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Dritter Abschnitt. Straftaten gegen ausländische Staaten


Paragraph 102 Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten.
Paragraph 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Paragraph 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten.
Paragraph 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung.


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