<= => Inhaltsverzeichnis Index GesetzesĂĽbersicht

Abschnitt 3. Amtliche Beglaubigung


Paragraph 33 Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen
Paragraph 34 Beglaubigung von Unterschriften


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.