plattenindustrie fordert strengere Kontrollen in Sachen Napster
(Meldung der New York Times vom 28. März 2001)

Die Online-Musiktauschbörse Napster soll sich künftig stärker dafür einsetzen, dass urheberrechtlich geschütztes Material aus ihrem Netzwerk herausgefiltert wird, so ein Antrag der amerikanischen Plattenindustrie bei einem US-Gericht. Nach Aussage von Hilary Rosen, Vorsitzende der Vereinigung amerikanischer Plattenproduzenten (RIAA), waren Napsters bisherige Anstrengungen ein "absoluter Reinfall". "Praktisch alle" der 675.000 urheberrechtlich geschützten Titel, die Napster von der Plattenindustrie genannt wurden, "sind nach wie vor über das Netzwerk erhältlich", so Rosen weiter. In ihrer Klage weist die Plattenindustrie darauf hin, dass die Napster-Technologie mit textbasierten Methoden und nicht mit digitalen Fingerabdrücken arbeitet, sodass Napster die von der Musikindustrie angeführten Titel gar nicht sperren könne.

Napster zufolge wird die von der Richterin Marilyn Hall Patel in einer per einstweiliger Verfügung erlassenen Anordnung allerdings "aufs Genaueste" befolgt. Im April treffen sich die Parteien erneut vor Gericht. Im Rahmen dieser Verhandlung soll überprüft werden, ob Napster die gerichtliche Auflage, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, tatsächlich erfüllt. In einer Anfang März eingereichten Klage behauptete Napster wiederum, die Versuche der Musiktauschbörse, der richterlichen Anordnung Folge zu leisten, Würden durch die Plattenindustrie behindert.
 

Napster mit neuem Business-Modell
(Meldung vom 21. Februar 2001)

Plattenlabels, Künstler und andere Rechteinhaber sollen in den nächsten fünf Jahren eine Milliarde US-Dollar erhalten

Napster hat erstmalig das neue Business-Modell vorgestellt, über das die Musiktauschbörse bereits seit sechs Monaten mit den wichtigsten Plattenlabels verhandelt. Mit diesem Modell möchte Napster eine Einigung mit der Musikindustrie erzielen und ein eventuelle Schließung abwenden.

Das Modell sieht unter anderem vor, dass Napster den großen Plattenlabels und Autoren sowie den unabhängigen Labels und Künstlern in den nächsten fünf Jahren eine Zahlung von einer Milliarde US-Dollar garantiert. Insgesamt 150 Millionen Dollar pro Jahr werden an die großen Labels ausgeschüttet, 50 Millionen Dollar gehen an die unabhängigen Labels und Künstler. Die genaue Verteilung auf Label oder Künstler wird sich nach der Zahl der übertragenen Files richten. Die Labels binden sich dabei nicht ausschließlich an Napster.

"Bei all unseren Gesprächen mit den großen Plattenlabels und dem Verband der amerikanischen Schallplattenindustrie (RIAA), die in den letzten Monaten stattfanden, haben wir eines deutlich gemacht: Napster wird ein praktikables Business-Modell bieten, das regelmäßige Zahlungen an die Industrie ermöglicht. Wir sind dabei, die nötige Technologie dafür entwickeln", so Hank Barry, CEO von Napster. "Nachdem wir das neue Business-Modell und die dafür notwendige Technologie heute vorgestellt haben, hoffen wir, dass sich die Musikindustrie mit uns an einen Tisch setzt, um schnell eine zufriedenstellende Lösung zu finden - sowohl fürdie Konsumenten als auch für die Künstler."

Andreas Schmidt, President & CEO der Bertelsmann eCommerce Group, sagte: "Wir haben uns mit Napster zusammengetan, weil wir überzeigt sind, dass Napster mit seiner einmaligen Community als Vermarktungsplattform für Künstler ein großes Potenzial hat. Napster bietet der Plattenindustrie außergewöhnliche Ertragsmöglichkeiten. Darum ist es jetzt für die Musiklabels an der Zeit, gemeinsam eine Lösung für die sinnvolle Nutzung dieses Potenzials zu finden, anstatt dagegen anzugehen."

