Verlangen Sie mehr als der Gesetzgeber

Sechs Monate das ist nur der Mindestschutz: Damit hat sich ein Händler noch nicht besonders ins Zeug gelegt. Für Ihre gesetzlichen Ansprüche muß außerdem nicht der Hersteller, sondern ohnehin immer der Händler geradestehen.
12, 24 oder gar 36 Monate, das sind freiwillige Zusatzleistungen, die in der Regel der Hersteller anbietet. Nach diesen sollten Sie Ausschau halten. Doch obendrein bieten manche Firmen einen Extraservice, der sich ganz besonders auszahlen kann: Das ist der Vor-Ort-Service. Hier bringen Sie einen defekten Rechner nicht zum Händler, der das Gerät dann um die halbe Welt schickt. EinTechniker kommt stattdessen vorbei und repariert das Gerät dort, wo es steht. Das spart Zeit und Geld. Selbst wenn für diesen Service beim Kauf eine Extragebühr verlangt wird in aller Regel ist sie das Geld wert!