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Umsatz der Phonowirtschaft stagniert
(Meldung des Bundesverbandes der
Phonographischen Wirtschaft vom 19. April 2001)
"Angesichts der Flutwelle von Internet-Piraterie und der ausufernden privaten
Vervielfältigung mit Hilfe von CD-Brennern ist das Umsatzergebnis des vergangenen Jahres
als Erfolg zu werten," erklärt Thomas M. Stein, Vorstandsvorsitzender des
Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft auf der Jahrespressekonferenz der Branche
in Hamburg. Die deutsche Phonoindustrie hat im Jahr 2000 ihr Absatz- und Umsatzniveau aus
dem Vorjahr nicht ganz erreichen können. Der Umsatz zu Endverbraucherpreisen der an der
Verbandsstatistik teilnehmenden Unternehmen ging 2000 um 2,2 % auf 4,78 Milliarden DM
(1999: 4,89 Mrd.) zurück. Der Absatz von Tonträgern sank von 272,5 auf 262,2 Millionen
Stück (-3,8%).
Der physische Absatz von Tonträgern bleibt auch 2001 Lebensnerv des Musikmarktes. Das
Internet ist der Impulsgeber für dessen weitere Entwicklung. "Inzwischen sind
Webauftritte Standard, und auch der Download-Handel ist in Gang gekommen. Allerdings hat
es die Phonowirtschaft in diesem Bereich besonders schwer, weil massenhafte illegale
Angebote das Internet dominieren", erläutert Thomas M. Stein. "Musik und
Internet passen ideal zusammen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings der wirksame
Schutz des geistigen Eigentums von Komponisten, Autoren, ausübenden Künstlern und
Tonträgerherstellern."
Im Lauf des Jahres 2001 wird MusicLine an den Start gehen, die den Gesamtkatalog der
deutschen Phonoindustrie und die Webangebote der Branche für Endkunden online
erschließen wird. Hiermit schafft die deutsche Musikindustrie eine wesentliche
Voraussetzung, um Internet-Nutzern das Suchen und Finden von Titeln, Interpreten, News,
Events und Webauftritten der Unternehmen so einfach wie möglich zu machen. Sie suchen
alle verfügbaren Aufnahmen von Elton John? Wie heißt die Sängerin von
"Downtown"? Alles kein Problem mit MusicLine.
Wolf-D. Gramatke, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Landesgruppe der IFPI, spricht
von drei Schritten, die die Musikindustrie national und international beschreitet:
"Die Musikwirtschaft bietet attraktive Angebote, auch im Internet. Sie bekämpft jede
Form der Musikpiraterie konsequent, die ja nichts anderes ist als Diebstahl geistigen
Eigentums. Und sie wird ihre Produkte künftig mit geeigneten Maßnahmen schützen. Von
den politischen Akteuren erwarten wir klare rechtliche Rahmenbedingungen für
Geschäftsmodelle im Netz und die Reform der Regelungen zur Privatkopie."
Die politischen Diskussionen der nächsten Monate werden wichtige Weichen für die
Musikbranche stellen: Die Anfang April vom Europäischen Rat beschlossene
Urheberrechts-Richtlinie muss bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die
Ausgestaltung der Regelungen zur Privatkopie werden dabei eine große Rolle spielen.
Außerdem wird die Bundesregierung Folgerungen aus ihrem Bericht über die Entwicklung der
Vergütungen für private Vervielfältigungen zu ziehen haben. Auch die aktuellen
Diskussionen um die Vergütungen bei Leeermedien und CD-Brennern werden hier einfließen.
(Umfassendes Infomaterial bietet das "Jahrbuch 2001 - Phonographische
Wirtschaft", erschienen im Josef Keller Verlag und dort oder im Buchhandel unter der
ISBN 378080176X zu beziehen.)
