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http://www.glossar.de/glossar/z_zensur.htm
Zensur
ist eine geheime Empfehlung durch öffentliches Verbot. (Dieter
Hildebrandt) |
Als Ende September 1997 das erste gefälschte Unfallfoto mit der
sterbenden Lady Diana im Internet erschienen war, rissen sich auch renommierte
internationale Medien um ein Interview mit den Betreibern der Website, die bereits kurz nach der
Veröffentlichung des umstrittenen Bildes praktisch unerreichbar geworden war nicht
etwa wegen irgendwelcher Zensurmaßnahmen, sondern weil der Server überlastetet war.
Behördliche Maßnahmen
hatte der Anbieter nicht zu befürchten,
da der Communications Decency Act (CDA; das amerikanische Zensurgesetz gegen
"unanständige" Darstellungen im Internet) Ende Juni 1997 vom obersten
US-Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Doch die Front der CDA-Widersacher
ist gespalten: während die eine Seite der INTERNET-Freiheitskämpfer (z.B. die Global Internet Liberty Campaign und die American Civil Liberties Union) alle
Eingriffe in die Entwicklung und die Verfügbarkeit von INTERNET-Angeboten weitestgehend
ablehnt, sind die Initiatoren der bekannten Blue Ribbon Campaign dem Einsatz von Kontrollsystemen durchaus gewogen (siehe Ratings-filters-labelling).
Allgemeine Einigkeit besteht allerdings darüber, daß man gegen die Anbieter von
Kinderpornographie strafrechtlich vorgehen muß. Allerdings macht die dezentrale,
internationale Struktur des Internets die Ermittlung und Bestrafung solcher Anbieter sehr
schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Der Paragraph 5 des deutschen
Mediendienste-Staatsvertrages entbindet Internet-Service-Provider
ausdrücklich von der Verantwortung für fremde Inhalte, für die sie lediglich den Zugang
bereitstellen. Doch die deutschen Staatsanwälten sehen bereits einen Link zu einem gegen
das deutsche Recht verstoßenden Angebot als strafbar an. In einem konkreten Fall wurde
die ehemaligen PDS-Vorsitzenden Angela Marquardt angeklagt, die auf ihrer Homepage einen
Link zu der in Deutschland verbotenen linksextremen Untergrundzeitschrift
"Radikal" unterhielt. Die Klage wurde vom Amtsgericht Berlin abgewiesen, aber
die in der freiwilligen Selbstkontrollvereinigung Internet Content Task Force zusammengeschlossenen Provider sperrten
zeitweise den Zugang zum Provider, auf dessen Servern sich auch die
"Radikal"-Seiten befanden. Nicht nur, daß damit der Zugriff auf alle anderen -
unkritischen - Angebote verwehrt war, die Blockade war zudem nutzlos, da gleich nach der
Sperre die beanstandeten Seiten auf andere Server umkopiert wurden.
Behördlicher Maßnahmen greifen also nicht. Statt dessen etablierten sich zahlreiche
Filterprogramme für den heimischen PC, mit denen besorgte Eltern vor Ort ihren Rechner so
präparieren können, daß der Zugriff auf unerwünschte Angebote lokal unmöglich wird.
Allerdings stoßen diese Programme auch auf ihre Grenzen: so schoß z.B. der beliebte Cyber Patrol 1997 übers Ziel hinaus,
als die komplette Website einer Online-Buchhandlung zensiert wurde, weil einer der
zahllosen dort angebotenen Buchtitel nicht den Vorstellungen der verantwortlichen
Sittenwächter entsprach.
Verhältnismäßig neu ist die Regulierung von Internet-Inhalten durch Rating-Systeme,
wie man sie etwa von den Altersfreigaben für Kino- und Videofilme kennt. Damit können
Kirchen, Universitäten oder auch Kleingartenvereine jeweils eigene Rating-Datenbanken
betreiben, die dem User die Entscheidung abnehmen sollen, welche Angebote für ihn
geeignet sind - oder auch nicht. Eigentlich ist es die Entscheidung des Benutzers, ob er
ein Rating-System in Anspruch nehmen möchte oder nicht doch tatsächlich droht eine
Art von Bevormundung. So wollen Suchmaschinen wie Lycos oder Yahoo nur
noch Angebote verzeichnen, die sich einem "anerkannten" Rating unterzogen haben.
Außerdem kann dieser Ansatz von Zensur auch auf der Ebene von Internet-Providern regeln,
welche Angebote zum Anwender durchgelassen werden mit dem Resultat, daß Unliebsames
einfach unsichtbar wird. Weniger demokratische Regime können so das Internet für ihre
Zwecke filtern, indem sie den nationalen Providern vorschreiben, nach welchen
Rating-Kriterien man Angebote überhaupt ins Land hereinläßt. Websites ohne Bewertung
könnten dann komplett unterschlagen oder vorher von einer Zensurstelle geprüft werden.
Kritiker wie die ACLU
oder HotWired-Kolumnist Simon
Garfinkel sehen darin das Ende des freien Internet nahen.
