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Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen
Die gesetzliche Gewährleistung haben Sie immer. Ein Händler kann sich hier auch nicht mit seinen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" herausstehlen.
Auch eine weiterreichende Garantie des Herstellers entbindet ihn nicht aus seinen Pflichten. Lassen Sie sich also nicht darauf ein, wenn der Händler Sie überreden möchte, ein Gerät selbst zum Hersteller einzuschicken.
Auch sollten Sie einem Händler nicht ewig Zeit zum Reparieren lassen. Als Faustregel gilt: Zwei Nachbesserungsversuche, bei größeren Geräten drei, und mehr nicht. Und mehr als zwei, höchstens drei Wochen sollten Sie auf Ihren Rechner auch nicht verzichten. Lieber Geld zurück.
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