Ergänzung: Die klassische Unterhaltungselektronik wächst dagegen um
fast 6 Prozent - siehe BAULINKS-News vom 18.4.2001
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Plattenindustrie fordert
strengere Kontrollen in Sachen Napster
(Meldung der New York Times vom 28. März 2001)
Die Online-Musiktauschbörse Napster soll sich künftig stärker dafür einsetzen, dass
urheberrechtlich geschütztes Material aus ihrem Netzwerk herausgefiltert wird, so ein
Antrag der amerikanischen Plattenindustrie bei einem US-Gericht. Nach Aussage von Hilary
Rosen, Vorsitzende der Vereinigung amerikanischer Plattenproduzenten (RIAA), waren Napsters bisherige
Anstrengungen ein "absoluter Reinfall". "Praktisch alle" der 675.000
urheberrechtlich geschützten Titel, die Napster von der Plattenindustrie genannt wurden,
"sind nach wie vor über das Netzwerk erhältlich", so Rosen weiter. In ihrer
Klage weist die Plattenindustrie darauf hin, dass die Napster-Technologie mit
textbasierten Methoden und nicht mit digitalen Fingerabdrücken arbeitet, sodass Napster
die von der Musikindustrie angeführten Titel gar nicht sperren könne.
Napster zufolge wird die von der Richterin Marilyn Hall Patel in einer per
einstweiliger Verfügung erlassenen Anordnung allerdings "aufs Genaueste"
befolgt. Im April treffen sich die Parteien erneut vor Gericht. Im Rahmen dieser
Verhandlung soll überprüft werden, ob Napster die gerichtliche Auflage, weitere
Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, tatsächlich erfüllt. In einer Anfang März
eingereichten Klage behauptete Napster wiederum, die Versuche der Musiktauschbörse, der
richterlichen Anordnung Folge zu leisten, Würden durch die Plattenindustrie behindert.
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Napster mit neuem Business-Modell
(Meldung vom 21. Februar 2001)
Plattenlabels, Künstler und andere
Rechteinhaber sollen in den nächsten fünf Jahren eine Milliarde US-Dollar erhalten
Napster hat erstmalig das neue Business-Modell vorgestellt, über das die
Musiktauschbörse bereits seit sechs Monaten mit den wichtigsten Plattenlabels verhandelt.
Mit diesem Modell möchte Napster eine Einigung mit der Musikindustrie erzielen und ein
eventuelle Schließung abwenden.
Das Modell sieht unter anderem vor, dass Napster den großen Plattenlabels und Autoren
sowie den unabhängigen Labels und Künstlern in den nächsten fünf Jahren eine Zahlung
von einer Milliarde US-Dollar garantiert. Insgesamt 150 Millionen Dollar pro Jahr werden
an die großen Labels ausgeschüttet, 50 Millionen Dollar gehen an die unabhängigen
Labels und Künstler. Die genaue Verteilung auf Label oder Künstler wird sich nach der
Zahl der übertragenen Files richten. Die Labels binden sich dabei nicht ausschließlich
an Napster.
"Bei all unseren Gesprächen mit den großen Plattenlabels und dem Verband der
amerikanischen Schallplattenindustrie (RIAA), die in den letzten Monaten stattfanden,
haben wir eines deutlich gemacht: Napster wird ein praktikables Business-Modell bieten,
das regelmäßige Zahlungen an die Industrie ermöglicht. Wir sind dabei, die nötige
Technologie dafür entwickeln", so Hank Barry, CEO von Napster. "Nachdem wir das
neue Business-Modell und die dafür notwendige Technologie heute vorgestellt haben, hoffen
wir, dass sich die Musikindustrie mit uns an einen Tisch setzt, um schnell eine
zufriedenstellende Lösung zu finden - sowohl fürdie Konsumenten als auch für die
Künstler."
Andreas Schmidt, President & CEO der Bertelsmann eCommerce Group, sagte: "Wir
haben uns mit Napster zusammengetan, weil wir überzeigt sind, dass Napster mit seiner
einmaligen Community als Vermarktungsplattform für Künstler ein großes Potenzial hat.