Barry erläuterte das neue Business-Modell von Napster, mit dem zukünftig die in Aussicht gestellten Zahlungen garantiert werden können. Noch sei die Höhe der Gebühren nicht explizit festgelegt. Es stehe aber schon fest, dass es zwei Gebühren-Modelle geben werde:

  • Für eine Basis-Mitgliedschaft müssen die Napster-Nutzer demnach zwischen 2,95 und 4,95 US-Dollar pro Monat bezahlen. Die Anzahl der herunterladbaren Musiktitel ist hierbei limitiert.
  • Die Premium-Mitgliedschaft bietet einen unbegrenzten Zugriff auf Musikstücke und soll zwischen 5,95 und 9,95 US-Dollar kosten.

Barry äußerte sich auch zu wichtigen Aspekten der sicheren Datenübertragung und des Copyrights. Das neue Napster, welches im Sommer starten soll, wird wie ein Promotion-Service mit limitiertem Übertragungsmodus von 128 kbps und niedriger aufgebaut. Wenn die Nutzer CDs brennen oder Musik auf anderen Abspielgeräten hören wollen, müssen sie eine zusätzliche Gebühr entrichten. Der neue Service bietet hochqualitative Files sowie sichere und nutzerfreundliche Übertragungsmöglichkeiten. Zusätzlich haben die Nutzer Zugriff auf eine persönliche Jukebox sowie erweiterte Suchfunktionen und verschiedene Community-Angebote.

Napster-Gründer Shawn Fanning fügte hinzu: "Ich selbst habe noch viele spannende Ideen für die Weiterentwicklung von Napster und freue mich darüber, dass die Napster-Community uns bei unserer Entwicklung so großartig unterstützt."
 

Plattenindustrie rechnet für 2000 mit weniger CD-Umsatz
(Meldung vom 8. Februar 2001)

Die deutsche Plattenindustrie erwartet für das Jahr 2000 erneut sinkende CD-Umsätze und macht dafür vorrangig den Anstieg von privaten CD-Kopien verantwortlich. Der Gesamtumsatz der Branche sei 2000 auf rund 4,8 Milliarden Mark (2,45 Milliarden Euro) gefallen. Damit würden die Geschäfte des Jahres 1996 unterschritten. Angaben des Verbandes zufolge waren die Umsätze bereits in den Vorjahren geschrumpft:

  • 1998 hatten die Umsätze noch bei 5,035 Milliarden Mark (2,57 Milliarden Euro) gelegen und
  • 1999 bei 4,89 Milliarden Mark (2,5 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr seien in Deutschland rund 200 Millionen Musik-CDs verkauft worden, stellte der Vorstandschef des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, Thomas Stein, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" fest; zugleich seien aber rund 100 Millionen CD-Rohlinge über die Ladentheken gegangen, auf die legal oder illegal Kopien gebrannt werden könnten.

Das CD-Kopieren im Computer oder in gesonderten CD-Brennern wirke sich bis auf weiteres stärker aus als etwa das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet. Diese Technik werde frühestens in fünf Jahren von der Masse der Verbraucher genutzt werden, sagte der Stein, der im Hauptberuf Marketingchef der Bertelsmann-Musiktochter BMG ist. Die Internet-Musiktauschbörse Napster, mit der Bertelsmann eine Allianz eingangenen war, werde aber in Zukunft "ein Megastore" werden.
 

Bertelsmann und Napster bilden strategische Allianz
(Meldung vom 31. Oktober 2000)

Die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) und Napster Inc. gaben Ende Oktober 2000 die Gründung einer strategischen Allianz zur Weiterentwicklung von Napster als Filesharing-Service nach dem "Person-to-Person"-Prinzip bekannt.

