§ 103 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
(2) Die in § 33 Abs. 1 Satz 2 und in § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 enthaltenen Ermächtigungen, § 34 Abs. 5 sowie die §§ 100 und 101 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.