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Gewerbesteuer-Richtlinien - Paragraph 1


§ 1 Einführung

(1) Die Gewerbesteuer-Richtlinien 1990 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Gewerbesteuerrechts durch die Verwaltungsbehörden sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Verwaltungsvereinfachung Anweisungen, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll.

(2) Die Gewerbesteuer-Richtlinien 1990 treten an die Stelle der Gewerbesteuer-Richtlinien 1984 vom 18.12.1984 (BStBl I Sondernummer 1/1985 vom 11.1.1985 Seite 23). Sie gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom Erhebungszeitraum 1990 an.

(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.


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