Die von der Bertelsmann AG neu gegründete Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) und Napster werden hierfür ein neues Geschäftsmodell entwickeln. Es soll

  • einerseits den bekannten Bedienkomfort bei der Nutzung von Napster garantieren und
  • gleichzeitig sicherstellen, dass Tantiemenzahlungen an Rechteinhaber wie Künstler, Autoren und Plattenlabels künftig gewährleistet werden.

Beide Partner werden um Unterstützung innerhalb der Musikindustrie werben, um Napster in einen Abonnement-basierten Musikservice umwandeln zu können. Sie laden die großen Musikfirmen ein, an diesem Prozess aktiv teilzuhaben.

Im Zuge der neuen Partnerschaft kündigte die Bertelsmann Music Group (BMG) an, ihre Klage gegen Napster Inc. zurückzuziehen und den kompletten Katalog ihrer digitalisierten Musiktitel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Napster die Einführung des Abonnement-Musikservice vollständig umsetzt. Die BeCG wird Napster einen Kredit zur Verfügung stellen, der die Realisierung des neuen Geschäftsmodells ermöglicht. Gleichzeitig erhält die BeCG eine garantierte Zusicherung, einen Anteil an Napster erwerben zu können.

Thomas Middelhoff, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann AG: "Das Prinzip des Filesharings hat mit seinem Bedienkomfort sowie dem umfassenden Content- und Community-Angebot Millionen von Menschen weltweit in seinen Bann geschlagen." Napster habe einen neuartigen Weg des Musikvertriebs aufgezeigt. Bertelsmann sei der festen Überzeugung, dass Filesharing die Basis für künftige Geschäftsmodelle der Musikindustrie darstelle, so Middelhoff weiter. Er betonte: "Wir laden die Musikfirmen, Plattenlabel und Künstler der Welt ausdrücklich ein, an der Entwicklung eines neuartigen, Abonnement-basierten Filesharing-Modells mitzuwirken."

Ähnlich zukunftsweisend sieht Hank Barry, CEO von Napster, die Allianz für sein Unternehmen und dessen Nutzer: "Die strategische Allianz mit Bertelsmann ist der einzig richtige nächste Entwicklungsschritt für Napster. Die Napster-Community ist die am schnellsten wachsende in der Geschichte des Internet. Unsere Nutzer werden aus Bertelsmanns Willen zu innovativem Denken einen enormen Vorteil für sich ziehen können."

Napster-Gründer Shawn Fanning betonte: "Ich freue mich sehr, dass Bertelsmann die Einzigartigkeit der weltweiten Napster-Community zu schätzen weiß." Er sei sich sicher, so Fanning weiter, dass Napster immer mehr Menschen bei der Entdeckung neuer Musik helfen wird.
 

Schluss mit dem Herunterladen
(Meldung des Boston Sunday Globe vom 10. September 2000)

Mehrere US-Colleges verbieten oder beschränken mittlerweile den Zugriff ihrer Studenten auf die umstrittene Musik-Tauschbörse Napster, obwohl viele dieser Schulen das Problem mit diesem Dienst nicht in einer möglichen Urheberrechtsverletzung, sondern vielmehr in der Überlastung ihrer Server sehen. Am Amherst College zum Beispiel wurde durch die Nutzung von Napster durch die Studenten eine Belastung des schuleigenen Netzes von bis zu 50 Prozent erreicht, wodurch die Professoren bei ihren Nachforschungen im Internet behindert wurden. Amherst College und seine Nachbarn Hampshire und Smith verweigern mittlerweile den Zugriff zu dieser Website. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht besagt, dass fast ein Drittel der befragten US-Colleges die Nutzung von Napster verbietet. Einige Colleges verschließen sich jedoch gegen die Warnrufe von Anwälten der Plattenindustrie und gegen die Aufforderungen ihrer wütenden Professoren, endlich einzuschreiten. Einige Studenten haben bereits über neue Wege des Zugriffs auf die Website berichtet, bei denen eine Blockade des Schulnetzes verhindert werden kann. Andere Schulen haben ihren Studenten den Zugriff nicht untersagt, haben sie aber davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Online-Aktivitäten kontrolliert würden. Sobald ein Student einen zu großen Teil des Netzes belegt, wird von offizieller Seite eingegriffen.
 

