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Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen
Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen
(Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung)
Vom 18. Dezember 1991 (BGBl.I 1991, S. 2337)
Auf Grund des § 14a Abs. 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) verordnet die Bundesregierung:
*** Stand: 10/94 ***
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