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Die neue Verfassung wurde im Jahre 1946 während der alliierten Besetzung Japans ausgerufen:

LEGISLATUR:
Das japanische Parlament heisst Diet. Es besteht aus zwei Kammern, dem Unterhaus (500 Sitze) und dem Oberhaus (252 Sitze). Die Mitglieder des Diets werden vom Volk gewählt, während der Diet den Premierminister ernennt.

EXEKUTIVE:
Das Kabinett wird vom Premierminister angeführt. Dies ist momentan Ryutaro Hashimoto. Das Kabinett besteht aus 20 weiteren Ministern, die vom Premierminister ernannt werden und meistens Mitglieder des Diets sind.

JUDIKATIVE:
Das höchste Gericht ist der Oberste Gerichtshof. Andere Gerichte sind Bezirksgerichte, Familiengerichte und andere. Richter werden vom Kabinett gewählt.

WAHLEN:
Das Mindestalter für das Stimmrecht ist 20 Jahre. Frauen können seit dem 2.Weltkrieg an Wahlen teilnehmen und abstimmen. Für das Unterhaus finden Wahlen alle 4 Jahre statt, für das Oberhaus alle 6 Jahre. Weitere Wahlen werden für die Präfektur- und Gemeinderegierungen durchgeführt.

Der Kaiser übt keine politische Macht aus, sondern ist ausschliesslich ein Symbol des Staates.


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9.Januar 1998
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