Erste Verurteilung wegen Raubkopien
(Meldung vom 10.9.2000)

In Norwegen ist erstmals ein Jugendlicher wegen Handels mit illegal vom Internet kopierter Musik im MP3-Format verurteilt worden. Wie die Osloer Zeitung "Aftenposten" meldete, verhängte das zuständige Amtsgericht gegen den Angeklagten, dem auch Geldfälschung vorgeworfen worden war, eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Obwohl das hohe Strafmaß weitgehend durch die Geldfälschung bedingt war, nannten Vertreter der norwegischen Musikindustrie das Urteil "bahnbrechend".
 

Copyright-Klage löst Boom für MP3-Tauschbörsen aus
(Meldung vom 5.8.2000)

Ob die Musikindustrie ein Eigentor registrieren muss oder die Klagen gegen die MP3-Tauschbörsen letztlich zu einer friedlichen Aufteilung der Märkte für Internet-Musik führen, wird sich erst noch weisen. Bislang jedenfalls führten die Klagen gegen Napster & Co. eher zu einem Popularitätsschub für Tauschbörsen und Internet-Anbieter. Napster.com jedenfalls soll in der Woche, als zuerst die einstweilige Verfügung die Schließung des Diensts forderte und Napster dann deren Aussetzung erreichen konnte, die am meisten besuchte Unterhaltungsseite im Internet gewesen sein.

Nach Zahlen von PC Data Online besuchten innerhalb einer Woche 5,8 Millionen Nutzer das Angebot. Das Forschungsinstitut Nielsen schätzte, dass drei Prozent aller Internet-Besucher in den letzten Stunden vor der erwarteten Schließung der Seite vorbeisurften. Auch andere Musik-Börsen verzeichnen durch die Diskussion Zulauf. Der ebenfalls in ein Verfahren verwickelte Anbieter Scour verzeichnete PC Data zufolge 1,3 Millionen Besucher in einer Woche. gnutella.wego.com, ein Server mit Diensten für Gnutella-Anwender, registrierte bis zu 72.000 Zugriffe pro Stunde, verglichen mit normalerweise 1.800.
 

Muß Napster schließen
(Meldung vom 27.7.2000)

Napster musste am 28. Juli 2000 um 0 Uhr alle Server vom Netz nehmen bis das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die Macher von Napster hätten "ein Monster" geschaffen, so Richterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht in San Francisco am Ende der Anhörung am 26. Juli. Damit hat die RIAA einen ersten Sieg im Rechtsstreit gegen das kleine Unternehmen in Sillicon Valley davongetragen.

Napster verstoße massiv gegen Urheberrechte und stelle den Nutzern ein einfaches Mittel zu Verfügung, diesen Missbrauch zu fördern, so Richterin Patel. "Napster hat dieses Programm geschrieben. An Napster liegt es nun, ein Programm zu schreiben, das es Usern verbietet, illegale MP3-Dateien auszutauschen".

Die unzähligen Downloads von MP3-Dateien mit Hilfe von Napster hätten der Musikindustrie einen bedeutsamen und unersetzbaren Schaden zugefügt, der nicht mehr behoben werden könne. 80 Prozent der angebotene Downloads seien illegal und nach Schätzungen würden bis Jahresende mehr als 70 Millionen registrierte User Napster nutzen. Deshalb sah sich Patel zu ihrer vorläufigen Entscheidung gezwungen. Außerdem warf sie Napster vor, nicht alles Erdenkliche getan zu haben, um die Nutzer zu identifizieren, die mit Hilfe von Napster urheberrechtlich geschützte Musikstücke unters Volk bringen.