Napster bietet der Plattenindustrie außergewöhnliche Ertragsmöglichkeiten. Darum ist es
jetzt für die Musiklabels an der Zeit, gemeinsam eine Lösung für die sinnvolle Nutzung
dieses Potenzials zu finden, anstatt dagegen anzugehen."
Barry erläuterte das neue Business-Modell von Napster, mit dem zukünftig die in
Aussicht gestellten Zahlungen garantiert werden können. Noch sei die Höhe der Gebühren
nicht explizit festgelegt. Es stehe aber schon fest, dass es zwei Gebühren-Modelle geben
werde:
- Für eine Basis-Mitgliedschaft müssen die Napster-Nutzer demnach zwischen 2,95 und 4,95
US-Dollar pro Monat bezahlen. Die Anzahl der herunterladbaren Musiktitel ist hierbei
limitiert.
- Die Premium-Mitgliedschaft bietet einen unbegrenzten Zugriff auf Musikstücke und soll
zwischen 5,95 und 9,95 US-Dollar kosten.
Barry äußerte sich auch zu wichtigen Aspekten der sicheren Datenübertragung und des
Copyrights. Das neue Napster, welches im Sommer starten soll, wird wie ein
Promotion-Service mit limitiertem Übertragungsmodus von 128 kbps und niedriger aufgebaut.
Wenn die Nutzer CDs brennen oder Musik auf anderen Abspielgeräten hören wollen, müssen
sie eine zusätzliche Gebühr entrichten. Der neue Service bietet hochqualitative Files
sowie sichere und nutzerfreundliche Übertragungsmöglichkeiten. Zusätzlich haben die
Nutzer Zugriff auf eine persönliche Jukebox sowie erweiterte Suchfunktionen und
verschiedene Community-Angebote.
Napster-Gründer Shawn Fanning fügte hinzu: "Ich selbst habe noch viele spannende
Ideen für die Weiterentwicklung von Napster und freue mich darüber, dass die
Napster-Community uns bei unserer Entwicklung so großartig unterstützt."
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Plattenindustrie rechnet für
2000 mit weniger CD-Umsatz
(Meldung vom 8. Februar 2001)
Die deutsche Plattenindustrie erwartet für das Jahr 2000 erneut sinkende CD-Umsätze
und macht dafür vorrangig den Anstieg von privaten CD-Kopien verantwortlich. Der
Gesamtumsatz der Branche sei 2000 auf rund 4,8 Milliarden Mark (2,45 Milliarden Euro)
gefallen. Damit würden die Geschäfte des Jahres 1996 unterschritten. Angaben des
Verbandes zufolge waren die Umsätze bereits in den Vorjahren geschrumpft:
- 1998 hatten die Umsätze noch bei 5,035 Milliarden Mark (2,57 Milliarden Euro) gelegen
und
- 1999 bei 4,89 Milliarden Mark (2,5 Milliarden Euro).
Im vergangenen Jahr seien in Deutschland rund 200 Millionen Musik-CDs verkauft worden,
stellte der Vorstandschef des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, Thomas
Stein, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" fest; zugleich seien aber rund 100
Millionen CD-Rohlinge über die Ladentheken gegangen, auf die legal oder illegal Kopien
gebrannt werden könnten.
Das CD-Kopieren im Computer oder in gesonderten CD-Brennern wirke sich bis auf weiteres
stärker aus als etwa das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet. Diese Technik
werde frühestens in fünf Jahren von der Masse der Verbraucher genutzt werden, sagte der
Stein, der im Hauptberuf Marketingchef der Bertelsmann-Musiktochter BMG ist. Die
Internet-Musiktauschbörse Napster, mit der Bertelsmann eine Allianz eingangenen war,
werde aber in Zukunft "ein Megastore" werden.
