Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Stand: Anfang 1995

Dieses Dokument wurde von Angela Schmidt erstellt und unterliegt dem Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Die Herausgeberin lehnt jegliche Haftung für alle eventuellen Fehler ab.

Einige Verweise im Fließtext zeigen auf einen Paragraphen im aktuellen Gesetz, statt auf einen Paragraphen in einem anderen Gesetz. Dies ist ein Fehler, der aber leider aufgrund der automatisierten Erstellung dieser Hypertext-Dokumente nicht so einfach behoben werden kann. Bitte haben Sie Verständnis.

Zurück zur Gesetzesübersicht.


   § 1 bis 3

Zu § 3 des Gesetzes
   §§ 4 ... 5

Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
   §§ 6 ... 12

Zu den §§ 7e und 10a des Gesetzes
   §§ 13 ... 14

Zu § 7b des Gesetzes
   §§ 15 ... 16 bis 21

Zu § 7e des Gesetzes
   §§ 22 ... 23

Zu § 9 des Gesetzes
   §§ 24 ... 25 bis 28

Zu § 10 des Gesetzes
   §§ 29 ... 33 bis 44

Zu § 10a des Gesetzes
   §§ 45 ... 47

Zu § 10b des Gesetzes
   §§ 48 ... 50

Zu § 13 des Gesetzes
   § 51

Zu § 13a des Gesetzes
   § 52

Zu § 17 des Gesetzes
   §§ 53 ... 54

Zu § 22 des Gesetzes
   § 55

Zu § 25 des Gesetzes
   §§ 56 ... 60

Zu den §§ 26a bis 26c des Gesetzes
   §§ 61 ... 63 und 64

Zu § 33b des Gesetzes
   §§ 65 ... 66 und 67

Zu § 34b des Gesetzes
   § 68

Zu § 34c des Gesetzes
   §§ 68a ... 69

Zu § 46 des Gesetzes
   §§ 70 ... 71 und 72

Zu § 50 des Gesetzes
   § 73

Zu § 50a des Gesetzes
   §§ 73a ... 73h

Zu § 51 des Gesetzes
   §§ 74 ... 83

Schlußvorschriften
   §§ 84 ... 85


Anlage 1 (zu den §§ 76 und 78)

Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 1 und des § 78 Abs. 1 Nr. 1

1. Ackerschlepper (auch Geräteträger) und Einachsschlepper, Einbau- und Anhängemaschinen und Anhängegeräte sowie Gabelstapler
2. Mit Aufbaumotoren versehene Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung und Pflanzenpflege
3. Schlepper und Motorseilwinden und die zugehörigen Arbeitsmaschinen und -geräte für Obst-, Garten- und Weinbau und Forstwirtschaft, Motorseilwinden auch für Landwirtschaft, Holzrückemaschinen und -geräte
4. Mähdrescher (einschließlich Zusatzgeräte), Zusatzgeräte zu Dreschmaschinen für den Erntehofdrusch, Feldhäcksler, Sammelpressen, Vielfachgeräte zur Heuwerbung und Parzellendrescher
5. Maschinen, Geräte und Vorrichtungen zur Bekämpfung von Schädlingen und Frostschäden
6. Pflanz- und Legemaschinen, Parzellendrillmaschinen
7. Vorrats- und Sammelerntemaschinen
8. Maschinen zur Verteilung von Stall- und Handelsdünger
9. Gummibereifte Wagen und Triebachsanhänger
10. Maschinen zur Sortierung und Aufbereitung, Verpackungsmaschinen und Schrotmühlen
11. Maschinen und Geräte zur Erdaufbereitung einschließlich Dämpfer und Erdtopfpressen
12. Keltern, Pressen und Filtriergeräte
13. Maschinen und Vorrichtungen zur Flaschenabfüllung im Obst- und Weinbau
14. Gär- und Lagertanks, Holzfässer, Gärbottiche und Herbstbütten
15. Transportable Motorsägen mit Vergasermotor, Entrindungs- und Entastungsmaschinen
16. Kulturzäune in der Forstwirtschaft
17. Fördereinrichtungen (mechanische und pneumatische) einschließlich der erforderlichen baulichen Anlagen
18. Siloanlagen für Futter; Kühlanlagen zum Einfrieren von Fischfutter in der Forellenteichwirtschaft
19. Belüftungs- und Trocknungseinrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse
20. Melkmaschinen, Weidemelk- und Melkstandanlagen, Milchabsauganlagen und Milchsammeltanks
21. Kühl- und Gefrieranlagen zur Erhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
22. Be- und Entwässerungsanlagen, Grabenzieh- und Räummaschinen,bewegliche Pumpen, Maschinen und Geräte für den Wegebau und die Wegeinstandhaltung
23. Maschinelle Einrichtungen zu Gülle- und Jaucheanlagen
24. Entrappungsmaschinen
25. a) Gewächshäuser, Frühbeetanlagen und Dungbereitungsanlage
b) Heizungs-, Belichtungs-, Schattierungs-, Beregnungs-, Belüftungs- und Hängeeinrichtungen sowie Arbeits- und Kulturtische in Gewächshäusern oder Frühbeetanlagen
26. Getreidesilos im Zusammenhang mit der Haltung wenn sie von Mähdreschern Betriebsvorrichtungen
27. Gärfutterbehälter sind
28. Dungstätten, Jauchegruben, Gülleanlagen und Mistsilos
29. Schattenhallen, Überwinterungsräume und Vorkeimräume
29a. Anlagen zur Lagerung von Kartoffeln, Gemüse, Obst, Baumschulerzeugnissen und gärtnerischen Erzeugnissen
29b. Transportable Waldarbeiter- und Geräteschutzhütten und Unterkunftswagen
30. Wasserversorgungsanlagen (Pumpen, Rohrleitungen und ähnliche Anlagen)
31. Elektrische Anlagen und Geräte, die ihrer Art nach ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen können
32. Brutmaschinen, Aufzucht- und Legebatterien für die Geflügelhaltung
33. Tränk- und Fütterungseinrichtungen in Ställen und auf Weiden
34. Futtermischanlagen

