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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Paragraph 30


§ 30

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1909 in Kraft.

(2) Mit diesem Zeitpunkte tritt das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (Reichsgesetzbl. S. 145) außer Kraft.


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