Stand: Januar 1995
1. Hintergrund
2. Ort und Datum der Konferenz
3. Status der Konferenz und Teilnahmeberechtigung
4. Aufgaben der Konferenz
5. Stand der inhaltlichen Vorbereitung
6. Ausstellungen
7. Magazin "Klima '95"
8. Sonstige Veranstaltungen im Umfeld der Konferenz
9. Nichtregierungsorganisationen
10. Organisation Berlin
11. Hotelunterbringung
Mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), die im Juni 1992 anlΣ▀lich der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" in Rio de Janeiro von der Staatengemeinschaft gezeichnet wurde, ist eine Basis fⁿr die weltweite BekΣmpfung des Treibhauseffektes geschaffen worden. Inzwischen haben rund 120 Staaten einschlie▀lich der EuropΣischen Union diese Konvention ratifiziert (Deutschland am 09.12.1993); sie ist am 21. MΣrz 1994 in Kraft getreten. Sie enthΣlt die anspruchsvolle Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefΣhrliche, vom Menschen verursachte St÷rung des Klimasystems verhindert. Um dieses Ziel zu erreichen, sind fⁿr alle Staaten allgemeine Plichten festgelegt worden, wie z.B. nationale Treibhausgasinventare zu erstellen, sie regelmΣ▀ig fortzuentwickeln und zu ver÷ffentlichen sowie nationale Ma▀nahmenprogramme zu entwickeln und zu aktualisieren. Die IndustrielΣnder haben wegen ihrer besonderen Verantwortung beim globalen Umweltschutz die weiterreichende Zielsetzung akzeptiert, die Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurⁿckzufⁿhren. Die IndustrielΣnder haben sich auch verpflichtet, neue und zusΣtzliche Finanzmittel zur Verfⁿgung zu stellen, um die EntwicklungslΣnder bei der Durchfⁿhrung der Konvention zu unterstⁿtzen.
2. Ort und Datum der Konferenz
Zur 1. Konferenz der Vertragsstaaten hatte Bundeskanzler Kohl bereits in Rio de Janeiro eingeladen. Sie findet vom 28.03. bis 07.04 1995 im Internationalen Congress-Centrum (ICC) Berlin statt. Die Konferenz wird vom 28.03. bis 04.04.1995 auf Ebene der "Hohen Beamten" und vom 05.04. bis 07.04.1995 auf Ministerebene durchgefⁿhrt.
3. Status der Konferenz und Teilnahmeberechtigung
Es handelt sich bei der 1. VSK um eine Konferenz der Vereinten Nationen. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastland.
Die Teilnahmem÷glichkeit wird in der GeschΣftsordnung der Konferenz geregelt. Danach k÷nnen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, sonstige VN-Organisationen und relevante internationale Organisationen teilnehmen. Nichtregierungsorganistionen, die in Klimafragen fachlich befΣhigt sind und die dem Konventions-Sekretariat ihren Wunsch mitgeteilt haben, an der 1. VSK als Beobachter teilzunehmen, sind nach entsprechender Akkreditierung ebenfalls teilnahmeberechtigt (Art. 7 Abs. 6 der Konvention).
Pressevertreter k÷nnen sich ⁿber einen offiziellen Vordruck, der auch beim Bundespresseamt oder beim Bundesumweltministerium erhΣltlich ist, ebenfalls beim Sekretariat akkreditieren lassen.
Einzelpersonen k÷nnen nur in ganz besonderen AusnahmefΣllen durch das Sekretariat eingeladen werden.
Die Anschrift des fⁿr die Akkreditierung zustΣndigen Sekretariats der Klimarahmenkonvention lautet:
Zu den wesentlichen Aufgaben der 1. VSK, die in der Kon- vention festgeschrieben sind, zΣhlen insbesondere:
5. Stand der inhaltlichen Vorbereitung
Zentrales politisches Thema ist die ▄berprⁿfung der Angemessenheit der Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention. Es ist davon auszugehen, daß die 1. VSK zu dem Schlu▀ kommen wird, daº die Verpflichtungen der IndustrielΣnder zur Treibhausgasreduktion unangemessen sind. Deshalb ist es unerlΣ▀lich, da▀ diese Verpflichtungen weiterentwickeIt werden. Deutschland hat daher ergΣnzend zu einem Protokollentwurf der Gruppe der kleinen Inselstaaten (AOSIS) ein Elementepapier fⁿr ein Klimaprotokoll vorgelegt.
