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Gesetz über Fernmeldeanlagen


Gesetz über Fernmeldeanlagen
(Fernmeldeanlagengesetz)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.1928 (RGBl I S. 8)

*** Stand: 06/94 ***

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   §§ 1 ... 26


Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIII Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1121)
Fassung: 1990-09-23

Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1. Das Gesetz über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) ist mit folgender Maßgabe anzuwenden:

In § 25 wird die Angabe "1. Juli 1990" durch die Angabe "31. Dezember 1991" ersetzt.


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