Tarife der Deutschen Post (nationaler Versand)

[Alle Angaben ohne Gewähr!]


Produkt

Mindestmaße (LxB)

Höchstmaße (LxBxH)

Gewicht

Preis

Standardbrief

140 x 90 mm

235 x 125 x 5 mm

20 g

0,55 €

Kompaktbrief

100 x 70 mm

235 x 125 x 10 mm

50 g

1,00 €

Großbrief

100 x 70 mm

353 x 250 x 20 mm

500 g

1,44 €

Maxibrief

100 x 70 mm

353 x 250 x 50 mm

1.000 g

2,20 €

         

Büchersendung Standard

140 x 90 mm

235 x 125 x 5 mm

20 g

0,41 €

Büchersendung Kompakt

100 x 70 mm

235 x 125 x 10 mm

50 g

0,56 €

Büchersendung Groß

100 x 70 mm

353 x 250 x 20 mm

500 g

0,77 €

Büchersendung Maxi

100 x 70 mm

353 x 250 x 50 mm

1.000 g

1,28 €

         

Warensendung Standard

140 x 90 mm

235 x 125 x 5 mm

20 g

0,41 €

Warensendung Kompakt

100 x 70 mm

235 x 125 x 10 mm

50 g

0,66 €

Warensendung Maxi

100 x 70 mm

353 x 250 x 50 mm

500 g

1,53 €

         

Päckchen

15 x 11 x 1 cm

60 x 30 x 15 cm oder
L+B+H max. 90 cm (dabei keine Seite länger als 60 cm)

2 Kg

4,10 €

Postpaket

13 x 11 x 1 cm

120 x 60 x 60 cm

5 Kg

6,70 €

 

13 x 11 x 1 cm

120 x 60 x 60 cm

10 Kg

9,70 €

 

13 x 11 x 1 cm

120 x 60 x 60 cm

20 Kg

13,00 €

Hinweise zu Büchersendungen:
Als Büchersendungen können Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarten versandt werden, die mittels Zwischenträger gedruckt sind. Die Bücher und Broschüren müssen einen Einband oder Umschlag haben und an der Seite fest zusammengehalten sein. Als Beilage sind ausschließlich erlaubt: Die Rechnung, ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck, ein Rückantwortumschlag, eine Leih- und/oder Buchlaufkarte. Die Büchersendung darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen. Werbung ist nur auf dem Umschlag und auf je zwei aufeinanderfolgenden Seiten am Anfang und Ende des Werkes zugelassen. Grundsätzlich sind offener Versand sowie die Bezeichnung »Büchersendung« oberhalb der Anschrift erforderlich.

Hinweise zu Warensendungen:
Als Warensendungen können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, versandt werden. Allen Warensendungen können kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben sowie die Rechnung und ein ensprechender Zahlungsverkehrvordruck beigelegt werden. Briefliche Mitteilungen sind nicht zugelassen. Kalender, Papier- und Verkaufswaren dürfen als Hauptgegenstand versandt werden. Andere Druckstücke, z.B. Angebote oder Kataloge, sind nur als Beilage zugelassen. Nicht als Verkaufswaren gelten z.B. Eintrittskarten, Gutachten, Gutscheine u.ä., da diese Gegenstände selbst nicht Kaufgegenstand sind. Grundsätzlich sind offener Versand sowie die Bezeichnung »Warensendung« oberhalb der Anschrift erforderlich.

Dieses Dokument gehört zur Software »BayWatcher Pro« von http://www.aborange.de