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Bertelsmann und Napster
bilden strategische Allianz
(Meldung vom 31. Oktober 2000)
Die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) und Napster Inc. gaben Ende Oktober 2000 die
Gründung einer strategischen Allianz zur Weiterentwicklung von Napster als
Filesharing-Service nach dem "Person-to-Person"-Prinzip bekannt.
Die von der Bertelsmann AG neu gegründete Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) und
Napster werden hierfür ein neues Geschäftsmodell entwickeln. Es soll
- einerseits den bekannten Bedienkomfort bei der Nutzung von Napster garantieren und
- gleichzeitig sicherstellen, dass Tantiemenzahlungen an Rechteinhaber wie Künstler,
Autoren und Plattenlabels künftig gewährleistet werden.
Beide Partner werden um Unterstützung innerhalb der Musikindustrie werben, um Napster
in einen Abonnement-basierten Musikservice umwandeln zu können. Sie laden die großen
Musikfirmen ein, an diesem Prozess aktiv teilzuhaben.
Im Zuge der neuen Partnerschaft kündigte die Bertelsmann Music Group (BMG) an, ihre
Klage gegen Napster Inc. zurückzuziehen und den kompletten Katalog ihrer digitalisierten
Musiktitel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Napster die
Einführung des Abonnement-Musikservice vollständig umsetzt. Die BeCG wird Napster einen
Kredit zur Verfügung stellen, der die Realisierung des neuen Geschäftsmodells
ermöglicht. Gleichzeitig erhält die BeCG eine garantierte Zusicherung, einen Anteil an
Napster erwerben zu können.
Thomas Middelhoff, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann AG: "Das Prinzip des
Filesharings hat mit seinem Bedienkomfort sowie dem umfassenden Content- und
Community-Angebot Millionen von Menschen weltweit in seinen Bann geschlagen." Napster
habe einen neuartigen Weg des Musikvertriebs aufgezeigt. Bertelsmann sei der festen
Überzeugung, dass Filesharing die Basis für künftige Geschäftsmodelle der
Musikindustrie darstelle, so Middelhoff weiter. Er betonte: "Wir laden die
Musikfirmen, Plattenlabel und Künstler der Welt ausdrücklich ein, an der Entwicklung
eines neuartigen, Abonnement-basierten Filesharing-Modells mitzuwirken."
Ähnlich zukunftsweisend sieht Hank Barry, CEO von Napster, die Allianz für sein
Unternehmen und dessen Nutzer: "Die strategische Allianz mit Bertelsmann ist der
einzig richtige nächste Entwicklungsschritt für Napster. Die Napster-Community ist die
am schnellsten wachsende in der Geschichte des Internet. Unsere Nutzer werden aus
Bertelsmanns Willen zu innovativem Denken einen enormen Vorteil für sich ziehen
können."
Napster-Gründer Shawn Fanning betonte: "Ich freue mich sehr, dass Bertelsmann die
Einzigartigkeit der weltweiten Napster-Community zu schätzen weiß." Er sei sich
sicher, so Fanning weiter, dass Napster immer mehr Menschen bei der Entdeckung neuer Musik
helfen wird.
