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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Paragraph 18


§ 18 Bergrechtliche Verfahren

Bei bergbaulichen Vorhaben, die in der Anlage zu § 3 aufgeführt sind, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 im Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesberggesetz durchgeführt. Die §§ 5 bis 14 finden keine Anwendung.


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