II. BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR BANK 24 ÜBER ELEKTRONISCHE MEDIEN 1. Zugangsmedien Der Kunde kann neben dem Telefon die Zugangsmedien T-Online (Bildschirmtext) und Telefax nutzen. 2. Zugang zur BANK 24 Als technische Anleitung für den Zugang zur BANK 24 steht dem Kunden ein BANK 24- Wegweiser zur Verfügung. Die BANK 24 übersendet dem Kunden seine vorläufige persönliche Identifikationsnummer (PIN) und die Transaktionsnummern (TAN, nur bei T- Online) mit normaler Post. Der Kunde erhält Zugang zur BANK 24 über elektronische Medien, nachdem er die ihm zugesandte PIN eingegeben hat. Der Kunde sollte beim ersten Zugriff auf sein Konto die vorläufige PIN in eine nur ihm bekannte Geheimzahl ändern; bei T- Online ist dies zwingend erforderlich. Im übrigen kann er seine Geheimzahlen jederzeit ändern. Nach einer Änderung kann die bisherige Geheimzahl nicht mehr verwendet werden. 3. Verfügungen Verfügungen per Telefon Für Verfügungen benötigt der Kontoinhaber grundsätzlich seine Telefon-PIN. Nach Maßgabe interner Sicherheitsvorschriften wird der Kunde ggf. mit einem Mitarbeiter verbunden, der den Auftrag entgegennimmt und ein Zusatzkennwort, das der Kunde mit der BANK 24 vereinbart hat, abfragt. Verfügungen per T-Online (Btx) Für Verfügungen einschließlich der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen benötigt der Kontoinhaber stets seine T-Online-PIN und zusätzlich eine TAN. Wertpapieraufträge sind zur Zeit noch nicht möglich. Verfügungen per Fax Bei Verfügungen einschließlich der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen sowie bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren genügt zur Legitimation die Unterschrift auf dem Fax. Die BANK 24 kann sich vor Ausführung eines Auftrages telefonisch vom Kunden die Ordnungsmäßigkeit bestätigen lassen. Soweit eine solche Autorisierung nicht möglich ist oder aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Echtheit des Auftrages bestehen, wird die BANK 24 den Auftrag nicht ausführen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mitteilung über die Nichtausführung. Verfügungshöchstbetrag Die BANK 24 wird Verfügungen durch telefonischen Auftrag über das Konto 24 und das Depot Konto 24, die eine Zahlung an einen Dritten (abweichende Kundennummer) enthalten, nur bis zum Betrag von insgesamt 10.000 DM pro Tag ausführen, sofern nicht ein anderer Verfügungshöchstbetrag mit dem Kunden vereinbart ist. Für Überträge innerhalb der gleichen Kundennummer oder An- und Verkäufe von Wertpapieren gilt diese Betragsgrenze nicht. Verfügungen über T-Online (Btx) werden bis zum vereinbarten T-Online (Btx)-Limit ausgeführt. Verfügungen, die den festgelegten Höchstbetrag überschreiten, können nur schriftlich erteilt werden. Minderjährige Minderjährige können Verfügungen nur durch telefonischen Auftrag an einen Mitarbeiter oder brieflich vornehmen. 4. Wesentliche Änderungen in der Kundenverbindung Wesentliche Änderungen in der Kundenverbindung wie z.B. die Kündigung von Konten oder der gesamten Kundenverbindung sowie eine Änderung der Anschrift des Kunden können nur brieflich vorgenommen werden. 5. Freigabe von Aufträgen Erklärungen des Kunden sind verbindlich abgegeben, wenn er sie gemäß dem BANK 24- Wegweiser freigegeben hat. 6. Bearbeitung von Aufträgen Die BANK 24 wird die ihr erteilten Aufträge im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeiten. Sofern eine manuelle Nachbearbeitung der Aufträge notwendig ist (alle über Sprachcomputer entgegengenommenen Aufträge), übernimmt die BANK 24 keine Garantie für den Zeitpunkt der Ausführung. 7. Sicherung der Zugangsmedien Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß keine andere Person Kenntnis von der/n Geheimzahl/en erlangt. Jede Person, die die Geheimzahl/en, eventuell die/das TAN/Zusatzkennwort des Kunden kennt, ist in der Lage, zu Lasten des Kontos des Kunden Verfügungen vorzunehmen. Stellt der Kunde fest, daß eine andere Person Kenntnis von seiner Geheimzahl bzw. seines/seiner Zusatzkennwortes/TAN hat, ist er verpflichtet, die/das Geheimzahl/Zusatzkennwort zu ändern bzw. seine noch nicht verbrauchten TAN zu sperren oder die BANK 24 hierüber unverzüglich zu unterrichten und den entsprechenden Zugang zur BANK 24 sperren zu