Haushaltshilfe (Hauptformular, Z. 91-92) ============== Aufwendungen werden bis zu 1800 DM im Jahr bercksichtigt, wenn a) der Arbeitnehmer oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat oder b) der Arbeitnehmer oder eine zu seinem Haushalt geh”- rende von ihm unterhaltene Person krank ist oder dauernd hilflos bzw. schwer k”rperbehindert ist. Heim- u. Pflegeunterbringung (Hauptformular, Z. 91-92) ============================ Der o.g. Personenkreis erh„lt bei Heim-/Pflegeunterbringung ein- nen Freibetrag von 1800 DM. (Nicht zus„tzlich zur Haushaltshilfe) Pflegepauschbetrag (Hauptformular, Z. 93-94) ================== Fr die Pflege einer st„ndig hilflosen Person (es mssen nicht unbedingt Familienangeh”rige sein) kann ein Pflegepauschbetrag von 1800,- DM geltend gemacht werden ohne Nachweise der Einzel- kosten. H”here Aufwendungen (hier allerdings nur fr Familien- angeh”rige) mssen nachgewiesen und um die zumutbare Belastung gekrzt werden.(Geben Sie diese Kosten unter "Allgemeine auáer- gew”hnliche Belastungen" auf der n„chsten Seite ein). Untersttzung bedftiger Personen (Hauptformular, Z. 95-100) ================================= Werden bedrftige Angeh”rige untersttzt, k”nnen diese Leistun- gen bis zu 7200 DM bei zu untersttzenden Personen ber 18 Jahre bzw. bis zu 4104 DM bei zu unterst. Personen bis 18 Jahre gel- tend gemacht werden. Hat die unterhaltende Person eigene Einkn- fte, vermindert sich der Betrag von 7200/4104 um den Betrag, der den Anrechnungsfreibetrag von 6000 DM bersteigen. Kinderausbildungsfreibetr„ge (Hauptformular, Z. 101-110) ============================ Erhalten Sie fr ein in Ausbildung befindliches Kind einen Kin- derfreibetrag, so werden folgende Ausbildungsfreibetr„ge gew„hrt: - Fr ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat: 2400 DM - wenn dieses Kind ausw„rtig untergebracht ist: 4200 DM - Fr ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ausw„rtig untergebracht ist: 1800 DM Kinderbetreuungskosten (Hauptformular, Z. 111-115) ====================== Fr Kinder unter 16 Jahren bei Alleinstehenden die erwerbst„tig, krank oder k”rperbehindert sind wird ein Pauschbetrag von 480 DM gew„hrt. Die tats„chlichen Betreuungskosten k”nnen bis zu 4000 DM + 2000 DM/weiteres Kind bercksichtigt werden. Geben Sie diese Ko sten bitte unter 'Allgemeine auáergew”hnliche Belastungen' ein, da sie um die zumutbare Belastung gekrzt werden mssen. Die tats„chl. Kosten k”nnen auch bei Verheirateten bercksichtigt werden, wenn der eine Ehegatte erwerbst„tig und der andere krank oder behindert ist (nicht aber die Pauschale von 480 DM). Allgemeine auáergew”hnliche Belastungen (Hauptform. Z. 116-119) ======================================= Geben Sie hier die auáerg. Belastungen ein, die um die zumutbare Eigenbelastung (wird vom Programm errechnet) gekrzt werden. Dazu z„hlen z. B. Scheidungskosten, Krankheitskosten, Hilfsmittel (z.B. Zahnersatz, Brillen), Kuren, Beerdigungskosten wenn sie den Nachlaá bersteigen, unter gewissen Voraussetz. T”chteraussteuer, Privatfahrten mit dem PKW von K”rperbehinderten mit mindest. 80 % oder aber 70 % Erwerbsminderung bei gleichzeitiger starker Geh- oder Stehbehinderung (anerkannt werden 3000 km x 0,52 = 1560 DM) Anschaffungsjahr der Wohnung (Anlage FW) ============================ Die Angabe wird zur šberprfung des Anspruchs auf 10e-F”rderung ben”tigt, da fr nach dem 31.12.1991 angeschaffte Wohnungen die F”rderung nur noch gew„hrt wird, wenn der Gesamtbetrag der Ein- knfte 120000/240000 DM nicht bersteigt. Abschreibung nach Parag. 10e (Anlage FW) ============================ Fr nach dem 31.12.86 angeschafftes bzw. hergestelltes Wohneigen- tum k”nnen Sie eine Abschreibung in H”he von 5 % j„hrlich der An- schaffungs-/Herstellkosten zuzgl. der H„lfte der Anschaffungs- kosten fr das Grundstck bis max. 300000 DM (330000 DM, wenn die Anschaffung/Herst. nach dem 31.12.90 erfolgte) vornehmen. Neuregelung fr nach dem 31.12.91 angeschaffte Wohnungen: -Abschreibung: 4 Jahre 6%, danach 5% von max. 330000 DM -Einfhrung einer Einkommensgrenze, d.h. die F”rderung wird nicht gew„hrt, wenn der Gesamtbetrag der Einknfte bei Ledigen 120000 DM bzw bei verheirateten 240000 DM bersteigt. Das Programm pr- ft diese Grenze u. l„át bei šberschreiten vorgenannter Werte die Wohnungsbauf”rderung auáer Ansatz. Kosten vor Bezugsfertigkeit (Anlage FW) =========================== Dazu geh”ren z.B. Schuldzinsen,Bereitstellungszinsen, Geldbesch- affungskosten (z.B. Beratungshonorar, Fahrten zur Bank), Damnum, Disagio, Notargebhren fr Eintragung einer Grundschuld etc. Wichtig ist, daá die Kosten vor Einzug entstanden sind. Schuldzinsen (Anlage FW) ============ Fr nach dem 31.12.91 angeschaffte Wohnungen k”nnen Schuldzinsen in den ersten 3 Jahren bis max. 12000 DM/Jahr abgesetzt werden. Steuererm„áigung fr Kinder (Anlage FW, Zeile 55-56) =========================== Wenn Sie die Wohnungsbauf”rderung nach Paragraph 10e in Anspruch nehmen steht Ihnen folgende Steuererm„áigung (Baukindergeld) zu: Fr jedes zum Haushalt geh”rende Kind 600,- DM fr vor dem 1.1.90 angeschaffte/hergestellte Wohnungen 750,- DM fr in 1990 angeschaffte/hergestellte Wohnungen 1000,- DM fr nach dem 31.12.90 angeschaffte/hergest. Wohnungen Bei Inanspruchnahme von Paragraph 7b erhalten Sie eine Steuerer- m„áigung von 600 DM ab dem 2. Kind. Tragen Sie bitte die gesamte Steuererm„áigung, also Zahl der Kinder x 600 bzw. 750 bzw. 1000 DM hier ein, damit die Steuerschuld entsprechend reduziert wird. Fr nach dem 31.12.91 angeschaffte Wohnungen wird das Baukinder- geld nur gew„hrt, wenn der Gesamtbetrag d. Einknfte 120000 DM bzw. 240000 DM nicht bersteigt. Dies wird vom Programm berck- sichtigt.