<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Achter Abschnitt. Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen


Paragraph 87 Anordnung von Einziehung und Verfall
Paragraph 88 Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.