Napsters Anwälte sehen die Zukunft des Projektes gefährdet. "Eine gerichtliche Anordnung, die fordert, sicherzustellen, dass geschützte Werke nicht verbreitet werden, lässt sich nur schwer einhalten, ohne wesentliche Bestandteile aus dem Service herauszunehmen", kritisierte David Boies, Rechtsanwalt von Napster. Boies hatte erst kürzlich die Regierung im Verfahren gegen Microsoft als Rechtsanwalt vertreten. Die eigentliche Gerichtsverhandlung im Fall Napster wird noch im Laufe diesen Jahres stattfinden.

Ergänzung: Napster konnte umgehend eine Aussetzung der Verfügung erreichen und baut auf Sony-Urteil von 1984 (Meldung des Wall Street Journal vom 13. September 2000):

Insiderberichten zufolge will Napster seine Verteidigungsstrategie auf einer Entscheidung des Supreme Court von 1984 im Prozess der Filmindustrie gegen Sonys Betamax VCR aufbauen. Das Gerichtsurteil des Supreme Court fiel zugunsten von Sony aus, da die Richter der Meinung waren, dass Sonys Betamax VCR nicht einfach vom Markt genommen werden könne, nur weil einige Verbraucher damit urheberrechtlich geschütztes Eigentum kopierten. In der Urteilsbegründung von 1984 wurde weiterhin auf die "im Wesentlichen legalen" Anwendungen von Betamax hingewiesen.
Die Napster-Anwälte wollen bei der für den 2. Oktober anberaumten Anhörung vor einer Jury aus drei Bundesrichtern eine ähnliche Argumentation ins Feld führen, so Insider. Weiterhin wolle Napster bei seiner Verteidigung die legalen und durchaus nutzbringenden Anwendungs-Möglichkeiten des Programms besonders hervorheben. Denn auch wenn die Online-Musiktauschbörse von den Nutzern vorwiegend zum Herunterladen urheberrechtlich geschützter Titel aus dem Netz verwendet werde, so könne sie z.B. bei der Veröffentlichung neuer Musiktitel auch durchaus nutzbringend und vor allem legal eingesetzt werden.
Sicheren Quellen zufolge wolle Napster bei seiner Verteidigung keinesfalls bestreiten, dass es sich beim Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte um einen Straftatbestand handelt.
Rechtsanalysten hingegen bezweifeln, dass Napster mit dieser Strategie Erfolg haben wird. Da die Technologie hinter Napster weder neu noch besonders komplex ist, sei es fraglich, so die Analysten weiter, ob Napster den Vorstellungen des Supreme Court von "im Wesentlichen legalen" Anwendungen entspreche. Anders als im Betamax-Fall, wo das Ziel der Klage in einem Verbot der neuen Technologie lag, werde sich die Plattenindustrie wohl eher darauf berufen, dass ein Napster-Verbot gleichzeitig ein Verbot unfairer Geschäftspraktiken darstelle. (Der "Betamax-Fall" in aller Ausführlichkeit http://caselaw.findlaw.com/....)

 

    

 

 
siehe auch (auf anderen Seiten):

MP3
Peer-to-Peer-Technik
SDMI (Secure Digital Music Initiative)

siehe außerdem:

www.napster.com
 

Copyright: GLOSSAR.de - Alfons Oebbeke, Neustadt 1997-2001
 
Navigation ohne Frames:

 
Glossar - Homepage - Linkseite - Suchen im ARCHmatic-Web-Pool (funktioniert nur im Online-Modus!!!) E-Mail-Kontakt - Gästebuch:Lob und Tadel - Foren: Fragen und Antworten -AEC-WEB (funktioniert nur im Online-Modus!!!)
# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z