lassen. Sind die Geheimzahl/en bzw. das/die Zusatzkennwort/TAN mißbräuchlich verwendet worden, ist vom Kunden unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 8. Haftung Die BANK 24 haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und übernimmt die Schäden in vollem Umfang, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die BANK 24 und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Hat die BANK 24 ihre Verpflichtung aus diesen Bedingungen erfüllt und der Kunde selber seine Pflichten verletzt, so trägt er den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine Geheimzahl bzw. sein/seine Zusatzkennwort/TAN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, daß eine andere Person Kenntnis von seiner Geheimzahl bzw. seinem/seiner Zusatzkennwort/TAN hat, die Geheimzahl bzw. das Zusatzkennwort nicht unverzüglich ändert oder die Sperre des Kontos für das betreffende Zugangsmedium nicht veranlaßt. Erteilt die BANK 24 auf Wunsch des Kunden per Fax Auskünfte über sein Konto/Depot auf eine von ihm angegebene Fax-Nummer, so haftet sie nicht, falls ein Dritter Kenntnis von diesen Auskünften erhält. 9. Sperrung der elektronischen Zugangsmedien Der entsprechende elektronische Zugang wird von der BANK 24 aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn die Geheimzahl dreimal hintereinander falsch bzw. drei falsche TAN eingegeben wurden. Bei T-Online (Btx) kann der Kunde die Sperre der Geheimzahl selbst aufheben, indem er neben der richtigen T-Online (Btx)-PIN eine gültige TAN eingibt, eine Entsperrung der TAN ist durch schriftliche Mitteilung an die BANK 24 zu veranlassen. Beim Telefonzugang ist eine Aktivierung der PIN nur durch schriftliche Mitteilung an die BANK 24 möglich. 10. Kündigung Der Kunde kann den Zugang zur BANK 24 über einzelne elektronische Medien jederzeit kündigen und bestimmen, daß der Zugang zur BANK 24 ausschließlich schriftlich erfolgen soll. 11. Folgen der Kündigung Mit Wirksamwerden der Kündigung wird die BANK 24 den Zugang über die von dem Kunden nicht gewünschten Zugangsmedien für den Kunden sperren. 12. Änderung und Ergänzung des Vertrages über die elektronischen Zugangsmedien Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die BANK 24 bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muß den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an die BANK 24 absenden. III. Bedingungen für Gemeinschaftskonten 1. Gesamtschuldnerische Haftung Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten/-depots haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die BANK 24 kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. 2. Konto- und Depotmitteilungen Konto- und Depotmitteilungen werden in der gesondert vereinbarten Form übermittelt. Alle anderen Mitteilungen wird die BANK 24 stets an die Postanschrift des ersten Kontoinhabers richten. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeleitet, sofern die Kontoinhaber verschiedene Postanschriften angeben. 3. Verfügungsberechtigung a) Verfügungsrecht jedes einzelnen Kontoinhabers Jeder Kontoinhaber darf über die Konten/Depots ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen und zu Lasten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist: – Kreditverträge und Kontoüberziehungen Für den Abschluß und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbständig berechtigt, über die auf den Gemeinschaftskonten gegebenenfalls eingeräumten Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen. – Börsentermin- und Devisentermingeschäfte Zum Abschluß und zur Durchführung von Börsentermin- und Devisentermingeschäften zu Lasten der Konten/Depots bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern. – Erteilung und Widerruf von Vollmachten Eine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die BANK 24 unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. – Auflösung von Konten und Depots Jeder Kontoinhaber kann einzelne Konten und Depots allein auflösen; die Auflösung der gesamten Kontoverbindung kann nur durch die Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. b) Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Kontoinhabers jederzeit der BANK 24 gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Über den Widerruf ist die BANK 24 unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Sodann können alle Kontoinhaber über die Konten/Depots nur noch gemeinsam und schriftlich verfügen. c) Eröffnung weiterer Konten und Depots Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Unterkonten/Depots für die Kontoinhaber unter der noch von der BANK 24 mitzuteilenden Kundennummer zu den hier getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. d) Regelung für den Todesfall eines Kontoinhabers Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann dann der überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten/Depots auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinsam wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über die Konten/Depots seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungsberechtigung des Kontoinhabers, so kann der Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben über die Konten/Depots verfügen. Verfügungen über Konten/Depots sind nur noch schriftlich möglich. IV. SCHUFA-Adressen Für die Eröffnung eines Konto 24, den Abschluß eines Kreditvertrages und die Herausgabe einer Kreditkarte muß eine Bonitätsprüfung erfolgen. Hierfür benötigen wir auch Auskünfte von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Aufgabe der SCHUFA ist es, den Vertragspartnern — neben den Banken insbesondere auch der Versandhandel — Informationen zu geben, um sie vor Verlusten aus Kreditgeschäften mit Konsumenten zu bewahren und damit auch die Möglichkeit zu schaffen, die Kreditnehmer vor einer übermäßigen Verschuldung zu schützen. Für weitere Informationen halten wir ein SCHUFA-Merkblatt bereit, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. Sie haben selbst die Möglichkeit, jederzeit von der SCHUFA eine Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten zu erhalten. Die Anschrift der für Sie zuständigen SCHUFA entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht. Maßgeblich für die richtige Anschrift ist die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes: Kennung: Anschriften der SCHUFA-Gesellschaften B 12061 Berlin Postfach 42 01 32 D 40038 Düsseldorf Postfach 10 47 44 DO 44037 Dortmund Postfach 10 37 63 F 60020 Frankfurt Postfach 10 20 55 H 30056 Hannover Postfach 56 40 HB 28017 Bremen Postfach 10 17 20 HH 20039 Hamburg Postfach 10 58 09 K 50886 Köln Postfach 45 11 40 M 80001 München Postfach 20 01 44 S 70041 Stuttgart Postfach 10 46 43 B. Bedingungen für die einzelnen Bankprodukte I. Bedingungen für das EiNlageNgeschäft 1. Cash Spar 24 (1) Zinsen Der Zinssatz für die Einlage ist variabel und nach Höhe des jeweils unterhaltenen Gesamtguthabens gestaffelt. Der jeweils aktuelle Zinssatz wird auf Anfrage telefonisch oder über T-Online (Btx) mitgeteilt. Änderungen des Zinssatzes werden ohne schriftliche Mitteilung wirksam. Die Zinsen werden jeweils am Ende eines Quartals dem Cash Spar 24 gutgeschrieben. (2) Verfügungen/Referenzkonto Verfügungen können jederzeit, allerdings nur auf das bekanntgegebene Referenzkonto getätigt werden. Eine Änderung des Referenzkontos ist der BANK 24 schriftlich mitzuteilen. Das Konto ist nicht für den Zahlungsverkehr (Scheckziehungen, Lastschrifteinlösung usw.) zugelassen. Verfügungen sind nur bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens zulässig, höhere Verfügungen werden insgesamt nicht ausgeführt. Eine Verfügung über das gesamte Guthaben führt nicht zu einer Kontoauflösung. Hierfür ist ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag des Kunden erforderlich. (3) Kontoauflösung Die Abrechnung des Kontos zwecks Auflösung ist nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. (4) Kontoauszüge Kontoauszüge mit allen Umsätzen werden jeweils nach der Quartalsabrechnung erstellt und zugesandt. Der Kontoauszugsdrucker der Deutschen Bank kann genutzt werden, wenn der Kunde bereits zusätzlich ein Konto 24 unterhält und am Kontoauszugsdrucker-Service teilnimmt. (5) Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BANK 24. 