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Achter Abschnitt Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld


Paragraph 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
Paragraph 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebenen Geldzeichen und Schuldverschreibungen
Paragraph 37 Einziehung


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