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§§ 1 ... 26
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIII Sachgebiet C Abschnitt
III (BGBl. II 1990, 889, 1121)
Fassung: 1990-09-23
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit
folgenden Maßgaben in Kraft:
1. Das Gesetz über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) ist mit folgender Maßgabe anzuwenden:
In § 25 wird die Angabe "1. Juli 1990" durch die Angabe "31. Dezember
1991" ersetzt.