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Dritter Titel. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates


Paragraph 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei.
Paragraph 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot.
Paragraph 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
Paragraph 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Paragraph 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken.
Paragraph 88 Verfassungsfeindliche Sabotage.
Paragraph 89 Verfassungswidrige Einwirkung auf Bundesorgane und öffentliche Sicherheitsorgane.
Paragraph 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten.
Paragraph 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
Paragraph 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungorganen.
Paragraph 91 Anwendungsbereich.


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