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Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Paragraph 38
§ 38 Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und
Zusammenschlüssen entsprechend.
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