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Vierter Abschnitt. Zusätzliche Bestimmungen


Paragraph 77a Gebühr für die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Paragraph 78 Aufgehobene Bestimmungen
Paragraph 79 Aufhebung des Ehegesetzes von 1938
Paragraph 80 Inkrafttreten


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