Das deutsche Elementepapier sieht eine Einigung ⁿber eine Stabilisierung der CO2-Emissionen ab dem Jahr 2000 durch alle IndustrielΣnder vor (Basis 1990). Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um nach 2000 einen erneuten CO2- Anstieg in den OECD- sowie in den mittel- und osteuropΣischen Staaten zu verhindern. Zudem f÷rdert der deutsche Vorschlag anspruchsvolle Reduzierungsverpflichtungen fⁿr CO2 und andere Treibhausgase wie Methan und Distickstoffoxid. Hierzu enthΣlt der AOSIS-Entwurf die Forderung, da▀ die Industriestaaten ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um mindestens 20 % gegenⁿber dem Niveau von 1990 reduzieren. Nach deutschen Vorstellungen soll ein umfassendes Klimaprotokoll - neben Mengen- und Zeitzielen - auch die Vereinbarung konkreter politischer Schritte und Ma▀nahmen enthalten. Derartige Ma▀nahmen sollen u.a. im Energie- und Verkehrsbereich, in Land- und Forstwirtschaft sowie hinsichtlich der klimarelevanten Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), die zunehmend FCKW ersetzen, ergriffen werden. Das erforderliche Maßnahmenbⁿndel sollte insbesondere ÷konomische Instrumente einschlie▀lich steuerlicher Maßnahmen sowie ordnungsrechtlicher Ma▀nahmen umfassen. Das deutsche Elementepapier enthΣlt zahlreiche konkrete MaßnahmenvorschlΣge. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Großfeuerungsanlagen, Heizungen und HaushaltsgerΣten zΣhlen ebenso dazu wie die Vermeidung unn÷tigen Verkehrs und die Verkehrsverlagerung. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch neu zugelassener Pkw soll bis 2005 schrittweise auf 5 l pro 100 km verrin- gert werden. Diese Ziele verfolgt Deutschland auch in der EuropΣischen Union mit Nachdruck.
Bereits fⁿr Berlin ein Protokoll beschlu▀fertig vorzubereiten, ist jedoch bei den ⁿbrigen Staaten auf wenig Unterstⁿtzung gesto▀en. Es ist deshalb kaum mehr zu erwarten, daß bis zur Berliner Konferenz die notwendige Zustimmung von rund 80 Staaten fⁿr die Annahme eines solchen Protokolls erreicht werden kann.
Fⁿr den Fall, daß sich der ⁿberwiegende Teil der Vertragsparteien trotz fortlaufender intensiver Verhandlungen noch nicht ⁿberzeugen lΣ▀t, setzt sich Deutschland fⁿr einen m÷glichst konkreten Auftrag fⁿr Verhandlungen ⁿber ein Klimaprotokoll ein. In einem solchen Verhandlungsmandat sollen schon Vorgaben fⁿr den Inhalt des Protokolls sowie ein Zeitziel fⁿr den Abschluß der Verhandlungen (vorzugsweise die 3. Vertragsstaatenkonferenz 1997) enthalten sein.
Es wird darauf ankommen, auch die anderen Industrienationen zu anspruchsvollem Handeln zu motivieren und den Widerstand der OPEC-Staaten und wichtiger EntwicklungslΣnder zu ⁿberwinden. Denn fⁿr eine wirksame v÷lkerrechtlich verbindliche Regelung zum Klimaschutz brauchen wir das gemeinsame Vorgehen aller Staaten.
Die Bundesregierung wird wΣhrend der Zeit der Konferenz im ICC Umwelttechnologieexponate der deutschen Wirtschaft ausstellen. Mit der Planung und Durchfⁿhrung ist das Forum fⁿr Zukunftsenergien e.V. Bonn beauftragt.
In Teilen der neben dem ICC gelegenen Berliner Messehallen wird eine Arbeitsgemeinschaft aus UTEC Wien und FGU Berlin die Klimaschutzmesse "Klima '95 Berlin" veranstalten. Interessenten fⁿr eine Beteiligung an der Messe k÷nnen sich wenden an:
Die Berliner Senatsverwaltung fⁿr Stadtentwicklung und Umweltschutz gibt mit Unterstⁿtzung der Bundesregierung das monatlich erscheinende Magazin "Klima '95" heraus. Das Magazin informiert ⁿber dle Themen der Konferenz sowie ⁿber die in diesem Zusammenhang anstehenden Veranstaltungstermine.
Das Magazin kann kostenlos bezogen werden bei:
Die Berliner Senatsverwaltung fⁿr Stadtentwicklung und Umweltschutz gibt au▀erdem Auskunft ⁿber die im Umfeld der Konferenz in Berlin geplanten Veranstaltungen.
9. Nichtregierungsorganisationen
Die deutschen und internationalen Nichtregierungsorganisationen sind intensiv in den Verhandlungsproze▀ eingebunden. Darⁿber hinaus planen sie eine Vielzahl eigener Veranstaltungen vor und wΣhrend der Konferenz.
Koordiniert werden die verschiedenen AktivitΣten durch das
Das Bundesumweltministerium hat in Berlin einen Organisationsstab eingerichtet, der unter folgender Anschrift erreicht werden kann:
Hotelzimmer in verschiedenen Lagen und Preisklassen k÷nnen ⁿber DER-Congress, Bundesallee 56, D - 10715 Berlin, reserviert werden.
(Tel.: 030/8579030, Fax: 030/8579 0326)