<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik - Paragraph 34


§ 34 Ursachenvermutung

(1) Ist der Schaden durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht worden, so wird vermutet, daß er durch Eigenschaften dieser Organismen verursacht wurde, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen.

(2) Die Vermutung ist entkräftet, wenn es wahrscheinlich ist, daß der Schaden auf anderen Eigenschaften dieser Organismen beruht.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.