2. Plan Spar 24 (1) Spareinlage Das Konto Plan Spar 24 dient als Sparkonto der Geldanlage und darf nicht für den Zahlungsverkehr (z. B. Scheckziehungen, Überweisungen) verwendet werden. (2) Sparurkunde Die BANK 24 stellt dem Kontoinhaber eine auf dessen Namen lautende Sparurkunde aus, die der Kontoinhaber sorgfältig aufzubewahren hat. Ein Verlust ist der BANK 24 unverzüglich anzuzeigen. (3) Einzahlungen Der Vertrag beginnt mit der ersten Einzahlung. Die Einzahlungen sind monatlich regelmäßig in der vereinbarten Höhe zu leisten. Die Änderung der monatlichen Rate ist jederzeit möglich. Darüber hinaus sind zusätzliche Einzahlungen nicht zulässig. (4) Zinsen Der Zinssatz ist variabel und wird auf Anfrage telefonisch oder über T-Online (Btx) mitgeteilt. Eine Änderung des Zinssatzes tritt ohne schriftliche Mitteilung in Kraft. Der Zinsertrag wird jährlich per 31.12. dem Plan Spar 24 gutgeschrieben. Innerhalb von zwei Monaten kann über gutgeschriebene Zinsen verfügt werden. Anschließend unterliegen sie der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß nachstehendem Abs. (7). (5) Bonus Bemessungsgrundlage für den Bonus sind die für die Spareinlage in dem abgelaufenen Jahr gezahlten Zinsen. Der Bonus wird jährlich per 31.12. gezahlt. Der Bonussatz entwickelt sich wie folgt: 1. + 2. Jahr 30 % 3. + 4. Jahr 40 % 5. — 8. Jahr 50 % 9. — 12. Jahr 60 % 13. — 16. Jahr 70 % 17. — 20. Jahr 80 % 21. — 24. Jahr 90 % 25. Jahr 100 % wenn der Vertrag ohne Unterbrechung und ohne Verfügung bespart wird. Bei vollständiger Verfügung/Kontoauflösung wird für das Jahr der Verfügung kein Bonus mehr gezahlt. Bei Teilverfügung beginnt die Bonusstaffel im Jahr der Teilverfügung wie bei einem Neuabschluß. (6) Unterbrechung der regelmäßigen Einzahlungen Es besteht die Möglichkeit, eine Unterbrechung der regelmäßigen Einzahlungen (Ruhezeit) zu vereinbaren. In den die Ruhezeit betreffenden Jahren wird kein Bonus gezahlt. Die Bonusstaffel wird in dem auf die Ruhezeit folgenden Kalenderjahr mit dem Bonussatz fortgesetzt, der im Jahr der Vereinbarung der Ruhezeit Gültigkeit gehabt hätte. (7) Verfügung/Kündigung Über das Guthaben kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten verfügt werden. Verfügungen sind nur durch Überweisung auf das vereinbarte Referenzkonto zulässig. Sie sind brieflich an die BANK 24 zu richten. Eine Kündigung darf nicht am Tag der Einzahlung ausge- sprochen werden. Wird das gesamte Guthaben gekündigt, sind keine weiteren Einzahlungen mehr zulässig. Soweit über den gekündigten Betrag innerhalb eines Monats nach Fälligkeit nicht verfügt und keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, werden fällige Beträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt. Ein Anspruch auf Rückzahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist besteht nicht. Stimmt die BANK 24 im Ausnahmefall gleichwohl einer vorzeitigen Rückzahlung zu, so werden Vorschußzinsen abgezogen. Sie werden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Dabei wird 1/4 des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Guthabenzinssatzes — ggf. aufgerundet auf ein volles 1/4 Prozent — zugrunde gelegt. Vorschußzinsen werden höchstens bis zur Höhe der insgesamt für die Sparein- lage vergüteten Zinsen gerechnet. Bei einer vollständigen Verfügung/Kontoauflösung wird im Jahr der Verfügung kein Bonus mehr gezahlt. Bei einer Teilverfügung beginnt im Jahr der Teilverfügung die Bonusstaffel wie bei einem Neuabschluß. (8) Kontoauszug Jährlich per 31.12. und bei Schließung des Kontos wird ein Kontoauszug erstellt und per Post zugesandt. (9) Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BANK 24. 3. Anlage 24 (1) Laufzeit/Anlagedauer Die Anlagedauer beginnt mit dem Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto und endet taggenau nach der vereinbarten Laufzeit, wenn dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, am darauffolgenden Bankarbeitstag. (2) Zinsen Die Zinsen werden vom Tag der Einzahlung bis zum Tag der Fälligkeit gezahlt. Der Zinssatz ist fest für die vereinbarte Laufzeit. Die Zinsgutschrift erfolgt bei Vereinbarungen bis einschließlich einem Jahr Laufzeit am Ende der Vertragsdauer, bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr jeweils nach einem Laufzeitjahr und am Ende der Laufzeit. Ist keine Bankverbindung für die Zinsgutschrift angegeben, werden die Zinsen dem Anlage 24-Konto gutgeschrieben. (3) Verfügungen/Referenzkonten/Kontolöschung Während der Laufzeit sind weder Einzahlungen noch Verfügungen zulässig. Änderungen des Anlagebetrages und