=> Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - Paragraph 1


§ 1

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.