Die "Selbstreinigung des Netzes", wie sie der Nazijäger Rick Eaton vom Simon
Wiesenthal Center im Juni 1997 im FOCUS Magazin (23/1997, S. 198) propagiert hat, scheint
angesichts der technischen Entwicklungen Wirklichkeit zu werden freilich auf ganz
andere Weise, als es sich die Liberalisten der Bürgerrechtsorganisationen vorgestellt
haben. Nun läuft alles auf eine Regulierung des Internets hinaus jenes Netzes, das die
meisten Experten bis vor kurzem noch für unregulierbar hielten. Doch diesmal ziehen
Regierungen, Glaubens- und Interessengemeinschaften, die Internet-Industrie und
Elternvereinigungen an einem Strang. Auch Deutschland dürfte mit von der Partie sein,
verlangt doch der Mediendienste-Staatsvertrage
die Verfügbarkeit technischer Vorkehrungen zur Sperrung von Angeboten, die geeignet sind,
"das Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen".
My Channel ermöglicht
sicheres Internet für Kinder und Jugendliche
(Meldung vom 13. Februar 2001)
Eine der größten Kindersuchmaschine Europas ist heute ans Netz gegangen: Unter
www.safetykid.net finden Kinder von 3 bis 14 Jahren nun viele tausend altersgerechte,
geprüfte deutsche Internetseiten. Die Kindersuchmaschine ist Teil eines umfangreichen
Kindersicherheitspaketes, das die My Channel Multimedia GmbH, Tochterunternehmen der am
Neuen Markt notierten mb
Software AG, in den nächsten Wochen auf den Markt bringt.
Ab Anfang März gibt es mit dem Produkt "PC Safetykid" für Eltern die
Möglichkeit, ihren PC sinnvoll mit ihren Kindern zu teilen. PC Safetykid steckt den Kids
auf dem Rechner von Papa und Mama ihr eigenes Terrain ab, aus dem die Kinder selbst dann
nicht ausbrechen können, wenn schon kleine Hacker in ihnen stecken. Die Eltern können
den Kinderdesktop mit Software ihrer Wahl bestücken, und eine eingebaute Uhr sorgt
dafür, dass die Spiel- oder Online-Zeit nicht überschritten wird. Dann schaltet sich der
PC wie von Geisterhand kontrolliert aus und ist für die Kinder nicht mehr zu aktivieren.
Integraler Bestandteil von PC Safetykid ist ein Kinderbrowser, der im Internet auf die
Kindersuchmaschine www.safetykid.net zugreift.
Diese Kombination verspricht ein nahezu 100-prozentig sicheres Internet für Kinder und
Jugendliche und ist in ihrer Form einmalig. Die Sicherheitsmechanismen greifen selbst
dann, wenn die Kinder auf abgehende Links der geprüften Seiten klicken. Der Kinderbrowser
schickt die Anfrage sofort an die Kindersuchmaschine zurück, und ist die angefragte Seite
nicht positiv gelistet, geht es nicht weiter.
Die Kindersuchmaschine von My Channel wird von einer Jugendschutzredaktion
betreut und von einem pädagogischen Beirat begleitet.
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EU gründet Initiative zur
Förderung von Filterprogrammen
(Meldung von Interactive Week
vom 30. Januar 2001)
Die Europäische Union (EU) hat gemeinsam mit sechs europäischen Unternehmen und
Organisationen das "World
Wide Web Safe Surfing Project" ins Leben gerufen. Die Initiative ist
Bestandteil eines von der EU mit 46,8 Millionen Mark geförderten Konzepts, dessen Ziel
darin besteht, das Internet von illegalen oder pornographischen Inhalten zu befreien.
Mit dem Projekt soll die Entwicklung von Filterprogrammen gefördert werden, die auch
die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten der einzelnen europäischen Länder
berücksichtigen. Bisher sei dies größtenteils nicht der Fall, sagt Horst Joepen,
Geschäftsführer des Unternehmens Webwasher.com.
Webwasher, eine
Siemens-Tochtergesellschaft, arbeitet gemeinsam mit den französischen Unternehmen
Institut Eurecom und Thales Communications, dem spanischen Instituto Tecnico de Ensenanza
y Servicios, dem griechischen Unternehmen Zeus Consulting of Greece und der belgischen
Universität von Namur an dem Safe Surfing Project. Der Unternehmensverbund will die
Nutzung von Filterprogrammen im Rahmen des Projekts ausweiten.
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Entscheidung des obersten
amerikanischen Gerichts
Porno-Download im Büro fällt nicht unter Meinungsfreiheit
(Meldung vom Computerchannel
vom 10. Januar 2001)
Der amerikanische Supreme Court hat eine Klage von sechs Professoren abgelehnt, die
gegen ein Gesetz des Bundestaats Virginia geklagt hatten, dass öffentlichen Bediensteten
das Downloaden von Pornografie an Computern am Arbeitsplatz untersagt.
