So bringen Sie Ihren Scanner auf Trab
Scanner unterliegen wie Fotokopierer dem deutschen Urhebergesetz. Dem gemäß ist das Anfertigen von Kopien veröffentlichter Schriftwerke gebührenpflichtig. Die Gebühren, die den Autoren zufließen, zieht die "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG Wort) ein. Die Gebührenhöhe ermittelt VG Wort bei Scannern nach zwei Kriterien: der optischen Auflösung und der Scan-Geschwindigkeit. Als Vorlage setzt die Gesellschaft einen Standardbrief, den sogenannten Dr.-Grauert-Brief, ein. Scannt ein Gerät im Schwarzweiß-Modus mit über 200 dpi mehr als zwei Seiten pro Minute, muß der deutsche Hersteller oder Importeur eine Gebühr von mindestens 50 Mark an VG Wort zahlen. Bei 70-Seiten-Scannern mit einer Auflösung von mehr als 1200 dpi fällt sogar eine Gebühr von 690 Mark an. |