Kontolöschungen sind nur zum Fälligkeitstermin erlaubt. Erhöhungen oder Reduzierungen des Anlagebetrages werden über das angegebene Referenzkonto abgewickelt. Änderungsaufträge können vorab erteilt werden. Aufträge zur Änderung des Referenzkontos sind brieflich zu erteilen. (4) Prolongation Vereinbarungen mit einer Laufzeit bis einschließlich zwei Monaten werden automatisch für den gleichen Zeitraum verlängert, wenn nicht bis zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit eine andere Weisung erteilt wird. Bei Vereinbarungen mit einer Laufzeit ab drei Monaten erhält der Kunde zehn Tage vor Fälligkeit ein Prolongationsangebot. Erfolgt daraufhin bis zwei Bank- arbeitstage vor Fälligkeit keine Weisung, werden Vereinbarungen bis einschließlich einem Jahr Laufzeit wie ursprünglich vereinbart zum am Fälligkeitstag geltenden Zins für die entsprechende Laufzeit verlängert. Vereinbarungen von mehr als einem Jahr werden für drei Monate zum dann für diese Frist geltenden Zins verlängert. (5) Kontoauszüge Nach jeder Kontobewegung wird ein Kontoauszug erstellt und per Post versandt. (6) Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BANK 24. II. Bedingungen für Konten und Zahlungsverkehr 1. Bedingungen für die BANK 24 ec-Karte und eurocheques 1.1 ec-Service 1.1.1 Geltungsbereich Der Kunde kann die ec-Karte für folgende Dienstleistungen nutzen: (1) als Garantiekarte für den eurocheque (2) in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (= PIN) a) zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, die mit dem ec-Zeichen gekennzeichnet sind; b) zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des – inländischen electronic cash-Systems – internationalen edc-Systems (electronic debit card) im Ausland. In eini- gen Ländern kann an Stelle der PIN die Unterschrift gefordert werden. Auf diese Kassen wird im Inland durch das electronic cash- und im Ausland durch das edc-Zeichen hingewiesen. 1.1.2 Allgemeine Regeln (1) Karteninhaber Die ec-Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, daß die an den Bevollmächtigten ausgegebene ec-Karte an die BANK 24 zurückgegeben wird. Die BANK 24 wird die ec-Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an ec- Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht jedoch die Möglichkeit, daß sie weiterhin für die Ausstellung garantierter Schecks verwendet wird. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der Karte bis zu ihrer Rückgabe an die BANK 24 entstehen, hat der Kontoinhaber zu tragen. (2) Nutzung von eurocheque-Vordrucken ohne ec-Karte eurocheque-Vordrucke können auch ohne Nutzung der ec-Karte zur Ausstellung nicht garantierter Schecks verwendet werden. Die BANK 24 ist gegen- über dem Schecknehmer zur Einlösung eines solchen Schecks nicht verpflichtet. (3) Finanzielle Nutzungsgrenze Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner ec-Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die BANK 24 berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der ec-Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt zu einer Überziehung; die BANK 24 ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für Überziehungen zu verlangen. Diese Regelungen zur Nutzungsgrenze gelten auch für die Ausstellung von nicht garantierten eurocheques ohne Verwendung der ec-Karte. Wenn die BANK 24 einen nicht garantierten Scheck nicht einlöst, unterrichtet sie gleichzeitig den Kunden. (4) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen Nutzt der Karteninhaber die ec-Karte für Verfügungen, die nicht auf Deutsche Mark lauten, wird das Konto gleichwohl in Deutsche Mark belastet. Die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird im Inland von der Stelle vorgenommen, die den Vorgang vom Ausland zur weiteren Bearbeitung erhält. Dabei legt sie den Devisenbriefkurs des dem Eingang vorangegangenen Börsentages zugrunde. Die BANK 24 gibt dem Kontoinhaber mit dem Kontoauszug den Eingangstag und den Umrechnungskurs bekannt. (5) Rückgabe der ec-Karte und der eurocheque-Vordrucke Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die BANK 24 berechtigt, die alte ec-Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die ec- Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung der Kontoverbindung oder des