Anlage 2 (zu den §§ 76 und 78)

Verzeichnis der unbeweglichen Wirtschaftsgüter und Um- und Ausbauten an unbeweglichen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 2 und des § 78 Abs. 1 Nr. 2

A. Baumaßnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung

1. Trennung der Reagenten von den Nichtreagenten bei der Tuberkulose- und Brucellosebekämpfung
a) Einbau von Trennwänden in Rindviehställen
b) Umbau von Einraumställen zu Mehrraumställen
c) Einbau von Jungviehlaufställen in vorhandene Gebäude (z.B. in Scheunen)
2. Verbesserung der Stallgebäude
a) Einbau größerer Fenster
b) Einbau von üblichen Lüftungsvorrichtungen
c) Verbesserung des Wärmeschutzes der Wände, Decken und Fußböden

B. Baumaßnahmen im Rahmen der Technisierung und Rationalisierung der Innenwirtschaft

1. Um- und Ausbau von Wirtschaftsgebäuden zu Lagerzwecken
2. Neubau, Anbau und Einbau von Melkständen und Milchkammeranlagen
3. Einbau von Trocknungs-, Kühl- und Gefrieranlagen
4. Neubau, Umbau und Einbau von Maschinen und Gerätehallen, Schleppergaragen und Treibstofflagern
5. Errichtung oder Umbau von Wirtschaftsküchen
6. Neubau von Ställen und Baumaßnahmen zur Modernisierung von Ställen

C. Baumaßnahmen zur Verminderung der Lagerungsverluste landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Errichtung von
a) Getreidesilos oder Schüttböden im Zusammenhang mit der Haltung von wenn sie Mähdreschern nicht Betriebs-
b) Gärfutterbehälternvorrichtungen sind
c) Dungstätten, Jauchegruben, Gülleanlagen und Mistsilos
d) Düngerschuppen
e) Baulichkeiten zur Lagerung von Gemüse, Obst, Kartoffeln, Baumschulerzeugnissen und gärtnerischen Erzeugnissen einschließlich Sortier- und Verpackungsräumen

D. Sonstige Baumaßnahmen

1. Errichtung von
a) Schattenhallen, Überwinterungsräumen und Vorkeimräumen wenn sie nicht
b) Gewächshäusern einschließlich Betriebs-, Heizungs- und Belichtungsvorrichtungen einrichtungen sind
c) Waldarbeiter- und Geräteschutzhütten
2. Ausbau von Räumen zur Aufnahme einer sterilen Abfüllanlage im Obst- und Weinbau
3. Neubau, Umbau und Ausbau von Kelterschuppen und Kelterhäusern sowie von Räumen zur Vorklärung, Vergärung, Abfüllung, Aufbereitung, Sortierung, Verpackung und Lagerung im Obst- und Weinbau
4. Neubau, Umbau und Ausbau von Bruthäusern, Sortierhallen und Futterküchen in der Teichwirtschaft
5. Hofbefestigungen und Wirtschaftswege (Privatwege und öffentliche Wege)

Anlage 3 (zu § 80 Abs. 1)