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Schluss mit dem Herunterladen
(Meldung des Boston Sunday Globe vom 10. September 2000)
Mehrere US-Colleges verbieten oder beschränken mittlerweile den Zugriff ihrer
Studenten auf die umstrittene Musik-Tauschbörse Napster, obwohl viele dieser Schulen das
Problem mit diesem Dienst nicht in einer möglichen Urheberrechtsverletzung, sondern
vielmehr in der Überlastung ihrer Server sehen. Am Amherst College zum Beispiel wurde durch die Nutzung von Napster durch
die Studenten eine Belastung des schuleigenen Netzes von bis zu 50 Prozent erreicht,
wodurch die Professoren bei ihren Nachforschungen im Internet behindert wurden. Amherst
College und seine Nachbarn Hampshire und Smith verweigern mittlerweile den Zugriff zu
dieser Website. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht besagt, dass fast ein Drittel der
befragten US-Colleges die Nutzung von Napster verbietet. Einige Colleges verschließen
sich jedoch gegen die Warnrufe von Anwälten der Plattenindustrie und gegen die
Aufforderungen ihrer wütenden Professoren, endlich einzuschreiten. Einige Studenten haben
bereits über neue Wege des Zugriffs auf die Website berichtet, bei denen eine Blockade
des Schulnetzes verhindert werden kann. Andere Schulen haben ihren Studenten den Zugriff
nicht untersagt, haben sie aber davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Online-Aktivitäten
kontrolliert würden. Sobald ein Student einen zu großen Teil des Netzes belegt, wird von
offizieller Seite eingegriffen.
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Erste Verurteilung
wegen Raubkopien
(Meldung vom 10.9.2000)
In Norwegen ist erstmals ein Jugendlicher wegen Handels mit illegal vom Internet
kopierter Musik im MP3-Format verurteilt worden. Wie die Osloer Zeitung
"Aftenposten" meldete, verhängte das zuständige Amtsgericht gegen den
Angeklagten, dem auch Geldfälschung vorgeworfen worden war, eine Haftstrafe von zwei
Jahren und sechs Monaten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Obwohl das hohe Strafmaß
weitgehend durch die Geldfälschung bedingt war, nannten Vertreter der norwegischen
Musikindustrie das Urteil "bahnbrechend".
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Copyright-Klage löst Boom
für MP3-Tauschbörsen aus
(Meldung vom 5.8.2000)
Ob die Musikindustrie ein Eigentor registrieren muss oder die Klagen gegen die
MP3-Tauschbörsen letztlich zu einer friedlichen Aufteilung der Märkte für
Internet-Musik führen, wird sich erst noch weisen. Bislang jedenfalls führten die Klagen
gegen Napster & Co. eher zu einem Popularitätsschub für Tauschbörsen und
Internet-Anbieter. Napster.com jedenfalls soll in der Woche, als zuerst die einstweilige
Verfügung die Schließung des Diensts forderte und Napster dann deren Aussetzung
erreichen konnte, die am meisten besuchte Unterhaltungsseite im Internet gewesen sein.
Nach Zahlen von PC Data Online besuchten innerhalb einer Woche 5,8 Millionen Nutzer das
Angebot. Das Forschungsinstitut Nielsen schätzte, dass drei Prozent aller
Internet-Besucher in den letzten Stunden vor der erwarteten Schließung der Seite
vorbeisurften. Auch andere Musik-Börsen verzeichnen durch die Diskussion Zulauf. Der
ebenfalls in ein Verfahren verwickelte Anbieter Scour verzeichnete PC Data zufolge 1,3 Millionen Besucher in einer
Woche. gnutella.wego.com, ein
Server mit Diensten für Gnutella-Anwender, registrierte bis zu 72.000 Zugriffe pro
Stunde, verglichen mit normalerweise 1.800.
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Muß Napster schließen
(Meldung vom 27.7.2000)
Napster musste am 28. Juli 2000 um 0 Uhr alle Server vom Netz nehmen bis das laufende
Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die Macher von Napster hätten "ein
Monster" geschaffen, so Richterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht in San
Francisco am Ende der Anhörung am 26. Juli. Damit hat die RIAA
einen ersten Sieg im Rechtsstreit gegen das kleine Unternehmen in Sillicon Valley
davongetragen.
Napster verstoße massiv gegen Urheberrechte und stelle den Nutzern ein einfaches
Mittel zu Verfügung, diesen Missbrauch zu fördern, so Richterin Patel. "Napster hat
dieses Programm geschrieben. An Napster liegt es nun, ein Programm zu schreiben, das es
Usern verbietet, illegale MP3-Dateien auszutauschen".
