Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern

Anwendungssoftware gesondert erfassen

Fast jedes Jahr werfen die Software-Anbieter neue und verbesserte Versionen ihrer Programme auf den Markt.



Vorsicht, Falle: Das Betriebssystem schreiben Sie mit dem PC ab, die Anwendungen können Sie sofort absetzen.
Wollen oder brauchen Sie immer die neuste Software auf Ihren PC, dann müssen Sie dafür regelmäßig den Geldbeutel zücken. Aber auch an diesen Ausgaben beteiligt sich Vater Staat, sofern es sich um Software handelt, die mit Ihrem Job in Zusammenhang steht. Kostet das Programm ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 410 Euro (bis 2001 galt eine Grenze von 800 Mark), können Sie es sofort als Werbungskosten erfassen.

Wenn Sie es allerdings nur zu 80 Prozent beruflich nutzen, dürfen Sie auch nur 80 Prozent der Kosten mit dem Fiskus teilen. Dieser Grundsatz gilt auch für Software, die Sie zusammen mit Ihrem Rechner in einem Paket kaufen. Bitten Sie in diesem Fall den Verkäufer, die Kosten der Anwendungssoftware gesondert auszuweisen. Liegt der Softwarepreis unter den genannten Grenzen, können Sie die Programme direkt als Werbungskosten erfassen.


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