<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Paragraph 4


§ 4 Vorrang anderer Rechtsvorschriften

Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder die Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.