Die Professoren hatten argumentiert, das Gesetz verletze die verfassungsrechtliche
Meinungsfreiheit und die akademische Freiheit der Recherche. Das Gericht wollte dieser
Argumentation nicht folgen und lehnte die Klage ab.
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Filterprogramme blockieren
News-Sites
(Meldung von CNET! vom 15.
Dezember 2000)
Nach einer Studie von Peacefire.org
blockiert Filtersoftware auch manch harmlose Website, weil die Programme nach zu vielen
Woertern suchen, die sich auch auf nicht anstoessigen Seiten wiederfinden. Das Programm
Cybersitter identifizierte zum Beispiel einen Nachrichtenartikel von Amnesty.org als pornografisch, da er die
Wortkombination "mindestens 21" enthielt. Dieser Ausdruck war allerdings keine
Altersbeschraenkung: Stattdessen handelte es sich dabei um die Zahl der Verletzten bei
einem Feuergefecht.
Politiker in den USA und im Ausland sprechen sich dafuer aus, Filtersoftware als
Standard-Tool in Bibliotheken und an Schulen einzurichten. Viele Studenten beklagen sich
jedoch darueber, diese Software wuerde ihre Studien eher behindern als unterstuetzen. Die
Beschwerden veranlassten Peacefire dazu, mehrere Filterprogramme ueber eine Reihe von
Websites laufen zu lassen, die mit Amnesty International in Verbindung stehen. Ergebnis
der Studie: Es wurden mehr Nachrichten-Websites als pornografisch orientierte Seiten von
der Software gesperrt. Die Realtime
Blackhole List blockierte ironischerweise die Internetseiten von Peacefire, da das
Programm beim selben Internet-Host eine Website gefunden hatte, die als potenzieller
Versender von Spam-Mails gilt. Diese Seiten stehen allerdings in keinem Zusammenhang mit
Peacefire.
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Publius: Das Ende der
Internet-Zensur?
(Meldung der Washington Post vom 30. Juni 2000)
AT&T Labs hat Mitte 2000 sein System "Publius" vorgestellt, das absolute
Redefreiheit und Anonymität im Internet garantieren und die Online-Zensur aufheben soll.
Auch mit anderen Projekten wurde bislang versucht, das Internet von Zensur und Kontrollen
zu befreien, nun jedoch wird diese Bewegung durch die hochrangige Präsenz von AT&T Labs unterstützt.
Publius verschlüsselt Dateien, die danach
fragmentiert und auf verschiedene Server verteilt werden. Bei Bedarf werden diese Dateien
dann wieder zusammengesetzt. Durch den Einsatz von mehreren Servern wird eine Zensur
extrem erschwert.
Anfänglich wird Publius eine zweimonatige Versuchsperiode durchlaufen. Bei Erfolg soll
eine permanente Version des Systems erstellt werden. Internet-Experten zeigen sich bislang
beeindruckt von Publius, andere, die sich mit kriminellen Aktivitäten auseinandersetzen
müssen, weniger. "Wer will denn anonym sein außer beispielsweise Kriminelle,
Terroristen oder Pädophile, Hersteller von Kinderpornografie, Hacker und Versender von
Viren?", fragt Bruce Taylor vom "Nationalen Rechtszentrum für Kinder und
Familien" (NLC).
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Erlösung für
Netzadministratoren oder Zensur durch die Hintertür?
Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Hessen hat ein Programm entwickelt, das
nach "strafrechtlich relevanten" Dateien im Firmennetz sucht.
Landeskriminalämter prüfen dazu Dateien im Internet und erstellen
"Fingerabdrücke" der illegalen Schmuddelbilder. Mit einem Suchprogramm können
dann die von den LKAs als "strafrechtlich relevant" eingestuften Dateien im
eigenen Netz identifiziert und beseitigt werden. Die Software Namens "Perkeo
Filescan" ist nicht ganz billig: eine Lizenz für eine ein Gigabyte große Festplatte
kostet 789 Mark, 5 GB kosten 1198 Mark, die jährlichen Updates schlagen noch mal mit etwa
300 bis 350 Mark zu Buche. Das Programm stellt für Internetprovider die einzige technisch
mögliche und zumutbare Möglichkeit dar, ihre Server auf illegale Schmuddelbilder zu
überprüfen. Als Anwender muß man sich voll auf die Fähigkeiten und Aussagen des
Programms verlassen, zu dem es derzeit keine Alternative gibt. Als Netzadministrator eines
öffentlich zugänglichen Servers kommt man gemäß dem Mediendienste- Staatsvertrag kaum
um die Anwendung von Perkeo Filescan herum, will man nicht mit einem Bein im Knast stehen.
Infos gibt's bei der Firma Compass Informatik und Consulting GmbH, die das Programm
exklusiv vertreibt, unter der Rufnummer +49 6122 800559 oder über www.perkeo.com. |
"Die Tage, in denen sich das Internet unkontrolliert als
wildwuchernde globale Spielwiese entwickeln konnte, sind gezählt. Der Rasenmäher ist
längst unterwegs" schreibt FOCUSonline
im September 1997 - dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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