Die unzähligen Downloads von MP3-Dateien mit Hilfe von Napster hätten der
Musikindustrie einen bedeutsamen und unersetzbaren Schaden zugefügt, der nicht mehr
behoben werden könne. 80 Prozent der angebotene Downloads seien illegal und nach
Schätzungen würden bis Jahresende mehr als 70 Millionen registrierte User Napster
nutzen. Deshalb sah sich Patel zu ihrer vorläufigen Entscheidung gezwungen. Außerdem
warf sie Napster vor, nicht alles Erdenkliche getan zu haben, um die Nutzer zu
identifizieren, die mit Hilfe von Napster urheberrechtlich geschützte Musikstücke unters
Volk bringen.
Napsters Anwälte sehen die Zukunft des Projektes gefährdet. "Eine gerichtliche
Anordnung, die fordert, sicherzustellen, dass geschützte Werke nicht verbreitet werden,
lässt sich nur schwer einhalten, ohne wesentliche Bestandteile aus dem Service
herauszunehmen", kritisierte David Boies, Rechtsanwalt von Napster. Boies hatte erst
kürzlich die Regierung im Verfahren gegen Microsoft
als Rechtsanwalt vertreten. Die eigentliche Gerichtsverhandlung im Fall Napster wird noch
im Laufe diesen Jahres stattfinden.
Ergänzung: Napster konnte umgehend eine Aussetzung der Verfügung
erreichen und baut auf Sony-Urteil von 1984 (Meldung des Wall Street Journal vom
13. September 2000):
Insiderberichten zufolge will Napster seine Verteidigungsstrategie auf einer
Entscheidung des Supreme Court von 1984 im Prozess der Filmindustrie gegen Sonys Betamax
VCR aufbauen. Das Gerichtsurteil des Supreme Court fiel zugunsten von Sony aus, da die
Richter der Meinung waren, dass Sonys Betamax VCR nicht einfach vom Markt genommen werden
könne, nur weil einige Verbraucher damit urheberrechtlich geschütztes Eigentum
kopierten. In der Urteilsbegründung von 1984 wurde weiterhin auf die "im
Wesentlichen legalen" Anwendungen von Betamax hingewiesen.
Die Napster-Anwälte wollen bei der für den 2. Oktober anberaumten Anhörung vor einer
Jury aus drei Bundesrichtern eine ähnliche Argumentation ins Feld führen, so Insider.
Weiterhin wolle Napster bei seiner Verteidigung die legalen und durchaus nutzbringenden
Anwendungs-Möglichkeiten des Programms besonders hervorheben. Denn auch wenn die
Online-Musiktauschbörse von den Nutzern vorwiegend zum Herunterladen urheberrechtlich
geschützter Titel aus dem Netz verwendet werde, so könne sie z.B. bei der
Veröffentlichung neuer Musiktitel auch durchaus nutzbringend und vor allem legal
eingesetzt werden.
Sicheren Quellen zufolge wolle Napster bei seiner Verteidigung keinesfalls bestreiten,
dass es sich beim Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte um einen Straftatbestand
handelt.
Rechtsanalysten hingegen bezweifeln, dass Napster mit dieser Strategie Erfolg haben wird.
Da die Technologie hinter Napster weder neu noch besonders komplex ist, sei es fraglich,
so die Analysten weiter, ob Napster den Vorstellungen des Supreme Court von "im
Wesentlichen legalen" Anwendungen entspreche. Anders als im Betamax-Fall, wo das Ziel
der Klage in einem Verbot der neuen Technologie lag, werde sich die Plattenindustrie wohl
eher darauf berufen, dass ein Napster-Verbot gleichzeitig ein Verbot unfairer
Geschäftspraktiken darstelle. (Der "Betamax-Fall" in aller Ausführlichkeit http://caselaw.findlaw.com/....) |
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