Verzeichnis der Wirtschaftsgüter im Sinne des § 80 Abs. 1

1. Haare, Borsten, Därme, Bettfedern und Daunen
2. Hülsenfrüchte, Rohreis und geschälter Reis im Sinne der Unterpositionen 1006 1091, 1006 1099 und 1006 20 des Zolltarifs, Buchweizen, Hirse, Hartweizen im Sinne der Unterposition 1001 10 des Zolltarifs
3. Früchte oder Teile von Früchten der im Zolltarif Kapitel 8 bezeichneten Art, deren Wassergehalt durch einen natürlichen oder künstlichen Trocknungsprozeß zur Gewährleistung der Haltbarkeit herabgesetzt ist, Erdnüsse, Johannisbrot, Gewürze, konservierte Südfrüchte und Säfte aus Südfrüchten, Aprikosenkerne, Pfirsichkerne
4. Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Mate
5. Tierische und rohe pflanzliche Öle und Fette sowie Ölsaaten und Ölfrüchte, Ölkuchen, Ölkuchenmehle und Extraktionsschrote; Fettsäuren,Rohglyzerin
6. Rohdrogen, ätherische Öle
7. Wachse, Paraffine
8. Rohtabak
9. Asbest
10. Pflanzliche Gerbstoffe
11. Harze, Gummen, Terpentinöle und sonstige Lackrohstoffe; Kasein
12. Kautschuk, Balata und Guttapercha
13. Häute und Felle (auch für Pelzwerk)
14. Roh- und Schnittholz, Furniere, Naturkork, Zellstoff, Linters (nicht spinnbar)
15. Kraftliner
16. Wolle (auch gewaschene Wolle und Kammzüge), andere Tierhaare, Baumwolle und Abfälle dieser Wirtschaftsgüter
17. Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Sisal, Kokosgarne, Manila, Hartfasern und sonstige pflanzliche Spinnstoffe (einschließlich Kokosfasern), Werg und verspinnbare Abfälle dieser Wirtschaftsgüter
18. Pflanzliche Bürstenrohstoffe und Flechtrohstoffe (auch Stuhlrohr)
19. Seidengarne, Seidenkammzüge
20. Hadern und Lumpen
21. Unedle NE-Metalle, roh und deren Vormaterial einschließlich Alkali- und Erdalkalimetalle, Metalle der seltenen Erden, Quecksilber, metallhaltige Vorstoffe und Erze zur Herstellung von Ferrolegierungen, feuerfesten Erzeugnissen und chemischen Verbindungen, Silicium, Selen und seine Vorstoffe; Silber, Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und deren Vorstoffe; die Vorstoffe von Gold, Fertiggold aus der eigenen Herstellung sowie Gold zur Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb
22. Eisen- und Stahlschrott (einschließlich Schiffe zum Zerschlagen), Eisenerz
23. Bergkristalle sowie Edelsteine und Schmucksteine, roh oder einfach gesägt, gespalten oder angeschliffen, Pulver von Edelsteinen und Schmucksteinen, synthetisches Diamantpulver, Perlen
24. Feldfuttersaaten, Gemüse- und Blumensaaten einschließlich Saatgut von Gemüsehülsenfrüchten
25. Fleischextrakte
26. Fischmehl, Fleischmehl, Blutmehl, Pellets von Tapioka- (Cassava-, Maniok-)Chips
27. Sintermagnesit

Anlage 4 (weggefallen)

Anlage 5 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 1)

Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1

Die Bewertungsfreiheit des § 81 kann im Tiefbaubetrieb des Steinkohlen-, Pechkohlen-, Braunkohlen- und Erzbergbaues für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage in Anspruch genommen werden, die zu den folgenden, mit dem Grubenbetrieb unter Tage in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, der Förderung, Seilfahrt, Wasserhaltung und Wetterführung sowie der Aufbereitung des Minerals dienenden Anlagen und Einrichtungen gehören:

1. Förderanlagen und -einrichtungen einschließlich Schachthalle, Hängebank, Wagenumlauf und Verladeeinrichtungen sowie Anlagen der Berge- und Grubenholzwirtschaft
2. Anlagen und Einrichtungen der Wetterwirtschaft und Wasserhaltung
3. Waschkauen sowie Einrichtungen der Grubenlampenwirtschaft, des Grubenrettungswesens und der Ersten Hilfe
4. Sieberei, Wäsche und sonstige Aufbereitungsanlagen; im Erzbergbau alle der Aufbereitung dienenden Anlagen sowie die Anlagen zum Rösten von Eisenerzen, wenn die Anlagen nicht zu einem Hüttenbetrieb gehören

Anlage 6 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 2)

Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2

Die Bewertungsfreiheit des § 81 kann im Tagebaubetrieb des Braunkohlen- und Erzbergbaues für die folgenden Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens in Anspruch genommen werden:

1. Grubenaufschluß
2. Entwässerungsanlagen
3. Großgeräte, die der Lösung, Bewegung und Verkippung der Abraummassen sowie der Förderung und Bewegung des Minerals dienen, soweit sie wegen ihrer besonderen, die Ablagerungs- und Größenverhältnisse des Tagebaubetriebs berücksichtigenden Konstruktion nur für diesen Tagebaubetrieb oder anschließend für andere begünstigte Tagebaubetriebe verwendet werden; hierzu gehören auch Spezialabraum- und -kohlenwagen einschließlich der dafür erforderlichen Lokomotiven sowie Transportbandanlagen mit den Auf- und Übergaben und den dazugehörigen Bunkereinrichtungen mit Ausnahme der Rohkohlenbunker in Kraftwerken, Brikettfabriken oder Versandanlagen, wenn die Wirtschaftsgüter die Voraussetzungen des ersten Halbsatzes erfüllen
4. Einrichtungen des Grubenrettungswesens und der Ersten Hilfe
5. Wirtschaftsgüter, die zu den Aufbereitungsanlagen im Erzbergbau gehören, wenn die Aufbereitungsanlagen nicht zu einem Hüttenbetrieb gehören


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.