ec- Karten-Vertrages), so hat der Karteninhaber die ec-Karte unverzüglich an die BANK 24 zurückzugeben. Endet die Berechtigung zur Nutzung von eurocheque-Vordrucken, so sind nicht benutzte Vordrucke unverzüglich an die BANK 24 entwertet zurückzusenden. (6) Sperre und Einzug der ec-Karte Die BANK 24 darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zum Beispiel an ec- Geldautomaten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den ec-Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die BANK 24 ist zum Einzug und zur Sperre der ec-Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. (7) Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers (7.1) Unterschrift Der Karteninhaber hat die ec-Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. (7.2) Sorgfältiges und getrenntes Aufbewahren der ec-Karte und der euro- cheque-Vordrucke ec-Karte und eurocheque-Vordrucke sind getrennt voneinander und jeweils mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, daß sie abhanden kommen und gemeinsam mißbräuchlich zur Ausstellung garantierter Schecks verwendet werden. Sie dürfen insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Auch ohne ec-Karte können eurocheque-Vordrucke nach Verlust zur Ausstellung von nicht garantierten Bar- oder Verrechnungsschecks mißbräuchlich verwendet werden. Ebenso kann die ec-Karte alleine (z. B. im Rahmen des edc-Systems) mißbräuchlich eingesetzt werden. (7.3) Sorgfältiges Ausfüllen von eurocheque-Vordrucken Die eurocheque-Vordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzen, daß nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines eurocheques verschrieben oder ist der eurocheque auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist dieser zu vernichten. (7.4) Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, daß keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der ec-Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und in den Besitz der ec-Karte kommt, hat die Möglichkeit, zu Lasten des auf der ec-Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an ec-Geldautomaten abzuheben). (7.5) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner ec-Karte, von eurocheque-Vordrucken oder ausgestellten eurocheques oder mißbräuchliche Verfügungen mit seiner ec-Karte oder mit eurocheques fest, so ist die BANK 24 (Tel. [01803] 240024) unverzüglich zu benachrichtigen. Den Verlust der ec-Karte kann der Karteninhaber auch gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Tel. [069] 740987) anzeigen. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der Bank — möglichst mit Bankleitzahl 380 707 24 — und die Kontonummer angegeben werden. Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle für das betreffende Konto ausgegebenen Karten für die weitere Nutzung an ec-Geldautomaten und automatisierten Kassen. Zur Beschränkung der Sperre auf die abhanden gekommene Karte muß sich der Karteninhaber mit der BANK 24 in Verbindung setzen. Wird die ec-Karte oder werden eurocheque-Vordrucke gestohlen oder mißbräuchlich verwendet, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 1.1.3 Besondere Regeln für einzelne Nutzungsarten (1) eurocheque-Garantieverfahren (1.1) Zustandekommen der Garantie Wird bei Ausstellung eines eurocheques die ec-Karte verwendet, so garantiert die BANK 24 die Zahlung des Scheckbetrages jedem Schecknehmer in Europa und in den an das Mittelmeer angrenzenden Ländern bis zu einem Betrag von 400 DM oder bis zur Höhe des in dem jeweiligen Land maßgeblichen ec-Garantiehöchstbetrages. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Name der Bank, die Konto- und die ec-Kartennummer sowie die Unterschriften auf eurocheque und ec-Karte müssen übereinstimmen. In Deutschland ausgestellte eurocheques sind für 8 Tage, in anderen Ländern ausgestellte eurocheques sind für 20 Tage ab dem Ausstellungsdatum garantiert. Die Frist ist gewahrt, wenn der eurocheque innerhalb dieser Fristen der BANK 24 vorgelegt, einem anderen inländischen Kreditinstitut zum Inkasso eingereicht oder der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH, Frankfurt, zugeleitet wird. Die BANK 24 wird auf jeden mit der ec-Kartennummer versehenen eurocheque Zahlung leisten, sofern die obengenannten Voraussetzungen eingehalten sind.